Mit angeschalteter Nebelschlussleuchte 100 km/h fahren

Wir alle wissen ja (hoffentlich) dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, auch nur bei Sicht unterhalb von 50m, nur 50km/h fahren darf.
Wenn ich nun statt den erlaubten 50km/ .....100km/h fahre, müsste ich dann nicht ein Ticket, mit anschließendem Fahrverbot bekommen, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit um 100% überschritten habe?
Ganz nebenbei: ich halte die Nebelschlussleuchte heutzutage als total überholt an. Das stammt noch aus der 6Volt Zeit, als man das normale Rücklicht auch ohne Nebel kaum sehen konnte.
Ganz schlecht schneiden bei mir die Autohersteller ab, die zu einem überwiegenden Teil immer noch Schalter, anstatt Taster verbauen.
Bei einem Taster wäre wenigstens gewährleistet, dass beim nächsten Start die NSL ausbleibt und man die erst wieder eisnchalten müsste. So fahren aber eine Menge Autofahrer herum, die im November mal die NSL angeschaltet haben und die dann im April mal ausschalten.
Was meint ihr dazu?

78 Antworten

Bei Regen gibt es ohnehin ein Bußgeld bei eingeschalteter NSL. Da hilft auch kein Umbenennen der Leuchte. Da müsste die vorher die STVO geändert werden. Ich wäre aber eindeutig dagegen. Gerade bei Regen nervt es.

Wer angepasst fährt, der knallt auch niemandem bei Starkregen niemandem hinten drauf.

Wenn der Vordermann plötzlich bremst, dann sieht man ihn ja hervorragend, wie man ihn dem Foto auch gut sieht.

Wer 100 km/h bei schlechtem Wetter fährt mit eingeschalteter Leuchte hat auch kein Problem, dass ihm jemand hinten drauf fährt. Da müsste ja erstmal jemand kommen, der schneller fährt.

genau, noch schlimmer sind die de**en die es nich gesch***en bekommen, wenn die Sichtbehinderung wieder weg ist diese verdammte dre***leuchte wieder auszuschalten

Zitat:

@MvM schrieb am 07. Feb. 2021 um 10:45:36 Uhr:


@crohnie schrieb am 7. Februar 2021 um 10:26:31 Uhr:
Wenn ich nun statt den erlaubten 50km/ .....100km/h fahre, müsste ich dann nicht ein Ticket, mit anschließendem Fahrverbot bekommen, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit um 100% überschritten habe?

Das macht keinen Sinn. Beim Geschwindigkeitsverstoß wird die zusätzliche Gefahr bestraft, die bei einer höheren Geschwindigkeit ausgehen. Z.B. der längere Bremsweg. Beim einschalten der Nebelschlussleuchte wird der Bremsweg nicht länger. Es besteht keine Geschwindigkeitsabhängige Gefahr.

Doch.

Um die Eingangsfrage zu beantworten, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist bei Sichtweiten unter 50km/h ebenfalls zu sanktionieren.

Sprich du fährst bei Nebel mit SW<50m beispsweise 80km/h, und würdest geblitzt auf der Landstraße, bist du mit 30km/h drüber im Bußgelbereich. }> 240€ + 1 Monat Fahrverbot.

Alles nachzulesen in der BKatV.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anhang.html

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 7. Februar 2021 um 10:53:19 Uhr:



Zitat:

@hjluecke schrieb am 7. Februar 2021 um 10:31:15 Uhr:


Wenn JA, dann müsste aber jemand (Polizei) 100 Kilometer hinter dem TS herfahren.

😕

Welche Erkenntnis soll die Polizei auf dieser Strecke erlangen?

Ich wollte mit meinem Beitrag nur aufzeigen, wie unsinnig ich eigentlich das Thema empfinde.

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Februar 2021 um 13:10:26 Uhr:



Um die Eingangsfrage zu beantworten, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist bei Sichtweiten unter 50km/h ebenfalls zu sanktionieren.

Sprich du fährst bei Nebel mit SW<50m beispsweise 80km/h, und würdest geblitzt auf der Landstraße, bist du mit 30km/h drüber im Bußgelbereich. }> 240€ + 1 Monat Fahrverbot.

Alles nachzulesen in der BKatV.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anhang.html

Ich kann das gerade nicht nachvollziehen? Ich komme auf 120,- und einen Monat bei 30 km/h drüber?

Mir fällt auf, dass auf der Autobahn bei Dunkelheit und starken Regen und der dadurch bedingten starken Gischt die Rücklichter der Vorausfahrenden schlecht erkennbar sind. Einige fahren dann wegen der besseren Erkennbarkeit mit eingeschalteter NSW. Eine Blendung kann ich persönlich in diesen Fällen nicht erkennen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Februar 2021 um 12:44:10 Uhr:


Auch wenn wir es schon hatten.

Ja, das hatten wir auch schon... Mehrmals sogar... Und ich habe bereits mehrmals erklärt, warum dieses Bild uninteressant ist... Und es wurde immer ignoriert, weil man lieber bei seiner Meinung bleibt... Es waren mal merhere Punkte, von denen mir auf die Schnelle drei einfallen.

1: Weil es Tag ist, haben sich die Augen an das helle Tageslicht eingestellt. Die Rückleuchten werden als dunkler wahrgenommen, und blenden weniger. Nachts sieht es anders aus. Da werden die normalen Rückleuchten als heller Wahrgenommen, und reichen aus.

2: Die Fahrzeuge haben eingen größeren Abstand, wodurch die helle Beleuchtung durch die Wetterverhältnisse gedimmt wird. Im Stadtverkehr und im Stau gibt es diesen Abstand mit der dauaus entstehenden Dimmung nicht, was selbst am Tage zur Blendung führt.

3: Die Leute gewöhnen sich an das helle rote Rücklicht, wodurch die Warnwirkung des Bremslichtes deutlich reduziert wird. Die Leute reagieren später auf die Bremsung, und bei einer sehr starken Bremsung ist ein Aufahrunfall fast schon vorprogrammiert.

Zitat:

@nogel schrieb am 07. Feb. 2021 um 14:35:43 Uhr:


Ich kann das gerade nicht nachvollziehen? Ich komme auf 120,- und einen Monat bei 30 km/h drüber?

Lfd. Nr. 11.2.6

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Februar 2021 um 12:44:10 Uhr:


Auch wenn wir es schon hatten.

Ja, das Thema hatten wir schon und auch, dass für diese Argumentation künstlich schlechte Bilder eingestellt werden, auf denen man nichts erkennt:

Klick mich

Nimmt man ein Bild, dass dem Sichtvermögen eines Autofahrers entspricht, sieht das plötzlich ganz anders aus und man erkennt alle Fahrzeuge gut, auch ohne Nebelschlussleuchte: Dein Bild mit vernünftiger Auflösung

Gruß

Uwe

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Februar 2021 um 15:09:24 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 07. Feb. 2021 um 14:35:43 Uhr:


Ich kann das gerade nicht nachvollziehen? Ich komme auf 120,- und einen Monat bei 30 km/h drüber?

Lfd. Nr. 11.2.6

Ich fahre doch keinen Gefahrguttransport LKW über 3,5 / 7,5 Tonnen? 😕

Bei ganz vielen Themen im V&S-Forum komme ich bei der gleichen Lösung an: Autozüge. Wer meint, er muss mit dieser Leuchte rumfahren, Autozug. Wer meint, er wird bedrängt, Autozug. Wer meint, es gibt zu viele Raser, Autozug. Wer meint, die rechte Spur ist für LKW, Autozug. Wer meint, man benötigt Limits um die E-Mobilität zu fördern, Autozug. Ja, ist ein bisschen OT, aber die Subventionierung von Autozügen würde ich schmerzfrei akzeptieren.

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