Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland
Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.
Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?
Siehe:
http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4
Zitat:
"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn
* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
* eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."
Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.
Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).
Amen
132 Antworten
Hatte ich nicht mitkopiert, aber mein letzter Satz im Beitrag bezog sich genau darauf. De Fakto lebt und arbeitet er ja in PL, also gemessen an den Tatsachen ein melderechtliches Problem, und kein steuerliches.
Im schlimmsten Fall: gleich mal ummelden (sich, nicht das Auto), 5,10 Euronen abdrücken und danach steuerfrei weiterfahren.
Melde mich doch nochmals zu Wort.
Nach Lesen der u.a. Site glaube ich, Roadwin verstanden zu haben.
Er sagt, es besteht grundsätzlich Steuerpflicht für ausländische Fahrzeuge. Das ist zutreffend, was ich zugegebenermaßen auch nicht wusste. Aber diese Steuerpflicht kommt nicht zum Tragen, da es Ausnahmen gibt: z.B vorübergehender Aufenthalt in D.
Diese Ausnahmen hat Roadwin nicht akzeptiert/berücksichtigt.
Ich ging von der Regelung (von der ich auch nicht wusste, dass es eine Ausnahmeregelung ist) aus, die besagt, keine Steuerpflicht bei vorübergehendem Aufenthalt. Und das war auch schlicht das, was den TE interessierte.
http://de.wikibooks.org/.../...zeugsteuer:_Materielles_Recht:_P001?...
O.
weiß einer, wo man diese "nationalen und internationalen Regelungen" findet? Hat EU-Recht mal was vereinfacht?
Denn andernfalls wäre eine solche Regelung richtiggehend albern. Ausländischer Mietwagen, Urlaub mit ausländischen Freunden in deren Auto in Deutschland, alles steuerpflichtig? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen.
"Warte, bevor ich weiterfahre lass uns die nächste Zolldivision suchen, ich muss noch meine einundfünzig Cent bezahlen bevor ich fahren darf"
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
..., also, wer die volle Info liest, und nicht nur Fragmente aus dem Zusammenhang reisst, ist klar im Vorteil.
Richtig,
nur wieso hast Du das nicht gemacht ?
Zitat:
Roadwin, deine Sophisterei und dein Beharren auf aus gefährlichen Halbwissen und Unverständnis des Gelesenen resultierenden falschen Behauptungen nerven langsam.
Könntest Du das jetzt bitte auch mit den Sophisterei, Beharren auf gefährlichem Halbwissen, Unverständnis des Gelesenen und daraus resultierenden falschen Behauptungen näher erläutern?
Nach so einem grandiosen Selbsttor bietet sich das doch förmlich an.
----
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Aber diese Steuerpflicht kommt nicht zum Tragen, da es Ausnahmen gibt: z.B vorübergehender Aufenthalt in D.Diese Ausnahmen hat Roadwin nicht akzeptiert/berücksichtigt.
Das habe ich vollständig berücksichtigt.
Die Einschränkung dieser Ausnahme hast Du doch selber zitiert:
"Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge ... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;..."
Kurz und knapp und unter Einbeziehung aller Ausnahmen:
Ein Deutscher (Wohnsitz) in einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Deutschland unterwegs und das Fahrzeug ist steuerpflichtig.
§1 Abs.1(2) KraftStG
Und genau dafür gibt es die festgelegte, hier schon von anderer Seite genannte Pauschalversteuerung (kein Nachweis der Schadstoffeinstufung oder CO2-Menge nötig) von 0,51 Euro/Tag und in vielen Finanzbehörden festgelegt mit einer Mindestzeitraum von 1 Monat (30 Tage).
Der Steuerschuldner ist der Fahrer
§7(2) KraftstG
Tatsächlich der Fahrer (Benutzer) und nicht der zulassungsrechtliche Halter oder Eigentümer
§43 AO iVm §7(2) KraftStG.
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Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Ausländischer Mietwagen, Urlaub mit ausländischen Freunden in deren Auto in Deutschland, alles steuerpflichtig?
Ja, auch wenn dies "merkwürdig" oder "albern" vorkommt.
Es gibt "indirekte Steuerlücken":
ZB. entfällt die Zahlungspflicht, wenn die Steuerschuld kleiner als der Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung (das Einkassieren) ist. Diese Grenze hat jedes Finanzamt selber festgelegt und liegt üblicherweise bei 10 Euro pro Steuer und Jahr.
Somit ist das mit dem ausländische Besucher, mit dessen Wagen Du als Deutscher hier mal eine Rundfahrt machst zwar grundsätzlich steuerpflichtig, aber auf eine Steuererhebung wird verzichtet, wenn der anfallende Steuerbetrag 10 Euro (sind 19 Tage) nicht überschreitet.
Es hat schon seine Gründe, warum weltweit gesehen der überwiegende Teil der Steuer-Literatur in Deutsch veröffentlicht wird....😁
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das habe ich vollständig berücksichtigt.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Aber diese Steuerpflicht kommt nicht zum Tragen, da es Ausnahmen gibt: z.B vorübergehender Aufenthalt in D.Diese Ausnahmen hat Roadwin nicht akzeptiert/berücksichtigt.
Die Einschränkung dieser Ausnahme hast Du doch selber zitiert:
"Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge ... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;..."
Einer hat hier "senior moments":
Den Satz " Die Steuerbefreiung entfällt..." war m.W. in keinem meiner Zitate aufgeführt und kann somit auch nicht gegen mich verwendet werden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Den Satz " Die Steuerbefreiung entfällt..." war m.W. in keinem meiner Zitate aufgeführt und kann somit auch nicht gegen mich verwendet werden.
Stimmt, tut mit Leid
War rolf39, habe ich doch glatt bei diesem Thema Dir irrtümlich einen lichten Moment zugebilligt.
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Demnach dürfte ich ein im EU-Ausland angemeldetes Fahrzeug eines Freundes hier in Deutschland nicht bewegen (wenn er hier zu Besuch ist) ohne mich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen.😕
genau so ist es - liegt dein freund besoffen auf deiner couch und schickt dich alleine los, damit du nachschub holst, darfst du das nicht. nur wenn du ihn mitnimmst und ihn fährst. aber alleine darfst du die kiste noch nicht mal umparken.
Gut, wenn es so eine 19-Tage Regelung gibt wäre ich zufrieden. Ist das denn schriftlich fixiert oder einfach "Usus" im Finanzamt von Castrop-Rauxel?
Dann wäre unser Fall hier geklärt, sofern er weniger als 19 Tage in D war. Und alle andern können auch Aufatmen, denn so lange es noch keine Section Control bei uns gibt ist das sehr schwer nachzuweisen.
Aber grundsätzlich und theoretisch gilt, dass ich nicht ohne zu bezahlen mit dem Auto eines ausländischen Freundes herumfahren darf, grds. um zu verhindern, dass es aus Kostengründen nur offiziell seins ist und ich es dauernd nutze.
will ja hier nicht zur steuerhinterziehung aufrufen aber wenn man so einen "freund" hat - was (ausser hartz4) hindert einen daran, sich aus D abzumelden und sich beim freund anzumelden?
Wer sich ständig in Deutschland aufhält, der unterliegt hier der Meldepflicht.
Hehe, nein natürlich ist alles hypothetisch und für mich nicht von Belang. Dennoch ist eine Steuerpflicht für deutsche Fahrer im Ausland angemeldeter Autos in Deutschland meiner Meinung nach überflüssig, sofern es keine "Urlaubsregelungen" gibt.
Was mache ich, wenn mir in Italien die Karre verreckt und ich mit einem Mietwagen nach Hause fahren muss? Für den Wagen werden doch auch in einem anderen EU-Land Steuern abgedrückt, ich muss ja auch nicht zwangsweise deutschen Kraftstoff kaufen bzw. wenn ich holländischen Sprit drin habe die deutsche Mineralölsteuer extra bezahlen, während ich an der Grenze die niederländische zurück bekomme.
Zitat:
Was mache ich, wenn mir in Italien die Karre verreckt und ich mit einem Mietwagen nach Hause fahren muss? Für den Wagen werden doch auch in einem anderen EU-Land Steuern abgedrückt,
wird sicher irgendwelche ausnahmeregelungen geben, für den fall, dass die kiste in italien instandgesetzt wird und erst in 30 tagen dort - gegen rückgabe des mietwagens - abzuholen ist.
was den sprit betrifft, darfst du - ausser dem, was im tank ist - noch eine bestimmte anzahl von litern in kanistern haben.
kippen - 600 stück aus eu. ausnahmeregelung - grenzanwohner - 200 stück - so wie aus nicht-eu.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer sich ständig in Deutschland aufhält, der unterliegt hier der Meldepflicht.
in einem zusammenwachsenden europa werden diejenigen, die sich über 89 tage am stück permanent an einem ort aufhalten immer weniger. macht man 2 tage in 3 monaten kurzurlaub. mit der kohle, die man dadurch einspart, dass man in D nicht mehr steuerpflichtig ist kann man das im regelfall machen. je nach grenznähe sind schon sprit- und tabaksteuer gründe, die für regelmässige erholung sprechen.
eigentlich bleibt D über kurz oder lang keine andere lösung, als sich die kohle dadurch zu holen, dass die spritpreise auf ein niveau angehoben werden, was die verfassungsfragwürdigen grünen schon immer mal haben wollten.
Ich habe die Diskussion verfolgt, bin aber in einer Sache nicht schlauer geworden: Was ist mit Mietwagen?
Folgendes Szenario: Ich miete aus einem EU-Land ein Fzg, was es in DE nicht als Miete gibt bzw gemietet unbezahlbar wäre (ein Geländewagen/Expeditionsmobil). Mit diesem Fzg will ich mich auf eine Fernreise vorbereiten, im Gelände etwas herumfahren etc.
Das Fzg verbleibt in DE zu den Zwecken der Vorbereitung, ich bin der Fahrer (gemeldet in DE und in Neu-EU), Eigentümer ist die Vermieterfirma aus dem EU-Land
Wäre ich dann mit der Regelung mit den 0,51 "sauber unterwegs", für die Zeit, wo der Wagen in DE für die Zeit bis zu 6 Mon bewegt wird? Danach wird das Fzg wieder aus DE weggefahren und gut ist...Wäre das Szenario gesetzeskonform?