Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 3. Juli 2021 um 22:00:27 Uhr:


… Vermietung der bewirtschafteten Parkflächen, z. B. an Pendler.

Und ich dachte immer, die wollen grade die Fremdparker vertreiben. Die bewirtschafteten Parkplätze nun an diese zu vermieten ist ja nun mehr als zynisch.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 22:15:14 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 3. Juli 2021 um 22:00:27 Uhr:


… Vermietung der bewirtschafteten Parkflächen, z. B. an Pendler.

Und ich dachte immer, die wollen grade die Fremdparker vertreiben. Die bewirtschafteten Parkplätze nun an diese zu vermieten ist ja nun mehr als zynisch.

Bei dieser Dienstleistung geht es

nicht

um Supermarktparkplätze.

Mal sehen, was Geisslein und Verkehrshindernis hierzu sagen?

https://www.park-control.de/kulanzanfrage#c4

Kann sich nur um eine weitere Falle der Abzocker-Mafia handeln.
Vermutlich wird der ahnungslose Parkscheiben-Vergesser beim Ausfüllen auf eine kostenpflichtige XXX-Seite umgeleitet.
😮

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 20:57:28 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Juli 2021 um 20:25:34 Uhr:



Und wo liegt der Nachteil für dich, erstmal zu parken, dann zu dem Schild mit den AGBs zu gehen?

Den Nachteil erfährt man unter Umständen dann, wenn man nach dem Lesen der AGB zu seinem Fahrzeug zurückkehrt.

welchen zum Beispiel (und jetzt keine Phantasie-"AGBs", die es noch nie irgendwo gab)?
Außer dass du keine Parkscheibe ausgelegt hast (wo notwendig).

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 22:15:14 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 3. Juli 2021 um 22:00:27 Uhr:


… Vermietung der bewirtschafteten Parkflächen, z. B. an Pendler.

Und ich dachte immer, die wollen grade die Fremdparker vertreiben. Die bewirtschafteten Parkplätze nun an diese zu vermieten ist ja nun mehr als zynisch.

Ab jetzt hast du ja einen anderen Kenntnis-Stand. Man kann nicht nur auf Supermarktparkplätzen Einnahmen erzielen. Z.B. durch....

•Bewirtschaftung von freien Flächen und Grundstücken (Baulücken)

Zitat:

@reox schrieb am 3. Juli 2021 um 22:27:22 Uhr:


Mal sehen, was Geisslein und Verkehrshindernis hierzu sagen?

https://www.park-control.de/kulanzanfrage#c4

Kann sich nur um eine weitere Falle der Abzocker-Mafia handeln.
Vermutlich wird der ahnungslose Parkscheiben-Vergesser beim Ausfüllen auf eine kostenpflichtige XXX-Seite umgeleitet.
😮

Lies mal die FAQ und nenne mir eine Situation, die nicht von vorne herein eine solche Anfrage durch die FAQ zum Scheitern verurteilt. Nur eine einzige. Selbst wenn ich nachweisen kann, dass es sich um einen medizinischen Notfall handelte, behält man sich eine Einzelfallprüfung vor.

Zitat:

@reox schrieb am 3. Juli 2021 um 23:41:15 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 22:15:14 Uhr:


Und ich dachte immer, die wollen grade die Fremdparker vertreiben. Die bewirtschafteten Parkplätze nun an diese zu vermieten ist ja nun mehr als zynisch.


Ab jetzt hast du ja einen anderen Kenntnis-Stand. Man kann nicht nur auf Supermarktparkplätzen Einnahmen erzielen. Z.B. durch....

•Bewirtschaftung von freien Flächen und Grundstücken (Baulücken)

Mein Kenntnisstand hat sich nicht geändert, weil der Link nicht funktioniert.

Da scheinen in der Tat noch alte Anker gesetzt zu sein. Aber wenn man hier klickt, kann man schön scrollern und schauen was so alles angeboten wird.

Und ich mein, dass ein Umsatz von 19 Millionen Euro nicht allein durch natürlich völlig unberechtigte, willkürliche und völkerrechtswidrige Tickets kommt, sollte sich doch von selbst erschließen.

Hallo!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 03. Juli 2021 um 15:52:43 Uhr:


Und jeder Fremdparker legt brav seine Parkscheibe aus und ist somit aus dem Schneider. Wer kontrolliert das denn, ob Ich den Parkplatz offiziell als Kunde nutze und dort einkaufe oder schnell für ne halbe Stunde woandes hingehe ?!
Unter dem Strich gerechnet... und darauf würde Ich jede Wette eingehen und auch gewinnen. Den Falschparker wird es wesentlich weniger erwischen als den regulären Kunden, der den Kundenparkplatz nutzt und dort einkaufen geht.
Warum stehen denn die Kontrolleure der Parkraumfirmen auf der Lauer und verteilen fleißig die Tickets ?!

*Hervorhebungen durch mich

Geht es nur mir so, dass ich da einen Wiederspruch in diesen Aussagen erkenne? Du fragst, wer da was kontrolliere ... nur um dir die Frage gleich ein paar Zeilen tiefer selbst zu beantworten.

Ja, was denn nun? Das Eine schließt das Andere logisch zwingend aus. Entweder wird kontrolliert (um die ehrlichen, aber vergesslichen Kunden abzuzocken). Dann wird man sicher die Falschparker nicht unbehelligt lassen. Oder es kontrolliert niemand ob falsch geparkt wird. Dann hat auch der vergesslichste ehrliche Kunde nichts zu befürchten. Für eins von beiden solltest du dich entscheiden. 😉

Ich finde es erstaunlich, welchen Charakterisierungen man sich hier ausgesetzt sieht, nur weil man kein Problem mit dieser Art von Parkraumbewirtschaftung hat. Regelfetischismus, Kadavergehorsam ... wurde Masochismus eigentlich auch schon genannt?

Ich sehe die Sache ganz pragmatisch: Je einfacher und unkomplizierter für mich das Parken ist, desto besser. Habe ich die Wahl zwischen z. B. zwei gleichwertigen Einkaufsmöglichkeiten, die eine mit Parkscheibe und festgelegter Höchstparkdauer, die andere mit Schrankenanlagen und Ticketautomat, Ausfahrtschein an der Kasse oder ähnlichem Brimborium, dann entscheide ich mich ganz klar für Ersteres.

Jetzt warte ich nur noch auf Vorhaltungen, man sei egoistisch und/oder asozial, wenn man also ohne schlechtes Gewissen dieses vermeintlich mindestens dubiose Geschäftsmodell unterstützt. 🙄

Gruß
.SD

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 4. Juli 2021 um 06:24:31 Uhr:



Und ich mein, dass ein Umsatz von 19 Millionen Euro nicht allein durch natürlich völlig unberechtigte, willkürliche und völkerrechtswidrige Tickets kommt, sollte sich doch von selbst erschließen.

warum nicht? Die bieten ja nach eigenen Angaben einen 24/7 Service. Wenn man jetzt von deutschlandweit 100 bewirtschafteten Parkplätzen ausgeht sind das grade mal 17 Tickets pro Platz/Tag.

Zitat:

@.SD schrieb am 4. Juli 2021 um 07:19:04 Uhr:


Jetzt warte ich nur noch auf Vorhaltungen, man sei egoistisch und/oder asozial, wenn man also ohne schlechtes Gewissen dieses vermeintlich mindestens dubiose Geschäftsmodell unterstützt. 🙄

das werden die Mimimi-Bedenkenträger dir wohl kaum vorwerfen, eher dass alle anderen kleine, doofe Lemminge sind, unterwürfig und ohne Kopf zum Selber-Denken. Den haben nur die Nörgler und Haarspalter für sich gepachtet. In welchen Köpfen eher eine egoistische Grundhaltung steckt, will ich mal lieber nicht weiter untersuchen. 🙄

Zitat:

@.SD schrieb am 4. Juli 2021 um 07:19:04 Uhr:


Hallo!

Geht es nur mir so, dass ich da einen Wiederspruch in diesen Aussagen erkenne? Du fragst, wer da was kontrolliere ... nur um dir die Frage gleich ein paar Zeilen tiefer selbst zu beantworten.

Ja, was denn nun? Das Eine schließt das Andere logisch zwingend aus. Entweder wird kontrolliert (um die ehrlichen, aber vergesslichen Kunden abzuzocken). Dann wird man sicher die Falschparker nicht unbehelligt lassen. Oder es kontrolliert niemand ob falsch geparkt wird. Dann hat auch der vergesslichste ehrliche Kunde nichts zu befürchten. Für eins von beiden solltest du dich entscheiden. 😉

Ich befürchte, daß Dir dieses Thema vor ein paar Seiten entgangen ist, als es darum ging, den Parkplatz völlig legal als Fremdparker zu missbrauchen. So mit Parkscheibe auslegen und die Höchstparkdauer einzuhalten.
Darauf hin wurde erklärt, daß die Kontrolleure das sehen, wenn man sich vom Parkplatz entfernt.
Die Kontrolleure aber sehen komischerweiße nicht, wer als Kunde die Parkscheibe nicht ausgelegt hat, in den Markt geht und einkauft.

Zitat:

@.SD schrieb am 4. Juli 2021 um 07:19:04 Uhr:



Ich sehe die Sache ganz pragmatisch: Je einfacher und unkomplizierter für mich das Parken ist, desto besser. Habe ich die Wahl zwischen z. B. zwei gleichwertigen Einkaufsmöglichkeiten, die eine mit Parkscheibe und festgelegter Höchstparkdauer, die andere mit Schrankenanlagen und Ticketautomat, Ausfahrtschein an der Kasse oder ähnlichem Brimborium, dann entscheide ich mich ganz klar für Ersteres.

Edit sagt:
Also Ich handhabe das so, daß Ich hier lieber den von Schranken, Parkscheinautomaten und Ausfahrtschein überwachten Parkplatz bevorzugen würde, der auf jeden Fall um ein vielfaches ehrlicher ist.
Grundsätzlich aber werden bei mir Parkplätze gemieden, die von Parkraumbewirtschaftern belagert sind.
Der Einfachheit halber, ist es sicher besser die Parkscheibe einer Schranke vorzuziehen... nur aber solange, bis man sich mit einem Ticket herumärgern darf.

Zitat:

@MvM schrieb am 4. Juli 2021 um 09:02:21 Uhr:



Dies wurde bereits mehrmals erwähnt, und auch bereits mehrmals erklärt. Ich weiß nicht, ob es blöder ist, die Frage mehrmals zu stellen, oder sie mehrmals zu beantworten.😕😕😕

Es reicht schon aus, wenn man manchen Leuten es wieder und wieder vorkauen muß. Leuten, die nur das lesen, was Sie auch lesen wollen

Zitat:

@MvM schrieb am 4. Juli 2021 um 09:02:21 Uhr:



Ich parke auch immer wieder falsch, weil ich es in manchen Situationen sinnlos finde, richtig zu parken. Das ist z.B. wenn ich bei Aldi einkaufen war, aber es keine Milch mehr gab. Dann laufe ich kurz 50 Meter um Netto und hole dort die Milch. Dafür parke ich aber auch manchmal bei Netto, und gehe zum Aldi rüber, wenn ein Produkt ausverkauft ist. So gleicht sich das wieder aus. Erwischt wurde ich bis jetzt noch nie, und wenn es passieren sollte weiß ich, dass der Fehler bei mir liegt, und nicht an der Parkraumbewirtschaftung.

Interessant, daß man ausgerechnet von solchen Leuten auch noch eine Moralpredigt auferlegt bekommt.
Aber wie Ich schon geschrieben habe... "Wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht das Selbe !?"
Beim Ärztehaus, wo die Parkzeit auch nicht ausreicht stellst Du die Parkscheibe ja auch neu ein.

Bei den Supermarktbetreibern spricht sich auch herum, dass die Bewirtschaftungsfirmen Kunden kosten können. Zumindest hier gibt es nur die Bewirtschaftungsfirmen dort, wo es ein Falschparker/Dauerparkerproblem gibt. Das ist z.B. ein Supermarkt mit Berufsschule und Krankenhaus daneben oder einer, wo der Bahnhof 50m entfernt ist. Ich habe dort Verständnis, dass dort eine Lösung gefunden werden muss. Die Märkte im Gewerbegebiet, Wohngebiet mit ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten, am Stadtrand etc. sind alle frei. Hier müssten sich die Bewirtschafter um auf die Kosten zu kommen an den echten Kunden, die irgendwas aus den AGBs nicht beachten, gütlich halten, da es kaum einen Grund gibt, sich dort als Falsch-/Dauerparker abzustellen.

Mir als Kunde steht frei, welche der Märkte ich bevorzuge. Mit dem Fahrrad ist es mir egal, mit dem Auto steuere ich fast ausschließlich die mit unbewirtschafteten Parkplätze an.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 4. Juli 2021 um 09:31:42 Uhr:


(...)
Mir als Kunde steht frei, welche der Märkte ich bevorzuge. Mit dem Fahrrad ist es mir egal, mit dem Auto steuere ich fast ausschließlich die mit unbewirtschafteten Parkplätze an.

Eben.

Und, ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es den Tipp auf den knapp 60 Seiten vorher nicht auch schon gab, aber: Wenn ich mich übelst benachteiligt, über den Tisch gezogen und unrechtmäßig behandelt fühle, stünde mir so gut wie immer der Rechtsweg offen.... Haben das die verfolgten Schreihälse schon versucht? Und wenn nein, warum nicht?

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