Mich hat eine Anwältin zugeparkt!
.... und das schon häufig, wollte eben aus dem Hof raus und dann gabs wieder richtig zoff.
sie parkte hinter mir, ich konnte leider nicht mehr raus.
sie fand es garnicht toll als ich bei ihr klingelte. sie öffnete zuerst 15 minuten lang die tür nicht, guckte aber aus dem fenster und wusste sofort ich bins wieder, oder besser gesagt sie ist es wieder. nach dem ich aber nicht aufgab kam sie entnervt auf dem balkon und dann flogen die fetzen. ohne witz!
ich habe ihr gesagt das das nötigung ist und sie hat dabei nur gelacht und meinte sie würde es besser wissen und ich habe kein recht sie um 23 uhr zuwecken weil sie mich zuparkte. anstatt etwas rechts zuparken, so dass ich rauskonnte sah sie nicht ein. eigentlich wollte ich um 0,30ß los, da ioch aber wuisste sie wird wieder terz machen habe ich das auto schon jetzt rausgefahren damit ich später los kann. dachte noch an sie damit sie nicht schon schläft etc...
das ist doch nötigung oder? eigentlich dürfen wir beide nicht im hof parken, doch ich habe ne ausnahme vom hausmeister, ob sie die auch hat keine ahnung. aber da darf mich doch keiner einfach zuparken!? oder?
gibt es da einen paragrapghen oder so? ich will ihr das so richtig auswischen und ihr es an den scheibenwischer ranjkleben damit sie mal so richtig merkt wie doof sie ist.
hilft mir bitte!
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
http://img465.imageshack.us/img465/9141/dsc019677xs.jpg
http://img465.imageshack.us/img465/6185/dsc019698my.jpg
hier mal alte bilder!
du hast kondenswasser im linken scheinwerfer 😁
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
neee ich will nur wissen ob das eine nötigung ist , und ob jemand so einen paragraphen dingens hat?!??!?!
Wenn sie nicht sofort und ohne Wenn und Aber wegfährt, ist es in jedem Fall Nötigung. Ich würde sie anzeigen, kostet Dich ja nix.
Die Polizei verteilt keine Strafzettel und darf nur in Ausnahmefällen abschleppen, wenn es sich um Privatgrund handelt. Sollte die Feuerwehrzufahrt versperrt sein, ist das beispielsweise ein solcher Ausnahmefall.
Ja ja alles klarZitat:
Original geschrieben von Anakin
eine runde poppen kann da auch weiterhelfen
😁
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Moin,
mit der Rennleitung wirst du aber auch deine Probleme haben ... denn der Hof ist Privatgrundstück ... und da darf auch die Rennleitung nicht so ohne weiteres Abschleppen. Ist halt das selbe, wenn auf nen Privatgrundstück ein Unfall passiert .... offiziell dürfen die da gar nix machen ... da ja halt "Privat" ist.
Aber ich würde mich mal beim Hausmeister erkundigen ob sie auch da parken darf .... er darf es ihr - soviel ich weiß - offiziell verbieten .... bzw. der Hauseigentümer ... und dann dar auch nur der Hauseigentümer das Auto abschleppen lassen ... aber auf eigene Kosten.
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Ja ja alles klar 😁
hallo tom
bin wieder zurück 😁
trifft nicht zu, also die anwältin ist gerade erst circa 30 oder so und ist BOMBE, groß, hübsches gesicht, brünette, top figur 😉 aber ich hab sowieso verschissen 😁 also kann ich das vergessen!
@ fubu
jo ist ein altes foto, problem ist bereits gelöst worden.
Wenn mal wieder schönes Wetter ist, lädst Du sie zum oben ohne Fahren ein. Ich meine natürlich das Cabrio oben ohne das wird ihr sicher gefallen😁?
Hallo,
da fällt mir nur ein,
sei auf der Lauer und Parke Sie mal genauso ein!
Vieleicht kapiert Sie es dann!
Viel glück!
geh doch einfach mal aufs revier und erkundige dich da genau. die leute in grün (blau) können es dir mit sicherheit genau sagen.
und wenn es wieder vor kommt weisste dann genau bescheid und kannst ihr sagen was sache ist.
Unterlassungsanspruch
Eine Möglichkeit, gegen Falschparker vorzugehen, ergibt sich aus § 862 Abs. 1 BGB (Anspruch wegen Besitzstörung), wonach dem Grundstücksbesitzer neben einem Beseitigungsanspruch auch ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Störungen (bei Wiederholungsgefahr) besteht: „Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.“ Nach mehreren Entscheidungen des AG Suhl, bei denen Fahrzeugführer ihren PKW widerrechtlich auf privaten Parkplätzen abgestellt haben, entschied das Gericht, dass die Fahrzeughalter Zustandsstörer und Schuldner des Unterlassungsanspruchs der Kläger sind (vgl. dazu Urteil der AG Suhl (I C 745/00)vom 13.09.2000). Es gilt danach, den Halter und/oder Fahrer schriftlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Hierin verpflichtet sich dieser, in Zukunft nicht mehr auf dem Grundstück zu parken. Verstößt er hiergegen, ist er verpflichtet, eine Strafe in Höhe von bspw. 1.000,00 € zu zahlen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung liegt auch im Interesse des Falschparkers, da dadurch eine entsprechende gerichtliche Klage auf Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden wird.
Des Weiteren kann sich der Grundstücksbesitzer auch auf § 670 BGB (Ersatz von Aufwendungen) berufen: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Das heißt, der Grundstücksbesitzer kann die Aufwendungen, die er für erforderlich hält, um ein erneutes Falschparken zu verhindern, gegenüber dem Besitzstörer geltend machen.. Das AG Suhl (s.o.) bestätigt, dass der Halter/Fahrer die Kosten für die Abmahnung zu tragen hat. Hierunter fallen auch die Kosten für eine Halteranfrage oder Aufwendungsersatz, aber auch Kosten eines Anwaltes, sofern man diesen beauftragt, den Falschparker zur Unterlassung aufzufordern.
Vielleicht hilft dir das gegen deine Anwältin. Möglich das Sie das nicht weiß.
gruss bobi72
Re: Mich hat eine Anwältin zugeparkt!
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
...ich habe ihr gesagt das das nötigung ist und sie hat dabei nur gelacht und meinte sie würde es besser wissen und ich habe kein recht sie um 23 uhr zuwecken weil sie mich zuparkte.
An diesem Punkt hättest du einhaken und sie direkt fragen sollen, auf welcher Rechtsgrundlage das Weckverbot trotz massiver nächtlicher Nötigung basieren soll.
Zitat:
Original geschrieben von 325ci
also für mich sieht das so aus als würde man da trotzdem rausfahren können
Das Auto wenden auf dem Hof wird denke ich schwierig und wenn die Schnecke ihre Kiste nicht ganz auf die Seite geparkt hat, wirds denke ich auch schwer rückwärts dran vorbei zu fahren!!
Zitat:
Original geschrieben von 325ci
also für mich sieht das so aus als würde man da trotzdem rausfahren können
neee eben nicht, also wenn man reinfährt ganz links, also da wo ich auf dem bild parke waren 2 nutzfahrzeuge von der firma die das haus renoviert, die lassen ihre autos immer über nacht dort stehen.
ich habe ganz hinten rechts geparkt.
ganz hinten links wäre noch ein platz frei aber ich weiß nicht wieso, das hat sie nicht wahrhaben wollen oder fand es unnötig oder zu kompliziert dort zuparken und hat genau hinter mir geparkt, also genau die spur die zur ausfahrt führt. und die solte man doch immer frei halten!
auf dem bild sieht das zwar nicht so aus, sorry habe jetzt nicht richtig gemessen 😁 aber in wirklichkeit passt da noch locker ein sprinter XXL rein! LOCKER!!
http://img399.imageshack.us/img399/209/unbenannt4qx.png
also ich finde, das das absichtliche nicht rausfahren eine nötigung ist, wenn sie mich zuparkt ist das ja nicht so schlimm, noch ist das keine, aber wenn sie erstmal 15 minuten lang mit absicht nicht rauskommt und auf dem balkon mir droht garnicht mehr rauszufahren sehe ich das als nötigung. oder ist das falsch?