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Vollkaskoschaden BMW E61, Mwst-Problem

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 16:32

Hallo zusammen,

ich habe hier zwar schon viel von Regelbesteuerung und ähnlichem gelesen, aber irgendwie blick ich da immer noch nicht ganz durch.

Folgender Fall:

- Kauf eines BMW 530xi (Benziner + Allrad) im November 2010, Fahrzeug-Modelljahr 2006, 70tkm, 2 Vorbesitzer von einem (VW-)Gebrauchtwagenhändler (bei dem das Fahrzeug in Zahlung genommen wurde) für rund 21.000 €

- Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einem Zusatzbaustein, der die Erstattung des Kaufwerts vorsieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der ersten 12 Monate einen Totalschaden erleidet

- eigenverschuldeter Unfall am 01.06.2011, Vollkaskoschaden, da Totalschaden (28.000 € Schaden)

Heute habe ich die Versicherung angerufen und wollte mich mal nach dem Stand erkundigen, da ich mir langsam mal ein neues Fahrzeug zulegen muss. Ich bin leider bei der Antwort beinahe vom Stuhl gefallen.

- Wiederbeschaffungswert/Kaufwert des Fahrzeugs laut Gutachter 24.800 € (entspricht dem gezahlten, wenn ich den Einbau einer Autogasanlage (3.300 €) mit einrechne)

- Restwert des Fahrzeugs (8120 €) wird von der Zahlung abgezogen (klar, den bekomme ich ja anderweitig wieder)

- Zahlung von der Versicherung 12.000 €, da von dem Wiederbeschaffungswert (24.800 €) einmal der Restwert (8.120 €) und 19 % Mwst (rund 4.700 €) abgezogen werden.

Das Problem ist nur, ich habe nie 19 % Mwst bezahlt! Das Fahrzeug habe ich ja nicht neu gekauft, der Wagen war schon 5 Jahre alt und wurde dementsprechend auch nur differenzbesteuert (steht auch so auf dem Kaufvertrag). Ich kann nicht verstehen, wie der Gutachter darauf kommt, dass ein Fahrzeug in dem Alter noch regelbesteuert verkauft wurde und ein gleiches Fahrzeug auch heute noch regelbesteuert verkauft wird (die Baureihe gibt es schon seit 1,5 Jahren nichtmehr). So wie ich die Besteuerung verstehe werde nur Neufahrzeuge regelbesteuert.

Das Gutachten habe ich noch nicht, deswegen kann ich den Gutachter auch noch nicht anrufen. All diese Informationen habe ich bisher von der Versicherung.

Ist das (anhand der vorhandenen Daten) gerechtfertigt? Bleibe ich am Ende auf mehr als 4.500 € sitzen? Ich dachte eigentlich dieser Zusatzbaustein bei der Vollkasko würde mich vor den ganzen Fragen um irgendwelche errechneten Werte bewahren und dazu führen, dass ich einfach das bekomme, was ich gezahlt habe und fertig.

Das war wohl sehr sehr naiv.

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2011 um 17:23

@Hafi545

Ich kann den TE schon verstehen.

 

Er hat ein Fahrzeug gekauft, eine Autogasanlage eingebaut und dementsprechend 24.000 Euro investiert.

 

Bankkonto steht 24.000 Euro im Minus

 

Der Versicherer verspricht ihm im Falle eines Totalschadens eine Kaufpreisentschädigung (= 24.000 Euro)

 

Der Totalschaden tritt ein. Das der TE überhaupt wieder ein Auto kaufen muss, schreibt ihm der Versicherer nicht in die Bedingungen und er erwartet die versprochenen 24.000 Euro

 

Bankkonto wird wieder ausgeglichen.

 

Nun zieht ihm der Versicherer aber 19% Mehrwertsteuer ab und überweist auf das Bankonto rd. 19.500 Euro

 

Bankkonto steht mit rd. 4.500 Euro im Minus

 

Zitat:

Origninal geschrieben von Hafi545

Wenn es aber nicht passiert, weil Du den Wagen privat kaufst oder einen anderen Wagen kaufst, ist Dir insoweit auch kein Schaden entstanden.

Wieso hier dem TE kein Schaden entstanden ist, erschließt sich (auch?) mir nicht.

 

 

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Moin,

Hatte dieses Jahr auch einen Totalschaden, wenn Du Dir ein anderes KFZ gekauft hast und der Versicherung den Kaufvertrag faxt, dann erhälst Du die Mwst im Nachherein von der Versicherung.

Die Regulierung nach Gutachten wird immer ohne MWST eratattet.

am 30. Juni 2011 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

Hatte dieses Jahr auch einen Totalschaden, wenn Du Dir ein anderes KFZ gekauft hast und der Versicherung den Kaufvertrag faxt, dann erhälst Du die Mwst im Nachherein von der Versicherung.

 

Die Regulierung nach Gutachten wird immer ohne MWST eratattet.

Und dann gibt es noch die Versicherungen, die pfeifen darauf, bei einem Totalschaden zu unterscheiden, ob Differenz- oder Regelbesteuert und zahlen bei Privatpersonen immer mit Mehrwertsteuer. Damit vermeiden sie unnötige Diskussionen und zusätzliche Arbeit.

 

@TE

Auch Fahrzeuge deines Alters/Preisklasse werden noch mit ausgewiesener Mehrwertsteuer am Gebrauchtwagenmarkt angeboten. Erwirbst du solch ein Fahrzeug und legst du deinem Kaskoversicherer die Rechnung vor, erhälst du auch noch die Mehrwertsteuer. Wie du das Fahrzeug erworben hast (Differenz- oder Regelbesteuert), spielt keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Und dann gibt es noch die Versicherungen, die pfeifen darauf, bei einem Totalschaden zu unterscheiden, ob Differenz- oder Regelbesteuert und zahlen bei Privatpersonen immer mit Mehrwertsteuer. Damit vermeiden sie unnötige Diskussionen und zusätzliche Arbeit.

Stimmt, kann ich bestätigen :)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 18:23

Das Problem ist ja nicht, dass die Mehrwertsteuer erstmal einbehalten wird und dann bis zur maximal einbehaltenen Höhe ausgezahlt werden.

Das Problem ist, dass 19 % Mwst einbehalten werden, ich aber (natürlich) wieder ein Fahrzeug kaufe was differenzbesteuert wird (also zirka 2,5 % Mwst vom Gesamtwert) und ich deswegen davon ausgehe, dass ich zirka 16,5 % Verlust mache (ausgehend davon, dass die beiden Fahrzeuge gleich teuer sind/waren).

Würden 2,5 % Mwst vom alten Auto einbehalten (weil damals differenzbesteuert) und ich würde wieder 2,5 % (weil auch diesmal differenzbesteuert) wiederbekommen wäre ja alles kein Thema.

Wie kann denn ein PKW, welcher nicht neu ist mit 19 % Mwst besteuert werden? Ich dachte die 19 % auf den gesamten Kaufpreis gäbe es nur bei Neuwagen und ansonsten würde beim Kauf beim Händler nur noch dessen Marge mit 19 % besteuert?

Irgendwie ist Steuerrecht für mich echt ein Buch mit sieben Siegeln...

So wie das aussieht wäre das ein wahrer Worst case, der mich, zusätzlich zur Höherstufung und der Tatsache, dass ich kein adäquates Fahrzeug finden kann, auch noch 4.500 € Verlust machen werde.

Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich könnte ja auch den alten Kaufvertrag und den neuen an die Versicherung schicken, dann sieht man ja, dass beides Mal nur differenzbesteuert wurde.

Wenn die Versicherung 19% MWST einbehält, reguliert sie auch 19% nach, hatte aber auch schon einer meiner Vorschreiber berichtet.

am 30. Juni 2011 um 18:33

Die Differenzbesteuerung kommt nur dann in Betracht, wenn der Gegenstand durch den Händler umsatzsteuerfrei erworben wurde, also von Privatpersonen oder Kleinunternehmern im Sinne des UStG. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du ein regelbesteuertes Gebrauchtfahrzeug findest, ist also nicht unbedingt gering…

am 30. Juni 2011 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Exilhesse

 

 

Irgendwie ist Steuerrecht für mich echt ein Buch mit sieben Siegeln...

Bei 33.000 (+-) Steuerparagraphen steht du damit nicht ganz allein da :D

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 18:53

Ok, der Tag war definitiv zu lange und habe anscheinend zu viel um die Ohren.

Deshalb ganz real:

- Ich werde jetzt ein Fahrzeug für 16.200 € kaufen

- Restwert des Fahrzeugs 8.120 €

- Versicherung zahlt erstmal zirka 12.000 €

Was bekomme ich jetzt noch, nachdem ich den Kaufvertrag eingereicht habe? 3078 € (19 % von 16.200 €)?

Würde ja auch bedeuten, dass es sinnvoller gewesen wäre, ein teureres Fahrzeug als Ersatz zu kaufen , damit ich die vollen 19 % von meinem Altfahrzeug wiederbekomme.

Danke schonmal, ich glaube ich stehe einfach auf der Leitung.

richtig, du bekommst nun nur noch die anteilige mehrwertsteuer auf die 16.200 euro.

du hättest dir also theoretisch auch ein auto für 24.800 euro kaufen können, dann hättest du den vollen mehrwertsteuerbetrag wieder bekommen.

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 20:25

Danke euch allen.

Wenn ich auch hier 19 % zurückbekomme, dann ist ja alles klar. Hörte sich nur leider am Telefon bei der Schadensstelle nicht so an und das hat mich sehr stutzig gemacht.

Du solltest das nicht an den "19%" festmachen.

 

Du bekommst grundsätzlich die MwSt, die Du für das Ersatzfahrzeug konkret ausgeben musstest, bis maximal zu dem Betrag, der vom Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs abgezogen wurde.

 

Hafi

Hmm, bin nicht sicher ob der TE das jetzt verstanden hat, daher nochmal kurz ;)

Er muss jetzt ein Auto kaufen bei dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann. Diese MwSt bekommt er nach einreichen des Kaufvertrags von der Versicherung zurück.

Kauft er jetzt zb von Privat, dann gibts keine weitere Erstattung. Nur ein Händler kann die MwSt ausweisen, aber nur dann wenn der Händler selbst beim Kauf die MwSt zahlen musste.

Grüße

Steini

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 22:19

Sch*****, das würde ja wieder diese Variante bedeuten:

"Das Problem ist, dass 19 % Mwst einbehalten werden, ich aber (natürlich) wieder ein Fahrzeug kaufe was differenzbesteuert wird (also zirka 2,5 % Mwst vom Gesamtwert) und ich deswegen davon ausgehe, dass ich zirka 16,5 % Verlust mache (ausgehend davon, dass die beiden Fahrzeuge gleich teuer sind/waren)."

Ich zahle garkeine ausgewiesene Mwst bei meinem Ersatzauto, zumindest keine, die auf irgendeiner Rechnung steht. Ich habe extra nochmal nachgefragt, der wagen ist differenzbesteuert (wurde auch in Zahlung gegeben, wie mein erster)

Warum sagt einem das keiner? Der Vertrag für das neue Auto ist schon unterschrieben, es wird jetzt sehr ungemütlich davon zurückzutreten. Das bedeutet, dass mein neues Auto statt 16.200 € rund 4.000 € mehr kostet, da ich diese verliere. Also ist es definitiv sinnvoller ein teureres Fahrzeug zu kaufen, mit ausweisbarer Mwst, damit ich keinen Riesenverlust mache.

Wann ist die Mwst. ausweisbar bei einm Händler? Nicht, wenn er einen Privatwagen in Zahlung nimmt und verkauft, soviel habe ich schon gelernt. Also nur bei runtergerittenen Geschäftsfahrzeugen?

Eure Empfehlung:

1. Fahrzeug kaufen und mit dem nicht zurückerstatteten Geld leben?

2. versuchen vom Vertrag zurückzutreten und ein Fahrzeug suchen, bei dem die Mwst ausweisbar ist?

3. versuchen den Gutachter umzustimmen, damit er nicht von der Regelbesteuerung ausgeht und mir nicht die 19 % abgezogen werden?

Ich mache das sehr wohl an den "19 %" fest, schliesslich habe ich keine 4.000 € zu verschenken, auch wenn ich diesen Unfall verursacht habe. Ich fühle mich eigentlich ziemlich verar*cht

am 1. Juli 2011 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von Exilhesse

 

Eure Empfehlung:

1. Fahrzeug kaufen und mit dem nicht zurückerstatteten Geld leben?

2. versuchen vom Vertrag zurückzutreten und ein Fahrzeug suchen, bei dem die Mwst ausweisbar ist?

3. versuchen den Gutachter umzustimmen, damit er nicht von der Regelbesteuerung ausgeht und mir nicht die 19 % abgezogen werden?

 

Ich mache das sehr wohl an den "19 %" fest, schliesslich habe ich keine 4.000 € zu verschenken, auch wenn ich diesen Unfall verursacht habe. Ich fühle mich eigentlich ziemlich verar*cht

Die beste Empfehlung ist, sich nach vorherigem Studium der Versicherungsbedingungen doch mal mit dem eigenen Versicherer zu unterhalten (besser mit dem zuständigen Abteilungsleiter).

 

Aus eigener Anschauung kann ich hinsichtlich der Mehrwertsteuererstattung nicht viel beitragen, da sich mein Arbeitgeber dazu entschlossen hat, bei einem Totalschaden die Mehrwertsteuer bei Privatpersonen immer zu erstatten.

 

Was nun in deinen Versicherungsbedingungen steht, wissen wir natürlich nicht. Ich zitiere mal aus den Musterbedingungen des GDV:

 

Zitat:

A.2.6.1

Bei Totalschaden, Zersto?rung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

A 2.9.

Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese fu?r Sie bei der von Ihnen gewa?hlten Schadenbeseitigung tatsa?chlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Ich würde mich bei einer derartigen Formulierung schon mit meinem Versicherer "anlegen". Das beschädigte Fahrzeug wurde ohne gesondert ausgewiesene Mehrwertsteuer erworben und beim Ersatzfahrzeug trifft das gleiche zu. Welcher Versicherungslaie sollte hier verstehen, dass er nur ein Ersatzfahrzeug mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer erwerben darf, um eine vollständige Entschädigungsleistung zu erhalten. In diesem Zusammenhang dürfte auch die Formulierung hinsichtlich der Kaufpreisentschädigung sicherlich auch nicht gänzlich uninteressant sein.

 

 

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