mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
was wollt ihr denn immer mit begründungen und grundsatzurteilen, wo es nichts zu begründen und zu urteilen gibt!
Es geht um die absolut wasserdichte Rechtssicherheit. Gesetzeskommentare besitzten keine eigene Rechtskraft.
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
was wollt ihr denn immer mit begründungen und grundsatzurteilen, wo es nichts zu begründen und zu urteilen gibt! die sache ist doch klar geregelt (zugegeben, gesetzestexte lesen sich mitunter etwas umständlich 😁 aber dort würde höchsten ein kommentar reichen, aber doch keine urteile!).
Kommentare besitzen überhaupt keine rechtliche Relevanz. Die werden zwar von juristischen Experten geschrieben, sind aber rechtlich gesehen genau so viel wert wie deine oder meine Meinung.
Lustig, dass du meinst, das bräuchte keine Begründung, aber selbst irgendeinen Schrieb zitierst, von irgendwem, der irgendwas von einer nicht existenten Begründung faselt.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Kommentare besitzen überhaupt keine rechtliche Relevanz. Die werden zwar von juristischen Experten geschrieben, sind aber rechtlich gesehen genau so viel wert wie deine oder meine Meinung.
Lustig, dass du meinst, das bräuchte keine Begründung, aber selbst irgendeinen Schrieb zitierst, von irgendwem, der irgendwas von einer nicht existenten Begründung faselt.
also, jetzt hast du was falsch verstanden: wer hat behauptet, dass kommentare rechtliche relevanz besitzen -hallo?
mit deinem 2. "absatz" kann ich gar nichts anfangen. mit der eindeutigen regelung in der stv(z)o zur beleuchtung schon 😁
gruß, heiko
Na schliesslich hast du den ADAC-Schrieb zitiert wo von einer Begründung zu/in Abs.2 die Rede ist. Im Abs.2 steht davon eindeutig nichts. 😉
Und damit ist der ADAC-Schrieb auch nichts weiter als eine Auslegung/Kommentierung ohne rechtliche Relevanz. Und solange es keine Grundsatzurteile gibt wird die Frage wohl nie abschliessend beantwortet werden können, egal wie lange wir hier noch diskutieren 😉 😁
Gruß Meik
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hallo meik, ich stimme dir ja zu, aber für mich bleibt diese regelung eindeutig, nur eben für einige andere nicht, die brauchen für alles immer ein gerichtsurteil 😁 was ja anscheinend nicht mal die gerichte für nötig erachten, sonst würde es ja schon eins geben ;-).
gruß, heiko
Für mich ist´s auch eindeutig. "Fahren mit Standlicht ist verboten" steht da ohne jede Einschränkung in Abs.2. 😁
Gruß Meik
rischditsch, du ignorierst aber den §17 (1) und dort steht eundeutig WANN mit licht gefahren werden muss 😁
gruß, heiko
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
rischditsch, du ignorierst aber den §17 (1) und dort steht eundeutig WANN mit licht gefahren werden muss 😁
Ja, bitte rollt jetzt nicht jede 2. Beitragsseite die Argumente von neuem auf.
Fakt ist:
Es ist verboten nur allein mit Standlicht zu fahren!
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
rischditsch, du ignorierst aber den §17 (1) und dort steht eundeutig WANN mit licht gefahren werden muss...
Daraus läßt sich aber KEIN kausaler Umkehrschluß ableiten.
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Ja, bitte rollt jetzt nicht jede 2. Beitragsseite die Argumente von neuem auf.
Fakt ist:
Es ist verboten nur allein mit Standlicht zu fahren!
fakt ist, es ist am tage (ausserhalb der beleuchtungspflicht) nicht verboten, nur mit standlicht zu fahren 😛
gruß, heiko
Nein, nein, nein, so gehts nicht weiter 😁 😁
Fakt ist einzig und allein: Wir werden uns nicht einig 😉
Gruß Meik
*knotenausdemhirnrausdrehdenihrmirreinmacht* - Wie Meik schon sagt... wir werden uns nicht einig.
Ich muss das jetzt erst mal verkraften und ess noch einen Krapfen, der muss noch weg 😉
Erklärt mir mal die Unterschiede zwischen diesen Begriffen, vielleicht wird dann klar, was man wann einsetzt:
- Standlicht
- Fahrlicht (Abblendlicht)
- Tagfahrlicht
Aber ich will die Diskussion jetzt nicht nochmal aufleben lassen. Ich will nur darauf hindeuten, dass sich die Namensgeber schon etwas dabei gedacht haben. Sonst würde das ja alles nur "Licht" heißen.
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Erklärt mir mal die Unterschiede zwischen diesen Begriffen, vielleicht wird dann klar, was man wann einsetzt:
- Standlicht
- Fahrlicht (Abblendlicht)
- Tagfahrlicht
Standlicht:
Markiert ein STEHENDES Fahrzeug.
Fahrlicht (Abblendlicht):
Markiert ein FAHRENDES Fahrzeug, vorzugsweise bei Dunkelheit.
Tagfahrlicht: Markiert ein FAHRENDES Fahrzeug, jedoch nur bei Tageslicht.
Man kann zwar nicht verlangen, daß jeder ein paar Semester Semantik und Germanistik studiert hat, jedoch sind diese Begriffe so gestaltet, daß sie auch von Muttersprachlern verstanden und in ihrer Bedeutung ermessen werden können...😁
...naja, jedenfalls war man in der stvo auch nicht ganz glücklich über den begriff "standlicht" 😉 setzte ihn deshalb in klammern und nannte das ganze dann korrekterweise "begrenzungsleuchten" 😁
gruß, heiko