Mindesttraglast der Reifen 225/55 R 16 H bei 320 CDI T
Hallo zusammen,
lt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 beträgt für die Hinterachse das max. Gesamtgewicht 1380 kg. Im freien Feld steht ergänzend hierzu: max. 1430 kg bei Anhängerbetrieb.
2 Reifenhändler sind unterschiedlicher Meinung. Der eine sagt: 690 kg Traglast = 95 ist maßgebend, eine AHK spielt keine Rolle. Der andere sagt nach Hinweis auf den Eintrag: na dann 715 kg = 97.
Rückfrage beim TÜV: Ja, diese Eintragung für den Anhängerbetrieb gibt es wohl. Diese ist aber nicht maßgebend für die Ermittlung der max. Traglast der Reifen, da hierbei nur von einem gelegentlichen Fahrbetrieb ausgegangen wird und das bleibt unberücksichtigt bei der Ermittlung der max. Traglast.
Demnach kann ich mit einem Anhänger quer durch Europa fahren, aber bei der Traglast bleibt dies unberücksichtigt ?
Ich möchte möglichst Reifen mit einer 95er Traglast kaufen in der Hoffnung, daß sie etwas besser einfedern als die 99er Variante. Außerdem wird ein leichter Anhänger nur für Kurzstrecken benutzt.
Auch die ausgesuchten Alufelgen sind mit 690 kg an ihrer Lastgrenze.
Wie seht ihr das ?
Gruß
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rudy1970
Vielen Dank Touaresch. 🙂
Habe das alles mal überflogen.Es tatsächlich in unserem Fall so das die 95er Traglast der Reifen
und auch die Felgenlast 690 Kg (bei mir 675 KG) ausreicht.
Dieser Wert darf im Anhängerbetrieb um max. 15% überschritten werden. Also Alles Ok.🙂Hab das noch mal aus der BMW Seite kopiert. Dort ist es recht verständlich erklärt.
"Im Anhängerbetrieb kann die Reifentragfähigkeit nach den EG-Richtlinien 92/21/EWG und 92/93/EWG
sowie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 129/152, Pkt. 3.7.3., aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt und der Reifenfülldruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird."
Dank an Touaresch und rudy1970.
Diese Erklärung erscheint mir plausibel.
Dann verstehe ich auch den zusätzlichen Hinweis des Herstellers im KFZ-Schein : bei Anhängerbetrieb 1430 kg - also 50 kg höheres zusätzl. Gesamtgewicht an der Hinterachse.
Damit will der Hersteller sicher die gesetzliche max. 15%-Regelung reduzieren, weil ihm das zuviel ist.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von wolplu234
Dank an Touaresch und rudy1970.Zitat:
Original geschrieben von rudy1970
Vielen Dank Touaresch. 🙂
Habe das alles mal überflogen.Es tatsächlich in unserem Fall so das die 95er Traglast der Reifen
und auch die Felgenlast 690 Kg (bei mir 675 KG) ausreicht.
Dieser Wert darf im Anhängerbetrieb um max. 15% überschritten werden. Also Alles Ok.🙂Hab das noch mal aus der BMW Seite kopiert. Dort ist es recht verständlich erklärt.
"Im Anhängerbetrieb kann die Reifentragfähigkeit nach den EG-Richtlinien 92/21/EWG und 92/93/EWG
sowie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 129/152, Pkt. 3.7.3., aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt und der Reifenfülldruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird."Diese Erklärung erscheint mir plausibel.
Dann verstehe ich auch den zusätzlichen Hinweis des Herstellers im KFZ-Schein : bei Anhängerbetrieb 1430 kg - also 50 kg höheres zusätzl. Gesamtgewicht an der Hinterachse.Damit will der Hersteller sicher die gesetzliche max. 15%-Regelung reduzieren, weil ihm das zuviel ist.
Gruß
Jo, so sehe ich das auch.
Und du brauchst einen 210 kmh Aufkleber bei den H WR.
Ich nich, ätsch 🙂