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Vollkaskoschaden / Versicherer zahlt MwSt. nicht und andere Ungereimtheiten

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 13:56

Hallo Leute!

Vorneweg: Falls der Text zu lang wird, entschuldige ich mich bereits jetzt dafür. Ich weiß, dass hier keine verbindliche Rechtshilfe angeboten wird, trotzdem interessiert mich eure Meinung. =)

Folgender Sachverhalt:

Im Oktober 2010 habe ich einen Auffahrunfall verursacht. Den Schaden vom Vordermann hat die Haftpflicht geregelt. Zusätzlich ist mir dann jemand noch hinten reingefahren. Letztendlich handelte es sich bei meinem Wagen (Opel Astra) um einen wirtschaftlichen Totalschaden, denn der Wiederbeschaffungswert (inkl. MwSt.) beträgt 8950 € und die Reparaturkosten, ebenfalls inkl. MwSt, liegen bei 10186 €. Der Restwert des Fahrzeugs lag bei 3240 €. Das Fahrzeug habe ich mittlerweile zum Restwert verkauft und zusätzlich von der Versicherung (ADAC) die Differenz zum Wiederbeschaffungswert MINUS die Selbstbeteiligung (300 €) bekommen. Gleichzeitig versicherte man mir damals (telefonisch), dass ich noch zusätzlich die MwSt. erstattet bekomme, falls ich ein Ersatzfahrzeug von einem Händler kaufen sollte. Erstattet wird dabei die MwSt, die in der Rechnung zum Ersatzfahrzeug ausgewiesen ist, aber auch nur bis zu der Höhe, wie sie im Gutachten bei den Reparaturkosten ausgewiesen ist (also bis zu 1626,49 €). Ich habe mehrmals nachgefragt, ob denn tatsächlich die MwSt. der Reparaturkosten als Basis genommen wird und nicht etwa die des Wiederbeschaffungswerts. Als Antwort bekam ich immer, "Basis ist die MwSt. der Reparaturkosten", zu hören (ebenfalls alles telefonisch).

Soweit so gut. Ich habe nun ein Ersatzfahrzeug gekauft und wie vom Versicherer gefordert, die Rechnung sowie den Zulassungsschein an den Versicherer geschickt, damit ich die MwSt. vom Ersatzfahrzeug (ca. 1200 €) erstattet bekomme. Nun kam als Antwort zurück, dass eine Erstattung nicht mehr möglich sei, da bei der Abrechnung bereits Bruttowerte berücksichtigt worden seien. Diese Aussage stimmt ja auch soweit, denn wie ich befürchtet habe, geht die Versicherung nun vom Wiederbeschaffungswert als Basis aus und verweigert deshalb noch eine Nachzahlung.

1 - Nun frage ich mich, was hier als Basis genommen wird? Die Versicherung ist sich da offenbar nicht sicher (erst die Reparaturkosten, dann auf einmal der Wiederbeschaffungswert). In den Unterlagen zum Vertrag steht nichts dazu und von ähnlichen Fällen habe ich bisher nichts gehört bzw. gelesen.

2 - Eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Die ADAC-Autoversicherung garantiert bei Totalschaden von Gebrauchtfahrzeugen, die Kaufpreisentschädigung in voller Höhe. Und das bis zu 24 Monate nach Kauf und Zulassung des Wagens auf mich. Obwohl der Wagen ca. 15 Monate auf mich zugelassen war, habe ich nur den Wiederbeschaffungswert bekommen anstatt den Kaufpreis (9990 €). Müsste die Versicherung in diesem Fall nicht zu ihrem Versprechen stehen?

3 - Zusätzlich sei angemerkt, dass ich trotz Aufforderung, bis heute keine einzige schriftliche Benachrichtigung zu diesem Kaskoschaden (Unfall, Abwicklung, Auszahlung usw.) bekommen habe, obwohl immerhin rund fünf Monate vergangen sind. Ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet?

Vielen Dank für das Interesse!

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14 Antworten

Ganz kurz zu 2.: Die Neuwertentschädigung trifft nur bei Kauf eines Neuwagens in Kraft, nicht bei Kauf eines Gebrauchten, Jahreswagens o.ä.

Für den Rest stecke ich nicht tief genug in der Schadenbearbeitung drin. Hier sollte dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht besser Hilfe leisten können.

MfG Paule

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von paul780bertone

Ganz kurz zu 2.: Die Neuwertentschädigung trifft nur bei Kauf eines Neuwagens in Kraft, nicht bei Kauf eines Gebrauchten, Jahreswagens o.ä.

Die ADAC-Autoversicherung bietet neben der Neuwertentschädigung, wie du sie geschildert hast, auch eine Entschädigung für Gebrauchte. Die heißt hier halt "Kaufpreisentschädigung". Voraussetzung ist halt, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist, was es ja in diesem Fall war.

am 23. Februar 2011 um 15:04

Hilfreich wäre es, wenn Du die Abrechnung genau im Forum mal angeben würdest wie sie im Abrechnungsschreiben stand.

Dann könnte man daran erkennen, welche Wert angesetzt wurden.

Wenn bei der Abrechnung die Merhwertsteuer wirklich abgezogen wurde vom Wiederbeschaffungswert, dann besteht auch der spätere Anspruch bei Nachweis wie Du es geschildert hast.

Gib doch mal die Abrechnungswerte bekannt...

Neupreisregulierung war doch nicht Thema oder ???

am 23. Februar 2011 um 15:16

Ach und noch was :

DU hast einen Anspruch auf ein akkurates Abrechnungsschreiben ... mach Druck und forder eines an..

wer nichts zu verbergen hat dürfte auch nicht zögern...

.....wenn Du beim ADAC die Kaufpreisentschädigung vereinbart hast und es sich um einen Totalschaden handelt, solltest Du vom Versicherer folgenden Betrag überwiesen bekommen:

9.990,00 EUR (Kaufpreis)

-1.670,70 EUR (MwSt versichertes Fahrzeug)

-3.240,00 EUR (Restwert)

- 300,00 EUR (SB)

=4.779,30 EUR

+1.200,00 EUR (MwSt Ersatzfahrzeug)

=5.979,30 EUR

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von darkangel4

Hilfreich wäre es, wenn Du die Abrechnung genau im Forum mal angeben würdest wie sie im Abrechnungsschreiben stand.

Wie bereits geschrieben, habe ich bisher nichts schriftliches von der Versicherung bekommen. Ich habe nur telefonisch mitgeteilt bekommen (auch nur, weil ich angerufen habe), dass die Abrechnung auf Basis des Gutachtens ungefähr so aussah:

1. Reparaturkosten (inkl. MwSt.): 10186,94 €

2. Wiederbeschaffungswert (inkl. MwSt.): 8950,00 €

3. => Ergebnis: Totalschaden

4. Fahrzeug-Restwert: 3240,00 €

5. Selbstbeteiligung Vollkasko: 300,00 €

6. => Auszahlung der Versicherung: Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbsbeteiligung = 8950,00 - 3240,00 - 300,00 = 5410,00 € (Tut zwar nichts zur Sache, aber dieser Betrag ging direkt an die Bank, bei der ich den Wagen finanziert hatte)

Zitat:

Original geschrieben von darkangel4

Wenn bei der Abrechnung die Merhwertsteuer wirklich abgezogen wurde vom Wiederbeschaffungswert, dann besteht auch der spätere Anspruch bei Nachweis wie Du es geschildert hast.

Wie aus der obigen Rechnung hervorgeht, wurde der WBW als Basis angesetzt. Das ist ja meiner Kenntnis nach auch üblich und richtig so. Mich verwirrt aber die folgende zuerst getätigte Aussage seitens des Versicherers: "Beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs wird die MwSt. des Ersatzfahrzeugs erstattet. Einzige Voraussetzung: Die MwSt. wird nur bis zu der Höhe erstattet, wie sie im Gutachten des alten Fahrzeugs bei den Reparaturkosten, nicht WBW, ausgewiesen ist (also 1626,49 €)." Das Ersatzfahrzeug hat 7.590 € gekostet, die darin enthaltene MwSt. beträgt ca. 1200 €. Da 1200 € nun mal kleiner als 1626,49 € ist, müsste ich eben noch 1200 € vom Versicherer bekommen. Natürlich vorausgesetzt, dass oben gemachte Aussage seitens des Versicherers gilt. Nun gilt oben gemachte Aussage aber plötzlich nicht mehr, sprich durch die obige Abrechnung sei bereits alles abgegolten. Verwirrend ist das schon.

Zitat:

Original geschrieben von darkangel4

Neupreisregulierung war doch nicht Thema oder ???

Die Frage zur Kaufpreisentschädigung sollte man sich gesondert anschauen. Folgendes steht in den AGBs der ADAC-Autoversicherung: "In der Vollkasko- oder Gebrauchtwagenkaskoversicherung zahlen wir, wenn ein Totalschaden, ein Verlust oder eine Zerstörung eintritt, innerhalb der nachfolgend genannten Frist – beginnend ab der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie den Kaufpreis des Fahrzeugs oder ab der erstmaligen Beantragung

durch Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Beantragung. Frist im Tarif ADAC-AutoVersicherung KomfortVario = 24 Monate. Der Kaufpreis ist uns durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen."

Ich hatte das Fahrzeug im April 2009 für 9990 € von einem Händler gekauft und auf mich zugelassen. Den Schaden hatte ich im Oktober 2010. Die Frist wird also eingehalten. Ich müsste doch dann die vollen 9990 € bekommen, natürlich abzüglich Restwert und SB, oder nicht?

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

.....wenn Du beim ADAC die Kaufpreisentschädigung vereinbart hast und es sich um einen Totalschaden handelt, solltest Du vom Versicherer folgenden Betrag überwiesen bekommen:

9.990,00 EUR (Kaufpreis)

-1.670,70 EUR (MwSt versichertes Fahrzeug)

-3.240,00 EUR (Restwert)

- 300,00 EUR (SB)

=4.779,30 EUR

+1.200,00 EUR (MwSt Ersatzfahrzeug)

=5.979,30 EUR

Ich würde eher folgendermaßen rechnen:

9.990,00 EUR (Kaufpreis)

-3.240,00 EUR (Restwert)

- 300,00 EUR (SB)

= 6.450,00 EUR

Würde man die MwSt. noch berücksichtigen sieht es dann so aus:

9.990,00 EUR (Kaufpreis)

-1.595,04 EUR (MwSt. des versicherten Fahrzeugs)

-3.240,00 EUR (Restwert)

- 300,00 EUR (SB)

+1.200,00 EUR (MwSt. des Ersatzfahrzeugs)

= 6.054,96 EUR

Erhalten habe ich im übrigen 5410 €, also je nachdem wie man rechnen muss, 1040 € bzw. rund 645 € weniger. Ich würde aber schon die erste Variante bevorzugen, da ja laut Vertrag der "volle" Kaufpreis erstattet wird.

Hast du denn den Kaufpreis bei dem Versicherer schon nachgewiesen? Soweit ich es sehen kann geht die Versicherung noch vom WBW aus.

Zitat:

Original geschrieben von musti05

Ich würde eher folgendermaßen rechnen:

9.990,00 EUR (Kaufpreis)

-3.240,00 EUR (Restwert)

- 300,00 EUR (SB)

= 6.450,00 EUR

Würde man die MwSt. noch berücksichtigen sieht es dann so aus:

9.990,00 EUR (Kaufpreis)

-1.595,04 EUR (MwSt. des versicherten Fahrzeugs)

-3.240,00 EUR (Restwert)

- 300,00 EUR (SB)

+1.200,00 EUR (MwSt. des Ersatzfahrzeugs)

= 6.054,96 EUR

Erhalten habe ich im übrigen 5410 €, also je nachdem wie man rechnen muss, 1040 € bzw. rund 645 € weniger.

.....der Kaufpreis ist der Betrag, der soz. versichert war, das waren 9.990 EUR brutto, also 8.395 EUR netto. Den RW hast Du vom Aufkäufer bekommen und die SB wird abgezogen. MwSt wird nur in der Höhe erstattet, in der sie auch angefallen ist, bis max. zu dem Betrag, den Du ursprünglich an MwSt versichert hattest (1.595 EUR). Deine zweite Rechnung (6.054,96 EUR) stimmt also.... (ich weiss grade nicht, wie ich auf 1.670,70 EUR gekommen bin). Der Sachbearbeiter hat also vermutlich einfach die vereinbarte Kaufpreisentschädigung übersehen.... Vielleicht ist die endgültige Abrechnung ja richtig, aber im Zweifel würd ich vorher nochmals auf doie Kaufpreisentschädigung hinweisen!

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

.....der Kaufpreis ist der Betrag, der soz. versichert war, das waren 9.990 EUR brutto, also 8.395 EUR netto. Den RW hast Du vom Aufkäufer bekommen und die SB wird abgezogen. MwSt wird nur in der Höhe erstattet, in der sie auch angefallen ist, bis max. zu dem Betrag, den Du ursprünglich an MwSt versichert hattest (1.595 EUR). Deine zweite Rechnung (6.054,96 EUR) stimmt also.... (ich weiss grade nicht, wie ich auf 1.670,70 EUR gekommen bin). Der Sachbearbeiter hat also vermutlich einfach die vereinbarte Kaufpreisentschädigung übersehen.... Vielleicht ist die endgültige Abrechnung ja richtig, aber im Zweifel würd ich vorher nochmals auf doie Kaufpreisentschädigung hinweisen!

Klingt einleuchtend, was du geschrieben hast. In die Richtung dachte ich zunächst auch. Was mich halt verwirrt hatte, war die Aussage vom Versicherer, dass die Abrechnung zunächst auf Basis der Reparaturkosten erfolgt. Ich hätte also der Aussage nach, neben den 8950 € noch ein Recht auf bis zu 1626,49 € MwSt.-Erstattung. Letztendlich stimmt diese Aussage jedoch nicht. Also Thema abgehakt, dumm genug, dass ich daran geglaubt habe.

Aber dann bleibt ja noch die Kaufpreisentschädigung. Diese wurde offensichtlich nicht durchgeführt wie sich jetzt herausstellt. So wie es aussieht, wird ein Anruf bei der ADAC fällig. Bleibt zu hoffen, dass die Jungs dort ihren Fehler einsehen.

Danke für eure Antworten!

am 23. Februar 2011 um 16:41

Die Abrechnung der ADAC-Autoversicherung ist wohl korrekt vorgenommen worden und wird sicherlich nicht mehr korrigiert

 

Zitat:

Auszug aus den AKB der ADAC-Autoversicherung

A.2.6.3 Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung erfüllt sein?

Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neu-/Kaufpreis- preisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.

Auf die Differenz zwischen dem WBW am Unfalltag (8950 Euro) und dem seinerzeit gezahlten Kaufpreis (9.990 Euro) hat man hiernach nur Anspruch, wenn auch wieder für (mindestens) 9.990 Euro ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird und dies durch Rechnung/Vertrag belegt wird. Da der Kaufpreis des Ersatzfahrzeuges den WBW am Unfalltag nicht übersteigt, wird die ADAC-Autoversicherung keine weitere Zahlung leisten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Die Abrechnung der ADAC-Autoversicherung ist wohl korrekt vorgenommen worden und wird sicherlich nicht mehr korrigiert

.....uuuups, diesen Passus bei ADAC habe ich übersehen. Hatte die AXA-Bedingungen da, die diese Einschränkung nicht haben.....

Mein Fehler!

am 23. Februar 2011 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Die Abrechnung der ADAC-Autoversicherung ist wohl korrekt vorgenommen worden und wird sicherlich nicht mehr korrigiert

.....uuuups, diesen Passus bei ADAC habe ich übersehen. Hatte die AXA-Bedingungen da, die diese Einschränkung nicht haben.....

 

Mein Fehler!

Es gab mal Zeiten, da konnte man die AKB einer x-beliebigen Versicherung zur Hand nehmen und Auskünfte erteilen.

 

Die sind aber spätestens seit 2008 vorbei.

 

 

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 17:01

Tja, damit hat sich dieses Thema erledigt. Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht und geantwortet haben. =)

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