Mit deaktiviertem Gurtwarner über'n TÜV?
Frage an die Gemeinde:
Ich habe bei meinem 4F die Gurtwarner komplett deaktiviert. Hat jemand Erfahrung (oder weiss sogar Details) ob das bei der TÜV-Abnahme zu Problemen führen könnte - falls es denn überhaupt bemerkt wird?
Leider habe ich nur gelegentlich die Möglichkeit ein VAGCOM zu nutzen, sonst würde ich die Gurtwarner einfach kurz vorher wieder aktivieren und nach TÜV-Abnahme wieder deaktivieren um etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen. Aber ich möchte mir nicht wieder Wochenlang das Gepiepse anhören nur weil auf dem Beifahreresitz ein paar Schulranzen transportiert werden 🙄.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar ...
Gruß
Sancho
28 Antworten
meiner piepte letztens sogar ,als die Baby Born Puppe miener Kleinen drauf lag oder stand! Ist wahrscheinlich von der Tagesform abhängig.
Aber stimmt schon.Wenn ich was schweres auf dem Beifahrersitz liegen haben (Laptop) und einen Umfall baue,löst der rechte Airbag aus und schleudert mir bei einem an sich harmlosen Unfall das Teil vielleicht mit 100 Sachen ins Gesicht.Da hat die Kosmetikerin sicher länger zu tun .😎
Alex.
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Wie soll ich denn am Laptop arbeiten, wenn der nicht auf dem Beifahrersitz liegt? Bis zum Kofferraum sehe ich ja nicht - und außerdem: viel zu gefährlich, immer nach hinten zu schauen. Und ist doch klar, dass bei mir der Gurtwarner abgeschaltet ist, sonst bimmelts doch die ganze Zeit, wenn der Laptop auf dem Beifahrersitz liegt!
Um noch mal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Beim A6 4B gibt es zumondest eine Gurtwarnleuchte, glücklicherweise aber kein "Gebimmel". Diese Gurtwarnleuchte ist standardmäßig nicht aktiviert, die Autos kommen damit durch die HU. Also sollte das beim 4F auch kein Problem sein.
Also bei mir bimmelt es selbst bei einem Träger Bier nicht... und der dürfte ca. 11 kg haben 😎
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Zitat:
Original geschrieben von LinkerBlinker
Also bei mir bimmelt es selbst bei einem Träger Bier nicht... und der dürfte ca. 11 kg haben 😎
Wenn der Kasten geschickt aufgestellt ist (auf den Seitenwangen), dann bimmelt es in der Tat nicht.
Die Sensoren sind irgendwo in der Mitte des Sitzes.
Zitat:
Original geschrieben von LinkerBlinker
Also bei mir bimmelt es selbst bei einem Träger Bier nicht... und der dürfte ca. 11 kg haben 😎
Wenn´s dann mal bimmelt, so nen Träger bier kann man auch leichter machen😁😁
Man könnte jetzt fast vermuten, dass wir alle regelmäßig mit einem Träger Bier als Beifahrer zu unseren Kunden fahren.
O.K. die meisten meiner Kunden wären begeistert.... Immer dieses Warten bis man in der Wirtschaft ist 😛 Der Kunde soll sich schließlich sofort beim Kontakt mit dem externen Mitarbeiter entspannen 😁 Ich werde das jetzt einmal für alle Mitarbeiter einführen 😁 😁
Im Interesse der Ladungssicherheit sollte der Kasten mit dem Gurt gesichert werden und dann bimmelt auch der Gurtwarner nicht mehr. Ist also kein wirkliches Argument zur Deaktivierung des Gurtwarners.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im Interesse der Ladungssicherheit sollte der Kasten mit dem Gurt gesichert werden und dann bimmelt auch der Gurtwarner nicht mehr. Ist also kein wirkliches Argument zur Deaktivierung des Gurtwarners.
Hier geht es weniger um einen Kasten Bier, sondern um anderes:
Gurte Du doch mal das Audi-Handbuch an - viel Vergnügen 😉
Erstmal besten Dank für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise. Mein Fazit ist dass ich mir da also keine weiteren Gedanken drum machen muss (ob ich mit deaktiviertem Gurtwarner durch den TÜV komme).
Um auf den Vergleich mit dem dritten Bremslicht zurück zu kommen: Mein Denkansatz, der zu der Frage geführt hat, war der, dass wenn ich ein Fahrzeug habe bei dem ein gewisses Austattungsmerkmal auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist - wie ich es für den Gurtwarner einfach mal für Autos ab einem bestimmten Baujahr angenommen habe - dass dieses Austattungsmerkmal dann nicht einfach deaktiviert werden darf. Das würde dann aber bei der dritten Bremsleuchte, die ja auch erst ab einem bestimmten Baujahr Vorschrift war, genau so gelten wie für einen Gurtwarner.
Aber ich kann sehr gut damit leben dass sich der TÜV zwar für die Bremsleuchte, nicht aber für meinen Gurtwarner interessiert.
Der Grund warum ich ihn deaktiviert habe ist übrigens nicht der, dass ich bei 200 ungestört unangeschnallt hinterm Lenkrad einschlafen möchte, sondern weil der Warner bei zwei Schulranzen auf dem Beifahrersitz gelgegentlich meinte da säße jetzt jemand. Die Warnung kam vorzugsweise mitten während der Fahrt z.B. beim Überfahren von Bodenunebenheiten. Und das irritiert dann erstmal gehörig weil du 'ne halbe Sekunde brauchst um festzustellen dass es nur der blöde Gurtwarner ist und nicht gerade rapider Öldruckabfall, kochendes Kühlwasser oder ein platter Reifen. Einmal ging das Ding auch bei einem (nicht all zu dramatischen) Ausweichmanöver an. In so einer Situation geht der Adrenalinspiegel sowieswo schon ein wenig in die Höhe und wenn dann in genau diesem Augenblick auch noch der Gurtwarner anfängt zu quäken trägt das nicht zur Entschärfung der Situation bei.
Das ist also die Geschichte "Warum ich meinen Gurtwarner deaktivierte" 😁.
Gruß
Sancho
Hallo SanchoP,
berichte doch nachher mal von Deinen Erfahrungen beim TÜV bzgl. deaktiviertem Gurtwarner, das dürfte einige hier interessieren (mich eingeschlossen).
Grüße
M1972
Zitat:
Original geschrieben von Lollidirk
Ok verstanden , ist bei mir allerdings noch nie vorgekommen.
Muss aber eine schwere Aktentasche sein...
Bei mir reicht mein Portmonaie und mein e90....und nein, es ist nicht viel Geld darin 🙂
Der Sensor ist ein Witz...😠
Nettes Thema hier bei Euch😁
Hier mal ein paar Videos von ganz Schlauen: Nicht angeschnallt
oder vom ADAC Crashtest mit Link zum Film: Kein Platz für Leichtsinn
Natürlich ist das allen Schlaumeiern bekannt🙄, also bei einem Unfall Schäden an Euch bitte selber bezahlen und nicht die Allgemeinheit belasten. Schwere Gegenstände gehören in den Kofferraum und nicht auf den Beifahrersitz (Schlipsträger😠)!
Leider gibt es wenig Einsichtige🙁
Gruß
fjordis2001
P.S. Ich würde die Piepser gegen ein Hochspannungsmodul ersetzen, dann kitzelt´s richtig...😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von SanchoP
...weil der Warner bei zwei Schulranzen auf dem Beifahrersitz gelgegentlich meinte da säße jetzt jemand. Die Warnung kam vorzugsweise mitten während der Fahrt z.B. beim Überfahren von Bodenunebenheiten.
Die Schulranzen lassen sich doch hervorragend mit dem Gurt sichern.
Also ich verstehe die ganze Problematik nicht -> zum freundlichen fahren -> Ihn bitten die Gurtwarnung auf "Kanada" zu programmieren -> Fertig
Jetzt piepst die Gurtwarnung nur noch max. 10 Sek. als EWrinnerung bei jedem Einschalten der Zündung und ist dann ruhig.
Mein freundlicher hat gemeint, das ist in Deutschland legal und hat auch nichts für das umprogrammieren genommen.
Gruß, vx60