mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Ne kommentierte STVO oder STVZO kann man sich schenken, JEDER der so was kommentiert schreibt defintiv was anderes rein und somit ist uns damit auch nicht weitergeholfen.
Ich kann ja mal schauen ob ich aus den aktuellen fragen der theoretischen führerscheinprüfung die fragen finde, wo was über fahren mit standlicht steht.
Die antworten kann ich euch aber gleich sagen, es ist VERBOTEN und jeder das ankreuzt hat die frage falsch beantwortet 😉.
Gruss
Maik
Das mit dem Freiwilligen hört sich gut an. 😉
Ich fahre seit 20 Jahren regelmäßig mit Standlicht, aber bis jetzt hat mich noch keine Polizei aufgehalten.
Ich benutzt der St-Licht, wenn der Verkehr im Dunklen zum stillstand oder stocken kommt oder in der Schlange durch ein Tunnel fahre.
Auch wenn ich auf der BAB langsamer bin als die Anderen, reicht das St-Licht.
Zitat:
Original geschrieben von Bärchen2
Auch wenn ich auf der BAB langsamer bin als die Anderen, reicht das St-Licht.
Oh nein, genau sowas verwirrt mich immer...
@Maik380: So würd ich das nicht ausdrücken. Interessant an den Kommentierungen ist (ausser bei diesem §) dass diverse Urteile angegeben und zitiert werden, an denen die Auslegung der Gesetze dargelegt wird.
Per google gibts in den Bögen wohl nur die Frage ob bei Dunkelheit mit Standlicht gefahren werden darf.
Gruß Meik
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Zitat:
Ich benutzt der St-Licht, wenn der Verkehr im Dunklen zum stillstand oder stocken kommt oder in der Schlange durch ein Tunnel fahre.
Dafür gibt es das Abblendlicht.auch Fahrlicht genannt!
Warum ist das so schwer zu verstehen,wenn das Auto geparkt ist = Standlicht und wenn man fährt das Abblendlicht.Zum fahren gehört auch verkehrsbedingtes Halten,zb Stau.
Ich habe in den Prüfbögen nur diese Frage zum Fahren mit Standlicht gefunden:
> Wann darf man bei Dunkelheit mit Begrenzungslicht (Standlicht) fahren?
Natürlich die richtige Antwort: "Überhaupt nicht"!
Das bringt uns also auch nicht weiter.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bärchen2
Ich fahre seit 20 Jahren regelmäßig mit Standlicht...
Ich benutzt der St-Licht, wenn der Verkehr im Dunklen zum stillstand oder stocken kommt oder in der Schlange durch ein Tunnel fahre. Auch wenn ich auf der BAB langsamer bin als die Anderen, reicht das St-Licht.
Hast du mal für die letzten 20 Jahre hochgerechnet, welche Ersparnis (Leuchtmittel, Strom, Treibstoff) du durch die Verwendung des Standlichtes anstelle des Abblendlichtes hattest?
Zitat:
Original geschrieben von Bärchen2
Das mit dem Freiwilligen hört sich gut an. 😉
Ich fahre seit 20 Jahren regelmäßig mit Standlicht, aber bis jetzt hat mich noch keine Polizei aufgehalten.
Ich benutzt der St-Licht, wenn der Verkehr im Dunklen zum stillstand oder stocken kommt oder in der Schlange durch ein Tunnel fahre.
Auch wenn ich auf der BAB langsamer bin als die Anderen, reicht das St-Licht.
Wenn du einmal an einem Unfall im Tunnel beteiligt bist und Teilschuld bekommen hast, nur weil jemand behauptet hat, du wärest nicht richtig zu sehen gewesen, wirst du dies wahrscheinlich noch mal überdenken. Da du seit 20 Jahren so fährst, denke ich aber nicht, dass diese Diskussion hier etwas an deinem Verhalten ändern wird.
das sagt der adac dazu (in einem anderen forum gefunden):
"...vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Begründung zu § 17 II 1 StVO heisst es, dass unter den
Voraussetzungen des § 17 I 1 StVO (Dämmerung, Dunkelheit etc.) stets die
Benutzung mindestens des Abblendlichts verlangt.
Standlicht allein ist im Fahrbetrieb also nur während der Dauer der
Beleuchtungspflicht unzulässig.
Ihrer Auffassung ist demnach zuzustimmen..."
demnach ist es also generell
NICHT verboten mit standlicht zu fahren.
gruß, heiko
Ja, ist ja sehr schön, das Zitat hatten wir weiter oben auch schon mal. Nur wird sich der ADAC da den Hinweis gefallen lassen müssen, dass es keine "Begründung" gibt. Der Gesetzestext enthält keine und es gibt auch keine separate "Begründung", die nur "intern" heraus gegeben wird oder sonst was.
Dieser ADAC-Text wird, nach meiner Vermutung, von einem juristischen Laien geschrieben worden sein, der selbst gar nicht wirklich weiß, was er mit "Begründung" meint.
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
demnach ist es also generell
NICHT verboten mit standlicht zu fahren.
Diese Ansicht müßte schon mit einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung unterfüttert sein, um als verbindlich zu gelten.
Auweia.. heute morgen (es war noch stockfinster) ist mir was böses passiert. Hab in der Stadt den Wagen kurz geparkt und das Standlicht angelassen. Beim weiterfahren dacht ich mir "hm, Instrumentbeleuchtung an, ich seh was, passt" und fahr auf Arbeit... Die Lichthupen auf dem Weg hab ich nicht verstanden. Am Ziel will ich das Licht aus machen, aber der Drehschalter ging nur eins nach links, nicht zwei... böser Fehler.
Hab nix gemerkt, scho komisch.
Das ist aber auch eine komische Sache bei Ford: Bei abgestelltem Auto, macht der bei der Stellung Abblendlicht das Standlicht an. Auf Stellung Standlicht macht er auch das Standlicht an, macht aber die Instrumentbeleuchtung nicht aus... Wozu noch der komische Standlicht-Schalter??
Böser Fehler... Ich werds mir nie verzeihen.
also es war nicht irgendein pförtner beim adac, sondern die rechtsabteilung und mit einer gerichtlichen grundsatzentscheidung braucht man da auch nichts zu unterfüttern! je mehr ich mich mit diesem theme beschäftige, desto plausibler wird mir die aussage, dass es NICHT explizit verboten ist, ausserhalb der beleuchtungspflicht nur mit standlicht zu fahren! es macht eben nur keinen wirklichen sinn gegenüber dem abblendlicht bei tagesfahrt. die sache ist also eindeutig.
gruß, heiko
Eindeutig ist da nichts. Eine Begründung steht nicht im Gesetzestext und in Abs. 2 steht auch nichts davon dass er nur unter der Bedingung von Abs. 1 gelten soll.
Also bleibt das alles Auslegungssache solange es kein Grundsatzurteil (z.B. vom BGH) dazu gibt. Hat der ADAC denn angegeben wo diese Begründung herkommen soll? Urteile, Kommentierungen,...?
Gruß Meik
was wollt ihr denn immer mit begründungen und grundsatzurteilen, wo es nichts zu begründen und zu urteilen gibt! die sache ist doch klar geregelt (zugegeben, gesetzestexte lesen sich mitunter etwas umständlich 😁 aber dort würde höchsten ein kommentar reichen, aber doch keine urteile!).
für mich bleibt diese regelung eindeutig!
gruß, heiko