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Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 12:38

Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.

Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?

 

Siehe:

http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Zitat:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.

Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt.

Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."

Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.

Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).

Amen

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am 6. Januar 2007 um 14:24

Habe das in der Vergangenheit auch mal gemacht und ein Fahzeug in einem Europäischen Land benutzt während es in einem Anderen zugelassen war. Meine Motive waren allerdings nicht ganz so spektakulär, wie im hier dargestellten Fall.

Im nachhinein betrachtet war die Geschichte nicht so clever, obwohl ich Glück hatte und nichts passiert ist. Man kollidiert an zwei Stellen mit "dem System":

Die Vertragsbedingungen bei der Versicherung im Land der Zulassung gehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer gewöhnlichen Nutzung im Heimatland und gelegentlichen, vorübergehenden Fahrten in's Ausland aus. Wird das Auto ständig, regelmäßig und im Wesentlichen im Ausland benutzt, wo noch dazu der regelmäßige Nutzer des Fahrzeugs seinen Hauptwohnsitz hat, fährt man schlichtweg ohne "vernünftigen" Versicherungsschutz. Bei einem Bagatellunfall ist das alles kein Problem, man wickelt dann die Korrespondenz über den eigenen "Zweitwohnsitz" im Ausland bzw. Halter / Strohmann / Onkel / Kumpel im Ausland ab und niemand merkt etwas.

Bei einem ernsthaften Unfalls mit hohen Schadenssummen (Personenschäden, Schwerstverletzungen mit langer Reha, Erwerbsunfähigkeit....) schaut die Versicherung genauer hin und holt sich das Geld zurück. Es folgt der private Ruin.

Das andere, besser überschaubare Problem sind die KFZ-Steuern. Dem Land, in dem das Fahrzeug regelmäßig benutzt wird, entgehen die Steuern. Das muss niemand bemerken aber wenn einmal ein regulierungswütiger Nachbar, frustrierter Ex-LAG, aufmerksamer Ordnungshüter... die Sache zur Anzeige bringt, muss man nachzahlen und hat noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals.

Fazit: Viel möglicher Ärger, um einen dreistelligen Betrag im Jahr zu sparen. Das macht keinen Sinn.

Oliver

am 6. Januar 2007 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Das andere, besser überschaubare Problem sind die KFZ-Steuern. Dem Land, in dem das Fahrzeug regelmäßig benutzt wird, entgehen die Steuern. Das muss niemand bemerken aber wenn einmal ein regulierungswütiger Nachbar, frustrierter Ex-LAG, aufmerksamer Ordnungshüter... die Sache zur Anzeige bringt, muss man nachzahlen und hat noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals.

 

Oliver

in D gilt es immernoch, im zweifelsfall für den angeklagten. woher sollen die besagten personen denn wissen, bzw. feststellen das ich mal für ein tag nicht im besagtem ausland war??? wenn man übers wochenende mal bei den verwandten übernachtet, dann steht das auto nicht vor der türe. woher sollen dann die personen wissen, wo ich zu diesem besagten zeitpunkt bin???

 

p.s. ich glaube nicht das eine gesetztesänderung kommt, viel eher werden die gesetzte dank EU noch weiter beschnitten, und mit anderen europäischen ländern angegliechen.

ich denke in deutschland kommen auf 1000 in D zugelassene pkw max. 5 die im auslandzugelassen sind und hier fahren. und dafür lohnt es sich nicht gesetze zu ändern, oder gar zu verschärfen.

am 6. Januar 2007 um 17:18

Inwiefern spielt es denn eine Rolle, ob Du gelegentlich Deine Verwandten in Polen besuchst oder nicht?

Wenn ich Dich richtig verstehe, lebst und arbeitest Du auf Dauer und ständig in Deutschland und benutzt hier ein in Polen auf Verwandte zugelassenes Auto, welches Dir hier in Deutschland ständig zur Verfügung steht?

Unter diesen Voraussetzungen muss das Auto wohl hier zugelassen, versteuert und versichert werden. Bestimmt gibt's eine gesetzliche Grundlage dafür, aber ich bin jetzt zu faul, die rauszusuchen.

Wenn es einen cleveren Weg gibt, die normale Regelung mit einem gelegentlichen Besuch im Ausland zu umgehen, dann würde ich persönlich (a) sicherstellen, dass der Besuch tatsächlich stattfindet und auch belegt wird und (b) mich vergewissern, dass die Geschichte ausreichend fundiert ist und sich nicht in einer Grauzone auf Basis von wilden Gerüchten bewegt.

Oliver

Moin,

Diese Vorschrift gibt es ... aber eben auch gewisse Ausnahmen, die es halt gestatten. Eigentlich halt nur "zeitweise" ... genau definiert ist es aber nunmal nicht.

Nachweisen kann man z.B. per Tankrechnung, das man im Heimatland war ...

Gruß Kester

am 7. Januar 2007 um 0:27

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Diese Vorschrift gibt es ... aber eben auch gewisse Ausnahmen, die es halt gestatten. Eigentlich halt nur "zeitweise" ... genau definiert ist es aber nunmal nicht.

Man kann ja diese nebulösen Andeutungen hier im Thread noch 100x wiederholen, sie werden dadurch nicht wahrer, sondern erst durch einen nachvollziehbaren Beleg. Den habe ich hier bislang noch nicht gelesen. Ich behaupte, den gibt es gar nicht. Wer in Deutschland seinen ständigen Lebensmittelpunkt hat muss sein hier genutztes Fahrzeug auch hier anmelden und versteuern und versichern. Ein gelegentlicher Besuch bei Verwandten im Ausland ändert da gar nichts.

Oliver

am 7. Januar 2007 um 0:38

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Wer in Deutschland seinen ständigen Lebensmittelpunkt hat muss sein hier genutztes Fahrzeug auch hier anmelden und versteuern und versichern.

Oliver

genau, aber rein rechtlich habe ich gar kein auto, es ist halt nur geliehen, und wer will es mir verbieten ein auto auszuleihen.

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Fazit: Viel möglicher Ärger, um einen dreistelligen Betrag im Jahr zu sparen. Das macht keinen Sinn.

Also ich habe mich auch ein wenig informiert und gehe das Risiko ein. Ich wohne in Italien und fahre weiter mit meinem deutschen Auto rum. Dadurch spare ich ca. 600-800€ einmalig an Gebühren und Kosten für die Ummeldung, weitere 700€ pro Jahr an der Versicherung (300 statt 1000) und noch mal 60€ an Steuern.

Abgesehen davon stehen in meinen deutschen Versicherungsbedingungen keinerlei Ausschlüsse, wie du sie zitierst. Es bleibt das Risiko des Erwischtwerdens, aber mein Dorfpolizist meinte, dass es ihm egal wäre und er nichts von entsprechenden Gesetzen wüsste.

Und alle paar Monate bin ich auch in Berlin. Zum Beispiel gerade über Weihnachten und Silvester. Mit dem Auto. (Mit Sommerreifen! ;))

am 7. Januar 2007 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

genau, aber rein rechtlich habe ich gar kein auto, es ist halt nur geliehen, und wer will es mir verbieten ein auto auszuleihen.

Wie kommst Du auf die Idee, dass dieser (vorgeschobene?) Umstand Dich entlastet?

Moin,

GANZ einfach ... weil ein RECHTSVERSTOSS gemäß unserer juristischer Normierung seitens des Staates nachgewiesen werden muss, und ICH nicht meine Unschuld beweisen muss.

Soll heißen ...

Faktisch heißt es ... nach einem Zeitintervall X müßte Ich mein Auto eigentlich ummelden.

Fakt ist :

Nach §23 der STVZO muss ein Fahrzeug auf seinen dauerhaften Nutzungsort zugelassen werden. Dieser wird üblicherweise mit dem dauerhaften Wohnsitz gleichgesetzt (hierbei ist strittig ob Erst- oder Zweitwohnsitz equivalent sind oder nicht).

Die Ausnahmeregelung wird geregelt in der IntVO, diese sagt aus, das in begründeten Fällen vorrübergehend gegen §23 der STVZO verstossen werden darf. Der Zeitraum vorrübergehend ist als bis zu 1 Jahr ab dem Grenzübertritt definiert. Der im Fahrzeugschein beglaubigte Halter, darf dabei nur keinen festen Wohnsitz in D haben. Also z.B. der Onkel in PL oder die Firma in LIT etc.pp.

Das Problem für die deutsche Rechtsprechung ist hier also ... den RECHTSVERSTOSS eindeutig nachzuweisen. Das stellen wir uns ggf. einfach vor ... aber eine Tankquittung aus dem Heimatland die maximal 1 Jahr alt ist, hebelt da eine Rechtsverfolgung schon wieder aus. Blöd für alle die es nicht machen, frech von denen die es tun ... aber es funktioniert eben bis zu einem gewissen Mass. Und wirkliche "versicherungstechnische" Probleme haben wir auch in Schadensfall überwiegend mit der Deckung aus osteuropäischen Ländern. Westeuropäische Länder haben oftmals ziemlich vergleichbare Versicherungsleistungen wie unsere Versicherungen, sind aber oftmals auch nicht unheimlich billiger. Der Preis ein Auto in PL oder LIT oder sonstwo anzumelden ... ist halt sehr verlockend für viele Menschen.

Gruß Kester

am 7. Januar 2007 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

GANZ einfach ... weil ein RECHTSVERSTOSS gemäß unserer juristischer Normierung seitens des Staates nachgewiesen werden muss, und ICH nicht meine Unschuld beweisen muss.

Richtig. Hier im Forum ist es aber - wie in jeder öffentlichen Diskussion - umgekehrt. Derjenige, der einen "kuriosen" Standpunkt vertritt, ist in der Beweispflicht, dass das Ungewöhnliche funktioniert. Nicht derjenige, der den normalen, althergebrachten Weg geht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

ie Ausnahmeregelung wird geregelt in der IntVO, diese sagt aus, das in begründeten Fällen vorrübergehend gegen §23 der STVZO verstossen werden darf. Der Zeitraum vorrübergehend ist als bis zu 1 Jahr ab dem Grenzübertritt definiert. Der im Fahrzeugschein beglaubigte Halter, darf dabei nur keinen festen Wohnsitz in D haben. Also z.B. der Onkel in PL oder die Firma in LIT etc.pp.

Lies § 1 IntVO (1b)

"...und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist"

Also (sinngemäß): Wenn der Wagen regelmäßig hier in Deutschland benutzt wird (genaue Definition von Standort spare ich mir hier) muss er hier versichert und versteuert werden. Es kommt also darauf an, wo das Fahrzeug tatsächlich benutzt wird; wer in den Papieren steht, ist nebensächlich.

Diese Diskussion ist aber eher von akademischem Interesse. Das echte Problem ist der Versicherungsschutz und dort ist fraglich, (1) ob er besteht und (2) ob die Deckungssummen ausreichen. An dieser Stelle bricht es dem Sparfuchs sehr schnell das Genick, denn wer schon ein paar Hundert Euro im Jahr sparen muss, dem werden im Zweifel die finanziellen Mittel fehlen, um sich mit seiner Versicherung zu streiten zu können.

Oliver

am 24. Februar 2009 um 18:23

mir ist gestern folgendes passiert:

fahre nichts ahnend mit einem schweizer Firmenwagen ( habe Vollmacht und Auftrag den Wagen zu nutzen) & werde von der Polizei gestoppt, die mir sagt, dass ich eine Straftat begehe und mich zum Zoll mitgenommen.

Nachdem sie mcih gefragt hatten, was ich gerade vorhatte; ich antwortete, dass ich einige Besorgungen machen wollte.

Beim Zoll hiess es, dass das Auto in Deutschland versteuert werden muss- (Einfuhrumsatzsteuer und noch was) es wird aber hin und her bewegt und in der Schweiz auch ordentlich versteuert etc-

Als Deutscher dürfe man zwar ein nicht EU Firmenfahrzeug geschäftlich nutzen- aber wenn man eine private Besorgung macht ( was ja jeder macht) dann ist man fällig-

und macht sich scheinbar strafbar-

der Normalbürger ist gefordert sowas zu wissen.. haben mir die Zöllner erzählt.

Keine Ahnung, wie das nun weiter geht-

und wie ich mich verhalten soll-

habe jedenfalls dort beim Zoll nichts unterschrieben,

weil die ganz offensichtlich ein nachweisliches "Erfolgserlebnis" auf Kosten eines unbescholtenen Bürgers verbuchen möchten.

und ich ja gar nicht weiss, was die da noch für einen Bericht beifügen- man hat mir keine konkreten Paragraphen genannt- angeblich werde ich eine Anklage aus Ausgburg vom dortigen Zollhauptbüro erhalten.

Man sagt mir auch, dass ich unbedingt einen anwalt bräucht, aber so einen- wie ich ihn nun bräuchte- den gibt´s sowie so nicht, weil sich da keiner auskennt- na toll.

Weiss hier von Euch eine RAT- oder kann mir wenigsten einen Tipp für die weitere Vorgehensweise geben?

man wird hier belagert und kriminalisiert für Dinge, die kein Mensch nur erahnen kann...

Ich kann nur soweit etwas sagen,als das du nicht der Eigentümer und auch noch nicht einmal der Halter von der Kiste bist, sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört. Aber vielleicht gibt es ja hier noch einen Zollexperten, der mehr weiß. :rolleyes:

am 25. Februar 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.

Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?

 

Siehe:

http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Zitat:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.

Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt.

Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."

Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.

Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).

Amen

Das nenne ich mal eine kompetente Antwort, man kann ja schließlich nicht alles wissen. :) Ich war tatsächlich auf den Halter fixiert. Wieder was dazu gelernt.;)

also bei uns in Österreich muss das Auto das vom Ausland einfährt mit den Österreichischen TÜV-Bestimmungen übereinstimmen,

das heißt wenn in Deutschland zB. ein 8 cm tiefes auto eingetragen wird aber bei uns nur 11 cm erlaubt sind und der dann in ne Kontrolle in Österreich kommt,das man an ort und stellen den wagen hochschraubt oder einem das Kennzeichen abgenommen wird,

ich weiß nicht wie es bei euch ist aber ich denke durch die EU ist ja ziemlich alles gleich...

MfG

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