Mit angeschalteter Nebelschlussleuchte 100 km/h fahren

Wir alle wissen ja (hoffentlich) dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, auch nur bei Sicht unterhalb von 50m, nur 50km/h fahren darf.
Wenn ich nun statt den erlaubten 50km/ .....100km/h fahre, müsste ich dann nicht ein Ticket, mit anschließendem Fahrverbot bekommen, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit um 100% überschritten habe?
Ganz nebenbei: ich halte die Nebelschlussleuchte heutzutage als total überholt an. Das stammt noch aus der 6Volt Zeit, als man das normale Rücklicht auch ohne Nebel kaum sehen konnte.
Ganz schlecht schneiden bei mir die Autohersteller ab, die zu einem überwiegenden Teil immer noch Schalter, anstatt Taster verbauen.
Bei einem Taster wäre wenigstens gewährleistet, dass beim nächsten Start die NSL ausbleibt und man die erst wieder eisnchalten müsste. So fahren aber eine Menge Autofahrer herum, die im November mal die NSL angeschaltet haben und die dann im April mal ausschalten.
Was meint ihr dazu?

78 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Februar 2021 um 12:25:28 Uhr:


wo genau steht denn, dass bei Sichtweiten unter 50m die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt? Wo in der StVO kann ich das finden?

§3 Abs. (1)

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 10:01:41 Uhr:



Zitat:

@torre01 schrieb am 08. Feb. 2021 um 07:5:46 Uhr:


dass möglicherweise Bremslichter später wahrgenommen werden. Von einer "Erhöhung der Sicherheit" kann überhaupt keine Rede sein.

Das ist möglicherweise eine Behauptung deinerseits, welche nicht belegbar ist.

torre01 hat absolut recht. Wenn ich hinter einem Fahrzeug (auch im großen Abstand) hinterherfahre, schaue ich nicht wie hypnotisiertes Kaninchen nur auf dessen Heck bzw. Rückleuchten, sondern ich bewege aktiv den Blick, um soviel wie möglich vom Verkehrsgeschehen mitzubekommen. Der ständige Blick auf das vorherfahrende Fahrzeug ist auch nicht notwendig, weil, wenn der vor mir bremst, bekomme ich das durch den deutlichen Helligkeitsunterschied der Bremsleuchten mit.

Das funktioniert aber nicht mehr, wenn das vorherfahrende Fahrzeug Nebelrückleuchten an hat, insbesondere, wenn es zwei sind und diese direkt neben den Bremslichtern. Ein auffälliger Helligkeitsunterschied ist nicht mehr bei indirektem Blick wahrnehmbar, also muss ich direkt auf das Heck des vorherfahrenden Fahrzeugs schauen. Da hilft auch die dritte Bremsleuchte wenig.

Daher hat torre01 absolut recht, dass die Sicherheit durch die NSL nicht erhöht wird, eher das Gegenteil ist der Fall.

Ich habe ehrlich nichts dagegen, wenn jemand bei schlechter Sicht mit NSL fährt, wenn hinter ihm kein Fahrzeug ist. Sobald sich aber ein Fahrzeug soweit genähert hat, dass von dem Fahrer das eigene Fahrzeug auch problemlos ohne NSL erkennbar ist, ist die NSL bitte auszuschalten. Leider beobachte ich dieses rücksichtsvolle Verhalten nie, sondern die Dinger werden immer angelassen. 🙁

Im Übrigen habe das, was jetzt geschrieben habe, auch im November letzten Jahres geschrieben und du hast dich an dem damaligen Thread beteiligt: Klick mich Entkräftet wurde meine Argumentation damals nicht, auch von dir nicht.

Es gibt auch aus meiner Sicht kaum einen Vorteil, bereits bei schlechter Sicht, die NSL einzuschalten, außer, wenn kein weiteres Fahrzeug hinter einem ist. Wenn sich dann eins nähert, ist das für den Fahrers des annähernden Fahrzeugs vielleicht hilfreich. Hat es sich angenähert, muss die NSL aber ausgeschaltet werden, weil sie sonst nur Nachteile bringt, auch was die Sicherheit betrifft.

Ich gehe davon aus, dass du mir voll und ganz zustimmst. 🙂

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. Februar 2021 um 13:22:06 Uhr:


Ich habe ehrlich nichts dagegen, wenn jemand bei schlechter Sicht mit NSL fährt, wenn hinter ihm kein Fahrzeug ist. Sobald sich aber ein Fahrzeug soweit genähert hat, dass von dem Fahrer das eigene Fahrzeug auch problemlos ohne NSL erkennbar ist, ist die NSL bitte auszuschalten. Leider beobachte ich dieses rücksichtsvolle Verhalten nie, sondern die Dinger werden immer angelassen. 🙁

Genau so sehe ich das auch.

Bei heftigem Starkregen schalte ich tagsüber (!) gelegentlich die NSL ein solange niemand hinter mir ist. Gerade auf der Autobahn wo trotz extrem schlechter Sicht immer mal wieder jemand mit 160 von hinten angerauscht kommt halte ich das für sinnvoll.

Im Dunkeln oder wenn einer hinter mir ist aber auf keinen Fall.

Gibt wirklich zu viele Leute die Stunden nachdem der Nebel weg ist immer noch mit NSL fahren.
Vielleicht sollte die Kontrollleuchte alle 15 min ein paar mal Blinken mit Signalton um darauf aufmerksam zu machen dass die NSL noch an ist. Scheint den Leuten im Tacho so ja nicht aufzufallen 😁

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. Februar 2021 um 13:22:06 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 10:01:41 Uhr:



Das ist möglicherweise eine Behauptung deinerseits, welche nicht belegbar ist.

torre01 hat absolut recht. Wenn ich hinter einem Fahrzeug (auch im großen Abstand) hinterherfahre, schaue ich nicht wie hypnotisiertes Kaninchen nur auf dessen Heck bzw. Rückleuchten, sondern ich bewege aktiv den Blick, um soviel wie möglich vom Verkehrsgeschehen mitzubekommen. Der ständige Blick auf das vorherfahrende Fahrzeug ist auch nicht notwendig, weil, wenn der vor mir bremst, bekomme ich das durch den deutlichen Helligkeitsunterschied der Bremsleuchten mit.

Das funktioniert aber nicht mehr, wenn das vorherfahrende Fahrzeug Nebelrückleuchten an hat, insbesondere, wenn es zwei sind und diese direkt neben den Bremslichtern. Ein auffälliger Helligkeitsunterschied ist nicht mehr bei indirektem Blick wahrnehmbar, also muss ich direkt auf das Heck des vorherfahrenden Fahrzeugs schauen. Da hilft auch die dritte Bremsleuchte wenig.

Daher hat torre01 absolut recht, dass die Sicherheit durch die NSL nicht erhöht wird, eher das Gegenteil ist der Fall.

Ich habe ehrlich nichts dagegen, wenn jemand bei schlechter Sicht mit NSL fährt, wenn hinter ihm kein Fahrzeug ist. Sobald sich aber ein Fahrzeug soweit genähert hat, dass von dem Fahrer das eigene Fahrzeug auch problemlos ohne NSL erkennbar ist, ist die NSL bitte auszuschalten. Leider beobachte ich dieses rücksichtsvolle Verhalten nie, sondern die Dinger werden immer angelassen. 🙁

Im Übrigen habe das, was jetzt geschrieben habe, auch im November letzten Jahres geschrieben und du hast dich an dem damaligen Thread beteiligt: Klick mich Entkräftet wurde meine Argumentation damals nicht, auch von dir nicht.

Zunächst mal hat keiner behauptet wie ein hypnotisiertes Kaninchen hinten aufs Heck zu schauen. Ehrlich gesagt weiß ich nicht was du damit sagen willst. Aber wir wissen ja, dass du gerne so viel schreibst, was absolut gesehen übertrieben scheint.

Wenn du dich mit den Vorschriften auskennen würdest, wüsstest du, dass die NSL nicht direkt neben den Bremslichtern sein darf, so wie du es behauptest. (StVZO / ECE / EG-RiLi)

Ich behaupte dass die Sicherheit erhöht wird. Du schriebst, das Gegenteil wird der Fall sein.
Okay, zwei Meinungen.

Nur, ein Gedankenspiel, du fährst auf stockenden Verkehr auf, die Sicht ist stark eingeschränkt, der vor Dir hat eine NSL an. Fährst du jetzt eher auf das Stauende wegen der früher erkennbaren NSL, oder kannst du eher bremsen?

Anders gefragt, wie viele Unfälle entstehen denn durch die Blendung der NSL? (Deine These)

Sicherheitsgewinn entsteht auch dadurch, weil ich jemanden früher sehe (da die Schlussleuchten bspw. bei starker Gischt) schlecht zu sehen sind.

Wir werden das nicht lösen können, müssen und dürfen. Nur es geht ja in anderen Mitgliedsstaaten ebenfalls hervorragend ohne diesen Schwachsinn.

Beweise doch Mal den Sicherheitsverlust bei starker Sichtbeeinträchtigung die Benutzung der NSL?

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 14:22:28 Uhr:


Zunächst mal hat keiner behauptet wie ein hypnotisiertes Kaninchen hinten aufs Heck zu schauen.

So ist es, und wenn man das nicht macht, ist die Warnwirkung der plötzlich wesentlich helleren Bremsleuchten weg, weil eben die NSL genauso, meist gar heller sind. Nur das habe ich geschrieben und das stimmt auch so.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 14:22:28 Uhr:


Wenn du dich mit den Vorschriften auskennen würdest, wüsstest du, dass die NSL nicht direkt neben den Bremslichtern sein darf, so wie du es behauptest. (StVZO / ECE / EG-RiLi)

Gut also, dass du dich da auskennst, und mir den Stelle in der StVZO / ECE / EG-RiLi nennen kannst, wo man dies nachlesen kann, dass die Nebelschlussleuchte nicht neben dem Bremslicht sein darf (

Klick mich

und

mich auch

)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 14:22:28 Uhr:


Nur, ein Gedankenspiel, du fährst auf stockenden Verkehr auf, die Sicht ist stark eingeschränkt, der vor Dir hat eine NSL an. Fährst du jetzt eher auf das Stauende wegen der früher erkennbaren NSL, oder kannst du eher bremsen?

Hast du meinen Beitrag überhaupt richtig gelesen? 🙁

Wenn hinter einem kein Fahrzeug ist, dann ist die NSL ja in Ordnung und bringt eventuell Vorteile, z.B. wenn der letzte im stockenden Verkehr auf der AB die NSL eingeschaltet hat. Nur, wenn sich dann Fahrzeuge angenähert und schon abgebremst haben, dann ist die NSL auszuschalten, denn dann ist die NSL nur von Nachteil.

Sind wir uns da einig, oder welche Gründe sprechen dafür, wenn hinter dir ein Fahrzeug ist, dessen Fahrer dein Fahrzeug auch ohne NSL sieht, diese anzulassen?

Schaltst du dann die NSL aus, oder lässt du sie an?

Gruß

Uwe

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Februar 2021 um 13:10:26 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 07. Feb. 2021 um 10:45:36 Uhr:


@crohnie schrieb am 7. Februar 2021 um 10:26:31 Uhr:
Wenn ich nun statt den erlaubten 50km/ .....100km/h fahre, müsste ich dann nicht ein Ticket, mit anschließendem Fahrverbot bekommen, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit um 100% überschritten habe?

Das macht keinen Sinn. Beim Geschwindigkeitsverstoß wird die zusätzliche Gefahr bestraft, die bei einer höheren Geschwindigkeit ausgehen. Z.B. der längere Bremsweg. Beim einschalten der Nebelschlussleuchte wird der Bremsweg nicht länger. Es besteht keine Geschwindigkeitsabhängige Gefahr.

Doch.

Um die Eingangsfrage zu beantworten, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist bei Sichtweiten unter 50km/h ebenfalls zu sanktionieren.

Sprich du fährst bei Nebel mit SW<50m beispsweise 80km/h, und würdest geblitzt auf der Landstraße, bist du mit 30km/h drüber im Bußgelbereich. }> 240€ + 1 Monat Fahrverbot.

Alles nachzulesen in der BKatV.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anhang.html

Und der Blitzer entscheidet wann die Sichtweite unter 50 Meter ist und blitzt dann bei 50km/h statt 100km/h?

Hallo von mir,
dass eingeschaltete NSL so blenden, ist mir noch nie aufgefallen, vielleicht fahr ich nicht dicht genug auf (?!).
Ich befürchte aber, nach lesen von vielen Beiträgen zum Thema nicht nur in diesem Thread, dass auf den Straßen gerade nachts viele halbblinde unterwegs sind. Wenn ich mich einigermaßen ans jeweils gültige TL (+10-20, je nach Örtlichkeit und Gelegenheit) halte, dauert es nie lange, bis mir einer am Hinterrad hängt und anfängt zu drängeln, gerne auf der Landstraße im 70er(80er)-Bereich in Brandenburg. Geil, wenn links und rechts die Bäume vorbeifliegen, hinten so einen Experten im Schlepptau zu haben, der alles Gerede von Sicherheitsabständen nicht mal ignoriert. Am Tage fängt man sich so eine Knalltüte ebenso schnell ein, bleibt die Frage, ob halbblind oder unfähig?
Grrrrüsse

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 10:01:41 Uhr:


Das ist möglicherweise eine Behauptung deinerseits, welche nicht belegbar ist.
Denn es gibt 3 Bremsleuchten, welche symmetrisch angeordnet sind (zu im Gegenteil der NSL) und zum anderen ist es vorgeschrieben, dass mind. 100mm Abstand zur Bremsleuchte sein muss, um die Unterscheidung zu erkennen.

Du nutzt ein sehr theoretisches Wissen, dass in der Praxis ganz anders aussieht. Guck dir dein Bild nochmal an, was du hochgeladen hast. Erkennst du auf 100 Metern Enternung bei schechter sicht den Abstand Bremsleuchte und Nelebschlusslicht? Ich glaube nicht. 😉

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 14:22:28 Uhr:


Ich behaupte dass die Sicherheit erhöht wird. Du schriebst, das Gegenteil wird der Fall sein.
Okay, zwei Meinungen.

Nur, ein Gedankenspiel, du fährst auf stockenden Verkehr auf, die Sicht ist stark eingeschränkt, der vor Dir hat eine NSL an. Fährst du jetzt eher auf das Stauende wegen der früher erkennbaren NSL, oder kannst du eher bremsen?

Anders gefragt, wie viele Unfälle entstehen denn durch die Blendung der NSL? (Deine These)

Es sind nicht nur Zwei Meinungen zu einem Thema, sondern zwei Situationen.

Situation 1: Man fährt auf der Straße, sieht keinen vor sich. Dann erkennt man das Stauende dank heller rücklichter eher. Hier erkennt man den Wagen durch die NSL besser, aber mit dem Warnblinklicht erkennt man das Fahrzeug noch besser, und man erkennt auch auch die Verkehrssituation.

Situation 2: Man fährt hinter einen. Hat dauernd das helle monotone rote Rücklicht im Blickfeld. Dann achtet man weniger drauf, dass auf einmal ein weiteres Licht angeht. Dank des schlechten Wetters registriert man auch nicht so schnell, dass der Vordermann plötzlich langsamer wird.

Unfälle durch NSL??? Die Leute werden agressiv, geben die Lichthupe. Der Kindergarten beginnt. Vielleicht der NSL-Fahrer eine Bremsung, um dem Fernlichtfahrer zu zeigen, was er kann. Vielleicht überholt der Fernlichtfahrer auch den NSL-Fahrer, und macht vor ihm mal eine schöne Vollbremsung....
Die Wahrscheinlichtkeit wegen der NSL in einen Privatkrieg verwickelt zu werden ich ein vielfahres höher, als die äußerst geringe Wahrscheinlichkeit das sie jemals helfen könnte.

Nachts kommt hinzu, dass die Augen sich an das helle Licht der NSL gewöhnen. Verlassen sie die Autobahn, und fahren auf eine dunkle ausfahrt, sehen sie weniger. Bei der nächsten Kreuzung können sie einen Fußgänger, oder Radfahrer anfahren. Wichtig ist zu bedenken, dass auch ältere Leute am Straßenverkehr teilnehmen, dessen Augen sich nicht so schnell an die Dunkelheit gewöhnen, wie bei jüngeren Leuten. Kommt regen/nebel hinzu, sind die Augen noch mehr angestrengt. Jetzt kann man sich entscheiden, wessen Schuh man sich anzieht. Hat man das "mir egal, was mit den anderen ist, hauptsache ich werde gesehen" denken, oder "alle sollen besser sehen können" denken.

Es gibt keine Vorteile für die NSL bei Regen und leichtem Nebel, außer man denkt nur an sich, und ignoriert die anderen Gefahren, denen man sich aussetzt.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 08. Feb. 2021 um 15:57:39 Uhr:


Und der Blitzer entscheidet wann die Sichtweite unter 50 Meter ist und blitzt dann bei 50km/h statt 100km/h?

Nein, der Beamte oder der jenige der es auswertet. Genau wie beispielsweise einer Begrenzung bei Nässe.

Gibt ja auch feste Blitzer, die dann passend eingestellt werden können. Obgleich da ein hohes Potenzial an Einspruchsverfahren besteht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 08. Feb. 2021 um 15:33:05 Uhr:


wo man dies nachlesen kann, dass die Nebelschlussleuchte nicht neben dem Bremslicht sein darf

§ 53d StVZO
UN R-48

Mind. Abstand zwischen den leuchtenden Flächen 100mm.

Deine verlinkten Bilder können sonstwas sein, leider keine gute Quelle. Auch nicht zu wissen, ob das die Schlussleuchten sind 🙂
Seltsame schlechte Aufnahmen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Februar 2021 um 16:45:37 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 08. Feb. 2021 um 15:57:39 Uhr:


Und der Blitzer entscheidet wann die Sichtweite unter 50 Meter ist und blitzt dann bei 50km/h statt 100km/h?

Nein, der Beamte oder der jenige der es auswertet. Genau wie beispielsweise einer Begrenzung bei Nässe.
Gibt ja auch feste Blitzer, die dann passend eingestellt werden können. Obgleich da ein hohes Potenzial an Einspruchsverfahren besteht.

Und anhand eines Fotos möchte man gerichtsfest die Sichtweite bestimmen?

Genau wie man auch beweisen kann, dass die Fahrbahn nass ist.
Wobei das bei Nebel eher theoretisch ist, so sieht es der Gesetzgeber.

Ja Nebel war da, aber auch eine Sichtweite unter 50 Meter? Jeder Anwalt wird es abschmettern

Ich würde mir wünschen, daß man mit eingeschalteten Nebelschlußleuchten nur 50 km/h schnell fahren kann. Das Fahrzeug also die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Dann würde jeder die überflüssigen und störenden Leuchten sofort wieder ausschalten.

Zitat:

@frall schrieb am 8. Februar 2021 um 17:09:19 Uhr:


Ich würde mir wünschen, daß man mit eingeschalteten Nebelschlußleuchten nur 50 km/h schnell fahren kann. Das Fahrzeug also die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Dann würde jeder die überflüssigen und störenden Leuchten sofort wieder ausschalten.

Viel Spaß auf der Autobahn wenn der Wagen auf 50 km/h abbremst nur weil jemand die NSL eingeschaltet hat. Das ist ein Unfall vorprogrammiert. Und dabei wollte der Fahrer vielleicht nur die NSW einschalten und hat sich vertippt oder den Schalter zu weit gedreht oder die Elektronik hat einfach mal ein Kurzschluss. Wer übernimmt da die Haftung?

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