Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. Juli 2021 um 18:38:09 Uhr:



Und die eine Falle tappt da schon lange niemand mehr,die Regeln sind klar ausgeschildert.
Und es spielt auch keine Rolle ob man ja nur vergessliche Kunden hat,derjenige der kontrolliert achtet nur auf die Einhaltung der Regeln.

Mir sind nur zwei der klaren Regeln bekannt, die ausgeschildert sind, wenn sie denn auch "richtig" ausgeschildert sind
1x Parkscheibe und 1x Höchstparkdauer.

Das Kleingedruckte, welches in den AGB aufgeführt ist und ebenfalls evtl. aushängt ist mir nicht bekannt.
Um das alles lesen zu können, müsste Ich entweder mein Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen, womit Ich die AGB akzeptiere, die Ich aber nicht kenne, und in der Zeit ein Ticket einfangen könnte, oder man müsste das Fahrzeug vor der Einfahrt abstellen um sich die AGB durchzulesen, damit man weiß ob man damit einverstanden ist oder nicht.
Es ist also nicht nur Parkscheibe auslegen und die Höchstparkdauer einzuhalten Bestandteil der AGB, sondern noch weitaus mehr.

... und gleich die nächste Meta-Debatte...
erklär mal ob Du 'ne bessere Idee für die Bekanntmachung der AGBs hast.
Dass es "Spielregeln" geben muss, ist ja klar.

Und wo liegt der Nachteil für dich, erstmal zu parken, dann zu dem Schild mit den AGBs zu gehen?
Erwartest du im Ernst, dort etwas zu lesen was nicht erwartbar, dich über Gebühr benachteiligend oder so "überraschend" ist, dass man sofort wieder fluchtartig das Gelände verlässt?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Juli 2021 um 20:25:34 Uhr:



Und wo liegt der Nachteil für dich, erstmal zu parken, dann zu dem Schild mit den AGBs zu gehen?

Den Nachteil erfährt man unter Umständen dann, wenn man nach dem Lesen der AGB zu seinem Fahrzeug zurückkehrt.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 15:32:25 Uhr:


... Jahr für Jahr wandern zig Millionen von Euro aus unseren Taschen in deren.

Hast du dazu konkrete Zahlen?

Zitat:

Ohne die geringste Gegenleistung.

Wie kommst du zu dieser Einschätzung?

Hast du die anliegenden Gewerbetreibenden dazu befragt?

Ich persönlich, als Kunde, bin mit der Leistung/Ergebnis zufrieden.

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Dann klagt man halt das man sich die AGB durchgelesen hat und es zu einem Zettel gekommen ist.
Aber wenn man die Parkscheibe ausgelegt hat, was schon am Zeichen deutlich erkennbar ist wir es wohl nicht dazukommen…..

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 20:57:28 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Juli 2021 um 20:25:34 Uhr:



Und wo liegt der Nachteil für dich, erstmal zu parken, dann zu dem Schild mit den AGBs zu gehen?

Den Nachteil erfährt man unter Umständen dann, wenn man nach dem Lesen der AGB zu seinem Fahrzeug zurückkehrt.

Aber Parkscheibe/Höchstparkdauer waren doch schon bekannt, da die ja nicht im "Kleingedrucken" stehen!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Juli 2021 um 20:00:43 Uhr:


Mir sind nur zwei der klaren Regeln bekannt, die ausgeschildert sind, wenn sie denn auch "richtig" ausgeschildert sind
1x Parkscheibe und 1x Höchstparkdauer.

Oder sind manche AGB so umfangreich, dass man diese nicht innerhalb der Höchstparkdauer lesen kann?

Zitat:

@reox schrieb am 3. Juli 2021 um 21:24:30 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 15:32:25 Uhr:


... Jahr für Jahr wandern zig Millionen von Euro aus unseren Taschen in deren.


Hast du dazu konkrete Zahlen?

Allein Park and Control hat 2020 einen Umsatz von 19 Mio € „erwirtschaftet“.

Was wird hier wieder (und immer wieder) für ein s....Sinn konstruiert. ZB. Pönale wg Lesen der AGB. Ich schmeiß mich weg 😁

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 21:31:50 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 3. Juli 2021 um 21:24:30 Uhr:


Hast du dazu konkrete Zahlen?

Allein Park and Control hat 2020 einen Umsatz von 19 Mio € „erwirtschaftet“.

Aber doch nicht alles durch Vertragsstrafen. Die haben doch noch andere Dienstleistungen, die auch Einnahmen erwirtschaften.

Zitat:

@reox schrieb am 3. Juli 2021 um 21:38:26 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 21:31:50 Uhr:


Allein Park and Control hat 2020 einen Umsatz von 19 Mio € „erwirtschaftet“.


Aber doch nicht alles durch Vertragsstrafen. Die haben doch noch andere Dienstleistungen, die auch Einnahmen erwirtschaften.

Welche denn?

… Vermietung der bewirtschafteten Parkflächen, z. B. an Pendler.

Selbst wenn lässt das tief blicken auf die Renitenz der "das Recht bin ich" VTs, die ja auch hier immer wieder aufschlagen und sich über Wegelagerer mit Kamera an der Straße und Parkraumbewirtschafter beschweren.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 21:52:22 Uhr:


Welche denn?

Na die werden sich sicherlich auch von den Besitzern der Parkflächen bezahlen lassen? Oder bietest du Dienstleistungen umsonst an? Die Vertragsstrafen sind sicherlich nur ein netter Nebeneffekt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Juli 2021 um 19:49:57 Uhr:



Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 3. Juli 2021 um 18:38:01 Uhr:


Angesichts der doch schon recht hohen Verbreitung der Parkraumbewirtschaftung auf Discounter-Parkplätzen müßte die Zahl der verärgerten Kunden schon ziemlich hoch sein.
Die Zahl der verärgerten Kunden ist schon weit höher als man zu glauben vermag.
Der größte Teil wird sich aber diesbezüglich nicht negativ bemerkbar machen, weil man lieber die Pille schluckt und der Einfachheit jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen.
So schaut die "deutsche ausgeprägte Protestkultur" leider aus.

Das Problem dabei ist, daß sich diese Zahl nicht ermitteln läßt und die Hypothese daher nicht belegbar ist. Daraus ergibt sich mal wieder ein klassischer Zirkelschluß bei dem Versuch, die Parkraumbewirtschaftung zu diskreditieren.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Juli 2021 um 21:52:22 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 3. Juli 2021 um 21:38:26 Uhr:



Aber doch nicht alles durch Vertragsstrafen. Die haben doch noch andere Dienstleistungen, die auch Einnahmen erwirtschaften.

Welche denn?

https://www.park-control.de/geschaeftskunden#c273
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