Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@qaqaqe schrieb am 4. Juli 2021 um 10:01:17 Uhr:



Zitat:

@Anselm-M schrieb am 4. Juli 2021 um 09:31:42 Uhr:


(...)
Mir als Kunde steht frei, welche der Märkte ich bevorzuge. Mit dem Fahrrad ist es mir egal, mit dem Auto steuere ich fast ausschließlich die mit unbewirtschafteten Parkplätze an.

Eben.

Und, ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es den Tipp auf den knapp 60 Seiten vorher nicht auch schon gab, aber: Wenn ich mich übelst benachteiligt, über den Tisch gezogen und unrechtmäßig behandelt fühle, stünde mir so gut wie immer der Rechtsweg offen.... Haben das die verfolgten Schreihälse schon versucht? Und wenn nein, warum nicht?

Der Rechtsweg ist gar nicht notwendig. Einfach auf jedes Schreiben von denen antworten, sie sollen sich bitte an den/die Fahrer(in) wenden, welche(r) das Fahrzeug dort abgestellt hat. Man darf sich da nur nicht einschüchtern lassen. Irgendwann geben die auf. Hab ich innerhalb von 18 Monaten 2 x mit Loyal-Parking durchexerziert. Das erste mal hatte ich die Parkscheibe tatsächlich nicht ausgelegt, hatte aber in dem zugehörigen Modepark über 250€ verkonsumiert, das zweite mal hatte ich angeblich die Parkzeit überschritten. Am Fahrzeug war kein Hinweis. Da kam einfach ein entsprechendes Schreiben mit Mahngebühr.

Du gibst also zu, selbst gefahren zu sein. Du gibst zu, einen Fehler gemacht tu haben.
Ich finde Dein Verhalten absolut indiskutabel und falsch.

Zitat:

@Elderian schrieb am 4. Juli 2021 um 10:21:27 Uhr:


Du gibst also zu, selbst gefahren zu sein. Du gibst zu, einen Fehler gemacht tu haben.
Ich finde Dein Verhalten absolut indiskutabel und falsch.

Das kannst du natürlich so sehen, und ich akzeptiere und respektiere deine Sicht der Dinge. Ich hoffe, du akzeptierst auch, dass andere das anders sehen.

Zitat:

@Elderian schrieb am 4. Juli 2021 um 10:21:27 Uhr:


Du gibst also zu, selbst gefahren zu sein. Du gibst zu, einen Fehler gemacht tu haben.
Ich finde Dein Verhalten absolut indiskutabel und falsch.

Fehler machen und die Konsequenzen tragen?

Das ist sowas von out.

😉

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juli 2021 um 08:25:01 Uhr:


Also Ich handhabe das so, daß Ich hier lieber den von Schranken, Parkscheinautomaten und Ausfahrtschein überwachten Parkplatz bevorzugen würde, der auf jeden Fall um ein vielfaches ehrlicher ist.
Grundsätzlich aber werden bei mir Parkplätze gemieden, die von Parkraumbewirtschaftern belagert sind.

Diese Entscheidungsfreiheit will dir doch niemand nehmen - weder dir noch irgend jemand anderem.

Zitat:

@reox schrieb am 4. Juli 2021 um 10:42:07 Uhr:



Zitat:

@Elderian schrieb am 4. Juli 2021 um 10:21:27 Uhr:


Du gibst also zu, selbst gefahren zu sein. Du gibst zu, einen Fehler gemacht tu haben.
Ich finde Dein Verhalten absolut indiskutabel und falsch.

Fehler machen und die Konsequenzen tragen?
Das ist sowas von out.
😉

Ich war beide male Kunde in dem Modepark, habe mich also zu 100% so verhalten, wie der Besitzer es zurecht einfordert. Ich wüsste jetzt nicht, welchen Fehler ich da gemacht haben soll.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 10:55:27 Uhr:


Ich wüsste jetzt nicht, welchen Fehler ich da gemacht haben soll.

Den Fehler muß man dir doch jeweils genannt haben, als man die Vertragsstrafe eingefordert hat.

Welchen Fehler Du gemacht hast, hast Du ja oben geschrieben. Du willst also nur trollen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 04. Juli 2021 um 10:55:27 Uhr:


Ich war beide male Kunde in dem Modepark, habe mich also zu 100% so verhalten, wie der Besitzer es zurecht einfordert. Ich wüsste jetzt nicht, welchen Fehler ich da gemacht haben soll.

Dann ist dir nicht mehr zu helfen. So viel Dreistigkeit und gespielte(!) Dummheit muss man erstmal an den Tag legen können, ohne dabei rot zu werden.
Fisch gefällig?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 4. Juli 2021 um 10:13:16 Uhr:


Das erste mal hatte ich die Parkscheibe tatsächlich nicht ausgelegt, hatte aber in dem zugehörigen Modepark über 250€ verkonsumiert, das zweite mal hatte ich angeblich die Parkzeit überschritten.

Sorry, das hatte ich leider überlesen.

Der Wert der gekauften Ware ist eine andere Sache von von den Vertragsverletzungen beim bewirtschafteten Parken vollkommen entkoppelt.

Hat den eine Kulanzanfrage oder wie immer das heißt, beim 2. Fall was ergeben?

Welche Kulanzanfrage. Er iSt NiChT gEfAhReN.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 4. Juli 2021 um 11:15:43 Uhr:


Hat den eine Kulanzanfrage oder wie immer das heißt, beim 2. Fall was ergeben?

Eine solche Kulanzanfrage ist absolut nicht empfehlenswert. Wenn du das machst, kommst du aus der Sache nicht mehr raus. Dass die auf ihren Websites entsprechende Formulare bereitstellen hat nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Die holen sich damit ein Schuldeingeständnis ab.

Diese Unterstellung kannst du belegen? (Jaja, reth., die Frage)

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 4. Juli 2021 um 11:22:35 Uhr:


Welche Kulanzanfrage. Er iSt NiChT gEfAhReN.

Das habe ich doch niemals behauptet. Wie kommst du darauf?

Und ich glaube, deine Tastatur ist kaputt 😉

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