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Mit A1 ein A2 Motorrad Fahren

Themenstarteram 17. März 2020 um 21:00

Hallo.

Ich habe mir vor kurzem eine A2 Maschine gekauft, ich habe jedoch nur den A1 Führerschein. Die Maschine war ein Super Angebot daher musste ich zuschlagen. Bei uns in Thüringen sind die Ämter leider so Überlastet das ich Vor 3 Wochen für Morgen einen Termin gemacht habe um meine Fahrerlaubnis zu Erweitern. Mann muss ja nur eine Prüfung Fahren. Dieser Termin wurde nun dank Corona abgesagt und es wird erst ende April wieder geöffnet.

Jetzt bin ich natürlich am Boden Zerstört weil ich ja unbedingt mal mit meinem neuen Motorrad fahren wollte. Ich bin jetzt 21 und Fahre seid ich 16 bin. Für die neue Maschine habe ich sehr lange gespart und habe mir den Traum jetzt endlich erfüllt, doch dann kommt Corona.

Meine Frage ist nun, was würde passieren wenn ich meine neue Maschine doch mal Ausführe und erwischt werde, im Schlimmsten und im Besten Fall?

Danke für die antworten, Grüße.

Beste Antwort im Thema

Du bist nicht der einzige, dem der Virus einen harten Schlag versetzt...nehm es hin wie es ist!!

Sorry, aber dein Problem ist noch nicht mal eins!

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Alles Wissenswerte dazu findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Da du ja mehr oder weniger angekündigt hast, das in Betracht zu ziehen, muss der Forenbetreiber dich nun melden.

Zitat:

@Boppero schrieb am 18. März 2020 um 03:16:04 Uhr:

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Da du ja mehr oder weniger angekündigt hast, das in Betracht zu ziehen, muss der Forenbetreiber dich nun melden.

Bitte verbreite nicht derartigen Schwachsinn.

Danke

twindance/MT-Moderation

Da gibt es genug Lesestoff dazu im Netz:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/

Themenstarteram 18. März 2020 um 6:24

Ich kann mir halt schwer vorstellen das die Strafe da genau so ist wie wenn man jetzt ohne jemals eine Fahrerlaubnis gehabt zu haben PKW fährt. ... aber scheint wohl so ???????.... Naja dann wird’s wohl noch dauern bis das mit dem Corona vorbei ist...

Zitat:

@Motormax1999 schrieb am 18. März 2020 um 07:24:25 Uhr:

Ich kann mir halt schwer vorstellen das die Strafe da genau so ist wie wenn man jetzt ohne jemals eine Fahrerlaubnis gehabt zu haben PKW fährt. ... aber scheint wohl so ???????.... Naja dann wird’s wohl noch dauern bis das mit dem Corona vorbei ist...

Da kommt es auf den Richter an.

Aber lohnt sich das?

Ich sehe nur eine Möglichkeit:

"Umzäunung muss sein

Wer keinen Führerschein (mehr) hat, sollte also auf öffentlichem Gelände die Finger vom Steuer lassen. Und öffentlich sind nicht nur Straßen, Feldwege oder abgelegene Brachflächen in staatlicher Hand, sondern grundsätzlich alles, was nicht privat und umzäunt ist. Der Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet etwa gehört vielleicht nicht der Kommune. Trotzdem darf hier niemand ohne Fahrerlaubnis Bremsmanöver üben oder das Kurvenverhalten austesten.

Das geht nur auf einem Privatgrundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist. Ein Privatparkplatz mit abgeschlossener Schranke wäre so eine Variante, oder andere Flächen, die ummauert oder umzäunt sind. Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Eigentümer den Übungsfahrten zustimmt. Wer gute Freunde mit umfriedeten Ländereien hat, ist also klar im Vorteil.

Kurven auf dem Übungsplatz

Eine Lösung für alle, die solche Möglichkeiten nicht haben, sind Verkehrsübungsplätze. Ab einem Mindestalter von 17, teils 16 Jahren kann man hier auch ohne Führerschein herumkurven. Allerdings nicht allein, sondern nur mit einem Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis. Im Idealfall ist das der Besitzer, auf den auch die Versicherung läuft. Die Preise für Übungsplätze liegen zwischen 7 und 20 Euro pro Stunde, mit Mehrfachkarten wird es günstiger. Oft ist in dem Preis auch eine Tageshaftpflichtversicherung inbegriffen, ansonsten kann man sie dazu buchen. Das ist sinnvoll, sonst muss der Besitzer bei einem Crash um seine Schadenfreiheitsklasse fürchten.

Egal, ob auf dem Übungsplatz oder auf öffentlichen Straßen: Die Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn der Unfallfahrer ohne Führerschein unterwegs war - vorausgesetzt natürlich, das Fahrzeug war überhaupt versichert. Damit ist der Autobesitzer aber nicht aus dem Schneider. Wenn die Sache auffliegt, kann die Versicherung den Halter in Regress nehmen und zumindest einen Teil des Geldes zurückfordern.

https://www.n-tv.de/.../...-dem-Parkplatz-erlaubt-article19933432.html

Egal wie oft du fragst: es ist fahren ohne Fahrerlaubnis und die warterei ist den ärger bestimmt nicht wert.

Du bist nicht der einzige, dem der Virus einen harten Schlag versetzt...nehm es hin wie es ist!!

Sorry, aber dein Problem ist noch nicht mal eins!

Zitat:

@Motormax1999 schrieb am 17. März 2020 um 22:00:58 Uhr:

Hallo.

Ich habe mir vor kurzem eine A2 Maschine gekauft, ich habe jedoch nur den A1 Führerschein. Die Maschine war ein Super Angebot daher musste ich zuschlagen. Bei uns in Thüringen sind die Ämter leider so Überlastet das ich Vor 3 Wochen für Morgen einen Termin gemacht habe um meine Fahrerlaubnis zu Erweitern. Mann muss ja nur eine Prüfung Fahren. Dieser Termin wurde nun dank Corona abgesagt und es wird erst ende April wieder geöffnet.

Jetzt bin ich natürlich am Boden Zerstört weil ich ja unbedingt mal mit meinem neuen Motorrad fahren wollte. Ich bin jetzt 21 und Fahre seid ich 16 bin. Für die neue Maschine habe ich sehr lange gespart und habe mir den Traum jetzt endlich erfüllt, doch dann kommt Corona.

Meine Frage ist nun, was würde passieren wenn ich meine neue Maschine doch mal Ausführe und erwischt werde, im Schlimmsten und im Besten Fall?

Danke für die antworten, Grüße.

Werd erwachsen .....

Ansonsten ist es fahren ohne Fahrerlaubnis . Ich hab damals mit 16 Jahren 20 Sozialstunden bekommen.

Würde ich es wieder machen für eine Spritztour ? Sicher nicht. War es das wert für den Stress ? Nein auch das nicht.

Gruss

Doch, ich kann das Problem schon verstehen und finde so ein Forum genau den richtigen Ort, nachzufragen. Weil man neben rechtlichen Belehrungen auch Meinungen einfangen kann.

Die passenden Antworten hast du ja schon bekommen. Da habe ich nichts hinzuzufügen, außer meinem Mitgefühl Ausdruck zu geben. Ich bin früher auch schon mal ohne Fahrerlaubnis gefahren, als diese wegen eines Strafverfahren erloschen war. Das sollte man wirklich lassen, weil die Folgen bei einem unverschuldeten Unfall zum Beispiel sehr hart sein können.

Zitat:

@twindance schrieb am 18. März 2020 um 05:31:03 Uhr:

Zitat:

@Boppero schrieb am 18. März 2020 um 03:16:04 Uhr:

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Da du ja mehr oder weniger angekündigt hast, das in Betracht zu ziehen, muss der Forenbetreiber dich nun melden.

Bitte verbreite nicht derartigen Schwachsinn.

So weit hergeholt ist das nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html

Zu seinem Glück fällt diese Straftat nicht darunter.

Da diese "Straftat" - bisher war es nur eine Frage, was passieren kann, wenn.... - nicht darunter fällt, ist es anscheinend doch Unsinn.

Zum TE: Für die Strafbarkeit wie auch für die strafrechtlichen Konsequenzen ist es vollkommen egal, ob die den A1 oder B oder oder oder hast. Für ein A2 Motorrad brauchst du den A2 Führerschein (oder A), alles andere ist Fahren ohne Fahrererlaubnis. Im besten Fall wirst du erwischt entsprechend verurteilt, im schlimmsten Fall verursachst du einen Unfall und darfst ziemlich lange zahlen - natürlich zusätzlich zum Strafverfahren.

Um mal ganz klar und ohne Ratschläge zu Antworten...

Es ist ganz klar fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist ein Straftatbestand.

Ob Du jetzt das A2 Bike oder ein Auto nimmst, aber nur zu A1-Maschinen berechtigt bist, kommt aufs gleiche raus.

Du wirst mit Sicherheit nicht so extrem bestraft, wie jemand der keine der obigen Voraussetzungen erfüllt, sprich garkeine Vorkenntnisse im Straßenverkehr in Form einer Fahrerlaubnis aufweist.

Sicherlich kommt es auf den Einzelfall an.

Du musst das Risiko selbst einschätzen können, ob es DIR das Wert ist die etwaigen Konsequenzen zu tragen.

 

Es sei nur so viel angemerkt... Zwischen fahren können und fahren dürfen ist ein himmelweiter Unterschied ;).

 

Gruß, Flo

Doch, die Strafe fällt nicht anders aus, nur weil man entsprechende Vorkenntnisse vorweisen kann. Die lässt sich aber durch entsprechendes Auftreten während der Gerichtsverhandlung beeinflussen - übrigens in beide Richtungen.

Und dank des Alters von 21 Jahren gibt's auch keinen Jugendrabatt.

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