Minderjährige verursacht Schaden am Kfz. Wer haftet?

Guten Abend zusammen,

ich habe ein kleines Problem, vielleicht gibt es hier Experten die sich auskennen, oder den selben Fall schon hatten.
Und zwar.... Die Tochter des Unfallgegners, hat mit dem Fahrrad mein stehendes PKW im Straßenverkehr (kein Parkplatz) beschädigt. Die Versicherung des Verursachers hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Tochter zum Schadenszeitpunkt 7 1/2 Jahre alt war, und daher laut § 828 Ziff. 2 BGB, wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schade, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist.
Muss ich das so hinnehmen?
Die Eltern selbst waren zum Schadenszeitpunkt nicht vor Ort. Aufsichtsperson war die Großmutter, sowie eine Freundin der Familie. (insgesamt 3 Kinder zu beaufsichtigen)
Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Oder bleibe ich wirklich auf dem Schaden alleine sitzen?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Absolut richtig.

Das BGB gibts auch erst seit über 100 Jahren und natürlich ist das bislang keinem aufgefallen.

Und morgen nimmst du dir mal das Grundgesetz vor, da findet Dr. Dr. jur. Schubbie bestimmt auch noch jede Menge Fehler.

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Allerdings denke ich, dass das BGB diesbezüglich veraltet ist und auch die allgemeinen Lebensumstände sich massiv verändert haben. Die Kinder sind heute viel früher aktiver.
Ich halte die Rechtsprechung absolut nicht mehr für zeitgemäß, dass Kinder nicht für ihre Schäden haften müssen.
Das gilt im übrigen auch für die Deliktfähigkeit und strafrechtliche Konsequenzen für Kinder und Jugendliche.

Die müssen ja nur haften, wenn sie den Schaden mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einen anderen zufügen ;-) Also macht es doch so Sinn, wie ich es lesen will. Denn wenn ein Kind so drauf ist, dass es z.B. Fahrzeuge mit einer Schienenbahn beschädigt, dann können die Eltern tun was sie wollen. Das Kind ist dann vermutlich unzurechnungsfähig und muss, so wie ich es lese, dafür nicht haften. Dann ist ja nun der Grund der Formulierung geklärt und ich habe Recht :-D

Die Kinder heute sind aktiver als früher? Oder früher aktiver? Kann ich nicht nachvollziehen.

Es wird sich mehr Zeit für die Kinder genommen. Während früher die Kinder mit Alkohol getränkten Lappen am Feldrand bei der Ernte ruhig gestellt wurden, übt die Frau, Kindergarten, Tagesmutter, Oma... heutzutage mit denen Laufrad fahren. In höherem Alter waren die Kinder damals aber sicherlich aktiver.

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Ob die Kinder aktiver als früher sind wage Ich einmal zu bezweifeln. Sicher sind nicht alle davon betroffen, aber viele kennen doch außer Smartphones, Tablets und Notebooks nichts anderes.
Wird also eine schwere Aufgabe solche Kinder einmal vor das Haus zu bewegen.
Die andere Seite sind auch die Eltern, da dürfen die Kinder auch alles was es z.B. so früher überhaupt nicht gab.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. März 2019 um 08:35:01 Uhr:


Ich bin immer noch dagegen. Auch wenn der Paragraph dann witzlos ist, ist er meiner Meinung nach falsch formuliert.

Wie viele Kinder in dem Alter fahren wohl ein Kraftfahrzeug, ein Schienenfahrzeug oder eine Schwebebahn?

Okay, ich hab in dem Alter schon mal einen LKW gefahren habe. Danach ließ der LKW-Fahrer nie mehr den Schlüssel stecken. Aber ein Schienenfahrzeug bzw. eine Schwebebahn hab ich bisher nicht fahren können.

Zumindest in unserer Gemeinde sind die meisten Kinder sehr aktiv und es gibt viele Dinge, wo schon die ganz Kleinen mitmachen können, wie z.B. Kinderturnen. Auch auf Veranstaltungen wird hier immer darauf geachtet, dass die kleinen beschäftigt werden. Auf dem Schützenfest gibt es z.B. vorab extra eine Kinderdisco, bevor die Vaddis sich Abends die Lichter ausschießen.
Wenn ich da an Bekannte in Hamburg denke, da ist das Kind froh, wenn es mal hier ist, was man hier so alles machen kann. Das sitzt dann tatsächlich überwiegend drinnen. Anscheinend wird da nicht im Regen durch Pfützen gesprungen und sich Abends am Kamin aufgewärmt.
Unsere gucken zwar Mal gerne Videos, aber es langweilt sie dann zum Glück auch nach einer Zeit ( auch wenn man manchmal über etwas Ruhe dankbar ist), so dass die sich wieder etwas zum Spielen suchen oder eben die Nachbarn abklingeln wollen, wer Zeit hat.

@PeterBH Gucke dich z.B. mal auf einem Bauernhof oder im Baugewerbe um. Möglichkeiten dazu gibt es ausreichend. Schienen- und Schwebebahnen haben wir hier nicht, kann ich nichts zu sagen, aber vielleicht waren die früher leicht zugänglich ;-)

Das BGB ist in einigen Vorschriften veraltet, das ist richtig. Ist auch über 100 Jahre alt. Aber genaue diese Vorschrift war nicht von Anfang an dabei. Die wurde vor noch gar nicht zu langer Zeit eingefügt. Betrifft m.W. auch nur den richtigen Verkehr. Wird ein geparktes Auto gerammt, sieht das anders aus.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. März 2019 um 13:19:20 Uhr:


@PeterBH Gucke dich z.B. mal auf einem Bauernhof oder im Baugewerbe um. Möglichkeiten dazu gibt es ausreichend. Schienen- und Schwebebahnen haben wir hier nicht, kann ich nichts zu sagen, aber vielleicht waren die früher leicht zugänglich ;-)

Ich wohne auf dem Land, da brauch ich gar nicht so weit schauen. Aber auch hier fahren keine Knirpse mit dem Traktor im öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur auf dem Feld.
Und falls doch mal ein Knirps ohne Fahrerlaubnis mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr einen Schaden anrichtet, wird sich die Versicherung kaum auf diesen Paragrafen berufen können. Falls du ein Kind in dem Alter hast - lass es das doch mal ausprobieren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. März 2019 um 13:20:08 Uhr:


Das BGB ist in einigen Vorschriften veraltet, das ist richtig. Ist auch über 100 Jahre alt. Aber genaue diese Vorschrift war nicht von Anfang an dabei. Die wurde vor noch gar nicht zu langer Zeit eingefügt. Betrifft m.W. auch nur den richtigen Verkehr. Wird ein geparktes Auto gerammt, sieht das anders aus.

Bist du dir da sicher, dass es bei einem geparkten Auto viel anders ausschaut? Vorausgesetzt, die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt .

Mosel-Manfred:

Ja, da hat PeterBH recht

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

Zitat:

@PeterBH schrieb am 02. März 2019 um 13:22:48 Uhr:


Falls du ein Kind in dem Alter hast - lass es das doch mal ausprobieren.

Klappt nicht. Spätestens wenn der Motor vibriert machen die sich noch in Hemd. Probesitzen in Einsatzfahrzeugen ist eher was für die beiden (sie fast 4 und er 2,5).
Mein Onkel hat einen Bauernhof. Ich denke nicht, dass es die Ausnahme ist, dass dort kleinere mit einem Trecker auf dem Feld oder Hof fahren (nicht so klein wie meine, die kommen noch nicht an die Pedale, wobei gemeinsam könnte es klappen? ;-) ). Wenn es da nun einem Kind in den Sinn kommt doch mal auf der Straße fahren zu wollen, was natürlich strickt verboten wurde, was willst dann machen? Es denkt in dem Moment vielleicht nicht drüber nach. Daher wäre es mir auch zu riskant. Wenn man reingeboren ist, geht man aber sicherlich anders damit um.

Du musst ohnehin warten, bis die 7 Jahre alt sind, vorher greift doch die Vorschrift nicht...

Wenn das Kind die Gelegenheit hat, mit dem Traktor auf die Straße zu fahren, dann haben wir doch den klassischen Fall der Aufsichtspflichtverletzung. Zudem besteht eine gesetzliche (Gefährdungs-)Haftung, da ist für den Schadenersatz das Alter des Kindes kein Problem.

Wenn du auf den Link von NDLimit klickst, kannst du wunderbar den Sinn dieser Vorschrift lesen.

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