Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212

Mercedes E-Klasse W212

Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.
Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.

Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


Hallo zusammen,

es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.

Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.

Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:

497064b9-fccb-453a-a9e5-e808d3c47aea

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.

Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae



Zitat:

Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.
+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h
siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG
> Punkt 3.7.3
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002

Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.
Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.

Gruß
Alpha Lyrae
[...]

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

Reifengröße

LI Std

LI XL

225/55 R 16

95 (1380 kg)

99 (1550 kg)

245/50 R 16

*)

97 (1460 kg)

---

245/45 R 17

95 (1380 kg)

99 (1550 kg)

245/40 R 18

93 (1300 kg)

97 (1460 kg)

245/35 R 19

89 (1160 kg)

93 (1300 kg)

245/30 R 20

*)

86 (1060 kg)

90 (1200 kg)

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.
Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.
Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!
Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei

V

-,

W

- und

Y

-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)

-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.
Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.
Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

ab2f8356-6b5e-4faa-bb60-0c7e8c4b7fbe

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.
Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

Und nochmals zur Erinnerung:
Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

Gruß
Alpha Lyrae

Stützlast

+85 kg

Laständerung Achse 1

-26 kg

Laständerung Achse 2

+111 kg

109 weitere Antworten
109 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von gamby


hat jemand die email adresse vom kundencenter in maastrich parat?

möchte die mal darauf hinweisen, dass deren händler fahrzeuge verkaufen, welche eine bereifung unter dem LI haben.

gruß gamby

>

http://www.db-forum.de/.../...-anfragen-reklamationen-beschwerden.html

@belcanto: Das ist ein interessanter Aspekt, den Du da aufwirfst. Vielleicht zählt die Montage eines Fahrradständers auch nicht als Anhängerbetrieb, zumindest würde das das fehlen einer gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit erklären. Herstellerabhängig gibt es beispielsweise von Thule eine Beschränkung auf 120 km/h.
Physikalisch macht diese juristische Unterscheidung nicht soviel Sinn, Tatsache ist dass bis zu 85 kg auf der AHK sitzen und damit das Gewicht auf der Hinterachse um gut 111 kg erhöhen. Tatsache ist zudem, dass wir das Auto mit fünf Personen (290 kg), Gepäck (120 kg) und eben auf der Kupplung mit 80 kg beladen werden (490 Kg). Kritisch ist hier nicht das Gesamtgewicht, sondern die Maximallast auf der Hinterachse.
Es ist das erste Mal, dass ich mir hierüber Gedanken mache und das hätte ich von einer E Klasse nicht erwartet, dass man Probleme hat, wenn ich mit (einem Teil) meiner Familie in Urlaub fahre.

Ich habe mich eben bewusst auch gegen einen VW Bus entschieden, weil wir für Kurzstrecken auch sieben Sitze haben und ich der vorherrschenden Meinung geglaubt habe dass die E-Klasse als Kombi auch hervorragende Lademöglichkeiten bietet. Ich hätte eben besser verstehen müssen, dass selbst die Wahl des AMG Paketes Einschränkungen bei der Verwendung mit AHK bedeutet.

Alles keine Gründe mein tolles Auto nicht mehr zu mögen, jedoch schon eine Überraschung mit der ich nicht gerechnet habe.

von maastrich noch keine antwort.

allerdings hat mir ein mb händler (welche die 18 zoll auf der eklasse drauf hat und verkauft) folgendes bestätigt:

O Ton:
Wie Sie es schon gesagt haben, erlischt mit dem fahren der Reifen inkl. Anhänger die Betriebserlaubnis. D.h. sie müssten andere Reifen montieren.
*****************
ich denke das trifft auch die die nutzung des fahrradträgers zu.

habe mal weiter nachgefragt, ob denn dies im kaufvertrag festgehalten wird.
es könnte ja mal ein reifenplatzer passieren und eine rechtliche auseinandersetzung.

ist da bei dir marvelmann etwas festgehalten worden?

für mich ist die grauzone den anblick der schönen 18 zoll bereifung nicht wert und ich werde wohl die 17er drauf lassen und mir distanzscheiben zulegen.

gruß gamby

Nein mir ist im Kaufvertrag nichts aufgefallen, ich werde aber morgen nochmal genauer nachschauen. Da ich die Kombination AMG/AHK im 350CDI T gekauft habe werde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass ich nichts falsch mache solange ich den Wagen wie oben beschrieben belade. Jedes Gericht und die Öffentlichkeit wird mir Recht geben solange ich "normal" lade und den Luftdruck kontrolliert habe und nicht schneller als 120km/h Stunde fahren werde, dass ich nicht davon ausgehen muss dass hierbei die Kfz Zulassung verliere und vor der Abfahrt noch auf die Waage gehe.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


Nein mir ist im Kaufvertrag nichts aufgefallen, ich werde aber morgen nochmal genauer nachschauen. Da ich die Kombination AMG/AHK im 350CDI T gekauft habe werde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass ich nichts falsch mache solange ich den Wagen wie oben beschrieben belade. Jedes Gericht und die Öffentlichkeit wird mir Recht geben solange ich "normal" lade und den Luftdruck kontrolliert habe und nicht schneller als 120km/h Stunde fahren werde, dass ich nicht davon ausgehen muss dass hierbei die Kfz Zulassung verliere und vor der Abfahrt noch auf die Waage gehe.

naja...du kennst je den spruch: recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe....von daher würde ich meine hand nicht für deine aussage "jedes gericht" ins feuer legen.

du bist als fahrzeugführer verantwortlich, egal was man dir verkauft hat.
du unterschreitest mit deinen LI 97 die zulässige achslast.
wenn dir ein reifen aufgrund der überladung platzt, wirst wohl auch du und nicht der reifenhersteller oder der verkäufer des autos verantwortlich sein.
tut mir leid, aber so sehe ich das.
und ja, du bist auch für die beladung und das zulässige gesamtgewicht verantwortlich und wenn du dir nicht sicher bist, musst du vorher auf die waage gehen....auch wenn es kein mensch macht.

ich wurde schon vor jahren auf der autobahn mit anhänger rausgewunken. nach der besichtigung am nächsten parkplatz und der kontrolle aller papiere musste ich den freundlichen herren in grün/weiß zur nächsten tüv station zum wiegen folgen.....(ich war nicht überladen, nein ich hatte nur durch falsche beladung die zulässige achslast UNTERschritten !!)

wie gesagt, ich verstehe dich und dein handeln und denke auch dass soviel spielraum und toleranz bei den zahlen vorhanden ist, dass da nichts passiert.

Zitat:

Original geschrieben von gamby


von maastrich noch keine antwort.

allerdings hat mir ein mb händler (welche die 18 zoll auf der eklasse drauf hat und verkauft) folgendes bestätigt:

O Ton:
Wie Sie es schon gesagt haben, erlischt mit dem fahren der Reifen inkl. Anhänger die Betriebserlaubnis. D.h. sie müssten andere Reifen montieren.
*****************

gruß gamby

Was ich nicht kapiere ist, dass ihr euch einen Mercedes kauft und dann bei den Reifen ein Dacia Niveau unterschreitet. Ich würde mich niemals mit so einer Aussage zufrieden geben. Entweder die Reifen passen oder sie passen nicht; und wenn sie nicht passen, dann würde ich mit den Reifen nicht fahren. Es ist doch unsinnig, dass man so viel Geld für Murks ausgibt. Eigentlich ganz einfach, oder?

Sorry für die harten Worte. Aber die Diskussion erinnert mich fast ans Mofa-Forum :-)

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto



Zitat:

Original geschrieben von gamby


von maastrich noch keine antwort.

allerdings hat mir ein mb händler (welche die 18 zoll auf der eklasse drauf hat und verkauft) folgendes bestätigt:

O Ton:
Wie Sie es schon gesagt haben, erlischt mit dem fahren der Reifen inkl. Anhänger die Betriebserlaubnis. D.h. sie müssten andere Reifen montieren.
*****************

gruß gamby

Was ich nicht kapiere ist, dass ihr euch einen Mercedes kauft und dann bei den Reifen ein Dacia Niveau unterschreitet. Ich würde mich niemals mit so einer Aussage zufrieden geben. Entweder die Reifen passen oder sie passen nicht; und wenn sie nicht passen, dann würde ich mit den Reifen nicht fahren. Es ist doch unsinnig, dass man so viel Geld für Murks ausgibt. Eigentlich ganz einfach, oder?
Sorry für die harten Worte. Aber die Diskussion erinnert mich fast ans Mofa-Forum :-)

Keine Ahnung hatte nie ein Mofa und war da auch nicht im Forum. Bei den Sommerreifen habe ich das was mir von Mercedes geliefert wurde, bei den Winterreifen haben meine Felgen eine Traglast von 880kg pro Reifen, die Reifen mit LI99 haben den höchsten in Deutschland verfügbaren Lastindex LI 99 (775 kg).

Ich verdiene mein Geld nicht damit mich mit den Gummis an meinem Auto zu beschäftigen, ich werde meine 500 kg laden und wenn es Probleme gibt werde ich das ausfechten auch wenn es vielleicht nicht vor jedem Gericht gut gehen wird....

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


Ich verdiene mein Geld nicht damit mich mit den Gummis an meinem Auto zu beschäftigen, ich werde meine 500 kg laden und wenn es Probleme gibt werde ich das ausfechten auch wenn es vielleicht nicht vor jedem Gericht gut gehen wird....

Sorry, aber ist das eine Lösung eines erwachsenen Menschen? Ich würde beim TÜV/Mercedes schriftlich nachfragen und wenn die Reifen nicht passen, würde ich sie dem Händler zurück bringen. Was machst Du wenn etwas passiert? "Ausfechten" bringt ja dann nichts, da du, nachdem du weißt das die Reifen nicht passen, inzwischen ja sogar mit Vorsatz handelst. Der Händler kann sogar bestätigen, dass dir das alles bewusst war. Das ist doch keine Alternative.

Ich hatte das Problem auch mal mit NAchbaufelgen. Die waren erlaubt, aber nur unter der Einschränkung, dass man ja mit Anhänger nicht über 100 km/h fährt. Beim nächsten Wagen habe ich dann original Mercedes Felgen gekauft. Mir war das einfach zu blöd, Ich gebe doch nicht so viel Geld für einen neuen S212 aus und kauf mir dann Felgen, die "nicht so ganz passen". Alleine der Gedanke diesen Unsinn einem Polizisten zu erklären, war mir schon zu doof. In der ABE der Felgen war ein (sorry) saublöder Zusatz (Irgendwas mit "Beachte bei Anhängerbetrieb...) . Ohne die 2 Seiten vom TÜV (hat der Händler organisiert nachdem ich die Reifen zurück geben wollte :-) ) hat das eigentlich niemand verstanden. Im Prinzip hatten glaube ich 20 oder 40 kg bei Anhängerbetrieb gefehlt. Im Ergebnis waren die Felgen erlaubt. Aber mein Gefühl bei der Sache war einfach nicht gut. Ich fahre mein Auto "artgerecht" und nutze daher auch Geschwindigkeiten über 200 km/h. Und dabei möchte ich dann nicht an der Sicherheit sparen.

Ich fahre Mercedes, weil ich sicher und entspannt ankommen möchte. Bei Reifen und Bremsen würde ich nie sparen.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto



Zitat:

Was ich nicht kapiere ist, dass ihr euch einen Mercedes kauft und dann bei den Reifen ein Dacia Niveau unterschreitet. Ich würde mich niemals mit so einer Aussage zufrieden geben. Entweder die Reifen passen oder sie passen nicht; und wenn sie nicht passen, dann würde ich mit den Reifen nicht fahren. Es ist doch unsinnig, dass man so viel Geld für Murks ausgibt. Eigentlich ganz einfach, oder?
Sorry für die harten Worte. Aber die Diskussion erinnert mich fast ans Mofa-Forum :-)

sorry für die harten warte, aber ich denke du kapierst die diskussion garnicht.

entweder reifen passen oder nicht....

viel geld für murks?

eigentlich ganz einfach?

nein, so einfach ist es nicht.
so wie ich es verstehe hat marvelmann einen 212er mit 18 zoll bereifung gekauft.
ohne anhängerbetrieb passen die reifen und sind korrekt.
aber er hat ein fahrzeug mit AHK gekauft.
und für diesen betrieb mit anhänger passen die reifen nicht ganz, sie unterschreiten den lastindex.
nur hat ihm das vorher kein verkäufer gesagt.

und so werden noch viele andere fahrzeuge bei mb niederlassungen angeboten, ich habe zwei konkrete angebote vorliegen (obwohl ich keinen suche, sondern einen mit 17 zoll fahre)

und was würdest du nun in einem mofa forum empfehlen?

gruß gamby

Zitat:

, Ich gebe doch nicht so viel Geld für einen neuen S212 aus und kauf mir dann Felgen, die "nicht so ganz passen".

Ich fahre Mercedes, weil ich sicher und entspannt ankommen möchte. Bei Reifen und Bremsen würde ich nie sparen.

nochmal zum verständnis:

die felgen/reifen wurden nicht nachträglich gekauft.

sie sind auf dem fahrzeug beim kauf drauf!!

du fährst mercedes um sicher und entspannt anzukommen.

schön, aber sicher nicht mit dem gedanken, dass du von mercedes reifen montiert bekommen hast, die den lastindex unterschreiten und bei voller beladung im anhängerbetrieb was auch immer machen können, oder?

@Belcanto: wie Gamby schon bestätigt hat: Ich habe alles Original am Werk mit der Erstzulassung: 350CDI T Modell mit AMG Paket, AHK und Reifen mit Lastindex 97 die auch explizit eingetragen sind. Auch die Winterreifen und Felgen sind zwar nicht von MB, sind aber die welche den höchsten verfügbaren Lastindex haben. Ich spare nicht an den Reifen, es geht darum dass Mercedes in meiner Kombination etwas bereitstellt, was mich scheinbar zwingt vor dem Urlaub noch die genauen Achslasten nachzuwiegen obwohl ich fast 100kg unter dem Maximalgewicht bleibe UND dabei die Stützlast auch schon in die Zulasung gerechnet habe (eigentlich geht das Extra, nennt sich Anhängerbetrieb) und hat dann in den Papieren noch höhere Maximallasten.
Es ist sicher richtig, dass ich als Fahrzeugführer für das Fahrzeug verantwortlich bin und ich werde genau diese Dinge auch beachten. Da ich aber nur eine Original von Mercedes ausgelieferte Konfiguration fahre, mit "nur" 490 Kg sehr artgerecht mit 5 Personen belade Gepäck und Räder aufnehme, den Reifendruck richtig erhöhe, die Geschwindigkeit einhalten werde handele ich nicht fahrlässig sondern vertraue einem Premiumhersteller (Das Beste oder Nichts). Niemand zwingt einen Fahrzeugführer EG Richtlinien zu lesen, sich mit Statik und Fahrzeugtechnik en Detail zu beschäftigen. Ich gehe davon aus dass MB weiß welche Reifen für mein Auto geeignet sind und daher wird nichts passieren. Falls doch werde ich (oder meine Frau) die Situation vor Gericht und der Öffentlichkeit klären lassen.
Wenn ich vorher bei Mercedes anfrage, werde ich eine WischiWaschi Juristen Antwort bekommen und weiss genausoviel wie jetzt. Ich habe mir diesen 80.000€ Kombi nicht gekauft, um mir vor einer normalen Urlaubsfahrt noch Zweitstudien in Rechtswissenschaften oder Fahrzeugtechnik zu absolvieren und sicher nicht um bei üblicher und artgerechter Beladung (5 Personen - 200kg Gepäck) nochmals auf eine Waage zu fahren.

Hallo,

ich ergänze hier meinen Beitrag/meine Bemerkungen vom 10.8.13 in diesem Thread zusammenfassend:

Zulässige Überschreitung bis höchstens 15%
im Anhängerbetrieb bis max. 100 km/h für das "Zugfahrzeug" Fahrzeugklasse M1 = PKW

a) der Reifentragfähigkeit

Richtlinie 92/23/EWG Seite 74 Punkt 3.7.3

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

b)der Hinterachslast (technisch zulässige Höchstlast auf der HA)

Richtlinie 95/48/EG Seite 12 Punkt 3.2.3.1
sowie Seite 14 Punkt 2. Prüfergebnis mit Hinweis auf die Richtlinie zu a)

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Auch wenn die EWG/EG- Richtlinien erst durch Umsetzung in nationales Recht verbindlich sind,
kann jeder Hersteller -bzw.muß schon im eigenen Interesse (Internationalisierung)-
nach diesen Richtlinien verfahren.

Ich würde mich wundern, wenn der Mercedes-Kundendienst, Maastricht
eine -sinngemäß- andere Antwort gibt.

btw.: Vielleicht gibt´s in Eurer Betriebsanleitung schon Hinweise zu dem Thema 😕

wie z.B. bei BMW >siehe Seite 7
http://www.ow.no/archive/urk/uk2_02.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


@Belcanto: wie Gamby schon bestätigt hat: Ich habe alles Original am Werk mit der Erstzulassung: 350CDI T Modell mit AMG Paket, AHK und Reifen mit Lastindex 97 die auch explizit eingetragen sind. Auch die Winterreifen und Felgen sind zwar nicht von MB, sind aber die welche den höchsten verfügbaren Lastindex haben. Ich spare nicht an den Reifen, es geht darum dass Mercedes in meiner Kombination etwas bereitstellt, was mich scheinbar zwingt vor dem Urlaub noch die genauen Achslasten nachzuwiegen obwohl ich fast 100kg unter dem Maximalgewicht bleibe UND dabei die Stützlast auch schon in die Zulasung gerechnet habe (eigentlich geht das Extra, nennt sich Anhängerbetrieb) und hat dann in den Papieren noch höhere Maximallasten.
Es ist sicher richtig, dass ich als Fahrzeugführer für das Fahrzeug verantwortlich bin und ich werde genau diese Dinge auch beachten. Da ich aber nur eine Original von Mercedes ausgelieferte Konfiguration fahre, mit "nur" 490 Kg sehr artgerecht mit 5 Personen belade Gepäck und Räder aufnehme, den Reifendruck richtig erhöhe, die Geschwindigkeit einhalten werde handele ich nicht fahrlässig sondern vertraue einem Premiumhersteller (Das Beste oder Nichts). Niemand zwingt einen Fahrzeugführer EG Richtlinien zu lesen, sich mit Statik und Fahrzeugtechnik en Detail zu beschäftigen. Ich gehe davon aus dass MB weiß welche Reifen für mein Auto geeignet sind und daher wird nichts passieren. Falls doch werde ich (oder meine Frau) die Situation vor Gericht und der Öffentlichkeit klären lassen.
Wenn ich vorher bei Mercedes anfrage, werde ich eine WischiWaschi Juristen Antwort bekommen und weiss genausoviel wie jetzt. Ich habe mir diesen 80.000€ Kombi nicht gekauft, um mir vor einer normalen Urlaubsfahrt noch Zweitstudien in Rechtswissenschaften oder Fahrzeugtechnik zu absolvieren und sicher nicht um bei üblicher und artgerechter Beladung (5 Personen - 200kg Gepäck) nochmals auf eine Waage zu fahren.

ok, sorry.

Aber umso mehr würde ich das Thema direkt bei Mercedes anfragen. Reifen die scheinbar nicht passen kann es doch bei Mercedes nicht geben. Dann müsste die Kombination AHK und 18 Zoll eigentlich ausgeschlossen sein. Deine Verärgerung kann ich voll verstehen!!

In der Zwischenzeit habe ich bei Mercedes nachgefragt (per mail) und eine Antwort aus der Werkstatt bekommen (genau ist juristisch unverbindlich). Sinngemäß: Die Reifen sind gut und ich soll mir keine Sorgen machen wenn ich nur 120 km/h fahre. Und laut einem TÜV Menschen der gerade im Haus war gilt für den Fahrradanhänger dann das größere Maximalgewicht (Anhängerbetrieb). Ja, ja die Reifen haben schon Reserven...
Ok das war so noch nix was mir wirklich hilft...aber ich bleibe dran und morgen fahre ich auch auf die Waage um meine Leergewichte besser zu verstehen und frage nochmal beim TüV nach wie das so genau ist mit dem Anhängerbetrieb mit Fahrradträger...

Weitere Eckpunkte meiner Odyssee: Auch ein Anruf bei der Verkehrspolizei hat die Meinung meiner Mercedes Niederlassung bestätigt. ABER: mittlerweile bekomme ich vom TÜV schriftlich folgende Aussage:
die in Feld 22 eingetragenen Gewichte gelten nur für den Anhängerbetrieb ( Begrenzung der zul Geschwindigkeit auf 80 bzw 100km/h)
ein gleichsetzen mit einer auf der Kupplung montierten Last ist hier nicht vorgesehen.
ES GELTEN DIE NORMALEN ACHSLASTEN IN FELD 7.2,8.2!!!

Ich habe Mercedes mit dieser Aussage konfrontiert und und bin mal gespannt.

Auch war ich heute Morgen mit einem 90% vollgetankten Wagen auf der Waage:
* ohne/mit Fahrer 2000 kg /2080 kg
* mit Fahrer sind es auf vorderer/hinterer Achse 1035 kg / 1045 kg

Damit stelle ich fest:
Das Leergewicht im Fahrzeugschein beträgt 1955kg (bei 75kg Fahrer) ==> das Leergewicht meines Autos ist 120 kg darüber (AHK, Notrad, Dritte Sitzbank, AMG...)
Meine max. Zuladung erlaubt mir noch 100kg auf der Vorderachse und 415kg auf der Hinterachse.

Da ich ohne Fahrer "nur" noch 410 kg zuladen werde, bin ich nun guter Dinge. Wenn ich aber nicht mit vier Kindern (210kg), sondern mit vier Freunden (400kg) unterwegs wäre, dann könnte ich jetzt nicht so entspannt sein...

Deine Antwort
Ähnliche Themen