Mich hats nun auch erwischt, Autokäufer unterstellt irgendwelche Sachen

Hi,

vor einer Woche wurde mein BMW E91 via Kleinanzeigen verkauft, habe viel Geld investiert um mit guten Gewissen verkaufen zu können.

Das Fahrzeug hatte 2 leichte Unfälle, wurde erwähnt und aufgeschrieben.
Im Kaufvertrag steht drin:

"Probefahrt wurde durchgeführt, da Unfallwagen, bevorzugt an Export / Bastler, das Auto wird binnen 2 Wochen abgemeldet"

Seit einigen Tagen rufen die mich ständig an und unterstellen mir irgendwelche Sachen am Motor und ich bewusst versteckte Mängel verheimlicht habe und die nun dagegen vorgehen werden.

Eigentlich würde ich sagen wollen "komm wir machen das Rückgängig", aber heute sehe ich das nicht mehr ein nach deren Aktion und Redensart.
Daher meine frage, was tun?
Das belastet schon und das Fahrzeug abmelden wollen die vermutlich auch nicht mehr.

Lg
Bressco

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Das ist ja das was die Dame am Telefon meinte das ich fahrlässig und grob gehandelt habe und das Fahrzeug bewusst mit nicht erwähnten Mängeln verkauft habe und ich die Möglichkeit habe das Fahrzeug von da abzuholen.
Ansonsten seien die Rechtschutzversichert und ich bekomme die Tage Post.

Ich hab aktuell ungern Lust auf solche Sachen weshalb ich schon mit dem Gedanken gespielt habe zu sagen komm und gib das Auto zurück oder ne kleine Summe bereit wäre zu erstatten.
Aber wenn ich 100% auf der sicheren Seite bin dann lehne ich mich gerne entspannt nach der frechen & dreisten Redensart zurück.

Kopfschmerzen macht mir nur die Abmeldung des Fahrzeuges... die werden das nicht machen und ich zahl weiterhin.
Ein Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle meinte ohne Kennzeichen und Brief > keine Abmeldung.

Einfach die Veräußerungsanzeige zur Versicherung und Zulassungsstelle reicht da nicht aus, oder?

https://www.bussgeld-info.de/zwangsabmeldung-kfz/

Was kann ich tun, wenn ein Autokäufer das Fahrzeug nicht abgemeldet hat?
In diesem Fall kann man ein Auto ggf. zwangsabmelden. Wenden Sie sich dafür an die Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers und beantragen Sie dort die Zwangsstilllegung des Pkw. Dafür reicht mitunter der Kaufvertrag aus, sodass eine Zwangsabmeldung beim Kfz ohne die Papiere möglich ist.

https://www.motor-talk.de/.../...nicht-wie-vereinbart-ab-t6697916.html

Sorry, der erste Fehler war das Auto angemeldet zu übergeben.
Damit sind die Probleme vorprogrammiert.

Ist nun mal passiert, kann man ncht mehr ändern. Und damit sind auch keine Probleme vorprogrammiert.

Wenn das ein ADAC Standardkaufvertrag ist, dann ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Bei verschwiegenen Mängel etc. natürlich nicht. Das ist aber wohl kaum nachzuweisen bzw. das Auto wurde ohne verschwiegene Mängel verkauft.
So gesehen hat der Käufer erstmal ganz schlechte Karten. Einfach abwarten, ob er die Drohungen mit Anwalt wahr macht. Wird er aber nicht, weil auch sein Anwalt Geld haben will und die Erfolgchancen gegen null tendieren
Wie schon geschrieben, ist das wohl ein übliches Geschäftmodell beim Privatkauf. Also ganz ruhig bleiben.

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Zitat:

@Bressco schrieb am 5. Juli 2023 um 16:04:01 Uhr:



Einfach die Veräußerungsanzeige zur Versicherung und Zulassungsstelle reicht da nicht aus, oder?

Du hast ja bestimmt den PA des Käufers gesehen und die Daten von dort in den ADAC KV übernommen?

Das Teil legst Du auf Fax oder Scanner und schickst es an die Zulassungsstelle.
Die fordert, den Erwerber zur Ab- Ummeldung auf, bis hin zur BU und Zwangsentstempelung.

Danach kannst versuchen die Versicherung zu kündigen, nehmen aber nicht alle Versicherungen an,solange der Hobel angemeldet ist.

Und mit dem Erwerber solltest Du so langsam die Kommunikation einstellen, alles was Du mit denen besprichst, wird Dir zum Nachteil ausgelegt werden.

Was steht denn nun im Vertrag dazu, kannst mal schnell nachschauen, bevor hier alle wieder wild werden?

Die Daten vom Käufer habe ich, auch abgeglichen, stimmt alles überein, zur Not nach dem die angegebenen Tage abgelaufen sind reiche ich diese dann an meine Versicherung + ihrer Zulassungsstelle - danke.

Im Vertrag steht:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Sondervereinbarungen: Probefahrt wurde durchgeführt, da Unfallwagen, bevorzugt an Export / Bastler, das Auto wird binnen 2 Wochen abgemeldet"

Ich hätte, wenn man ordentlich mit mir gesprochen hätte so gutgläubig ich bin, den Wagen zurück genommen, nun aber werde dann mal abwarten und entspannt meinen Urlaub machen.

Bedanke mich vielmals bei allen!

Da es sich um den ADAC Vertrag handelt ist die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen.
Sofern die Beschwerden des Käufers unberechtigt sind kannst du diese einfach ignorieren.
Das einzige „Problem“ ist es jetzt das Fahrzeug abgemeldet zu bekommen. Sind die 2 Wochen schon verstrichen? Dann Rücksprache mit Versicherung und Zulassungsstelle (du bist nicht der erste mit dem Problem) und den Anweisungen folgen.

Zitat:

@Bressco schrieb am 5. Juli 2023 um 16:04:01 Uhr:


Das ist ja das was die Dame am Telefon meinte das ich fahrlässig und grob gehandelt habe und das Fahrzeug bewusst mit nicht erwähnten Mängeln verkauft habe und ich die Möglichkeit habe das Fahrzeug von da abzuholen.
Ansonsten seien die Rechtschutzversichert und ich bekomme die Tage Post.

Ich hab aktuell ungern Lust auf solche Sachen weshalb ich schon mit dem Gedanken gespielt habe zu sagen komm und gib das Auto zurück oder ne kleine Summe bereit wäre zu erstatten.
Aber wenn ich 100% auf der sicheren Seite bin dann lehne ich mich gerne entspannt nach der frechen & dreisten Redensart zurück.

Kopfschmerzen macht mir nur die Abmeldung des Fahrzeuges... die werden das nicht machen und ich zahl weiterhin.
Ein Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle meinte ohne Kennzeichen und Brief > keine Abmeldung.

Einfach die Veräußerungsanzeige zur Versicherung und Zulassungsstelle reicht da nicht aus, oder?

Also wenn das ein Standard ADAC Kaufvertrag ist, dann ist in dem Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und mit deinem Zusatz "Probefahrt wurde durchgeführt, da Unfallwagen, bevorzugt an Export / Bastler, .." sollte eigentlich klar sein, das es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Neuwagen handelt.
So gesehen, Probefahrt gemacht, nichts aufgefallen .., zusätzlich darauf hingewiesen Export/ Bastler und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, lass die ruhig kommen!

Das letzte was ich machen würde, denen auch nur einen Cent geben und vor allem das Auto ZURÜCKNEHMEN!!
Wer sagt dir das die nicht dringend ein ganz bestimmtes Ersatzteil brauchten, dein Auto passte .., die kaufen das Auto, tauschen das Teil aus und wollen jetzt das Auto zurückgeben ....!

Die Typen kaufen ein Auto das zw. 10 u. 18J. alt ist, einen Unfallschaden hat, als Export oder Bastler verkauft wurde (nächsten bitte anders Formulieren: Nicht "bevorzugt" sondern "als"😉 und wollen jetzt Diskutieren?
Alles Spinner, sollen die doch zum Anwalt gehen ..!

Sollten die das wirklich machen und das Fahrzeug NICHT binnen der vereinbarten Frist ab oder ummelden, dann würde ich denen wegen Vertragsverletzung einen verpassen.
Denen das haben sie per Unterschrift zugesichert!
Die Vorwürfe an dich hingegen müssen erst noch bewiesen werden und dann steht immer noch im Raum ob der Vertrag bzw. enthaltene Formulierungen, diese Ansprüche nicht ausschließen.

MfG Günter

Schon vor der vereinbarten 2 Wochen Frist würde ich den unterschriebenen Kaufvertrag deiner Versicherung und deiner Zulassungsstelle zukommen lassen. Die wissen dann schon mal, dass du derzeit nicht mehr der Fahrer / Halter bist.
Aber das ist unabhängig davon, ob deine Käufer nun den Wagen ab- oder ummelden werden oder nicht.

Beim Kaufvertrag des ADAC sind die Meldungen als Postkarten für die Versicherung und die Zulassungsstelle dabei. Diese einfach einschicken......und nicht warten, sondern sofort nach Verkauf des Fahrzeugs.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 5. Juli 2023 um 18:46:19 Uhr:


Wenn das ein ADAC Standardkaufvertrag ist, dann ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Bei verschwiegenen Mängel etc. natürlich nicht.

Doch, auch schwerwiegende Mängel sind damit ausgeschlossen, genauso wie offensichtliche Mängel. Was der TE als Laie erkennen kann und muss, trifft genauso auf den Käufer zu, der auch nur Laie ist. Beispielsweise bei allen möglichen Lackschäden wird das von beiden Seiten verlangt. Aber an der Stelle kommt ein Käufer nicht weiter, denn jegliche Argumentation, dass es der Verkäufer ja wissen musste und er als Käufer es nicht wissen konnte, läuft ins Leere. Und die Bemerkung mit der Probefahrt hilft da noch. Die Nummer mit dem Bastler, eher nicht (ist aber auch nicht schädlich). Bastler ergibt sich sehr stark aus dem Preis. Alles was dreistellig verkauft wird, ist Kernschrott, darüber steigen die Erwartungen.

Öhm, schwerwiegend<>verschwiegen.

Zitat:

@zhnujm schrieb am 5. Juli 2023 um 21:53:51 Uhr:


Öhm, schwerwiegend<>verschwiegen.

?

Was macht denn der Wagen für Probleme, das die so angepiekst sind?

Bin gespannt was aus der Abmeldung wird. Aus Erfahrung würde ich sagen, das es noch gaaaanz lange dauert...

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