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Minderjährige verursacht Schaden am Kfz. Wer haftet?

Themenstarteram 1. März 2019 um 18:32

Guten Abend zusammen,

ich habe ein kleines Problem, vielleicht gibt es hier Experten die sich auskennen, oder den selben Fall schon hatten.

Und zwar.... Die Tochter des Unfallgegners, hat mit dem Fahrrad mein stehendes PKW im Straßenverkehr (kein Parkplatz) beschädigt. Die Versicherung des Verursachers hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Tochter zum Schadenszeitpunkt 7 1/2 Jahre alt war, und daher laut § 828 Ziff. 2 BGB, wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schade, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist.

Muss ich das so hinnehmen?

Die Eltern selbst waren zum Schadenszeitpunkt nicht vor Ort. Aufsichtsperson war die Großmutter, sowie eine Freundin der Familie. (insgesamt 3 Kinder zu beaufsichtigen)

Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Oder bleibe ich wirklich auf dem Schaden alleine sitzen?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Absolut richtig.

Das BGB gibts auch erst seit über 100 Jahren und natürlich ist das bislang keinem aufgefallen.

Und morgen nimmst du dir mal das Grundgesetz vor, da findet Dr. Dr. jur. Schubbie bestimmt auch noch jede Menge Fehler.

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Frage bei deinem Vertreter, ggf. von der VGH ein Angebot machen lassen, falls deine Versicherung dieses nicht bietet (soll keine Werbung sein, aber bevor man alle Versicherungen durchtelefonieren muss, um eine zu finden, die es anbietet, kann man dieses als Hinweis nehmen).

Schubbie, die VGH hat möglicherweise keine Agentur in der nähe vom Taxidiesel. Obwohl beide, VGH und Provinzial die selbe DNA haben, sind die VS-Summen der VGH in diesem Falle schlechter :)

Werbung ist hier m. E. eh fehl am Platz. Hinweise auf nützliche Vertragsbedingungen gerne, aber mehr auch nicht.

Ich hänge die Bedingungen mal an. Sind leider die sehr ausführlichen.

@Taxidiesel : Seite 114, Klausel 2002 KindPlus

Danke. Punkt 3 ist tatsächlich eine relevante und gute Ergänzung.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 7. März 2019 um 14:37:35 Uhr:

Danke. Punkt 3 ist tatsächlich eine relevante und gute Ergänzung.

sowas ist nur gedacht, um den familien- oder nachbarschaftsfrieden zu wahren. denn genau dort wird überwiegend gewünscht, dass die versicherung auch ohne haftung des kindest zahlt. und da in den meisten fällen ohnehin eine vollkasko vorhanden ist, wird dann auch an diese zur regulierung verwiesen und meist nur der selbstbehalt und der höherstufungsschaden erstattet.

Danke fürs Onlinestellen. Wenn die aufsichtsführende Großmutter sowas hat, dann muss die anscheinend auch im Haushalt der Kinder wohnen, was ja erstmal unwahrscheinlich ist.

@TE Wie ist denn der Status? Hat sich der Nachbar gerührt?

Themenstarteram 18. März 2019 um 15:00

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 13. März 2019 um 14:26:25 Uhr:

Danke fürs Onlinestellen. Wenn die aufsichtsführende Großmutter sowas hat, dann muss die anscheinend auch im Haushalt der Kinder wohnen, was ja erstmal unwahrscheinlich ist.

@TE Wie ist denn der Status? Hat sich der Nachbar gerührt?

Ja inzwischen gibt es ein Update zu dem Fall. Und zwar würde die Familie den Schaden jetzt übernehmen. Vorausgesetzt es wird ein günstiger Beulendoc, bzw. Lackierer gesucht und nicht gerade die teure Vertragswerkstatt. Aber damit bin ich zufrieden.

Die Versicherung weigerte sich nach wie vor irgendwas zu bezahlen.

Danke für die Rückmeldung

Ist doch prima,

man soll die Hoffnung eben nie aufgeben! :) :D

Hört sich doch gut an. Und nimmst du das Angebot an?

Auch von mir danke für die Rückmeldung!

am 18. März 2019 um 19:48

Noch mal gut ausgegangen Glückwunsch :)

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