Mercedes Händler verweigert Erfüllung von Ansprüchen
Moin zusammen,
ich habe vor einiger Zeit einen gebrauchten W213, 200T Benziner bei einem Händler (!) in Lage / Lemgo gekauft. Als es Probleme gab (nicht Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften bzw. mit gekauften Zubehörs) wurde der Geschäftsführer sofort unfreundlich und ausfallend. Ich konnte diese Dinge dann über eine Rechtsanwältin regeln. Nun - seitdem bin ich in besagtem Autohaus offenbar zu einer "Persona non grata" erklärt worden.
Es hat sich später herausgestellt, dass das Fahrzeug noch weitere Mängel aufweist. Als ich diese reklamiert habe (immer noch innerhalb der einjährigen Garantiezeit, die ich mit gekauft habe), wurde mir erklärt, dass ich keine Ansprüche habe. Punkt. Ich könne mich gerne an einen Anwalt wenden.
Mein Anwältin hat wieder übernommen. ABER: dieses Autohaus hat inzwischen einen der Standorte aufgegeben und es existiert ein Rechtsnachfolger, der aber nicht ausfindig zu machen ist. Die Geschäftsführung hat den Wechsel extrem gut verschleiert. Leider ist gem. meiner Anwältin ein solches Vorgehen in Deutschland nicht strafbar.
Mein Anwältin hat mir geraten, auf eine Klage vor Gericht zu verzichten, da die Aussichten auf Erfolg sehr zweifelhaft sind. Ich bin zudem in dieser Sache nicht rechtsschutzversichert.
Das Mercedes Stammhaus in Sindelfingen bzw. der Vorstand haben erklärt, dass sie sich aus solchen Angelegenheiten heraushalten.
An diese Stelle möchte ich einfach vor dem Autohaus in Lage / Lemgo warnen. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man einen PKW im Wert von 27.000 Euro in -offensichtlich- ungeprüftem Zustand verkauft und den Kunden bei begründeten Reklamationen einfach im Regen stehen lässt.
Für mich ist der Geschäftsführer unfähig und einfach nur dreist. Er hätte alle Möglichkeiten gehabt, das Ganze über seine Händlerhaftpflichtversicherung zu regeln. Und wenn die tatsächlich nicht eintrittspflichtig sein sollte, hätte er aus Anstand diese Sache intern regeln sollen. Aber Anstand sucht man heutzutage wohl vielerorts vergeblich...
31 Antworten
Zitat:
@Peter14 schrieb am 23. August 2024 um 21:33:00 Uhr:
Also "locker" sehe ich den Fall hier nicht. Aber das ist alles mehr als unter vorbehalt, dafür hat der TE einfach zu wenige Informationen gegeben.
Und was bringen jetzt irgendwelche Vermutungen deinerseits?
Wenn es so ist, wir der TE sagt und der Händler hat etwas als Ausstattung angegeben, was dann nicht verbaut ist, dann ist die Sache klar und das Gericht entscheidet sehr sicher zu Gunsten des Käufers. Warum habe ich bereits erläutert und bei Google findet man diese Fälle.
Der Anwalt rät davon ab, weil der Händler insolvent ist. Ganz anderes Thema. Darauf bezog sich mein ursprünglicher Kommentar aber überhaupt nicht.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 23. August 2024 um 22:00:39 Uhr:
Und was bringen jetzt irgendwelche Vermutungen deinerseits?Wenn es so ist, wir der TE sagt und der Händler hat etwas als Ausstattung angegeben, was dann nicht verbaut ist, dann ist die Sache klar und das Gericht entscheidet sehr sicher zu Gunsten des Käufers. Warum habe ich bereits erläutert und bei Google findet man diese Fälle.
Wir machen alle nur Vermutungen, weil der TE nichts erläutert und da bist du nicht besser als ich. Und der TE hat herzlich wenig angegeben.
Und die Sache ist bei einer fälschlich angegebenen Sache bei weitem nicht so klar, wie du sie darstellst. Auch das findet man bei Google.
Ein zentrales Element bei Gerichtsentscheidungen ist, war dieses Element Teil der Kaufentscheidung?
Das ist durchaus möglich und hier und da auch ganz sicher gegeben. Aber wer klagt, muss das auch begründen. Da gibt es keine Beweislastumkehr. Ein starkes Indiz dafür ist, dass das nicht gegeben ist, dass man es monatelang gar nicht merkt, dass das was man unbedingt wollte, gar nicht da ist.
Und weil der TE nicht in der Lage ist, das entsprechend zu begründen, warum er zwar vor dem Kauf von MBUX ausgegangen ist und diese Merkmale extrem geschätzt hat, aber dann monatelang hinter einem Tacho gesessen hat, der dem so gar nicht entsprochen hat ... naja, wie will man das auch begründen?
Da würde ich als Anwalt auch sagen: Keine Chance.
Das ist die eine Chance, die nicht da ist und die zweite ist natürlich auch jemand dafür finanziell dran zu bekommen. Da hat die Anwältin das Zweite mal nein gesagt.
Außer der TE trägt noch mehr vor, aber daran glaube ich nicht mehr.