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Mindesttraglast der Reifen 225/55 R 16 H bei 320 CDI T

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 6. September 2013 um 13:51

Hallo zusammen,

lt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 beträgt für die Hinterachse das max. Gesamtgewicht 1380 kg. Im freien Feld steht ergänzend hierzu: max. 1430 kg bei Anhängerbetrieb.

2 Reifenhändler sind unterschiedlicher Meinung. Der eine sagt: 690 kg Traglast = 95 ist maßgebend, eine AHK spielt keine Rolle. Der andere sagt nach Hinweis auf den Eintrag: na dann 715 kg = 97.

Rückfrage beim TÜV: Ja, diese Eintragung für den Anhängerbetrieb gibt es wohl. Diese ist aber nicht maßgebend für die Ermittlung der max. Traglast der Reifen, da hierbei nur von einem gelegentlichen Fahrbetrieb ausgegangen wird und das bleibt unberücksichtigt bei der Ermittlung der max. Traglast.

Demnach kann ich mit einem Anhänger quer durch Europa fahren, aber bei der Traglast bleibt dies unberücksichtigt ?

Ich möchte möglichst Reifen mit einer 95er Traglast kaufen in der Hoffnung, daß sie etwas besser einfedern als die 99er Variante. Außerdem wird ein leichter Anhänger nur für Kurzstrecken benutzt.

Auch die ausgesuchten Alufelgen sind mit 690 kg an ihrer Lastgrenze.

Wie seht ihr das ?

Gruß

 

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16 Antworten

Die gleiche Frage hatte ich auch vor ein paar Monaten. Hatte mir Hankook in Tragl. 95 und 99 rausgesucht.

Die 95 waren ein db leiser angegeben. Aus diesem Grund habe ich sie genommen. War auch damit zun TÜV. alles ok.

Und sind superleise und viel sparsamer als die Mistdinger Conti Mo.

Es steht auch "bei Anhängerbetrieb" ! Und da man mit Hänger eh nicht so schnell fährt, ist da etwas Luft in der Tragfähigkeit.

Gibt da auch Berechnungen für. Habe Hankook Ventus Prime2 mi V Index. ob V bei dir reicht weiß ich jetzt nicht.

Etwas Luft kann da nicht schaden. Dann passt das schon.

Themenstarteram 7. September 2013 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970

Die gleiche Frage hatte ich auch vor ein paar Monaten. Hatte mir Hankook in Tragl. 95 und 99 rausgesucht.

Die 95 waren ein db leiser angegeben. Aus diesem Grund habe ich sie genommen. War auch damit zun TÜV. alles ok.

Und sind superleise und viel sparsamer als die Mistdinger Conti Mo.

Es steht auch "bei Anhängerbetrieb" ! Und da man mit Hänger eh nicht so schnell fährt, ist da etwas Luft in der Tragfähigkeit.

Gibt da auch Berechnungen für. Habe Hankook Ventus Prime2 mi V Index. ob V bei dir reicht weiß ich jetzt nicht.

Etwas Luft kann da nicht schaden. Dann passt das schon.

danke

Du hast aber einen E220 CDI, da dürfte das max. Gesamtgewicht der Hinterachse sowieso geringer sein als bei mir ?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von wolplu234

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970

Die gleiche Frage hatte ich auch vor ein paar Monaten. Hatte mir Hankook in Tragl. 95 und 99 rausgesucht.

Die 95 waren ein db leiser angegeben. Aus diesem Grund habe ich sie genommen. War auch damit zun TÜV. alles ok.

Und sind superleise und viel sparsamer als die Mistdinger Conti Mo.

Es steht auch "bei Anhängerbetrieb" ! Und da man mit Hänger eh nicht so schnell fährt, ist da etwas Luft in der Tragfähigkeit.

Gibt da auch Berechnungen für. Habe Hankook Ventus Prime2 mi V Index. ob V bei dir reicht weiß ich jetzt nicht.

Etwas Luft kann da nicht schaden. Dann passt das schon.

danke

Du hast aber einen E220 CDI, da dürfte das max. Gesamtgewicht der Hinterachse sowieso geringer sein als bei mir ?

Gruß

Denke nicht. Schau mal in die BA. Der Geschwindigk. index wird anders sein.

Hab gerade mal in der Kurzvormopf BA nachgesehen. Achslast ist etwas unterschiedlich.

Aber genauso grenzwertig bei 95er Traglast.

Wenn du jetzt aber 240 Höchsgeschw. zu stehen hast sind beide Werte an der Grenze.

Finde ich dann schon knapp. Rechtlich wohl möglich. Wenn du W Reifen nehmen willst oder musst sind es ev. auch gleich XL.

Ob das nun überhaupf komforttechnisch was ausmacht weiß ich nicht. Xl sollen ev. in kurven stabiler sein?.

Sehe gerade das du in der Überschrift H Reifen erwähnst???

Die darfste eh nicht.

Mind. V wenn Höchstgeschw bis 240 angegeben.

Oder besser mehr, also W bis 270. Haben dann oft gleich ne höhere Traglast.

Einfach die Reifen nehmen, die in der Zulassung stehen. Traglast oder Geschwindigk Index darf höher, nur nicht weniger.Auch bei ev. nachgerüsteter AHK gibt es keine Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von wolplu234

 

Demnach kann ich mit einem Anhänger quer durch Europa fahren, aber bei der Traglast bleibt dies unberücksichtigt ?

 

Gruß

Die Tragfähigkeitsangabe bezieht sich auf eine bestimmte Geschwindigkeit!!

Niedrigerer Geschwindigkeit als angegeben, erhöht die Tragfähigkeit!

Andersrum senkt eine höherer Geschwindigkeit als bei der "Berechnung" angenommen die Tragfähigkeit!

Entfernt man z.B. bei einem FHz. die 250km/h Limitierung u. man läßt diese Eintragen, dann wird entweder die zul. Achslast (gesamtgewicht) abgesenkt o./ u. Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex/ Tragfähigkeitsindex eingetragen!

Wenn du das obige jetzt nicht richtig "glauben" kannst, dann sieh mal in die Fahrzeugpapiere deines Anhängers, dort besonders auf die Tragfähigkeit! Rein nach Tabelle liegt die Tragfähigkeit der Reifen rechnerisch unter der zul. Gesamtmasse des Anhängers.. aber der Geschwindigkeitsindex "fordert" Reifen die mehr als die erlaubten 80/ 100km/h aushalten.

Manchmal gibt es aber "zwei" Vorgaben bezüglich Gesch.-/ Tragfähigkeitsindex bei Anhängern! Reifengröße bleibt gleich aber einmal sind Reifen mit "niedrigerem" Gesch.- u. dafür höherem Tragfäigkeitsindex möglich o. Reifen mit "höherem" Gesch.- u. niedrigerem Tragfähigkeitsindex!

Da im Anhängerbetrieb die erlaubte Geschwindigkeit deutlich unter der erlaubten höchste Geschwindigkeit der Reifen liegt, reicht deren tatsächliche Tragfähigkeit bei der Geschwindigkeit problemlos aus!

 

MfG Günter

Themenstarteram 7. September 2013 um 9:39

danke

Leute, ich bin ja bei euch.

Da es hier um Winterreifen geht, darf ich H-Reifen nehmen.

Ohne Anhängerkupplung wäre alles klar, dann reicht die Traglast 95 - zul. Gesamtgewicht 1380 : 2 = 690 kg auf den Punkt genau aus.

Mit Anhängerkupplung bin ich mir unsicher, da dann eine um 50 kg höhere Gesamtlast der Hinterachse zulässig ist.

Die Reduzierung der max. Traglast in Verbindung mit hohen Geschwindigkeiten kommt hier nicht zum tragen, da man mit einem Anhänger sowieso nur max. 100 km/h fahren darf.

Die eingetragene Reifengröße nehme ich auf garkeinen Fall, denn ich will nicht im Winter mit 265er Schlappen an der Hinterachse rumfahren.

Gruß

Gut, dann hab ichs einfacher. Nur eine Größe in der Zulassung.

225.........

Wenn deine Felgen nur 690kg Traglast haben, hätte der Zusatz mit der erhöhten Anhängelast eigentlich sowieso aus den Papieren gestrichen werden müssen. Somit kannst du beruhigt auch die niedrigere Traglast der Reifen nehmen. Die 1430 kg bei Anhängerbetrieb sind eh schon illegal. ;)

Gruß

Achim

Mal Ne Frage unabhängig der AHK.

Warum haben eigentlich viele einen 160kmh ? Aufkleber im Winter.

Hab 225er H WR. Dann kann man doch auch bis 210 fahren, oder?

207 ist eh nur die eingetr. Höchstgeschw. bei meinem.

Gibt doch auch kaum 225er Räder unter H, oder?

Oder etwas aufs Thema bezogen:

Der TE müsste dann bei den H WR einen 210kmh Aufkleber anbringen oder es zumindest im KI einstellen.

Wenn es denn rechtlich ausreicht.?

Ich muss bei H nix machen ???

Hallo,

vielleicht helfen Euch die (meine) Beiträge weiter :confused:

> zur Traglast der Reifen im Anhängerbetrieb

http://www.motor-talk.de/.../...tindex-fuer-den-s212-t4634596.html?...

> zu M+S-Aufkleber

http://www.motor-talk.de/.../...it-t-statt-h-erlaubt-t4665063.html?...

Themenstarteram 7. September 2013 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Wenn deine Felgen nur 690kg Traglast haben, hätte der Zusatz mit der erhöhten Anhängelast eigentlich sowieso aus den Papieren gestrichen werden müssen. Somit kannst du beruhigt auch die niedrigere Traglast der Reifen nehmen. Die 1430 kg bei Anhängerbetrieb sind eh schon illegal. ;)

Gruß

Achim

Die jetzigen Sommerreifen sind Original MB, also genug Traglast.

Ich wollte Winterreifen mit neuen Alufelgen kaufen, der Reifenhändler wies mich darauf hin, daß die ausgesuchte Felge nur 690 kg verträgt.

Gruß

Na, da haben wir ja den Salat. :)

MB, TÜV, EU und Reifenhändler sind sich uneinig und wir sollen uns jetzt auch noch um die Traglast der Felgen kümmern? Da steht doch außen garnix drauf. Wer soll das wie kontrollieren?

Nicht mal ne Polizistin mit Schminkspiegel kann den Wert sehen. :D

Auf meinen aussortieren MB Opa Felgen steht gar keine KG Angabe. Auf den Winterfelgen aus dem Zubehör steht innen 675 KG. Das reicht mir für den im Schein angegebenen Wert. Und die 95er Traglast auch.

Die 1400 KG "bei Anhängerbetrieb" sind mir Wurscht. Das ist eh ne max. Angabe der Traglast der HA.

 

Nagel die Dinger an und gut ist.

So bekommt die Bezeichnung "Problem Forum" einen ganz neuen Sinn.

Wer keine Probleme hat, der ....................

Schönes WE

Themenstarteram 8. September 2013 um 13:08

Danke für die Antworten.

Ein Blick ins 212er-Forum zeigt, daß dies Thema juristisch gesichert natürlich nicht von einem Forum beantwortet werden kann.

EU-Recht - Deutsches Recht - Meinung der Verbände - Meinung von MB (die scheinen auch zu schwimmen)

Wie rudy1970 schon anklingen ließ: dann denken wir uns selbst was aus, der eine legt sich auf die sichere Seite, der andere nicht.

Problematisch wird es - wenn dann - "nur" bei Juristereien und "Buchstabenlesern" beim TÜV.

Bananenre...............

Gruß

 

Vielen Dank Touaresch. :)

Habe das alles mal überflogen.

Es tatsächlich in unserem Fall so das die 95er Traglast der Reifen

und auch die Felgenlast 690 Kg (bei mir 675 KG) ausreicht.

Dieser Wert darf im Anhängerbetrieb um max. 15% überschritten werden. Also Alles Ok.:)

 

Hab das noch mal aus der BMW Seite kopiert. Dort ist es recht verständlich erklärt.

"Im Anhängerbetrieb kann die Reifentragfähigkeit nach den EG-Richtlinien 92/21/EWG und 92/93/EWG

sowie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 129/152, Pkt. 3.7.3., aufgrund der auf die

Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt und der Reifenfülldruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird."

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