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Vollkasko bei Selbstverschulden? und Polizei verständigen??

Themenstarteram 1. September 2011 um 22:42

Hallo und guten Abend! Ich habe einen gebrauchten Golf in den graben gesetzt. es war dunkel und ich war etwas zu schnell, so dass ich die Kurve nicht nehmen konnte. Kurz davor kam mir ein Auto entgegen, das mich geblendet hat, was aber jetzt keine Ausrede sein soll, es bleibt wohl auch trotzdem bei Selbstverschulden, da ich einfach zu schnell war.

Vorne ist alles verkratzt, die ganze motorhaube muss ausgetauscht werden und hab jetzt eine große Delle vorne. Außerdem lässt sich nicht in den 4. Gang schalten.

Meine Frage nun: was zahlt die Versicherung mit Vollkasko in solch einem Fall?

es ist schließlich selbstverschulden. muss ich einen teil tragen oder alles? oder stellen die mir unangenehme fragen? Hätte ich die Polizei anrufen müssen, da die Versicherung nachher noch meint ich hätte Alkohol getrunken??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

 

Beste Antwort im Thema

Du meldest deinen Schaden bei deiner Versicherung. Natürlich werden die dir unangenehme Fragen stellen. Ist alles plausibel für die Versicherung werden sie dir deinen Schaden ersetzen, und entsprechend deine VK im nächsten Jahr hochstufen.

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Du meldest deinen Schaden bei deiner Versicherung. Natürlich werden die dir unangenehme Fragen stellen. Ist alles plausibel für die Versicherung werden sie dir deinen Schaden ersetzen, und entsprechend deine VK im nächsten Jahr hochstufen.

Hallo, also Polizei ist eigentlich nur bei Personenschaden oder bei Beschädigung von fremdem Eigentum (z.B. Leitplanke, Zaun usw.) zu holen (zumindest bei uns in AT).

 

Was du zu bezahlen hast, musst du in deinem Vertrag nachlesen (Selbstbehalt usw.).

Wie mein Vorredner schon sagte: solange es für alles plausible antworten gibt und der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt wurde, hast du eig. nix zu befürchten.

 

lg Thomas

Zitat:

Wie mein Vorredner schon sagte: solange es für alles plausible antworten gibt und der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt wurde, hast du eig. nix zu befürchten.

Mich würde der Ausgang und Verlauf trotzdem interessieren. Es gibt nicht nur Versicherungen sondern auch derren Gutachter und Sachbearbeiter. Bei etwas älteren Fahrzeugen, wo man über kurz oder lang eventuell die VK raus macht, und bei so einem Unfall machen doch einige Mucken.

Aber in der Regel dürfte das kein Problem sein, mit dieser Schilderung.

Themenstarteram 2. September 2011 um 14:01

Vielen Dank für eure Antworten!

Die Versicherung übernimmt alles, müssen nur die Selbstbeteiligung bezahlen.

Der Sachverständige meint, es sei sogar ein Totalschaden, also Reparatur würde mehr kosten als das Auto wert sei.

Wir bekommen jetzt den Wert des Autos, für den es auf dem Gebrauchtmarkt gehandelt wird. Vielleicht kommen so knapp über 10.000 € zusammen.

Dann können wir uns aussuchen, ob reparieren lassen oder neuer Wagen.

Der Sachverständige meinte, es würde auch nochmal 2.000 ca kosten für den Schrotthändler. das erschien mir komisch, denn ich glaube den Wagen kann ich trotzdem noch für 1.000 oder paar Hunderter verkaufen. Aber doch nicht was draufzahlen, damit einer mir den abnimmt, oder??

Jetzt ist es schwer eine Entscheidung zu treffen. erstmal abwarten, wieviel wir bekommen und was die Reparatur kosten würde.

Was haltet ihr von der Sache?

Wobei ich auch ein bisschen ungutes Gefühl habe: Der Werkstattinhaber und der Sachverstndige sind wohl alte Schuldfreunde...Ein Totalschaden würde dem Werkstattinhalber natürlich sehr recht kommen, da er dann für die Reparatur sehr viel verlangen könnte.

Hallo,

bedenken musst du ja noch, dass der Restwert von der Summe der Versicherung abgezogen wird.

Meiner Meinung nach ist der Restwert des Autos immer etwas höher angesetzt als nötig.

War zumindest bei mir so. Habe auch noch 50€ an einen Schrotthändler zahlen müssen, dass er ihn mir abnimmt, dank der Abwrackprämie. Gut da dein Auto, aber bestimmt nicht sehr alt ist, würde ich einfach was rumtelefonieren, da findest du schon wen der dir noch was dafür gibt.

Aber absolut unrealistisch 2000€ draufzuzahlen um das Auto abgenommen zu bekommen.

Zahlt nicht in den meisten Fällen die Versicherung noch etwas mehr glaube ca. 30 %, wenn du ihn reparieren willst?

Falls du das Auto doch noch reparieren willst, denk dran bei deiner Versicherung den Wertverlust aufgrund des Unfallwagens zu regulieren.

Grüße

Moin mona,

frankfurter hat wohl den Restwert von 2000,- gemeint, nicht das er 2000,- an den Schrotthändler bezahlen muß, da hat er wohl den SV falsch verstanden.

Wenn frankfurter sich für das Geld entscheidet, erhält er den Wiederbeschaffungswert (Netto ohne Differenzsteuer) abzüglich Restwert.

Der SV stellt den kaputten Wagen in die Börse ein und es meldet sich dann jemand, der die 2000,- zahlt.

Wenn er dann einen Ersatzwagen gekauft hat und die Kopie der Rechnung an die Vers. faxt, erhält er die Diff Steuer nachgezahlt.

 

 

 

Meldet sich jemand? Da würd ich mir aber Gedanken machen.

Der RW-Bieter sieht in den Börsen nicht die Daten des Halters. Es gibt hier immernoch so etwas wie Datenschutz.

Das Fahrzeug ist und bleibt Eigentum des TE. Will er ihn an dem im Gutachten benannten RW-Aufkäufer verkaufen, muss er sich selbst mit dem in Verbindung setzten.

Bei mir hat sich der Aufkäufer gemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von monalips

Falls du das Auto doch noch reparieren willst, denk dran bei deiner Versicherung den Wertverlust aufgrund des Unfallwagens zu regulieren.

Und ich dachte immer, das gäbe es nur bei einem Haftpflichtschaden.

du denkst richtig situ, andere halt nicht.........:)

Hallo. Ich habe eine Frage. Und zwar übernimmt die Vollkasko bei folgendem Fall den Schade?

Ich wollte zum See in der Nähe. Dort am Parkplatz sind die Parkbuchten so Grünstreifen. Ich will also mein Auto dort parken und fahre drauf...Leider habe ich nicht gewusst und es war auch nicht ersichtlich dass in der Mitte des Grünstreifens eine Vertiefung ist. In diese bin ich gefahren. Leider. Nun habe ich vorne einen Schaden, Lackkratzer und der Grill ist gerissen. Wer kann mir weiterhelfenicht?

Ja. Ist ein Vollkaskoschaden.

am 22. Juli 2016 um 9:21

Vollkasko übernimmt eigentlich alles, außer bei Trunkenheit glaube ich nicht. Da bin ich mir abe rnicht ganz sicher. Ist ja eine zusätzliche freiwillige Versicherung. Aber kommt eben auch drauf an ob man eine Selbstbeteiligung hat und ob es das wert ist im kommenden Jahr hochgestuft zu werden oder lieber den Schaden selber bezahlt.

Vollkasko übernimmt bei weitem nicht alles!

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