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Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 12:38

Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.

Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?

 

Siehe:

http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Zitat:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.

Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt.

Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."

Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.

Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).

Amen

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hier

die EU hat entschieden

http://www.verkehrsportal.de/boar

Die dänische Firma ging damit zum EU Gerichtshof weil

1. das Fahrzeug Eigentum der dänischen Firma ist und .....

2. der Weg des Staates DE eine Behinderung des freien Eu Marktes wäre.

5) in allen Instanzen bekam die Firma rechtgesprochen.

Die dänische Firma ist ned verpflichtet als Handelsunternehmen nen Sitz in DE zu eröffnen nur um DE-Bürgern / Mitarbeitern nen DE PKW als Firmenfahrzeug zur verfügung zu stellen.

Fazit: Eine Firma aus einem anderen EU-Land darf einem Bürger aus DE 8oder wie bei uns AT) einen Firmenwagen aus ihrem Land zur Dienstreise anbieten und der Staat DE oder AT kann sich brausen.

So nun aber zum Eigentlichen:

Bei uns (angefangen haben die Weinbauern in meiner Region damit) fahren jede Menge mit slowakischen-, estländischen- (neuerdings), griechischen- etc.... Fahrzeugen herum.

Die haben in dem jeweiligen Land zB eine Firma gegründet die dort für ihren Wein Werbung macht (am Papier) und da jede Firma nen Geschäftsführer braucht is dies der Weinbauer selber.

Nem Geschäftsführer steht natürli ein Firmenwagen zu und so kauft sich der Weinbauer nen Geländewagen in Griechenland etc.... meldet den dort auf die Firma (ned offiziell seine) und fährt mit griechischen Taferl in AT soweit mal ganz legal mit dem Wagen, weil is ja ned seiner, sondern der Wagen der griechischen Firma, die ihm den nur als Dienstwagen zugeteilt hat.

Seit einiger Zeit haben bei mir in der Gegend hunderte ne Firma in irgend nem Land in der EU (is ah echt mächtige Aufbruchsstimmung) und san GF mit Dienstauto aus dem jeweiligen Land. Das hat die AT Finanz schon aushebeln wollen, aber hierzu müßte die Firma (zB Slowakei) es zugeben das nur ah Scheinfirma is, was sie schon aus obigen Gründen ned macht und da in nem anderen EU-Land auch keine Auskunftspflicht hat.

Diese EU Länder sind hierbei sehr pro neuem Unternehmer, obwohls wissen das eh keine Tätigkeit erfolgt, aber sie wissen genau das

1) Autos verkauft werden

2) Leasing bei Ihnen erfolgt

3) Ihr Land dadurch umsätze macht (reparatur, Service, etc......)

und DE und AT kratzen die ned mal am Ar******** und deren Finanz ebensowenig.

d/index.php?showtopic=66521

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Die Steuerpflicht des Halters besteht nur bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.

Ist doch logisch, da andere Länder den Begriff des Halters nicht kennen.

Daher auch ein entsprechender Vermerk im Fahrzeugschein.

 

Zitat:

Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist der Fahrer steuerpflichtig, weil er durch sein Handeln die Steuerpflicht erzeugt

Daraus folgt:

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug von zwei Personen gefahren wird, sind also beide steuerpflichtig. Ganz neue Version.

 

 

Fahrer ist nur dann steuerpflichtig, wenn die Steuer aufs Benzin umgelegt wurde (wie in Polen oder Frankrech oder demnächst in NL). Denn er schuldet die Bezahlung des von ihm getankten Kraftstoffes  und damit den darin enthaltenen Steueranteil.

 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug von zwei Personen gefahren wird, sind also beide steuerpflichtig. Ganz neue Version.

Wieder dieser unmittelbare Zwang, etwas misszuverstehen zu müssen, irgendwann ist der Verdacht vorhanden, dass dies behandlungsbedürftig sein könnte.

Hast doch sonst Ahnung, sind dass dann jeweils nur kurze lichte Momente?

---

Wenn hier schon aus dem Verkehrsportal zitiert wird, wieso dann nicht der Thread, wo das auch mit den genau 0,51 Euro/Tag klar erläutert wird. Oder der Thread aus dem Juraforum? Da findet sich auch gleich die Ableitung über den Zahlungspflichtigen gem. AO.

Welch Zufall wird da dann doch immer genau daneben gegriffen und etwas "wichtiges", wie ein EU-Urteil gefunden, was zwar nichts mit dem Thema zu tun hat (Zulassungsrecht vs. Steuerrecht), aber wenn es sich so cool anhört.

---

Nur zur kurzen Erinnerung, der Fragesteller steht dem konkreten Vorwurf der Steuerhinterziehung in D bereits und tatsächlich gegenüber. Der Hinweis, dass dies nicht passieren wird, ist bereits durch die aktuelle Situation widerlegt - und nutzt nicht mehr viel.

Selbstdarstellung gut und schön, nur sollte sie auch glaubhaft sein und nicht mit der Realität eines Fragestellers kollidieren. Ihr habt euch ein wenig sehr auf mich eingeschossen, aber ich glaube nicht, dass ein "Ihr habt mich überzeugt, ich habe mich geirrt" hier dem Fragesteller aus dem Strafvorwurf hilft.

Aber wir können es gerne probieren:

Ja, ich habe mich geirrt und das Gegenteil von meinen Aussagen ist richtig.

Nun schauen wir mal, jetzt müssten alle Probleme des Fragestellers weg sein.

am 22. Oktober 2010 um 2:32

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02

Hier wiederspricht sich gerade alles.

oh, ja. :)

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug von zwei Personen gefahren wird, sind also beide steuerpflichtig. Ganz neue Version.

Wieder dieser unmittelbare Zwang, etwas misszuverstehen zu müssen, irgendwann ist der Verdacht vorhanden, dass dies behandlungsbedürftig sein könnte.

Hast doch sonst Ahnung, sind dass dann jeweils nur kurze lichte Momente?

Der lichte Moment fehlt dir im Moment noch. In D ist nach wie vor NICHT der Fahrer des KFZ steuerpflichtig, das geht auch aus dem von dir geposteten Link hervor. Dort steht Halten und nicht Fahren als steuerplichtverursachender Umstand. Hinzu kommt, dass es ein Firmenfahrzeug ist, das der Firma gehört, bei der er beschäftigt ist. Er hat also auch gar nicht die Möglichkeit, das FZ in D anzumelden.

Die 0.51€ pro Tag würden fällig, wenn ich als Halter mit dem von mir im Ausland gehaltenen FZ in D vorübergehend meinen Aufenthalt nehme und das FZ hier betreibe. Völlig andere Sachlage.

Wenn ich als Angestellter einer ausländischen Firma hier dienstlich unterwegs bin und dazu den Dienstwagen ebendieser Firma nutze, ist das so völlig in Ordnung.

Go4Golf hat das zwar etwas pointiert, aber durchaus folgerichtig auf den Punkt gebracht. Deiner Theorie zufolge müsste dann jeder Fahrer unabhängig und gesondert Steuern entrichten müssen. Das ist absurd.

 

Zitat:

 

Ja, ich habe mich geirrt und das Gegenteil von meinen Aussagen ist richtig.

Hier stimme ich dir zu :D

Edit: Noch mal so zum Nachdenken: Was denkst du denn, auf wen die Steuerquittung vermutlich ausgestellt würde, sollte man es tatsächlich schaffen, in der vorliegenden Situation die 5,10€ für 10 Tage zu bezahlen? Doch wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auf den in den Papieren eingetragenen Halter des FZ, aber keinesfalls auf irgendeinen, mit diesem nicht identischen Fahrer, der morgen schon wieder ein anderer sein könnte.

am 22. Oktober 2010 um 11:32

ohne bezug auf firmenwagen:

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

 

In D ist nach wie vor NICHT der Fahrer des KFZ steuerpflichtig, das geht auch aus dem von dir geposteten Link hervor. Dort steht Halten und nicht Fahren als steuerplichtverursachender Umstand.

soweit richtig aber - wenn ein in D ansässiger fahrer ein in D angemeldetes kfz bewegt, ist "seine fahrt" (durch den halter) "versteuert". fährt er mit einer kiste, die im ausland angemeldet ist, bekommt der staat die steuer weder von ihm noch vom halter.

somit ist das ganz klare steuerhinterziehung, die der in D gemeldete "fahrer" (=mutmasslicher tatsächlicher eigentümer) begeht.

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

 

Edit: Noch mal so zum Nachdenken: Was denkst du denn, auf wen die Steuerquittung vermutlich ausgestellt würde, sollte man es tatsächlich schaffen, in der vorliegenden Situation die 5,10€ für 10 Tage zu bezahlen? Doch wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auf den in den Papieren eingetragenen Halter des FZ, aber keinesfalls auf irgendeinen, mit diesem nicht identischen Fahrer, der morgen schon wieder ein anderer sein könnte.

Morgen fahre ich über die Grenze, werde im Zollhäuschen vorbeischauen und nach den 5,10EURO fragen :cool:

Werde berichten !;)

Ist doch alles erledigt, ich habe widerrufen und alle Probleme des Fragestellers existieren nicht mehr.

Bis auf den §7 Pkt.2 des KraftStG, da habe ich noch Probleme mit, den bekomme noch nicht weg.

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__7.html

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug von zwei Personen gefahren wird, sind also beide steuerpflichtig. Ganz neue Version.

Wieder dieser unmittelbare Zwang, etwas misszuverstehen zu müssen, irgendwann ist der Verdacht vorhanden, dass dies behandlungsbedürftig sein könnte.

 

Hast doch sonst Ahnung, sind dass dann jeweils nur kurze lichte Momente?

 

---

 

Wenn hier schon aus dem Verkehrsportal zitiert wird, wieso dann nicht der Thread, wo das auch mit den genau 0,51 Euro/Tag klar erläutert wird. Oder der Thread aus dem Juraforum? Da findet sich auch gleich die Ableitung über den Zahlungspflichtigen gem. AO.

 

Welch Zufall wird da dann doch immer genau daneben gegriffen und etwas "wichtiges", wie ein EU-Urteil gefunden, was zwar nichts mit dem Thema zu tun hat (Zulassungsrecht vs. Steuerrecht), aber wenn es sich so cool anhört.

 

---

 

Nur zur kurzen Erinnerung, der Fragesteller steht dem konkreten Vorwurf der Steuerhinterziehung in D bereits und tatsächlich gegenüber. Der Hinweis, dass dies nicht passieren wird, ist bereits durch die aktuelle Situation widerlegt - und nutzt nicht mehr viel.

 

Selbstdarstellung gut und schön, nur sollte sie auch glaubhaft sein und nicht mit der Realität eines Fragestellers kollidieren. Ihr habt euch ein wenig sehr auf mich eingeschossen, aber ich glaube nicht, dass ein "Ihr habt mich überzeugt, ich habe mich geirrt" hier dem Fragesteller aus dem Strafvorwurf hilft.

 

Aber wir können es gerne probieren:

Ja, ich habe mich geirrt und das Gegenteil von meinen Aussagen ist richtig.

 

Nun schauen wir mal, jetzt müssten alle Probleme des Fragestellers weg sein.

Was ich ausgeführt habe, ist kein Zwang zum Missverständnis, sondern eine einfache Schlussfolgerung aus Deiner Aussage. Was ist dann an diesem Gedankengang so falsch, dass es behandlungsdürftig ist?

Durch diese Schlussfolgerung sollte nur verdeutlicht werden, dass es nicht sein kann, dass der Fahrer steuerpflichtig ist.

 

Bei den anderen von Dir in dem o.a. Beitrag gemachten Ausführungen bin ich der falsche Adressat. Ich habe mich zu EU-Urteil, Steuerhinterziehung und dgl.überhaupt nicht geäußert.

 

O.

 

am 22. Oktober 2010 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

ohne bezug auf firmenwagen:

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

 

In D ist nach wie vor NICHT der Fahrer des KFZ steuerpflichtig, das geht auch aus dem von dir geposteten Link hervor. Dort steht Halten und nicht Fahren als steuerplichtverursachender Umstand.

soweit richtig aber - wenn ein in D ansässiger fahrer ein in D angemeldetes kfz bewegt, ist "seine fahrt" (durch den halter) "versteuert". fährt er mit einer kiste, die im ausland angemeldet ist, bekommt der staat die steuer weder von ihm noch vom halter.

somit ist das ganz klare steuerhinterziehung, die der in D gemeldete "fahrer" (=mutmasslicher tatsächlicher eigentümer) begeht.

Du würfelst hier "Fahrer", "Halter" und "Eigentümer" wirr durcheinander...

Demnach dürfte ich ein im EU-Ausland angemeldetes Fahrzeug eines Freundes hier in Deutschland nicht bewegen (wenn er hier zu Besuch ist) ohne mich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen.:confused:

Der Staat bekommt den grössten Steueranteil durch den Betrieb eines Fahrzeugs über den Kraftstoffpreis an der Tanke (diesen bezahlen auch Ausländer), in Folge dessen hinterziehen die regelmässig im Ausland tankenden deutschen Autofahrer viel mehr Steuern...

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Durch diese Schlussfolgerung sollte nur verdeutlicht werden, dass es nicht sein kann, dass der Fahrer steuerpflichtig ist.

Er ist es.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Demnach dürfte ich ein im EU-Ausland angemeldetes Fahrzeug eines Freundes hier in Deutschland nicht bewegen (wenn er hier zu Besuch ist) ohne mich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen.:confused:

Richtig,

aber nicht nur Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, sondern jedes nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeug.

Selbst wenn Du ein nicht zugelassenes Fahrzeug klaust, bist Du als Fahrer steuerpflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Durch diese Schlussfolgerung sollte nur verdeutlicht werden, dass es nicht sein kann, dass der Fahrer steuerpflichtig ist.

Er ist es.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Demnach dürfte ich ein im EU-Ausland angemeldetes Fahrzeug eines Freundes hier in Deutschland nicht bewegen (wenn er hier zu Besuch ist) ohne mich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen.:confused:

Richtig,

aber nicht nur Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, sondern jedes nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeug.

 

Selbst wenn Du ein nicht zugelassenes Fahrzeug klaust, bist Du als Fahrer steuerpflichtig.

Ich nahm aufgrund Deiner kurz vorher gegebenen Beiträge an, dass das Thema durch wäre.

Offensichtlich nicht.

 

Ein letzter Kommentar hierzu:

 

"Das Halten eines Fahrzeuges ist steuerpflichtig"

 

Ob ein ausländisches Fahrzeug hier in D zugelassen werden muss, ist ein anderes Thema.

 

Have a nice weekend!

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

"Das Halten eines Fahrzeuges ist steuerpflichtig"

Nur so als Hinweis:

Erkunde Dich mal, ob "Halten" im Zulassungsrecht die gleiche Bedeutung hat, wie im Steuerrecht. Oder frage mal Deinen Steuerberater, was dieser Satz bedeutet, aber setze Dich vorher hin.

Du kannst auch beim Finanzamt nachfragen, ob es von der Steuer befreit, wenn man sich nur dumm genug stellt.

Roadwin, deine Sophisterei und dein Beharren auf aus gefährlichen Halbwissen und Unverständnis des Gelesenen resultierenden falschen Behauptungen nerven langsam.

1. Dein 2. Link: Hier geht es darum, wer der Steuerschuldner ist, das hat aber nichts mit den Gründen für die Entstehung der Steuer zu tun. Einfach ausgedrückt: Wenn für den Wagen eine Steuer zu entrichten wäre und der Halter im Ausland dies nicht erledigt hat, kann man sich an den Nutzer des KFZ halten.

Aus deinem ersten Link geht aber weiterhin hervor, dass nicht das Nutzen, sondern das Halten des KFZ zur Steuerpflicht führt.

Und zu guter letzt: Lies mal hier:

§3 Nr. 13 beachten.

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von:(...)

13.ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.

Das sollte wohl eindeutig auf die vorliegende Situation zutreffen. Noch Fragen? Stammt übrigens aus der von dir angegebenen Quelle, also, wer die volle Info liest, und nicht nur Fragmente aus dem Zusammenhang reisst, ist klar im Vorteil. Das kann dann sogar Steuern sparen :D:D:D

Womit wir wieder auf das eigentliche Problem kommen: Der Wohnsitz. Ich hatte das eingangs der Diskussion schon gesagt, das eigentliche Versäumnis hier ist die fehlende Ummeldung nach Polen, das er ja in Polen arbeitet und wohnt, soweit ich das verstanden habe. Aber das wäre "nur" ein Verstoß gegen das Melderecht...

Du solltest aber den zweiten Teil des Satzes:

»Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;«

nicht weglassen, der dürfte nämlich hier entscheidend sein.

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