mindestbodenfreiheit

BMW 3er E21

Tach,

wie´s oben steht:

wieviel Platz muss ein Auto in Deutschland noch zur Straße haben?

Egal?!

danke

26 Antworten

Also mein letzter Stand in diesem Thema war: Es gibt keinen festen Paragraphen, der die Mindestbodenfreiheit vorscheibt.
Es heisst lediglich: eine ausreichenden Bodenfreiheit muss gewährleistet bleiben. Und kommt es mal wieder auf den nettten TÜVler an. Die einen interessiert sowas garnicht, andere weinen schon bei 8cm.

Beim E30 wirds allerdings mit dem Licht schwierig, da das ganz schön tief ist und min 50cm über der Fahrbahn sein muss. Dadurch ist die Tiferlegung begrenzt. Allerdings hab ich auch hier noch nie n TÜVler erlebt, der mitm Zollstock die Scheinwerferunterkante ausmisst.

Und der Prüfer hat bei mir zwar komisch komisch geguckt, als er die Ölwanne beim Bremsenprüfstand aufgesetzt hat (von mir mal ganz abgesehen (aaahhh!! Mein Audo!! 😉 ) aber nix dazu gesagt...

2young2die meine rede.... es gibt keine genaue rede!!!
aba bei manchen kontrollen solls angeblich ganz gut abgehehen. die von der rennleitung ziehen was unterm auto durch passts ned kommts drauf an, wie schlecht die gesch***en haben... entweder ne mängelkarte und ab zum tüfff... oder sie legen die karre still...

gruß cabbiman

war mal beim tüv (um seitenschweller eizutragen). bin reingefahren und blieb mit meiner lippe hängen vor denen ihrer grube. zu tief.
der hatte auch nix gesagt. nur "fahr auf die andere seite wo keine grube ist".

Moin,

Es gibt de facto KEINE Vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit in Germany. Nur die Angaben über Lichtaustrittsunterkante, Kennzeichenhöhe etc.pp.

Der TÜV, und viel mehr die Dekra berufen sich auf ein INTERNES Papier, mit 8,5 cm als RICHTWERT, da sie davon ausgehen, das ein Fahrzeug das Tiefer ist, nicht mehr ordnungsgemäß am Strassenverkehr teilnehmen kann. Es würde quasi gegen den Paragraphen "nicht behindern" verstossen.

Im Prinzip ist diese Idee zwar RICHTIG, aber rechtlich nicht haltbar. Wie ein Blick in die STVZO jedem zeigt. Im übrigen, gilt die 50 cm Lichtunterkante NICHT für E30, die VOR dem 1.1.1988 zugelassen wurden. Diese Höhe wurde erst zum 1.1.1988 eingeführt,

MFG Kester

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also ich hab nen e30 bj 84...

das würde heißen, dass ich mit dem tiefer kann?

sieht so aus

aber ich weiß net ob man mit nem auto SO tief muss wenn man das noch normal fahren will...

des glaub ich auch.
60/40 und normale lippe is schon tief genug.

Moin,

Ja ... besorg dir eine STVZO mit dem letzten Änderungsstand VOR deiner EZ... nur diese muss dein Fahrzeug erfüllen, ausser von den nicht dort drin beschriebenen Anbauteilen geht eine Gefährdung aus.

Das heißt, das dein Auto z.B. die Lautstärke Richtlinien der 1981er STVZO erfüllen muss (ich meine 79 db(A)), das die Lichtaustrittskante so tief sein darf wie du magst.

Alluflügel sind, obwohl nicht erwähnt, wegen Ihres Gefahrenpotentiales trotzdem net erlaubt. 😁

Aber dafür isses wiederum einfacher, andere Motoren einzubauen, weil du ja nunmal keine Schadstoffeinstufung ZWINGEND erfüllen musst.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von r00k


also ich hab nen e30 bj 84...

das würde heißen, dass ich mit dem tiefer kann?

ja also praktisch find ich das schon.

ich werd mein auto sowieso nicht so tief legen...

ich bin einfach nur beruhigt zu wissen immer noch ein ass im ärmel zu haben 😁 .

Auf der Dekra seite findet ihr die Antwort:-)

Laut TÜV muss die Unterkante der Scheinwerfer 400 mm über dem Boden sein.

Gruß

Also ich weiß das so tief wie geht nur das das licht oder besser gesagt die unterkante des Abblendlich nicht unter 50cm kommen darf,meine meinung nach.

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