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Minderjährige verursacht Schaden am Kfz. Wer haftet?

Themenstarteram 1. März 2019 um 18:32

Guten Abend zusammen,

ich habe ein kleines Problem, vielleicht gibt es hier Experten die sich auskennen, oder den selben Fall schon hatten.

Und zwar.... Die Tochter des Unfallgegners, hat mit dem Fahrrad mein stehendes PKW im Straßenverkehr (kein Parkplatz) beschädigt. Die Versicherung des Verursachers hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Tochter zum Schadenszeitpunkt 7 1/2 Jahre alt war, und daher laut § 828 Ziff. 2 BGB, wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schade, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist.

Muss ich das so hinnehmen?

Die Eltern selbst waren zum Schadenszeitpunkt nicht vor Ort. Aufsichtsperson war die Großmutter, sowie eine Freundin der Familie. (insgesamt 3 Kinder zu beaufsichtigen)

Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Oder bleibe ich wirklich auf dem Schaden alleine sitzen?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Absolut richtig.

Das BGB gibts auch erst seit über 100 Jahren und natürlich ist das bislang keinem aufgefallen.

Und morgen nimmst du dir mal das Grundgesetz vor, da findet Dr. Dr. jur. Schubbie bestimmt auch noch jede Menge Fehler.

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Es steht dort so, dass der Schaden mit und nicht an den Fahrzeugen verursacht wurde. Wenn ich Geld haben will, dann lese ich es so, wie es dort steht und nicht so, wie es eventuell gemeint sein könnte.

 

@derbeste44 weil es weiter vorne steht.

 

Man könnte allerdings angeben, dass diese verletzt wurde. Dazu muss sich das Kind glaube ich mindestens 300 oder 500m von den Aufsichtspersonen zum Zeitpunkt des Unfalls aufgehalten haben.

Lies den Thread. Die Aufsichtspflicht wurde auf die Oma übertragen, die das Kind im Blick hatte.

Es steht ja da so. berlin-paul hat es gut übersetzt :)

berlin-paul möge mich korrigieren, aber der 828 wurde m. W. lange nicht geändert.....

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. März 2019 um 22:55:58 Uhr:

Es steht dort so, dass der Schaden mit und nicht an den Fahrzeugen verursacht wurde. Wenn ich Geld haben will, dann lese ich es so, wie es dort steht und nicht so, wie es eventuell gemeint sein könnte.

@derbeste44 weil es weiter vorne steht.

Man könnte allerdings angeben, dass diese verletzt wurde. Dazu muss sich das Kind glaube ich mindestens 300 oder 500m von den Aufsichtspersonen zum Zeitpunkt des Unfalls aufgehalten haben.

Die Aufsichtspflicht kann schon dann verletzt sein, wenn es sich nicht um den allgemeinen Spielbereich des Kindes handelt. Auch wenn Oma im Hause ist, kann dennoch diese Pflicht verletzt sein.

Je nach Schaden sollte man eine solche Prüfung ausgebildeten Anwälten überlassen.

Im Haus fährt man aber äußerst selten Fremde Autos mit dem Fahrrad an.

Schubbie, es muss das Kind einen Unfall unter Beteiligung eins Kfz, Schienenbahn oder Schwebebahn erlitten haben und das Kind muss einem anderen dabei einen Schaden zugefügt haben. Hier liegt ein Unfall zwischen Kind und Kfz vor und das Kind hat einen Schaden verursacht. Es ist zwischen 7 und 10 Jahre alt. Das Kind haftet nicht, wenn es nicht vorsätzlich gehandelt hat. Wenn sich keiner verplappert, wird das mit der Vorsätzlichkeit nichts.

edit: Die Ommas saßen dabei, schauten zu und haben die Kinder vor dem Auto gewarnt ... shit happens.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 01. März 2019 um 22:58:46 Uhr:

Es steht ja da so. berlin-paul hat es gut übersetzt ?

Ich sehe es anders. Es wird mit besagten Fahrzeugen einem anderen ein Schaden zugefügt und nicht an diesen Fahrzeugen. Die Formulierung ist zu Ungunsten der Kinder oder schlichtweg falsch.

Ich hatte wg Aufsichtspflichtverletzung, die in meinen Augen vorlag,, 2 1/2 Jahre ein Verfahren laufen, welches sich wesentlich komplizierter als hier darstellte und bekam vor Gericht eine Abfuhr. Glaub mir, so wie das hier geschildert wurde, ist es keine Aufsichtspflichtverletzung.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. März 2019 um 23:01:22 Uhr:

Im Haus fährt man aber äußerst selten Fremde Autos mit dem Fahrrad an.

Das kann jetzt nicht dein Ernst sein ?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. März 2019 um 23:03:11 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 01. März 2019 um 22:58:46 Uhr:

Es steht ja da so. berlin-paul hat es gut übersetzt ?

Ich sehe es anders. Es wird mit besagten Fahrzeugen einem anderen ein Schaden zugefügt und nicht an diesen Fahrzeugen. Die Formulierung ist zu Ungunsten der Kinder oder schlichtweg falsch.

Bist du Anwalt ?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. März 2019 um 23:03:11 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 01. März 2019 um 22:58:46 Uhr:

Es steht ja da so. berlin-paul hat es gut übersetzt ?

Ich sehe es anders. Es wird mit besagten Fahrzeugen einem anderen ein Schaden zugefügt und nicht an diesen Fahrzeugen. Die Formulierung ist zu Ungunsten der Kinder oder schlichtweg falsch.

Wenn Du mich schon zitierst, ändere bitte das Zitat nicht ab und mache aus einem :) kein ?

Das passiert bei inkompatiblen Zeichensätzen von Tablet/smartphone ...

Ich verwende ausschließlich die MT-Codes für die Emojis.... bislang wurden die immer richtig in Zitaten übertragen. Aber vllt lag hier ein Bug vor? :)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. März 2019 um 22:55:58 Uhr:

Es steht dort so, dass der Schaden mit und nicht an den Fahrzeugen verursacht wurde. Wenn ich Geld haben will, dann lese ich es so, wie es dort steht und nicht so, wie es eventuell gemeint sein könnte.

@derbeste44 weil es weiter vorne steht.

Man könnte allerdings angeben, dass diese verletzt wurde. Dazu muss sich das Kind glaube ich mindestens 300 oder 500m von den Aufsichtspersonen zum Zeitpunkt des Unfalls aufgehalten haben.

Wo steht sowas geschrieben ?

Bitte Rechtsquelle !

Der Sohn vom Nachbarn war über 5 Jahre, als er das Auto eines anderen Nachbarn angefahren hat. Der Versicherungsvertreter sagte den Eltern, dass die angeben müssen, dass sie mindestens Abstand X (300 oder 500m waren es) zum Kind gehabt haben müssen, damit die Aufsichtspflicht verletzt ist und die Versicherung zahlt.

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