Minderjährige verursacht Schaden am Kfz. Wer haftet?
Guten Abend zusammen,
ich habe ein kleines Problem, vielleicht gibt es hier Experten die sich auskennen, oder den selben Fall schon hatten.
Und zwar.... Die Tochter des Unfallgegners, hat mit dem Fahrrad mein stehendes PKW im Straßenverkehr (kein Parkplatz) beschädigt. Die Versicherung des Verursachers hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Tochter zum Schadenszeitpunkt 7 1/2 Jahre alt war, und daher laut § 828 Ziff. 2 BGB, wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schade, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist.
Muss ich das so hinnehmen?
Die Eltern selbst waren zum Schadenszeitpunkt nicht vor Ort. Aufsichtsperson war die Großmutter, sowie eine Freundin der Familie. (insgesamt 3 Kinder zu beaufsichtigen)
Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Oder bleibe ich wirklich auf dem Schaden alleine sitzen?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Absolut richtig.
Das BGB gibts auch erst seit über 100 Jahren und natürlich ist das bislang keinem aufgefallen.
Und morgen nimmst du dir mal das Grundgesetz vor, da findet Dr. Dr. jur. Schubbie bestimmt auch noch jede Menge Fehler.
146 Antworten
https://www.iww.de/.../...wegen-verletzung-der-aufsichtspflicht-f13639
Hier wird es zeitlich geregelt. Vermutlich war es eine Vorgabe der Versicherung, mit der man dann mal sprechen müsste, ab wann für diese die Aufsichtspflicht als verletzt gilt.
Wir lassen unsere Kinder bewusst mit aufnehmen, da wir im Ernstfall keinen Streit mit den Nachbarn wollen und es jährlich nur ein paar Euro mehr kostet, wenn man die kleinen mit in die Haftpflicht nimmt.
Warum kommen die Eltern nicht einfach für den Schaden auf den ihr Balg verursacht hat? Gibt doch immer Mittel und Wege so was zu regeln.
Zitat:
@Renegade1000 schrieb am 1. März 2019 um 23:58:11 Uhr:
Warum kommen die Eltern nicht einfach für den Schaden auf den ihr Balg verursacht hat? Gibt doch immer Mittel und Wege so was zu regeln.
Das würde ich persönlich als Anstand und anständig bezeichnen!
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 1. März 2019 um 23:00:29 Uhr:
Die Aufsichtspflicht kann schon dann verletzt sein, wenn es sich nicht um den allgemeinen Spielbereich des Kindes handelt. Auch wenn Oma im Hause ist, kann dennoch diese Pflicht verletzt sein.Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. März 2019 um 22:55:58 Uhr:
Es steht dort so, dass der Schaden mit und nicht an den Fahrzeugen verursacht wurde. Wenn ich Geld haben will, dann lese ich es so, wie es dort steht und nicht so, wie es eventuell gemeint sein könnte.@derbeste44 weil es weiter vorne steht.
Man könnte allerdings angeben, dass diese verletzt wurde. Dazu muss sich das Kind glaube ich mindestens 300 oder 500m von den Aufsichtspersonen zum Zeitpunkt des Unfalls aufgehalten haben.
Je nach Schaden sollte man eine solche Prüfung ausgebildeten Anwälten überlassen.
Wieso liest du nicht den Thread von Anfang an. Es ist ganz klar beschrieben, wie es zum Unfall kam. Die Oma saß in Sichtweite wenige Meter von dem Kind weg. Und sie hat das Kind noch gewarnt vor dem Auto. Und damit hat sie auch keine Aufsichtspflicht verletzt!
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Das wäre in der Tat anständig und moralisch richtig. Dies schloss der TE aber scheinbar aus.
Faktisch wurde das Dilemma aber richtig beantwortet.
Bliebe die in meinem ersten Post erörterte mögliche Lösung.
Beitrag aufgrund fehlenden Themenbezuges aber ausreiichnd Zündstoff für themenferne Nebendiskussion entfernt
twindance/MT-Moderation
Wenn die Eltern kein Geld haben, bzw. nur sehr wenig, dann werden die auch nicht selbst dafür aufkommen (können).
Der Sohn meines Nachbarn, der auch das andere Auto beschädigt hatte, ist mit einer Frisbee in unser Auto gerannt, obwohl ich ihn gebeten habe nicht so dicht an den Autos zu spielen. Er sah diese auf das Auto zufliegen, ist hinterhergerannt, um diese zu fangen, und hat dann mit Frisbee voraus in der Schiebetür gebremst. Zum Glück keine Delle und der Kreisrunde Abdruck der Frisbee konnte durch einen Lackierer soweit auspoliert werden, dass nur noch ein kleiner Kratzer sichtbar ist, der etwas tiefer ist. Da ich mich mit dem Vater gut verstehe und die eh Probleme mit ihm haben, habe ich es dabei belassen. Da ich das andere Fahrzeug eh wegen eines Schadens beim Lackierer hatte, bei dem ein Hund die Tür zerkratzt hat, hat er es kostenfrei auspoliert. Dauer 5 Minuten.
Vielleicht hast du ja Glück und man kann die Delle rausdrücken und den Kratzer polieren?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 01. März 2019 um 23:3:11 Uhr:
Ich sehe es anders. Es wird mit besagten Fahrzeugen einem anderen ein Schaden zugefügt und nicht an diesen Fahrzeugen.
Weil du dein Ok noch immer nicht gegeben hast: Es heißt im Gesetz "Unfall mit Kfz verursacht" und nicht "mit Kfz Unfall verursacht".
Mit deiner Interpretation wäre der § ziemlich witzlos. Jura ist schon ein heißes Eisen, daher nix für mich.
Um eben diese Unterscheidung zu erkennen, dauert die Ausbildung zum Volljuristen 7 Jahre.
Die Frage des TE wurde korrekt, wenn auch nicht zu seiner Zufriedenheit, beantwortet.
Ich bin immer noch dagegen. Auch wenn der Paragraph dann witzlos ist, ist er meiner Meinung nach falsch formuliert.
Absolut richtig.
Das BGB gibts auch erst seit über 100 Jahren und natürlich ist das bislang keinem aufgefallen.
Und morgen nimmst du dir mal das Grundgesetz vor, da findet Dr. Dr. jur. Schubbie bestimmt auch noch jede Menge Fehler.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 2. März 2019 um 00:08:13 Uhr:
Wieso liest du nicht den Thread von Anfang an. Es ist ganz klar beschrieben, wie es zum Unfall kam. Die Oma saß in Sichtweite wenige Meter von dem Kind weg. Und sie hat das Kind noch gewarnt vor dem Auto. Und damit hat sie auch keine Aufsichtspflicht verletzt!
Ob 300 bis 500 Meter entfernt oder direkt daneben gestanden und mit Hinweis auf die Gefahr... nicht aufgepasst ist nicht aufgepasst und deshalb kam es zum Kontakt.
Unabhängig davon, was haben 7 1/2 jährige Kinder auf einer befahrenen Straße zu suchen, geschweige denn zu spielen ?!
Mag sein, dass es niemanden aufgefallen ist.
Was Kinder auf der Straße zu suchen haben? In anderen Threads wird sich beschwert, dass die mit dem Auto zur Schule gebracht werden.
In unserer Straße fahren nur Anlieger. Alle Kinder in jedem Alter fahren mit ihren Fahrzeugen auf der Straße. Einzig bei den Paketboten sollte man besser aufpassen, da die das 30km/h Schild wohl nicht lesen können.
Da ist es halt nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Unfall kommt, indem ein Kind irgendwo gegen fährt. Soll man die einsperren bis die 12 oder so sind? Irgendwann müssen die ja mal selbständig werden. So mit 3,5 bis 4 können die Kinder hier Fahrradfahren, davor wird mit dem Laufrad rumgedüst und davor mit Bobby, Tretauto oder diese Motorräder mit breiten Kunststoffreifen. Sobald ein Auto kommt gehen auch die ganz Kleinen zu 90% direkt auf den Fußweg oder Grünstreifen und warten, die größeren passen mit auf die kleineren auf. Was ist bitteschön gegen sowas einzuwenden?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. März 2019 um 10:01:07 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 2. März 2019 um 00:08:13 Uhr:
Wieso liest du nicht den Thread von Anfang an. Es ist ganz klar beschrieben, wie es zum Unfall kam. Die Oma saß in Sichtweite wenige Meter von dem Kind weg. Und sie hat das Kind noch gewarnt vor dem Auto. Und damit hat sie auch keine Aufsichtspflicht verletzt!Ob 300 bis 500 Meter entfernt oder direkt daneben gestanden und mit Hinweis auf die Gefahr... nicht aufgepasst ist nicht aufgepasst und deshalb kam es zum Kontakt.
Unabhängig davon, was haben 7 1/2 jährige Kinder auf einer befahrenen Straße zu suchen, geschweige denn zu spielen ?!
Bezüglich der Verletzung der Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht ist schon ein erheblicher Unterschied, wie weit man vom Geschehen als Aufsichtsperson weg ist. Und Spielstraßen und 30er Zonen werden eingerichtet, weil eben Unter anderem mit spielenden Kindern zu rechnen ist.
In Wohngebieten ist das nichts besonderes.