Zitat:
Gebrauchtwagenverkauf von einem gewerblichen Händler an den Endverbraucher:
2 Jahre Gewährleistung, diese kann vertraglich auf nicht weniger als 1 Jahr reduziert werden.
Nach dem ersten Jahr erfolgt Umkehr der Beweislast.
Bei Gebrauchtkauf erfolgt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.
PS: Glaubt Ihr wirklich, daß Lieferengpässe oder gar Nichtlieferbarkeit immer nur daran liegen, weil die Autofirmen nicht liefern k ö n n e n ?
Der wachsende Zwang zum erzwungenen Autowechsel ist immer rein zufällig?
Der Wunsch, Elektroautos zu verkaufen, hat keine Priorität?
Überhöhte Ersatzteilpreise sind nicht vermeidbar?