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  7. Mit kaputter ZKD noch fahren?

Mit kaputter ZKD noch fahren?

Themenstarteram 15. Februar 2008 um 21:32

hi leute,

hab mir ein auto beim händler mit einer wahrscheinlichen kaputten dichtung gekauft?

1.kann ich deswegen den wagen zurückgeben?

2.ist es schlimm so weiter zu fahren?

das wars schon...

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21 Antworten

Naja gut isses aufjedenfall nicht wenn du weiter fährst... :rolleyes:

Hast du es beim Kauf schon gewusst das die Kopfdichtung hops gegangen ist?

1. ja, du hast mindestens 12 monate gewährleistung, beweislastumkehr tritt erst nach 6 monaten in kraft

2. du solltest es vermeiden

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet

1. ja, du hast mindestens 12 monate gewährleistung, beweislastumkehr tritt erst nach 6 monaten in kraft

Echt? Auch wenn er es beim Kauf schon wusste bzw. der Verkäufer ihn drauf hingewiesen hat?

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 1:44

naja,

auch die antriebswelle ist im arsch, wackelt vorne alles wenn ich beschleunige.

und von dem defekt wusste ich nix...ist halt jedesmal viel weisser dampf in den abgasen.

und die MKL leuchtet auf.

und der motor geht manchmal aus beim bremsen...

hat aber nur 550€ gekostet der wagen.

guck mal was hich hier: http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

zum thema gewährleistung geschrieben habe.

wichtig ist nur: die gewährleistung greift nicht wenn der mangel beim verkauf bekannt und benannt wurde. er ist dann vertragsgegenstand geworden.

wurde der mangel nicht genannt hast du anspruch auf ein fehlerfreies "produkt"

am 16. Februar 2008 um 9:48

Guck mal in Deinen Kaufvertrag - so Du hast - ob da was von vorhandenen Schäden drinsteht. Oder bei Privat ein gültiger Haftungsausschluss.

Sonst kannst Du statt Rückabwicklung auch Beseitigung der offenbar vorhandenen Mängel verlangen. Das dürfte den Verkäufer bei 550 Euro ziemlich in den Wahnsinn treiben.

Weiser Qualm ist ausser bei der Papstwahl ganz was übles. Wahrscheinlich sinkt der Kühlwasserstand auch ab ?

Also wie oben schon gesagt, bloss nicht mehr fahren. Nur noch zu Testzwecken kurz anmmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet

guck mal was hich hier: http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

zum thema gewährleistung geschrieben habe.

Danke für den Link sehr Informativ :)! Sagmal du kennst dich doch nen bissl aus? Hab ne ne kleene Frage zwischendurch...Und zwar als wir das Cabrio gekauft haben (auch bei nem Händler) konnten wir den Preis 500€ runterhandeln , dazu meinte der Verkäufer dann nur "Dann gebe ich aber keine Gewährleistung mehr auf den Wagen "

dies sagte er aufgrund des runterhandelns..War das rechtens oder völlig falsch?

 

Mfg Chris

am 16. Februar 2008 um 10:31

Das war vielleicht vor der BGB Schuldrechtsreform . Als Händler ist er jetzt bei Verkauf an Privatpersonen immer in der Pflicht. Auch wenn in den Vertrag ein Haftungsauschluss aufgenommen wird.

Wie immer gibts da aber allerhand Tricks, besser mal genau in den Vertrag gucken.

Viel Spass beim Offenfahren,

benny

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 4:02

LOL,

hab den vertrag mal durchgelesen., hier ein paar auszüge:

...bastlerfahrzeug...

.....schäden auch unsichtbar möglich...

...motorschaden oder getriebe schaden könnten womöglich auftauchen...usw.

 

also ist schrott die karre, sogar laut vertrag.

am 17. Februar 2008 um 9:15

Na, wenns ein Bastlerfahrzeug ist, musst Du Dir halt noch ein Bastlerbuch ( machs Dir selbst heisst die Reihe, glaub ich ) für 20 Euro dazu kaufen und die ZKD einfach tauschen.

Das kostet sehr wenig, ist halt allerhand Arbeit.

Und die anderen Sachen ( Wellen u.ä. ? )kannst Du evtl. ne Liste machen und beim Schrottplatz nen Gesamtpreis aushandeln. Und das dann alles aus einem Opel ausbauen. Das kommt günstiger als die Sachen nach und nach kaufen.

Hast Du denn keine Probefahrt machen können ?

Zitat:

Original geschrieben von astraorange

dazu meinte der Verkäufer dann nur "Dann gebe ich aber keine Gewährleistung mehr auf den Wagen "

dies sagte er aufgrund des runterhandelns..War das rechtens oder völlig falsch?

Mfg Chris

Das hat keinen rechtlichen Bestand. Im Schadensfalle hast du gute Chancen auf dem Rechtsweg erfolg zu haben, der Händler kann sich so einfach seiner Gewährleistungspflicht nicht entziehen.

Wenn du Rechtsschutzversichert bist empfehle ich dir ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt, er kann dir genau die mögliche Vorgehensweise erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von dj_ibo

LOL,

hab den vertrag mal durchgelesen., hier ein paar auszüge:

...bastlerfahrzeug...

.....schäden auch unsichtbar möglich...

...motorschaden oder getriebe schaden könnten womöglich auftauchen...usw.

 

also ist schrott die karre, sogar laut vertrag.

Auch das halte ich für kritisch, Pauschal kann ich hier aber keine Einschätzung geben.

Was ich mich eher frage ist warum dir das erst jetzt auffällt?

Liest du dir die Verträge die du unterschreibst nicht durch??? :confused:

Wenn er denn Kaufvertrag unterschrieben hat ist es so Rechtskräftig.

Für 500€ kann kein Händler ne Gewährleistung oder das Unmögliche ne Garantie geben.

Und wie Habichnet geschrieben hat.

Wer sich den Kaufvertrag nicht durchliest, ist eigentlich selber schuld.

500€ sind mittlerweile der fast normale preis für Teileträger, denn für das geld kann man keinen guten gerauchten erwarten.:rolleyes:

 

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Astra GSX-R

Wenn er denn Kaufvertrag unterschrieben hat ist es so Rechtskräftig.

Das ist so allerdings nicht richtig!

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