Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland
Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.
Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?
Siehe:
http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4
Zitat:
"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn
* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
* eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."
Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.
Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).
Amen
132 Antworten
Zitat:
[iIn der KFZ-Steuerstelle beiden dafür zuständigen Sachbearbeiter/in Deine Situation schildern und erkundigen, ob das in Deinem Fall gewährt werden kann, Freistellung beantragen und die Entscheidung abwarten.
Warum schlafende Hunde wecken?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
---
Bei der KFZ-Steuer sieht das aber deutlich anders aus.
Steuer ist eine Bringepflicht und als Deutscher in Deutschland mit einem Auto ist das Fahrzeug KFZ-steuerpflichtig.
Eventuell fällst Du unter eine der sehr wenigen Ausnahmen, aber aufgrund der Bringepflicht bist Du im Zugzwang. Die grundsätzliche Steuerpflicht entfällt nur dann, wenn Du eine entsprechende Freistellung vom Finanzamt erhalten hast.
In der KFZ-Steuerstelle beiden dafür zuständigen Sachbearbeiter/in Deine Situation schildern und erkundigen, ob das in Deinem Fall gewährt werden kann, Freistellung beantragen und die Entscheidung abwarten.
Ja, wie schon geschrieben, ich werde am Sa. auf dem Weg nach Köln an der Grenze Halt machen und
im Zollhäuschen nach den 0,51 EURO pro Tag fragen !
Hab ja nix dagegen die 5,10 EURO für 10 Tage zu entrichten, ich muss nur wissen, ob es das ist was ich tun muss !🙂
Nächste Woche, wenn ich wieder da bin, werd ich berichten !
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Warum schlafende Hunde wecken?Zitat:
[iIn der KFZ-Steuerstelle beiden dafür zuständigen Sachbearbeiter/in Deine Situation schildern und erkundigen, ob das in Deinem Fall gewährt werden kann, Freistellung beantragen und die Entscheidung abwarten.
Das hab ich die letzten 10 Jahre ( in denen ich hin und her pendle ) auch gedacht.
Jetzt ist die Kacke am dampfen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wie schon geschrieben, ist das Hintergrund, dass eine Zulassung des Fahrzeugs in D vermutlich nicht notwendig ist.Zitat:
Original geschrieben von comsat
Ich werde es mir ausdrucken und der Dame bei der Stadt Köln vorlegen !🙂Wobei hierbei noch das Problem auftaucht, dass ich ja Deutscher bin und mit einem im EU-Ausland zugelassenen
Fahrzeug, in Deutschland unterwegs bin !---
Bei der KFZ-Steuer sieht das aber deutlich anders aus.
Steuer ist eine Bringepflicht und als Deutscher in Deutschland mit einem Auto ist das Fahrzeug KFZ-steuerpflichtig.
Eventuell fällst Du unter eine der sehr wenigen Ausnahmen, aber aufgrund der Bringepflicht bist Du im Zugzwang. Die grundsätzliche Steuerpflicht entfällt nur dann, wenn Du eine entsprechende Freistellung vom Finanzamt erhalten hast.
In der KFZ-Steuerstelle beiden dafür zuständigen Sachbearbeiter/in Deine Situation schildern und erkundigen, ob das in Deinem Fall gewährt werden kann, Freistellung beantragen und die Entscheidung abwarten.
Roadwin, du kapierst es nicht: Die Steuerpflicht bezieht sich auf das HALTEN, nicht auf das FÜHREN von KFZ in D. Jetzt zum dritten mal.
Natürlich darf ich in D vorübergehend auch ein KFZ führen, das nicht mir gehört und das im Ausland zugelassen ist, weil der Halter nicht in D wohnt und der Standort des KFZ ebenfalls nicht in D ist. In diesem Falle unterliegt das KFZ NICHT der deutschen KFZ-Steuerpflicht.
Halter des Fahrzeugs ist der, auf den die Zulassung/Registrierung ausgestellt ist, in D nicht zu verwechseln mit dem Besitzer. Auch das ist in anderen Ländern anders, da gibt es zumeist keine Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer, aber durchaus zwischen Eigentümer und momentanem Fahrer.
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Wenn du hier gemeldet bist musst du ihn auch hier zulassen. Wenn du nur im Ausland gemeldet bist wirds schwierig mit Arbeit. Also wenn du hier gemeldet bist wo auch immer du in DE wohnst musst du ihn in dem Landkreis anmelden den Wagen und dann ist nur nach deutschen bestimmungen zu tunen.
Man hat eine Frist von 3 Monaten sein Auto umzumelden egal ob ausm Ausland oder innerhalb von Deutschland verzogen. Wenn du den Wagen im Ausland anmelden willst kannst du dies nur für 3 Monate tun und dann musst du ihn auch im Ausland versicher sonst hast du ein problem wenn ein unfall auf illegales tunen zurückgeführt wird
Gruß
Ghia02
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Wenn du hier gemeldet bist musst du ihn auch hier zulassen. Wenn du nur im Ausland gemeldet bist wirds schwierig mit Arbeit. Also wenn du hier gemeldet bist wo auch immer du in DE wohnst musst du ihn in dem Landkreis anmelden den Wagen und dann ist nur nach deutschen bestimmungen zu tunen.
Man hat eine Frist von 3 Monaten sein Auto umzumelden egal ob ausm Ausland oder innerhalb von Deutschland verzogen. Wenn du den Wagen im Ausland anmelden willst kannst du dies nur für 3 Monate tun und dann musst du ihn auch im Ausland versicher sonst hast du ein problem wenn ein unfall auf illegales tunen zurückgeführt wirdGruß
Ghia02
HALLLLLLLLLO !!
Es ist NICHT mein Wagen !!
Er gehört der Firma, für die ich arbeite !! ( im EU-Ausland )
Was soll ich dann in D. anmelden ??
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Natürlich darf ich in D vorübergehend auch ein KFZ führen, das nicht mir gehört und das im Ausland zugelassen ist, weil der Halter nicht in D wohnt und der Standort des KFZ ebenfalls nicht in D ist. In diesem Falle unterliegt das KFZ NICHT der deutschen KFZ-Steuerpflicht.
Halter des Fahrzeugs ist der, auf den die Zulassung/Registrierung ausgestellt ist, in D nicht zu verwechseln mit dem Besitzer. Auch das ist in anderen Ländern anders, da gibt es zumeist keine Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer, aber durchaus zwischen Eigentümer und momentanem Fahrer.
Dein Wort in Gottes Ohr 😉
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Dein Wort in Gottes Ohr 😉Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Natürlich darf ich in D vorübergehend auch ein KFZ führen, das nicht mir gehört und das im Ausland zugelassen ist, weil der Halter nicht in D wohnt und der Standort des KFZ ebenfalls nicht in D ist. In diesem Falle unterliegt das KFZ NICHT der deutschen KFZ-Steuerpflicht.
Halter des Fahrzeugs ist der, auf den die Zulassung/Registrierung ausgestellt ist, in D nicht zu verwechseln mit dem Besitzer. Auch das ist in anderen Ländern anders, da gibt es zumeist keine Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer, aber durchaus zwischen Eigentümer und momentanem Fahrer.
Glaube mir, es ist so. Steuerpflichtig ist der Halter des KFZ, nicht der momentane Fahrer. Und da du weder der Halter noch der Eigentümer (was in PL dasselbe wäre) bist, läuft auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung ins Leere. Und diese Nummer mit 0.51 € pro Tag ist´n Lacher, ich wette, 9 von 10 Rennleitern haben davon noch nie gehört. Wahrscheinlich machst du dich erst recht verdächtig, wenn du dann so´n dubiosen Wisch aus dem Hut zauberst 😁😁😁
Leg denen in Köln die Zulassung des Wagens sowie ne Kopie deines Arbeitsvertrages vor, und dann sollen sie mal machen, das hält vor keinem Gericht stand, sollten sie die doch einen Steuerbescheid schicken wollen.
Zitat:
Original geschrieben von Jünter
Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?
Also wenn der Wagen ein Firmwagen ist was du mir ja vorher hättest sagen können, und er ist im Ausland versichert kannst du den wagen meiner meinung nach illegal tunen bist du umfällst. Wieo fragst du nicht ganz unscheinbar nach?
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Glaube mir, es ist so. Steuerpflichtig ist der Halter des KFZ, nicht der momentane Fahrer. Und da du weder der Halter noch der Eigentümer (was in PL dasselbe wäre) bist, läuft auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung ins Leere. Und diese Nummer mit 0.51 € pro Tag ist´n Lacher, ich wette, 9 von 10 Rennleitern haben davon noch nie gehört. Wahrscheinlich machst du dich erst recht verdächtig, wenn du dann so´n dubiosen Wisch aus dem Hut zauberst 😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von comsat
Dein Wort in Gottes Ohr 😉
Leg denen in Köln die Zulassung des Wagens sowie ne Kopie deines Arbeitsvertrages vor, und dann sollen sie mal machen, das hält vor keinem Gericht stand, sollten sie die doch einen Steuerbescheid schicken wollen.
Das hat die Stadt Köln schon alles, hab sogar die Tank und Inspektionsrechnungen von diesem Jahr beigefügt.😁
( 99% aus Polen )
Da wart ich einfach ab, was kommt.
Aber ich werde trotzdem an der Grenze fragen, wie das mit den 0,51 EURO pro Tag ist.
Nur um sicher zu gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Also wenn der Wagen ein Firmwagen ist was du mir ja vorher hättest sagen können, und er ist im Ausland versichert kannst du den wagen meiner meinung nach illegal tunen bist du umfällst.
Nein, natürlich nicht. Das Fahrzeug muß den Zulassungsbestimmungen des Landes entsprechend, in dem es zugelassen ist.
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Warum schlafende Hunde wecken?
Die schlafen doch nicht mehr, die haben sich doch schon in der Hose von ihm verbissen.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Steuerpflichtig ist der Halter des KFZ, nicht der momentane Fahrer.
🙄
Die Steuerpflicht des Halters besteht nur bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist der Fahrer steuerpflichtig, weil er durch sein Handeln die Steuerpflicht erzeugt.
Deine Version solltest Du mal den Zigarettenschmugglern erzählen, dass die eigentlich nur einen Schreiben benötigen, wonach die Fluppen nicht ihnen gehören.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, natürlich nicht. Das Fahrzeug muß den Zulassungsbestimmungen des Landes entsprechend, in dem es zugelassen ist.Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Also wenn der Wagen ein Firmwagen ist was du mir ja vorher hättest sagen können, und er ist im Ausland versichert kannst du den wagen meiner meinung nach illegal tunen bist du umfällst.
Und auch in D. TÜV-Konform sein 😉
Die Polizei kann auch ein Auto das nicht in D. zugelassen ist aus dem Verkehr ziehen 🙂