Mit Motorrad geblitzt worden 107kmh zu schnell

Hallo
ich wurde auf der Autobahn in einer 130er zone mit 237kmh geblitzt (nach Abzug von 8 kmh)
heute ist der Bußgeldbescheid gekommen. Der halter ist mein Vater
Es ist ein nicht sehr deutliches Bild von vorne angefügt wo man nicht wirklich erkennen kann wer der Fahrer ist.
Mein Kennzeichen dürften sie nicht haben da nur ein Zeuge von der Polizei in der Bemerkung steht der es wsl. notiert hat
Nun meine Frage ist es möglich alles abzulehnen und zu sagen man wisse nicht wer der Fahrer sei, da ja mein Vater den Bescheid bekommen hat und ich auf dem schwammigen Foto bin
Wie stehen die Aussichten für eine erfolgreiche Verneinung des Bescheides

Danke schon einmal im Voraus !

Beste Antwort im Thema

Wer so geisteskrank fährt, sollte auch zu seiner Tat stehen und nicht feige sich verpissen.
Schande für uns normalen Motorradfahrer !!!

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OK. Ich lass es.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer



Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Einen Durchsuchungsbeschluß, um Helm der Kleidung sicherzustellen wird auch kein Richter erlassen zumal das nichts darüber aussagt, wer das an hatte.
Offenbar doch, da wurde neulich von einem Fall berichtet.
http://www.motorradonline.de/.../445045

Der Fall "Huber" ist mir bekannt. Pfullendorf ist ums Eck, zuständig ist das AG Sigmaringen.

Nur liegt der Fall anders. In dem Fall scheint bei dem Leiter des Pfullinger Amtes die Überzeugung bestanden zu haben, und so muss er es bei der Beantragung des DS-Befehls auch formuliert haben, dass der Halter gleich Fahrer ist. Es werden Fotos des Passamtes mit denen der VÜ verglichen. Das ist zulässig und gängige Praxis. Da muss dann schon eine Übereinstimmung sein und das Alter passen

Und somit ist es eine Durchsuchung beim Verdächtigen, zu der sich offensichlich eine Amtsrichterin auch bei einer OWi hinreißen ließ.

In dem hier genannten Fall jedoch sind Halter und Fahrer nicht identisch und da Vater und Sohn oft etwa 20+ Jahre auseinander liegen, müssten die Voraussetzungen für eine Durchsuchung beim Unverdächtigen gem. 103 StPO vorliegen. Ohne das zu vertiefen: Kann man knicken.

@twindance: Ich hoffe doch, dass sich der spam-Vorwurf obwohl er ziemlich unmittelbar auf meinen Beitrag folgt, nicht auf mich bezieht. Ich versuche, sachlich zu bleiben. Oder wurde da irgendwelcher zwischengeposteter Blödsinn schon gelöscht ?

An anderer Stelle wurde häufiger von "Welpenschutz" und "Verständnis" für die zuweilen über das Ziel hinausschießende Jugend geschrieben. Jetzt fährt der 20 - jährige viel zu schnell, gut, das ist kritikwürdig. Gleichzeitig geht ihm jetzt der Stift, weil es nicht nur um die Lizenz, sondern beim 20 - jährigen auch noch um eine Nachschulung, (ca. 300 Euro) Verlängerung der Probezeit etc. geht. Das wird richtig teuer, er sucht Hilfe und man geht auf ihn los, als hätte er das Nachbarhaus angezündet.

Es ist abolut legitim, zu versuchen, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Unmöglich ist es nicht, ich habe das schon mal durchgezogen, als man meiner Tochter ans Leder wollte. Natürlich stehe ich da meinem Kind bei. Das Verfahren ging vor Gericht und endete mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Ich habe das schöne Wetter genutzt und die gerade fertig gestellte CBR 600 F auf Herz und Nieren getestet. Beschleunigung, Bremsen, Fahrwerk, Schräglagen, das volle Programm. Für die Missetaten, die ich dabei möglicherweise auf völlig leeren Landstraßen begangen habe, stelle ich mich jetzt vor den Spiegel und haue mir links und rechts eine runter. Ich hoffe, das genügt. Sollte doch noch ein Bußgeldbescheid kommen, werde ich den bezahlen. Das liegt auch daran, dass der Leiter der hiesigen Bußgeldstelle zu meinen Freunden zählt. Ich hätte keine Chance... 😁

War doch schon zu. Ich versteh nicht, warum der Faden wieder geöffnet wurde.

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War zu ? Wann ? Und vor allem: Warum ? Weil Leute ein Fachthema mit dem Witzlesfred verwechseln ?

Das Thema kommt ja immer wieder. Und - wie man an dem von snf verlinkten Beitrag sieht, wird es öffentlich diskutiert.
Was mich aber an solchen -eigentlich- Fachthemen immer wieder fasziniert, ist die Glaubensvielfalt.
Derer, die glauben, etwas zu wissen, derer die glauben, höchstricherlich tätig werden zu müssen usw. warum kann man nicht einfach mal sagen: Okay, da ist Mist gebaut worden, jemand sucht Hilfe, kann ich Hilfestellung geben und will ich das.
Ich kann für mich sagen: Ich würde das öffentlich nicht machen.

Zwei Zitate sind für mich da von Bedeutung:

1. Das meines Schwagers (Rechtsanwalt): "Wenn ich glauben würde, wäre ich Pfarrer geworden"
2. Das meines Strafrechtprofs: "Lügen Sie selbst, oder haben Sie einen Anwalt ?"

Auf Seite 2 war schon zu. Hat der Chef alles gelöscht. Seite 3 ist die Beitragsvielfalt bemerkenswert. Das wird hier eh nix mehr.

Steht ja in dem Motorradonlinelink: Bei erheblichen Verstößen...

Bei 70 drüber endet der deutsche Bußgeldkatalog. Alles darüber ist erstmal "preisgleich".
Bei 107km/h drüber wird kein Richter nur einen nicht erheblichen Verstoß sehen.

Spannende Tage für den TE. Was sagt wohl Papi dazu?

Wird ein Horrorbußgeld, ne Sperre und ne MPU....

Aha. Ich bin erst spät eingestiegen. Solche Themen haben eine eigene Dynamik. Meist eine unter der Gürtellinie. Ich bin ganz ehrlich: Der TE ist mir relativ egal, ob das ein Troll ist oder nicht, auch. Ich würde auch keine Tipps geben, außer "geh zum Anwalt"

Das Thema an sich jedoch ist wirklich spannend. Und erstaunlich, wenn man den von snf verlinkten Beitrag liest, wie weit mittlerweile prozessuale Maßnahmen getroffen werden, um die bösen Buben zu überführen. Das hat was.

Als ich das erste Mal bei den Polizeibikern von dieser Durchsuchung hörte, habe ich auch gestutzt und gedacht, das darf doch nicht wahr sein.
Als mein Kind mit dem auf mich zugelassenen Tigra an einer der klassischen Abzockstellen zu schnell war, habe ich Dinge erleben müssen, die wollte ich nicht glauben. Die sind mir auf den Pelz gerückt, mit Methoden, wie man sie mal von der DDR-Staatssicherheit gehört hatte. Nötigungen und Drohungen um jemanden, der ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt, zu einer Aussage zu bewegen, das war der Hammer.

Da bin ich ratzfatz beim Advokaten. Und so ging der Schuß der Bußgeldstelle nach hinten los.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Steht ja in dem Motorradonlinelink: Bei erheblichen Verstößen...

Bei 70 drüber endet der deutsche Bußgeldkatalog. Alles darüber ist erstmal "preisgleich".

Das glaube ich eher nicht.

Das ist eine interessante Frage, grundsätzlich sind ja Bußgelder in astronomischen Höhen möglich.

Bei extrem überhöhter Geschwindigkeit kann man aber auch Überlegungen zu einer abstrakten Gefährdung Anderer anstellen.

Was kosten denn 70 km/h zu viel agO ?
Nur mal interessehalber.. 🙄

Das mit dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Besuch mit drei silbernen Sternen auf der Schulter kenn ich auch. Ein Aufwand für ein Verwarnungsgeld von 25 Euro, der in keinem Verhältnis steht.

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