Merkantiler Minderwert bei selbstverschuldetem Vollkaskoschaden

Hallo,

steht mir bei einem selbstverursachten Unfallschaden (mind. 2000 EUR eigene Schaetzung - Gas mit Bremse verwechselt, rechts vorne gg. Betonwand gefahren), neben den Reparaturkosten auch eine Ausgleichszahlung fuer den merkantilen Minderwert des Fahrzeugs zu? Was ist mit einer Nutzungsausfallsentschaedigung (fahre jetzt mit OEPNV zur Arbeit)? Darf die Reparatur laenger als 2 Wochen dauern (Renault Twingo 2006)?

Versicherung ist HUK24 Classic Select Vollkasko, abgeschlossen 2009.

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ckka78


Der Schaden ist groesser als angenommen und ein von der Versicherung beauftragter Sachverstaendiger soll jetzt ermitteln ob sich die Reparatur lohnt. Das mit der 130%-Regel kenne ich.

Schön, dass du die 130%-Regelung kennst.

Dann weisst du ja sicherlich auch, dass dies eine Regelung ist, die ausschliesslich im Haftpflichtschadenfall Anwendung findet.

Bei dir liegt aber ein Kaskoschaden vor (das bereits mehrfach genannte Vertragsrecht gilt hier - also nix mit 130% und sowas).

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Ok, vielen Dank fuer Eure Einschaetzungen. Ich freue mich auch weiterhin ueber Beitraege zum Thema. Ich werde Euch auf jeden Fall mitteilen wie es weiter geht. Evtl. kann der Thread ja als Orientierung fuer Versicherungssuchende dienen.

Ich gehe davon aus, dass Select hier die Werkstattbindung bedeutet. Das würde für dich heißen, dass du dir die Werkstatt nicht frei wählen kannst. Da du es ja genau willst, seh ich auf der HP nach (warum machst du das eigentlich nicht?) und bitte schön:

https://www.huk24.de/.../index.jsp

Bitte den Link nutzen und bei Leistungen auf das kleine "i" im orangen Kreis klicken und da kannst du lesen, was du bekommst.

Kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung (die gibt es ohnehin nur bei ganz wenigen Versicherern im Kaskofall), keine Mietwagenkosten - aber günstige Mietwagenkonditionen.
Das entlockt mir natürlich nur ein müdes Gähnen, da ich jederzeit bei meiner eigenen Werkstatt ein Ersatzwagen für lau oder als Werkstattersatzwagen für ab 10 Euro bekomme.

Ich würde mir keine Sorgen machen, dass das Auto länger als nötig in der Rep. verbleibt. Daran hätte niemand ein Interesse, schon gar nicht die Rep.

Gruß
traumzauber

Der Schaden ist groesser als angenommen und ein von der Versicherung beauftragter Sachverstaendiger soll jetzt ermitteln ob sich die Reparatur lohnt. Das mit der 130%-Regel kenne ich. Ich bin mal gespannt wie hoch der Wiederbeschaffungswert geschaetzt wird. Haengt dieser auch vom Kaufpreis ab, den wir beim Gebrauchtwagenkauf bezahlt haben? Wir haben naemlich m.E. ein super Schnaeppchen gemacht, jedenfalls liegen die Kaufpreise auf mobile alle mind. 500 EUR ueber dem, was wir ausgehandelt hatten und der Wagen war in einem Top-Zustand (Bremsscheiben und Belaege, Service, TUEV neu, CarGarantie).

Zitat:

Original geschrieben von ckka78


Ich bin mal gespannt wie hoch der Wiederbeschaffungswert geschaetzt wird. Haengt dieser auch vom Kaufpreis ab, den wir beim Gebrauchtwagenkauf bezahlt haben?

Nein.

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Wie wird denn der Wiederbeschaffungszeitwert berechnet bzw. wer legt Ihn fest. Der DAT-Wert des Fahrzeugs liegt bei 5500 EUR. Das billigste Angebot bei mobile und autoscout (mit Ausstattung ESP) bei 6800 EUR (gleiches Baujahr, 10000km weniger, keine CarGarantie, keine neuen Bremsen, Autohaus ca. 500km entfernt).

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von ckka78


Nun ist dieses Vertragswerk ja nicht so einfach lesbar, daher ist die Frage ob sich jemand mit dem genannten Tarif HUK24 Classic Select Vollkasko 2009 auskennt?
Ja, es kennt sich jemand damit aus!
Der Versicherungsvertreter bzw. die Kundenhotline der Versicherung, da du ja einen Direktversicherer gewählt hast.
Ruf an und frag nach.

Unterschwellig klingt hier mit, dass es sich jetzt rächt, einen Direktversicher gewählt zu haben, und daher jetzt kein persönlicher Ansprechpartner für die Schadensabwicklung zur Verfügung steht.

In Bezug auf die Schadensabwicklung gibt es zwischen dem Direktversicherer HUK 24 und einer bei einem Makler/Vertreter abgeschlossenen Versicherung keinen Unterschied.
Schäden der Huk 24 können in den Agenturen der HUK, wo es eine Schadensabteilung gibt, persönlich gemeldet und abgewickelt werden.

O.

Bis jetzt ist m.E. alles korrekt gelaufen mit der HUK24. Mit einer Ausnahme waren die Gespraechspartner kompetent und freundlich. Und da ich vom Forum hier auch sehr gut unterstuetzt werde bricht auch keine Panik aus. Wenn es weiter fair zu geht, kann dieser Thread echte HUK24-Werbung werden. Jetzt gilt es allerdings erstmal das Gutachten abzuwarten. Wobei ich bereits vermute, dass Reparaturkosten + Restwert noch ueber dem Wiederbeschaffungswert, den ich bei ungefaehr 7000 EUR taxiere, liegen werden.

Wird in diesem Fall der volle Betrag ausgezahlt oder Wiederbeschaffungswert - MwSt. (- Eigenbeteiligung versteht sich)?

Zitat:

Original geschrieben von ckka78


Der Schaden ist groesser als angenommen und ein von der Versicherung beauftragter Sachverstaendiger soll jetzt ermitteln ob sich die Reparatur lohnt. Das mit der 130%-Regel kenne ich.

Schön, dass du die 130%-Regelung kennst.

Dann weisst du ja sicherlich auch, dass dies eine Regelung ist, die ausschliesslich im Haftpflichtschadenfall Anwendung findet.

Bei dir liegt aber ein Kaskoschaden vor (das bereits mehrfach genannte Vertragsrecht gilt hier - also nix mit 130% und sowas).

Ok, d.h. wenn die Reparaturkosten+Restwert des Autos höher liegen als der Wiederbeschaffungswert, dann wird die Versicherung mich vor die Wahl stellen einen Teil der Reparatur selber zu bezahlen oder mir den Wiederbeschaffungswert - Restwert auszuzahlen. Richtig?

Wer legt denn den Wiederbeschaffungswert fest? Der Sachverstaendige? Muss der das mit Angeboten belegen? Müssen das Angebote im x km-Umkreis von meiner Wohnung sein, oder kann das auch ein Angebot am anderen Ende der Republik sein? Kann ich diesen Wert anfechten, wenn er m.E. zu niedrig ist und ist das aussichtsreich?

Zitat:

Original geschrieben von ckka78


Der DAT-Wert des Fahrzeugs liegt bei 5500 EUR. Das billigste Angebot bei mobile und autoscout (mit Ausstattung ESP) bei 6800 EUR .....

Vergiss die online Preise.

Das sind Wunsch-Preise die der Verkäufer gerne hätte, aber nie bekommt.

Hatten wir nicht genug WBW therads? Auch "wünsch-dir-was" threads genannt 🙄?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen
Hatten wir nicht genug WBW therads? Auch "wünsch-dir-was" threads genannt 🙄?
 
Amen

😁😁

Wenn es dazu so viele Threads gibt, die auf meinen Fall (Vollkaskoschaden) passen, koennte sie dann bitte einer von Euch verlinken oder kurz zusammen fassen?

Meine konkreten Detailfragen hatte ich ja schon geschrieben?

das ist hier nicht von Bewandtnis, ob es ein Kasko- oder ein Haftpflichtschaden ist.

Der Wiederbeschaffungswert wird am Markt von einem Sachverständigen ermittelt.

Und da so ein Sachverständiger das täglich macht, darfst du davon ausgehen, dass dieser schon in die Welt passen wird.

Und wenn er dir nicht passt, dann rufst du den Sachverständigen an und redest mit diesem.

Die Telefonnummer steht meistens auf der 1 Seite des Gutachten oder der Kalkulation. 😁 

Oder meist du hier ist irgend jemand nur auf deinen Zuruf in der Lage zu sagen der WBW passt oder er passt nicht?, wohl eher nicht..........🙄

Und was so manche Mondpreise in den Börsen betrifft, wurde ja auch schon alles geschrieben.

Ach ja, noch was:

Nein, der SV muss dir kein Auto "nachweisen" Er hat einen marktgerechten und realistischen Wiederbeschaffungswert zu ermittlen, nicht mehr und nicht weniger.

Gruß

Delle

Dann erzähle ich mal, wie es weiter ging:

Also am Mittwoch war der Schaden. Das Auto wurde durch die von der huk24 ausgesuchte Werkstatt abtransportiert. Glücklicherweise ist das Gebäude der Dekra gleich nebenan, also kamen wir schnell zum Zuge:
Am Donnerstagbend hat schon der Gutachter angerufen und Fragen zum Unfallhergang gestellt. Der Unfall passierte mit niedrigster Geschwindigkeit, allerdings war durch eine Kollision mit dem Randstein die Randaufhängung gebrochen, es war evtl. auch was am Getriebe, jedenfalls hatte das Auto keinen Vortrieb mehr. Die Ersatzteile bei Renault sind anscheinend astronomisch teuer, daher -> wirtschaftlicher Totalschaden :-(

Inzwischen hatte ich schon ein bisschen durch die Börsen gesucht und festgestellt, dass das billigste vergleichbare Auto im 50km-Umkreis satte 1900 EUR teurer war, als der Preis, den wir letzten Herbst gezahlt haben. Von Profis habe ich mir inzwischen erklären lassen, das derzeit einfach viel zu wenige gute Gebrauchte auf den Markt kommen, da viele Ihre Autos zu Zeiten der Abwrackprämie abgestoßen haben.

Der Wiederbeschaffungswert des Gutachters liegt also 1300 EUR über dem, was wir für das Auto bezahlt haben (das war damals wirklich Glück, Händler in 5km Entfernung). Ich halte diesen WBW für fair, allerdings gibt es im Moment kein gleichwertiges Angebot in meiner Umgebung.

Das Gutachten lag der Versicherung am Montag vor. Wir haben noch den Versicherungsbogen ausgefüllt und zurück geschickt. Am Freitag 9 Tage nach dem Unfall kam die Abrechnung der Versicherung:
Wiederbeschaffungswert - 2,5% USt (Wagen wird nur noch Differenzbesteuert angeboten) - Selbstbeteiligung - höchstes Gebot in der Restwertbörse = Betrag den die Versicherung überweist.

An diesem Freitag haben wir das Auto auch abgemeldet. Das ging sehr unkompliziert und ganz ohne Wartezeit (Kfz-Zulassungbehörde Stuttgart in Feuerbach, Abmeldungen am Schalter 15, Kosten unter 10 EUR). Das Wunschkennzeichen bleibt 3 Monate (Verlängerung telefonisch möglich) für uns reserviert. Beim Anmelden des nächsten Autos fällt dann nochmal die Wunschkennzeichengebühr (12,xx EUR) an, dafür können wir die Nummernschilder weiter verwenden.

Am Dienstag, 13 Tage nach dem Unfall, war das Geld auf dem Konto. Am Mittwoch haben wir das Auto an den Höchstbieter in der Restwertbörse verkauft (Musterkaufvertrag der Restwertbörse, bar bezahlt).

Die Versicherung wird den restlichen Jahresbeitrag ebenfalls zurück überweisen, sobald die Zulassungsstelle sie über die Abmeldung benachrichtigt hat.

Ich bin sehr zufrieden mit dem bisherigen Vorgehen der Versicherung und wir wollen das nächste Auto wieder bei Ihnen versichern. In der Schadensfreiheitsklasse werden wir wohl von 1/2 aus S (bzw. 0 in der Haftpflicht) klettern :-(. Darüber schreibe ich dann wenn es in trockenen Tüchern ist.

Zuletzt noch ein Wermutstropfen:
Der Sachbearbeiter der Versicherung behauptet, wir bekommen die 2,5% USt nur erstattet, wenn das neue Auto mindestens den vollen WBW kostet. Ist das Auto billiger, wollen sie gar nichts erstatten. So sei die Regulierungspraxis der Huk ... Ich habe jetzt ein bisschen in den Urteilen gelesen, aber da habe ich kein passendes Gefunden (nur für Abrechnung nach Gutachten). Intuitiv müsste ich doch, die tatsächlich angefallenen USt, bzw. bei Kauf eines Gebrauchten vom Händler 2,5% des Kaufpreises bis maximal 2,5% des WBW erstattet bekommen. Kennt Ihr euch da aus?

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