Mich hats nun auch erwischt, Autokäufer unterstellt irgendwelche Sachen

Hi,

vor einer Woche wurde mein BMW E91 via Kleinanzeigen verkauft, habe viel Geld investiert um mit guten Gewissen verkaufen zu können.

Das Fahrzeug hatte 2 leichte Unfälle, wurde erwähnt und aufgeschrieben.
Im Kaufvertrag steht drin:

"Probefahrt wurde durchgeführt, da Unfallwagen, bevorzugt an Export / Bastler, das Auto wird binnen 2 Wochen abgemeldet"

Seit einigen Tagen rufen die mich ständig an und unterstellen mir irgendwelche Sachen am Motor und ich bewusst versteckte Mängel verheimlicht habe und die nun dagegen vorgehen werden.

Eigentlich würde ich sagen wollen "komm wir machen das Rückgängig", aber heute sehe ich das nicht mehr ein nach deren Aktion und Redensart.
Daher meine frage, was tun?
Das belastet schon und das Fahrzeug abmelden wollen die vermutlich auch nicht mehr.

Lg
Bressco

94 Antworten

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 10. Juli 2023 um 22:46:53 Uhr:


Oh je.
Vielleicht machst Du Dich erstmal kundig, bevor Du so vollmundig Unsinn erzählst.
Kleiner Tipp: BGB soll da eine ganz verlässliche Quelle sein.

Du kapierst offensichtlich gar nicht, um was es mir geht.
BGB hatte ich im Studium im Fach "Recht". War intensiv genug. Hätte dir auch gut getan.
Aber hier nochmal extra für dich:

"Privater Autoverkauf

Die Regelung des § 476 BGB gilt ausschließlich für den Fall, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Haben jedoch zwei private Personen einen Kaufvertrag geschlossen, dann stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber ebenfalls eine Beweislastumkehr vorgesehen hat. Das ist leider nicht der Fall. Insofern ist auf die allgemeinen Regeln des Zivilrechts und der Zivilprozessordnung zurückzugreifen. Der Käufer ist in der Pflicht nachzuweisen, dass tatsächlich ein Sachmangel am Fahrzeug vorliegt. In der Praxis kommt es diesbezüglich häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, da im Bereich des Autokaufs eine Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß sehr schwierig ist. Im Prozess ist daher ein Sachverständigengutachten unerlässlich."
https://www.fachanwalt.de/.../...eweislastumkehr-bei-privatem-autokauf

Das sind aber vom Grundsatz 2 paar Schuhe.
Die Sachmangelhaftung würde ich dennoch ausschließen...man stelle sich vor dem Käufer gelingt dieser Nachweis durch dummen Zufall...😉 ja ich weiß schon was du sagen willst die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null...trotzdem

Oha, jetzt wirds dann sogar noch zivilprozessual...

Zuerst einmal muss der Käufer darlegen (also schlüssig vortragen / behaupten), welche unerwünschte Eigenschaft das Auto wider sein Erwarten hat, und dass er diese als Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts qualifiziert.
Sieht der Verkäufer das anders, muss er dies (alles und vollständig im einzelnen) substantiiert bestreiten (also nicht nur: "stimmt alles nicht" sagen).
Hat der Verkäufer die Behauptungen des Käufers in prozessual beachtlicher Weise bestritten, dann obliegt dem Käufer, den Beweis für das Vorliegen eines Mangels zu erbringen. Also: Dass überhaupt ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts vorliegt, und dass das bereits bei Übergabe der Kaufsache an ihn der Fall war.

Beim Kauf vom Händler wird das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt vermutet, wenn der Käufer ausreichend darlegt, dass innerhalb der Frist eben dieser Mangel aufgetreten ist. Hier muss dann der gewerbliche Verkäufer beweisen, dass letzteres nicht der Fall war (oder aber, dass es sich gar nicht um einen Mangel handelt, sondern zB um Verschleiss).

Der Privatverkäufer muss, wenn er halbwegs sicher gehen will, immer die Gewährleistung ausschließen bzw. Mängel, die er kennt, explizit im Vertrag angeben (dann kauft der Käufer in Ansehung dieser angegebenen Mängel, für diese kann er sich danach ebenfalls nicht mehr auf Gewährleistungsrechte berufen). Verschweigt der Privatverkäufer aber auch nur einen einzigen, ihm bekannten Mangel, dann wird der gesamte Gewährleistungsausschluss unwirksam (was wiederum voraussetzt, dass der Privatverkäufer in der Lage ist, einen Mangel als solchen zu identifizieren und von bloßem Verschleiss abzugrenzen - auch das ein nettes Spielwieschen im Prozess).

Für alle, die tieferes Interesse haben:
Reinking / Eggert, Der Autokauf, 14., 2020 (erscheint demnächst neu in 15. Auflage)

Ihr redet aneinander vorbei!

Ja es ist grundsätzlich besser immer die Sachmangelhaftung auszuschließen.

Aber der Kollege sollte Recht haben, so mein Wissenstand ohne das BGB vorzuknöpfen, das bei reinem Privatkauf es keine Beweislastumkehr gilt die mittlerweile bei Gewerblichen allerdings 12 Monate gilt.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Juli 2023 um 10:47:01 Uhr:


dass der Privatverkäufer in der Lage ist, einen Mangel als solchen zu identifizieren

& exakt an dem Punkt endet selbst die "härteste Schlacht" vor Gericht regelmäßig, denn genau dieser Nachweis das jemand als Laie etwas "hätte wissen müssen" ist eigentlich nicht zu erbringen.
Sei es beim Thema Wenigfahrer/späterer Ölverbrauch oder andere Defekte die sich schleichend einfinden & für vom Halter schlicht nicht als Problem wahrgenommen werden.

Bin wieder zurück vom Urlaub :-)

Die Versicherung ist bereits gekündigt, ein Schreiben mit dem Titel "Bestätigung der Vertragsbeendigung" kam vor einer Woche ca. und Restgeld bekomme ich wohl auch noch überwiesen.

Seitens Verkehrsämtern habe ich bis Dato nichts gehört, habe 2x in Niedersachsen ne Mail geschickt und 2x auch ne Mail beim Verkehrsamt vom Käufer - keine Antworten bis Dato & auch nur via Mail erst versucht da Urlaub - jetzt könnte man auch mal anrufen und nachhaken.

Durch einen Kollegen beim Verkehrsamt in einem 3. Bundesland habe ich vor ~2 Wochen noch erfahren dass das Fahrzeug immer noch angemeldet ist, paar Tage später kam das Schreiben von meiner Versicherung (relativ spät warum auch immer).

Fazit: vor ~2 Wochen war das Fahrzeug noch angemeldet, vor einer Woche kam die Kündigungsbestätigung.

Hmm... muss ich irgendwie nun zum Anwalt wegen Vertragsverletzung oder so?
Die 10 Tagesfrist sind ja schon etwas länger um... hab keine Ahnung was deren Plan ist, warum da nichts abgemeldet wird und warum auch kein Schreiben von deren Anwalt kommt.

Um Versicherung und Knöllchen mußt Du Dir keine Sorgen machen.
Das Einzige was passiert, Du musst die KfZ Steuer weiter bezahlen, glaub bis zu 2 Jahre ( weiß nicht genau ). Ob sich dafür ein Anwalt lohnt?
Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. September 2023 um 07:36:41 Uhr:


Um Versicherung und Knöllchen mußt Du Dir keine Sorgen machen.

Versicherung vermutlich ja. Es liegt ja schon eine Kündigungsbestätigung vor (wobei die Haftpflicht vermutlich weiter zum tragen käme) bezüglich Knöllchen wäre ich mir da nicht so sicher.

Guckst du

§7 StVG

Zitat:

Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.

OpolAstor hat das schon richtig dargestellt.
Sachmangelhaftung von privat an privat --> ja, sofern nicht ausdrücklich assgeschlossen.
Beweislastumkehr von privat an privat --> nein; d.h. der Käufer muss im Fall des Falles beweisen, dass der gerügte Mange schon bei der Übergabe vorlag.

Das Fz. wurde doch verkauft, oder hab ich was verlesen?
Wenn da n Knöllchen, o.ä. kommt, schickt man die Kopie vom (Ver-) Kaufvertrag hin und damit ist es gut.
Gruß jaro

Brief an die Zulassungsstellen wo der Käufer und du wohnst mit der Kopie des erloschenen Versicherungsschutzes. Somit erledigt sich das Problem eigentlich von selbst (ohne Versicherungsschutz kratzen die Behörden die Plakette ab)

Wenn Sie's finden

Update: Habe Freitag von meiner Zulassungsbehörde Post erhalten, kurze Zusammenfassung:

"Danke für die Mitteilung das Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, ich werde den Käufer auffordern das Fahrzeug umzumelden oder es außer Betrieb setzen zu lassen & werde auch überwachen ob der Käufer seiner Verpflichtung nachkommt, könnte nur paar Wochen dauern.

Bis dahin wird ihr Haftpflichtversicherungsvertrag belastet, sollte der Käufer Unfälle oder andere Schäden verursachen.
Auch bei OWI wie zu viel Km/h werden Sie zunächst angeschrieben.

Meine Empfehlung: Nie ein Fahrzeug angemeldet verkaufen."

Den Text hat ein Behördenmitarbeiter so geschrieben

... ich habe da auch meine Zweifel.

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