Mercedes Händler verweigert Erfüllung von Ansprüchen

Mercedes E-Klasse W213

Moin zusammen,

ich habe vor einiger Zeit einen gebrauchten W213, 200T Benziner bei einem Händler (!) in Lage / Lemgo gekauft. Als es Probleme gab (nicht Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften bzw. mit gekauften Zubehörs) wurde der Geschäftsführer sofort unfreundlich und ausfallend. Ich konnte diese Dinge dann über eine Rechtsanwältin regeln. Nun - seitdem bin ich in besagtem Autohaus offenbar zu einer "Persona non grata" erklärt worden.

Es hat sich später herausgestellt, dass das Fahrzeug noch weitere Mängel aufweist. Als ich diese reklamiert habe (immer noch innerhalb der einjährigen Garantiezeit, die ich mit gekauft habe), wurde mir erklärt, dass ich keine Ansprüche habe. Punkt. Ich könne mich gerne an einen Anwalt wenden.

Mein Anwältin hat wieder übernommen. ABER: dieses Autohaus hat inzwischen einen der Standorte aufgegeben und es existiert ein Rechtsnachfolger, der aber nicht ausfindig zu machen ist. Die Geschäftsführung hat den Wechsel extrem gut verschleiert. Leider ist gem. meiner Anwältin ein solches Vorgehen in Deutschland nicht strafbar.

Mein Anwältin hat mir geraten, auf eine Klage vor Gericht zu verzichten, da die Aussichten auf Erfolg sehr zweifelhaft sind. Ich bin zudem in dieser Sache nicht rechtsschutzversichert.

Das Mercedes Stammhaus in Sindelfingen bzw. der Vorstand haben erklärt, dass sie sich aus solchen Angelegenheiten heraushalten.

An diese Stelle möchte ich einfach vor dem Autohaus in Lage / Lemgo warnen. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man einen PKW im Wert von 27.000 Euro in -offensichtlich- ungeprüftem Zustand verkauft und den Kunden bei begründeten Reklamationen einfach im Regen stehen lässt.

Für mich ist der Geschäftsführer unfähig und einfach nur dreist. Er hätte alle Möglichkeiten gehabt, das Ganze über seine Händlerhaftpflichtversicherung zu regeln. Und wenn die tatsächlich nicht eintrittspflichtig sein sollte, hätte er aus Anstand diese Sache intern regeln sollen. Aber Anstand sucht man heutzutage wohl vielerorts vergeblich...

31 Antworten

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 22. August 2024 um 17:42:54 Uhr:


Wenn sein/ihr Auftreten so war wie hier im Faden, wundert mich der Fallverlauf nicht.....

Sehe ich definitiv anders - und bin eindeutig aufseiten des TS!
Auch ich wurde beim Kauf meines jetzigen Wagens (S213 VorMopf Bj. 2018, 220d) vor ca. 2,5 Jahren vom Verkäufer (MB-Händler) ebenfalls mit kleinen Tricks "bearbeitet", damit ich leichter/schneller den "attraktiven und absolut fairen" Kaufpreis akzeptiere. Der Wagen (Junger Stern, mit 2 Jahren MB-Garantie) wurde mir z.B. als "Scheckheft gepflegt" verkauft- was auch der Tatsache entsprach! Nur: hier hat das Wort "lückenlos" gefehlt! (die 2. Wartung wurde mit 117 Tagen Verzug durchgeführt = 27 Tage zu viel). Diese (für den Wert des Wagens doch ziemlich relevante!) Eigenschaft wurde "elegant" verschwiegen, auch wenn ich die Wartungshistorie als Ausdruck erhalten habe. Mit aller Klarheit habe ich es erst vor Kurzem, bei der Wartung A3, in einer anderen MB-Werkstatt erfahren...
Und was sagt Ihr nun dazu: Pech gehabt? Selber schuld! Du hättest dich vorher besser informieren sollen?
So etwas sagt sich immer leicht - wenn man selbst nicht betroffen ist!
Gruß in die Runde,
Papa62

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 22. August 2024 um 17:08:58 Uhr:


Was hat Dein Fahrzeug für eine EZ?

Er hat noch einen anderen Thread, da ist es ein Bj. 2016er.

Mich wundert der Fall irgendwie schon sehr. Der TE hat nur die Geschichte mit "MBUX und erweiterten Funktionen MBUX" raus gelassen inkl. den Codes für diese Ausstattungsmerkmale. Das ist vorstellbar, einfach ein Copy-Paste-Fehler.

Insgesamt muss man wissen, dass bei seinem Vor-Mopf (einer der ersten) die Infotainment Ausstattung in Serie sich Audio 20 nennt und beim Mopf "MBUX und erweiterten Funktionen MBUX". Aber den Mopf gab es erst seit 2020.

Es ist zweimal nicht mehr als Serie, wobei natürlich die Serie im Mopf besser ist, als im Vormopf, vor allem bei der Infotainmentnummer. Das ist der Zahn der Zeit, der bei der Elektronik besonders zuschlägt. Neueres Auto bedeutet aber auch teurer,.

Selbst wenn das Autohaus hier die Serie des Mopfs angegeben hat, dann hätte ich wie seine Anwältin Bauchschmerzen, dass dieser Fehler nun wirklich vor Gericht etwas einbringt. Nur wer weiß, was MBUX von Audio 20 unterscheidet, der kennt den Unterschied. Wer das weiß, der weiß, dass es ein Fehler ist. Der Laie, der ein 2016er Fahrzeug kauft, der nimmt nicht die Ausstattungsliste eines 2021er Modells daher, erkundigt sich dort, was MBUX eigentlich ist, um dann die Nummer auf das anvisierte 2016er Modell zu übertragen. Und der TE hat das auch ganz sicher nicht gemacht. Das ist nur eine Nummer im Nachgang und die ist nicht sonderlich glaubwürdig.

War das alles oder ist da noch mehr? Noch mehr würde interessieren.

Diese eine Nummer geht voll Richtung Händler, damit hat keine Garantie und keine Konzernzetrale zu tun. Aber der TE suggeriert ja, es ist noch mehr. Das ist denkbar (ist schließlich ein 8 Jahre altes Fahrzeug) und wenn das tatsächlich, wo ich wenig Zweifel hege, ein Pleite-Autohaus ist bzw. war, dann kommt da der Kundenservice kurz vor knapp sicher mehr als kurz. Da haben Angestellte und vor allem Geschäftsführer andere Sorgen und Nöte.

Und da wäre ich ein zweites mal bei der eigenen Anwältin, Pleiteunternehmen zu verklagen ist keine tolle Idee. In eine leere Tasche zu greifen, hat noch nie was gebracht.

Allerdings ist sein Warnhinweis damit auch obsolet, wenn ein ganz anderes Unternehmen die Räumlichkeiten übernommen hat, keine Rechtnachfolge darstellt, das Alte weg ist, was will man dann noch warnen?

Zitat:

@Papa62 schrieb am 22. August 2024 um 22:20:18 Uhr:



Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 22. August 2024 um 17:42:54 Uhr:


Wenn sein/ihr Auftreten so war wie hier im Faden, wundert mich der Fallverlauf nicht.....

Sehe ich definitiv anders - und bin eindeutig aufseiten des TS!
Auch ich wurde beim Kauf meines jetzigen Wagens (S213 VorMopf Bj. 2018, 220d) vor ca. 2,5 Jahren vom Verkäufer (MB-Händler) ebenfalls mit kleinen Tricks "bearbeitet", damit ich leichter/schneller den "attraktiven und absolut fairen" Kaufpreis akzeptiere. Der Wagen (Junger Stern, mit 2 Jahren MB-Garantie) wurde mir z.B. als "Scheckheft gepflegt" verkauft- was auch der Tatsache entsprach! Nur: hier hat das Wort "lückenlos" gefehlt! (die 2. Wartung wurde mit 117 Tagen Verzug durchgeführt = 27 Tage zu viel). Diese (für den Wert des Wagens doch ziemlich relevante!) Eigenschaft wurde "elegant" verschwiegen, auch wenn ich die Wartungshistorie als Ausdruck erhalten habe. Mit aller Klarheit habe ich es erst vor Kurzem, bei der Wartung A3, in einer anderen MB-Werkstatt erfahren...
Und was sagt Ihr nun dazu: Pech gehabt? Selber schuld! Du hättest dich vorher besser informieren sollen?
So etwas sagt sich immer leicht - wenn man selbst nicht betroffen ist!
Gruß in die Runde,
Papa62

Mmh, wie willst du das beurteilen? Du kennst den Fall des TE doch genau nur wie alle anderen hier. Sein Auftreten als auch die genauen Umstände der MBUX Story sind uns unbekannt, bzw nur von 1 Seite dargestellt. Ich stelle mich erst auf 1 Seite, wenn ich beide kenne.

Und ob in deinem Fall wirklich bewusst getrickst wurde, nur um die 27 Tage Lücke zu "verschleiern"?
Dein Auto war beim Kauf ca 4 Jahre alt. Werksgarantie ist damit lange vorbei.
Inwieweit soll ein um 27 Tage überzogener Service einen "ziemlich relevanten" Einfluss auf den Wert des Wagens haben? Weil vielleicht mal eine Kulanzentscheidung deshalb abgelehnt werden könnte? Für mich hätten diese 27 Tage keinerlei Einfluss auf meine Kaufentscheidung.

… zumal auch bei 117 Tagen über dem eigentlichen Wartungsdatum ein einmaliger Wiedereinstieg möglich ist. Falls nicht noch weitere Service-Termine derart überzogen wurden, kann der Wagen dann ohne wenn und aber, entsprechend der MB Definition, als „Scheckheft gepflegt“ betitelt werden.

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Hallo @nicoahlmann und @Tobias1001,
in der Wartungsübersicht (Digit. Servicebericht) meines Wagen ist das Kästchen bei "Service-Intervall nach Vorgaben der Mercedes Benz AG eingehalten" nicht angekreuzt - und das bleibt weiter so, bis an sein Lebensende. Dass das beim Verkauf des Wagens keine Relevanz haben soll, muss mir jemand noch einmal erklären...Der Wagen war beim Kauf 3,5 Jahre als und hatte rd. 45Tkm runter.
Das hatte (bisher jedenfalls!) keinen Einfluss auf den Abschluss und auf die Verlängerung der Garantie und wird hoffentlich auch keinen Einfluss auf eine evtl. Leistung haben, falls es einmal soweit kommt!
Und nein - das Fehlen des Kreuzchens hätte vermutlich letztlich auch keinen Einfluss auf meine Kaufentscheidung bei dem Wagen gehabt - aber eben möglicherweise auf den Kaufpreis!
Gruß, Papa62

Bei mir war eine ausgelassene Wartung bei einer Laufleistung von 18.000km in vier Jahren MB Grund genug, eine bereits gemachte Kulanzzusage wieder zurück zu ziehen. Mit viel Ärger verbunden hat schließlich der Verkäufer die Kosten übernehmen und zusätzlich einen Teil des Kaufpreises erstatten müssen - allerdings erst nach einer Gerichtsentscheidung dazu. Summa summarum ging es es um 3.000,- Kaufpreiserstattung und in etwa die gleiche Summe an Reparaturkosten.

Ich kann den TE verstehen.

Wobei ich jetzt eine ausgelassene Wartung schon definitiv anders einordnen würde als eine um 27 Tage überzogene.

Zitat:

ist das Kästchen bei "Service-Intervall nach Vorgaben der Mercedes Benz AG eingehalten" nicht angekreuzt - und das bleibt weiter so, bis an sein Lebensende. Dass das beim Verkauf des Wagens keine Relevanz haben soll, muss mir jemand noch einmal erklären.

Das Auto ist jetzt also 6 Jahre alt. Wenn du ihn z.B. nur noch 2 Jahre fährst, ist er schon 8 . Wenn dann wirklich noch jemand auf das fehlende Häkchen pocht, zeigst du einfach die Liste der durchgeführten Wartungen, wo nachvollziehbar ist, dass jeder Service gemacht wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand bei so einem alten Fahrzeug an 27 Tagen aufgeilt.

Zitat:

@Old Man schrieb am 22. August 2024 um 15:16:38 Uhr:


Hast du das Fahrzeug online gekauft ohne es zu besichtigen? Keine Probefahrt, gekauft wie gesehen? Audio 20, Comand oder MBUX da sind ja Welten zwischen. Wenn man sich vorher informiert, erkennt man die Unterschiede. Ich unterschreibe erst ,wenn mir alle zugesicherten Eigenschaften vom Verkäufer gezeigt und erklärt wurden. Alles andere ist meines Erachtens fahrlässig und Eigenverachulden.

So ein Blödsinn. Es gilt kein "gekauft wie gesehen" bei gewerblichem Verkauf an privat! Der gewerbliche Verkäufer hat besondere Sorgfaltspflichten und der TE könnte den Wagen jetzt locker per Gericht zurückgeben, der Fall ist glasklar. Nur kommt er wegen der Tricks des Autohauses nicht zu seinem Recht und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Der natürlich nicht ganz unverschuldet ist, auch klar. Aber wenn ein Autohaus eine Ausstattung zusichert, dann glaube ich das und 99/100 Käufern auch. Gerade wenn man fremd bei MB ist, gibt es 1000 Dinge die man beachten muss bei der Probefahrt, weil vor allem die Fahreigenschaften wichtig sind. Man übersieht IMMER etwas wenn man das nicht professionell als Job macht.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 23. August 2024 um 08:42:04 Uhr:



Zitat:

@Old Man schrieb am 22. August 2024 um 15:16:38 Uhr:


Hast du das Fahrzeug online gekauft ohne es zu besichtigen? Keine Probefahrt, gekauft wie gesehen? Audio 20, Comand oder MBUX da sind ja Welten zwischen. Wenn man sich vorher informiert, erkennt man die Unterschiede. Ich unterschreibe erst ,wenn mir alle zugesicherten Eigenschaften vom Verkäufer gezeigt und erklärt wurden. Alles andere ist meines Erachtens fahrlässig und Eigenverachulden.

So ein Blödsinn. Es gilt kein "gekauft wie gesehen" bei gewerblichem Verkauf an privat! Der gewerbliche Verkäufer hat besondere Sorgfaltspflichten und der TE könnte den Wagen jetzt locker per Gericht zurückgeben, der Fall ist glasklar. Nur kommt er wegen der Tricks des Autohauses nicht zu seinem Recht und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Der natürlich nicht ganz unverschuldet ist, auch klar. Aber wenn ein Autohaus eine Ausstattung zusichert, dann glaube ich das und 99/100 Käufern auch. Gerade wenn man fremd bei MB ist, gibt es 1000 Dinge die man beachten muss bei der Probefahrt, weil vor allem die Fahreigenschaften wichtig sind. Man übersieht IMMER etwas wenn man das nicht professionell als Job macht.

Wieso Blödsin, das war eine Frage an den TE. Glauben heißt soviel wie nicht wissen und Wissen was der TE gemacht hat weis keiner. (Probefahrt) Bevor ich 27000 € ausgebe, mache ich mich schlau, dafür gibt es das Internet. Und ich Glaube nicht das 99% der Käufer so handeln. Der TE wäre von seiner Anwältin gut beraten gewesen hätte man eine Rückabwicklung per Gericht des Kaufvertrages abgestrebt. Das wäre die bessere Entscheidung gewesen. Und im Nachhinein sind wir alle schlauer.

Na dann bin ich aber mal gespannt wie man sich das Wiederanfahren im Stau vorführen lässt, viel Glück.

Ja. Die Äußerung sich "alles zeigen und vorführen zu lassen" ist so weit an der Realität eines Gebrauchtwagenkaufs vorbei, dass man fast keine Worte dafür hat. Gerade weil man bei Probefahrt eher nach Geräuschen, Straßenlage, Motor usw. guckt und ob einem das Fahrverhalten zusagt. Wenn etwas drauf steht, dann hat das drin zu sein bei einem Händler. Fertig. Das sieht auch jedes Gericht so, weshalb eine Rückgabe locker hätte durchgesetzt werden können.

Fehlt nur noch, dass man sich auch den Notbremsassistenten zeigen lässt und dafür extra gefährliche Manöver ausprobiert. Also sorry. 😁

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 23. August 2024 um 08:42:04 Uhr:


Der gewerbliche Verkäufer hat besondere Sorgfaltspflichten und der TE könnte den Wagen jetzt locker per Gericht zurückgeben, der Fall ist glasklar. Nur kommt er wegen der Tricks des Autohauses nicht zu seinem Recht und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Also "locker" sehe ich den Fall hier nicht. Aber das ist alles mehr als unter vorbehalt, dafür hat der TE einfach zu wenige Informationen gegeben. Wo sollen jetzt Tricks des Autohauses gelegen haben? Pleite sein ist kein Trick, aber macht das Leben für den TE im Zweifel nicht einfacher.

Wie ich aber auch schon sagte, ich glaube nicht, dass der TE bei Kauf gewusst hat, was "MBUX und erweiterten Funktionen MBUX" überhaupt war. Ich vermute, er weiß das selbst heute noch nicht so recht. In seinem anderen Thread kann man erkennen, dass er mit dem Infotainment System nicht so recht klar kommt und natürlich auch vollkommen überzoge Erwartungen an dieses hatte. Und dafür sucht er jetzt einen Schuldigen.

Ein wirklich starkes Indiz sehe ich übrigens auch immer, wenn der eigene Anwalt einem sehr freundlich, aber klar davon abrät damit vor Gericht zu gehen, denn seine Anwältin weiß sicher mehr als wir. Immerhin kann man ihn beglückwünschen, dass er einen guten Anwalt gefunden hat. Schlechte Anwälte erzählen einem was vom Pferd, man geht vor Gericht, man verliert, der Anwalt verdient unabhängig davon und dann erzählt er was davon "vor Gericht und hoher See".

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 23. August 2024 um 11:45:36 Uhr:


Ja. Die Äußerung sich "alles zeigen und vorführen zu lassen" ist so weit an der Realität eines Gebrauchtwagenkaufs vorbei, dass man fast keine Worte dafür hat. Gerade weil man bei Probefahrt eher nach Geräuschen, Straßenlage, Motor usw. guckt und ob einem das Fahrverhalten zusagt. Wenn etwas drauf steht, dann hat das drin zu sein bei einem Händler. Fertig. Das sieht auch jedes Gericht so, weshalb eine Rückgabe locker hätte durchgesetzt werden können.

Fehlt nur noch, dass man sich auch den Notbremsassistenten zeigen lässt und dafür extra gefährliche Manöver ausprobiert. Also sorry. 😁

Was ihr immer für einen Mist schreibt. Es geht nicht um den Notbremsassiten oder einen Anfahrassistenten sondern um das MBUX und dessen Eigenschaften und vorhanden sein. Also bleibt mal auf dem Teppich und bei den Fakten.
Schönen Abend noch

Zitat:

@Old Man schrieb am 22. Aug. 2024 um 15:16:38 Uhr:


Ich unterschreibe erst ,wenn mir alle zugesicherten Eigenschaften vom Verkäufer gezeigt und erklärt wurden. Alles andere ist meines Erachtens fahrlässig und Eigenverachulden.

Der Mist ist doch von dir, also halt die Füße still.

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