mit Insigna A auf Verkehrsübungsplatz mit ner Freundin

Opel Insignia A (G09)

Hi,

meine Freundin macht jetzt Fahrschule. Ich dachte mir man könnte ja auf einem VÜP schalten usw. üben. Ich fahre ein Insignia Handschalter (2 Liter TDCi). Würde ein ständiges Abwürgen Schäden am ZMS / Kupplung verurschen? Soll ich doch den Job dem Fahrlehrer überlassen? Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Ich sehe das völlig anders. Ja, fahr zum VÜP und lass sie etwas üben. Das habe ich mit meiner Tochter auch gemacht und es ist rein gar nichts mit Kupplung oder ZMS passiert. Warum auch?
Den Diesel kann man ohne gasgeben anfahren und so langsam das Gefühl dafür bekommen.
Mit einem schweren Anhänger rückwärts rangieren ist noch mal deutlich mehr Stress für die Kupplung. Und? Geht auch.
Machen!

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Anfang der 80ziger waren für den 3er, Nachtfahrt, Autobahn und "Überland", je als Doppelstunde Pflicht. Also passen doch 10 - 15 h. Meine 1. Fahrstunden war damals Schnee und Eis.... War schon lustig. 🙂

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 30. Juni 2019 um 15:27:41 Uhr:


Anfang der 80ziger waren für den 3er, Nachtfahrt, Autobahn und "Überland", je als Doppelstunde Pflicht. Also passen doch 10 - 15 h. Meine 1. Fahrstunden war damals Schnee und Eis.... War schon lustig. 🙂

Ich kann dazu spontan nichts bindendes finden, allerdings kam mir folgendes in die Quere:

"Hat der Fahrschüler schon 2 Jahre eine A1 Fahrerlaubnis, braucht er für den A2 keine Sonderfahrten mehr zu machen, dasselbe gilt beim Aufstieg von A2 auf A!"

Da ich den 1b bereits hatte, könnte es sein, daß auch damals damit die Sonderfahrten überflüssig geworden sind.
Wäre auch albern, wenn man bereits 2 Jahre nachts über Landstraßen und Autobahnen gefahren ist.

Den 1b habe ich übrigens auch 2 Jahre vorher bei Schnee gemacht. Sowohl Fahrstunden, als auch Prüfung.

Den 4er hatte ich damals auch beim selben Fahrlehrer gemacht, die Doppelstunde Überland war aber für den 1er Pflicht. War auch die einzige Fahrt für den 1er Lappen.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. Juni 2019 um 14:03:30 Uhr:



Zitat:

@El.Magnifico schrieb am 30. Juni 2019 um 13:48:13 Uhr:


Damals konnte man mit Vorkenntnissen die Anzahl der benötigten Fahrstunden reduzieren (ich hab für 1+3 zusammen 8 Fahrstunden a 45min. gehabt), das geht heute nicht mehr.

1935 oder wann?
1977 waren in München für den 3er Doppelstunden (90Min.) für Überland, Autobahn und Nachtfahrt Pflichtstunden, dazu kommen noch die Doppelstunde Überlandfahrt für den 1er, die konnte man nicht reduzieren.
Und nur mit den Pflichtstunden allein ist noch nie einer zur Prüfung zugelassen worden.
Ich war damals mit insgesamt 14 Stunden für 1+3 und etwas über 800DM für alles noch relativ sehr gut dabei. Es gab auch Leute die fuhren mit ihren Auto zur Fahrschule um sich anzumelden. 😁

Doch war schon möglich, mit den Pflichtstunden zur Prüfung zugelassen zu werden.
1978 hatte ich 5 Pflichtstunden und 1 Stunde Fahrprüfung, damals in Erding

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Wie das damals auf den Dörfern war kann ich natürlich nicht sagen.

Zitat:

@Crashel schrieb am 28. Juni 2019 um 20:4:02 Uhr:


Wenn du trotzdem Angst um die Kupplung hast, hole dir halt nen Leihwagen bei Sixt ??

Bevor das jemand für eine tolle Idee hält, rate ich dazu die Bedingungen der Mietwagenfirmen genau zu lesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die vergessen haben diese Nutzung auszuschliessen. Ist dann nämlich total blöd, wenn der Abschlepper auf den Verkehrsübungsplatz gerufen werden muss. 😉

Gruß
Achim

Kauf ihr ein Automatik-KFZ dann 😉

Zitat:

@El.Magnifico schrieb am 30. Juni 2019 um 14:09:43 Uhr:



Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. Juni 2019 um 14:03:30 Uhr:



1935 oder wann?

Ende 1983 in NRW.
Ich hatte allerdings 2 Jahre vorher bei der selben Fahrschule bereits den 1b gemacht, keine Ahnung, ob das irgendwie berücksichtigt wurde. Es waren 3h Motorrad und 5h Auto.

Das kann so nicht sein mit Ende 1983, ich habe Januar 1984 den Lappen gemacht auch in NRW, und damals gab es schon beim PKW 6 Pflichtstunden, plus Nacht - Überland - Autobahnfahrt.

Zwar alles nicht so teuer wie heute, aber mit den 5 Stunden von Dir,angegeben kann was nicht stimmen....

Juni 1983 habe ich meine Fahrprüfung gemacht und für den grauen Lappen 250 DM bezahlt.
Wie viele Fahrstunden ich nun gemacht habe, weiß ich nicht mehr, aber viele waren das nicht.
Nicht auf dem Dorf, sondern in Hamburg.

Zitat:

@Harzknappe schrieb am 22. August 2019 um 07:43:58 Uhr:



Das kann so nicht sein mit Ende 1983, ich habe Januar 1984 den Lappen gemacht auch in NRW, und damals gab es schon beim PKW 6 Pflichtstunden, plus Nacht - Überland - Autobahnfahrt.

Zwar alles nicht so teuer wie heute, aber mit den 5 Stunden von Dir,angegeben kann was nicht stimmen....

Sieh es, wie Du willst, Unterlagen habe ich heute nach 36 nicht mehr darüber. Die Fahrschule gibt es nicht mehr, mein Fahrlehrer ist schon vor vielen Jahren gestorben. Autobahn bin ich gefahren, das weiß ich noch, 5h Auto und 3h Motorrad sind Fakt, daran gibt es nichts zu rütteln, kannst Du glauben, kannst Du lassen. Ob das mit Vorkenntnissen wegen des 1a zusammenhängt, mit Aufteilung irgendwelcher Fahrten auf 1 und 3, mit Auslegung der damaligen Gesetzgebung, keine Ahnung.

Hier: https://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/sonderfahrten.php heißt es, die Sonderfahrten sind in den 80er Jahren eingeführt worden, wann genau und in welchem Umfang steht da leider nicht.

Übrigens gab und gibt es eben keine 6 Pflichtstunden plus Sonderfahrten, Pflichtstunden gibt es ohnehin nicht, es gibt nur die Vorgabe, daß eine Grundausbildung notwendig ist, die bis zum Erreichen der notwendigen Fähigkeiten dauert, dazu existiert keine Zeitvorgabe, anschließend (das gilt für heute, die damaligen Vorgaben dürften deutlich schwächer gewesen sein) sind die Sonderfahrten (das, was man landläufig Pflichtstunden nennt) zu absolvieren. Ist nun die Grundausbildung nach 5 Minuten abgeschlossen, liegen nur noch die Sonderfahrten an. Vor 36 Jahren mit Sicherheit weniger als heute. Mit insgesamt 8 Fahrstunden sollten die damaligen gesetzlichen Vorgaben, soweit sie bereits existierten und bindend waren, locker erfüllt gewesen sein.

😮 😮 😮

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