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Was sagt der Tüv zu den LED's?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 5. Januar 2011 um 18:32

Hallo!

Mich interessiert, was der Tüv zu Led's im Scheinwerfer sagt, sprich an alle, die ihre Xenon vom VFL auf die Xenon mit Ledleiste im Scheinwerfer vom FL gewechselt haben. Gibt es da gewisse Regularien? Es gibt ja auch die Komiker die sich sone Leiste von außen an den Scheinwerfer kleben und betreiben.

Vielen Dank im Vorraus!

Gruß JD

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33 Antworten
am 5. Januar 2011 um 18:38

Ist doch kein Problem. Was soll der TÜV denn schon dagegen haben?

Die Scheinwerfer sind doch in der Form auch Typzugelassen, da sie sonst nie in Serie zulassungsfähig wären - insofern überhaupt kein Problem.

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 18:44

Also rein und bedenkenlos zum Tüv!

Danke

am 5. Januar 2011 um 18:48

Naja, jedenfalls, wenn es Serienteile sind. Ansonsten brauchen die Teile eine ECE-Zulassung, damit sie im Strassenverkehr erlaubt sind.

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 18:54

Naja ich möchte da was ausprobieren. Ich würde gerne ausprobieren, ob man das FL Glas mit den Led's, auf eins mit Halos kriegt. Würde das denn gehen? Gebastelt kriege ich das und im Prinzip tue ich dem Scheinwerfer nix schlimmes außer dem integrierten LED TFL...bin mit da nicht sicher. Im Prinzip geht es mir darum, ob ich das integriert kriege.

Gruß

am 5. Januar 2011 um 19:01

Also, wenn man es ganz genau nimmt, dann wäre der Scheinwerfer nach der Modifikation nicht mehr zugelassen, da du die geprüfte Bauart verändert hast.

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 19:03

Und mit Einzelabnahme? Könnten doch sehen, dass alles soweit wie vorher ist.

Ich habe mir jetzt auch nur einen Scheinwerfer besorgt. Will mal schauen, ob ich das hinkriege.

am 5. Januar 2011 um 19:06

Naja, Einzelabnahme heisst, dass du einen AAS findest, der bereit ist dir das einzutragen.

Ansonsten würde das gehen - klar.

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 19:10

AAS?

Naja ich schaue mal. Wenn es klappt ist es gut, dann mache ich mir später darüber Gedanken.

Danke für die Antworten!

Bekommst du nie im Leben eingetragen. Da der Scheinwerfer nicht dafür ausgelegt ist und somit keine Zulassung hat. Ob es jemandem auffällt ist eine andere Geschichte.

am 5. Januar 2011 um 19:42

Amtlich Annerkannter Sachverständiger

Ich befürchte aber auch, dass das mit der Einzelabnahme nicht leicht werden wird :(

Wenn Du an den Scheinwerfern was änderst, erlischt die Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO.

Gut zu erkennen an dem E im Kreis und der Nummer dahinter.

Folglich kann es sein, dass mancher TÜVer sagt ist OK und trägt Dir das Ding ein und in der nächsten Polizeikontrolle bleibt Dein Auto stehen. Vorausgesetzt das sind pfiffige Kollegen.:cool:

Denn auch ein amtlicher Sachverständiger stellt keine Bauartgenehmigung aus. Folglich müsstest Du Deinen selbstgebastelten Scheinwerfer vorstellen, ich glaube beim KBA, und darauf hoffen, dass irgend ne Ausnahmgenehmigung erstellt wird. Aber ob sich das finanziell rechnet, weiß ich nicht.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruß

Marc

 

Wich würde mal interessieren, was der Tüv zu den LED´s z.B. in bei der Kennzeichenbeleuchtung sagt.

Und, bei den (eigentlich nicht in der StVo zugelassenen) helleren/bläulicherenLämpchen bei dem TFL und STL.

Die bauen doch noch die Lampen aus um zu schauen ob die eine E-Nummer haben?

Ganz einfach!

Bauartgenehmigung vorhanden = alles Ok und gute Fahrt...

Keine vorhanden = hoffen dass es niemand sieht...:D

 

Zur Info, die Beleuchtungseinrichtungen regelt die StVZO und die FZV, nicht die StVO!!!

Zitat:

Original geschrieben von on duty

Ganz einfach!

Bauartgenehmigung vorhanden = alles Ok und gute Fahrt...

Keine vorhanden = hoffen dass es niemand sieht...:D

 

Zur Info, die Beleuchtungseinrichtungen regelt die StVZO und die FZV, nicht die StVO!!!

Naja, dass dem Typ das nich auffällt das da andere Birnchen drinn sind, glaub ich ja eher weniger.

Muss ich denn für jede Birne, die ich wechsel, eine Bauartgenehmigung mitführen? :confused:

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