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Käufer meldet Auto nicht wie vereinbart ab

Themenstarteram 9. September 2019 um 17:44

Hallo,

ich habe vor kurzem ein Fahrzeug verkauft. Kaufvertrag ist vorhanden. Ich habe den Personalausweis des Käufers fotografiert, als dieser auf Probefahrt war. Dieser wirkte seriös.

Käufer müsste den Wagen innerhalb von 3 Tagen abmelden lt. Vertrag. Nun meldet dieser sich nicht mehr, fraglich ob ich den nochmals erreiche.

Versicherung und Zulassungsstelle habe ich bereits am Tag des Verkaufs über die Veräußerung informiert. Die Versicherung beendigte den Vertrag am nächsten Tag.

Angenommen, ich erreiche den Käufer nicht mehr. Wie gehe ich vor?

Strafanzeige? Ausweis ist ja vorhanden (falls dieser überhaupt echt ist...)

Wie verhält es sich nun, falls der Käufer einen Unfall baut? Die Versicherung ist ja beendigt.

Bisher habe ich immer abgemeldet verkauft - hätte das wohl beibehalten sollen.

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kiseku schrieb am 10. September 2019 um 08:41:01 Uhr:

... was ich zudem nicht verstehe, zur UMMELDUNG muss doch der bisherige Halter mit zum Amt kommen?! Hast du den Wagen inkl. Verkehrszeichen und weiteren "rechten" zur eigenständigen um/Abmeldung verkauft oder wie ?

Seit wann denn das?

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frag mal bei der zulassungsstelle nach ob er abgemeldet wurde und falls nicht, werden sie dir dort sagen was zu tun ist.

Die Versicherung hat sich ja erledigt. Die haben den Vertrag beendet und Du bist raus.

Themenstarteram 9. September 2019 um 19:09

Bei der Zulassungsstelle, wo er vorher angemeldet war?

Ja, die Versicherung hat mir eine Bestätigung geschickt. Aber es kann ja sein, dass ich so weiter die Steuer bezahlen muss.

Was macht dich überhaupt so sicher, dass das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde bzw. wird?

Drei Tage sind nicht viel.

Hast du bei der zulassungsstelle nachgefragt?

Im schlimmsten Fall nach ca. 14 Tagen zwangsabmeldung gilt für DE.

Das dauert unter Umständen auch mal 2 Wochen bis da die Abmeldung von der Zollbehörde im Briefkasten ist.

Fragen über Fragen, was genau macht dich denn so sicher, dass der Wagen noch nicht abgemeldet ist ?

Um nun aber zu den Antworten zu kommen...

Den Part mit der Polizei formulieren wir jetzt einfach mal um.

Würdest du zur Polizei gehen, würden diese sich erstmal fraglich angucken und beraten müssen, was für eine Straftat denn überhaupt vorliegen soll ?

Kennzeichen missbrauch? Ehr weniger, diese hast du, so wie ich es verstehe ja mit übergeben und spätestens in mehreren Monaten wenn mal Blitzer Post kommt weißt du, dass der Wagen noch nicht umgemeldet ist...

Als erstes solltest du in so einem Fall einen ANWALT aufsuchen.

Dieser wird dir das konkrete Vorgehen erklären.

Was nun umstritten ist, sollte der Wagen auf dich immer noch angemeldet sein, und sollte dieser in eine Straftat verwickelt werden so stehst du ja immer noch als Halter in der Datenbank der Ämter. Somit müsstest du nachweisen, dass der Wagen sich nicht mehr in deiner Obhut befindet.

Geht man jetzt von der Extreme aus, und der neue Besitzer begeht einen Raubüberfall und nutzt den gekauften Wagen als Fluchtfahrzeug, so wird nicht nur nach dem KFZ sondern auch nach dir als Halter gefahndet...

Wie kommst du eigentlich darauf, dass eine Frist von 3 Tagen zur Abmeldung regulär/rechtens ist ?

Kauft man ein KFZ am Freitag, so müsste man es spätestens am Montag, der eigentlich nur mögliche Tag in diesem Fall ummelden lassen... eine Frist von 5 Werktagen ist in der Regel normal... was ich zudem nicht verstehe, zur UMMELDUNG muss doch der bisherige Halter mit zum Amt kommen?! Hast du den Wagen inkl. Verkehrszeichen und weiteren "rechten" zur eigenständigen um/Abmeldung verkauft oder wie ?

Zitat:

@Kiseku schrieb am 10. September 2019 um 08:41:01 Uhr:

... was ich zudem nicht verstehe, zur UMMELDUNG muss doch der bisherige Halter mit zum Amt kommen?! Hast du den Wagen inkl. Verkehrszeichen und weiteren "rechten" zur eigenständigen um/Abmeldung verkauft oder wie ?

Seit wann denn das?

Hier sind ja wieder Fachleute am Werk! Man, man!

Erst einmal müsste der TE erläutern, wie er da rauf kommt das der Wagen noch nicht Ab oder Umgemeldet wurde. Erst dann kann man Tips zum weiteren Vorgehen geben.

die Abmeldung kann prinzipiell jeder vornehmen lassen. Entweder er hat eine Vollmacht vom bisherigen halter oder er kann nachweisen das er jetzt der Halter ist. Die Anmeldung dann wie gewohnt. Eine Ummeldung 8beibehaltung der schilder) ist eh nur innerhalb eines Bezirks möglich. Alles Andere ist eine ab und anschließende Anmeldung. Die Abmeldung ist zudem auch überall innerhalb deutschlands möglich.

Beispiel Käufer kauft Auto in Berlin, wohnt in München. Er fährt mit dem gültigem Berliner Kennzeichen nach hause und will das Auto innerhalb der Frist anmelden. Er läßt die alten berliner Kennzeichen entwerten, bekommt eine Quittung dafür und geht mit dem Brief und der Quittung zum nächsten schalter und meldet das Auto in München an.

tut er das nicht in der vereinbarten Zeit hat der alte besitzer die Möglichkeit die Stillegung zu beantragen (zwangsstillegung) das sollte er am besten bei seiner Zulassungsbehörde machen. die wissen am besten wie man da vorgeht. ist deren tägliches Geschäft. Anwälte sehen erstmal nur das geschäft und die Polizei wird erst bei "echten" straftaten tätig. Einstweilige Verfügungen oder ähnliches muß über Anwälte bzw. Behörden laufen

Bei sowas macht der Anwalt allenfalls eine kleine Erstberatung. Der Rest wäre bei einem hochgegriffenen Gegenstandswert von 600,- € sowieso Quatsch. Der TE hat die Veräußerungsanzeige an die HP Versicherung und an die Zulassungsstelle geschickt. Das wars für ihn. Die HP rechnet ab der Veräußerungsanzeige ab und die Kfz-Steuer lässt sich etwas Zeit wenn der Erwerber nicht abmeldet und es wird von Amts wegen die Zwangsstillegung eingeleitet. Nur die Nachhaftung für 1 Jahr Kfz-Steuer lungert irgendwo rum. Wenn es nicht grad ein 6.9 Diesel V8 in einem Pkw war, wird das finanziell keine Katastrophe wo man groß was machen müsste ....

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 10. September 2019 um 11:17:09 Uhr:

Zitat:

@Kiseku schrieb am 10. September 2019 um 08:41:01 Uhr:

... was ich zudem nicht verstehe, zur UMMELDUNG muss doch der bisherige Halter mit zum Amt kommen?! Hast du den Wagen inkl. Verkehrszeichen und weiteren "rechten" zur eigenständigen um/Abmeldung verkauft oder wie ?

Seit wann denn das?

Ist wie @StephanRE beschrieben hat, eigentlich muss die Person zur Abmeldung mitkommen wenn man keine Vollmacht hat. Ist auf jedenfall bei uns so, da stellen sich die Ämter total Quer! Wenn ein Kfz durch einen Sterbefall den Besitzer wechselt muss sogar die Sterbeurkunde vorgelegt werden... hat schon seinen Sinn und Zweck das Fahrzeug nicht angemeldet übergeben werden (sollen) ... rest kannst du eigentlich den Nachposter antworten entnehmen :D

PS: Das mit dem Anwalt war nur, dass man sich über die offenen Möglichkeiten erkundigen kann... hoffe du hast im Kauf/Verkauf Vertrag eine Frist zur ummeldung niedergeschrieben... ansonsten wird das mit dem entwerten der nicht eingehaltenen Frist etwas dauern...

Zum abmelden eines Fahrzeugs braucht man weder eine Vollmacht, noch ein sonstiges Dokument, dass man das auch darf.

Bei Fahrzeugen ab Zulassung (nicht nur Erstzulassung) 01.2015 geht das sogar online. Man benötigt nur beide Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung 1 und einen Ausweis mit aktiver Onlinefunktion.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 10. September 2019 um 19:31:36 Uhr:

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 10. September 2019 um 11:17:09 Uhr:

 

Seit wann denn das?

Ist wie @StephanRE beschrieben hat, eigentlich muss die Person zur Abmeldung mitkommen wenn man keine Vollmacht hat. Ist auf jedenfall bei uns so, da stellen sich die Ämter total Quer! Wenn ein Kfz durch einen Sterbefall den Besitzer wechselt muss sogar die Sterbeurkunde vorgelegt werden... hat schon seinen Sinn und Zweck das Fahrzeug nicht angemeldet übergeben werden (sollen) ... rest kannst du eigentlich den Nachposter antworten entnehmen :D

PS: Das mit dem Anwalt war nur, dass man sich über die offenen Möglichkeiten erkundigen kann... hoffe du hast im Kauf/Verkauf Vertrag eine Frist zur ummeldung niedergeschrieben... ansonsten wird das mit dem entwerten der nicht eingehaltenen Frist etwas dauern...

Vollmacht? Seit wann das?

Der Kaufvertrag reicht, da er einen als neuen Eigentümer ausweist.

Und selbst den wollte die Dame im Juni nicht sehen.

Ihr haben FZ1 und 2 sowie die alten Schilder gereicht.

Na bin ich froh, dachte ich muss die Urne von meiner Oma mitnehmen ...:-)

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