Mein W12 regelt bei 255 km/h ab
Er kann sonst 7.000 U/min, aber im 5. hört er bei genau 5.000 U/min auf.
28 Antworten
So kenne ich die Angaben für die Vmax Aufhebung :
S8 :
http://www.mtm-online.de/de/products?FZID=S8265Q&KIT=m0s8360360qx
W12:
http://www.mtm-online.de/de/products?FZID=A8309Q&KIT=mw12420420qx
Habe mich gerade nochmal etwas schlau gemacht. Es ist nirgends mehr etwas davon zu finden, das man persönliche Vorgaben erfüllen muss um mehr als 250km/h fahren zu dürfen. Dies fordern nur einige Hersteller von den Käufern ihrer exotischen Autos.
Allerdings kann es zum Verlust der ABE des Fahrzeugs führen und auch zum Verlust des Versicherungsschutzes wenn man dies nicht anmeldet. Die Versicherung kann in solchen Fällen sogar fristlos kündigen. Mit der Vmax Aufhebung verhält es sich ebenso wie mit Leistungssteigerungen(Chiptuning etc) Da gesetzlich vorgegebene Werte für Lärm und Umweltschutz eben übertreten werden können kann dies als Straftat geahndet werden. Lässt man sowas beim Hersteller oder Tuner machen, so bekommt man einen Nachweis darüber und sollte diesen immer mitführen.(kostet ansonsten etwa 50 € und 3 leckere Pünktchen-wenn der Katalog noch aktuell ist*grins*)
Die allgemeine Begrenzung auf 250km/h ist ein freiwilliges Abkommen einiger Automobilhersteller mit den Versicherungen, also keine gesetzliche Beschränkung. Das Gesetz greift eben erst ein, wenn Änderungen vorgenommen werden, die nicht fachmännisch mit einem Prüfnachweis erfolgen.
In dem Link kann man speziell zum Chiptuning etwas lesen...einfach auf ca 20% runterscrollen(Seite 19 gehts los mit Worten wie "Mantafahrer" und so) Lasst euch nicht von dem LKW in dem Link verwirren!
http://www.lkwrecht.de/pdf/Verkehrsordnungswirdrigkeiten.pdf
@NK:
Das mag möglich sein, ebenso gibt es Leute die derartige Geschwindigkeiten schon mehrfach gefahren sind und dabei ihre Autos zerlegt haben, sie selbst Leben jedoch noch immer. Dazu las ich erst vorhin in einem BMW Forum, das es dann einen kleinen Belehrungszettel gab, den er nun schon in 3facher Ausfürhrung daheim hat. 130 Richtgeschwindigkeit eben...ist nicht verboten schneller zu fahren, aber wenn was passiert gibts trotzdem bissl was aufn Deckel. Find son Wisch zwar lächerlich, aber naja, gibt so viele sinnlose Gestze, bzw welche die welche sein sollen, aber keine sind.
Der W12 hat doch eine ME7 wie alle anderen Benzin A8 4D FL auch. Also ist die Abregelung auf 256 mit Unisettings oder Lemmiwinks in <1 Minute aufzuheben.
Beim W12 gibts aber einige Hinweise darauf, dass er zur Überhitzung neigt. Ich würde darauf verzichten, den mit 290+ über die Bahn zu prügeln.
Nebenbei möchte ich mal wissen, wo ihr alle die leeren Autobahnen herhabt. Ich konnte meinen 3.7 dieses Jahr kein einziges Mal ausfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Nebenbei möchte ich mal wissen, wo ihr alle die leeren Autobahnen herhabt. Ich konnte meinen 3.7 dieses Jahr kein einziges Mal ausfahren.
genau so ist das... deshalb muste ich mich auch etwas wundern, was der TE möchte. 😕😁
ah ja.. Nürnberg nach Amberg, da gehts immer ganz gut 😁 oder Heilbronn nach Würzburg.
MfG
Turbonet
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Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
nein kannst es leider nicht (vermutung).
die kosten sind recht hoch, fährst du sooo schnell bzw. brauchst du das?! (hast ne eigene autobahn? 😁😉 )MfG
Turbonet
hi michel
geht doch mit den richtigen gerätschaften , ab bj. 99 mit e-gas eprom auslesen und manuell einstellen , kostet ca 250 € incl auf wunsch mehr bums
bei uns im osten ist die beste zeit führ schnelles fahren ist sonntag früh :-) da ist nix los ,
zumindest die A38 kannst du manchmal 15 - 20 min vollgas fahren ,oder im sommer mit der hayabusa 300km/h
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
A99 bei Nacht 😁
problem beim W12 Überhitzung , zylinderwände abstand zu gring ,hohe wärmeentwicklung , und das wichtigste ist eigentlich das thermostat (kostet original350€) das hatt erst eine öffnung bei 105Grad celsius , normale audithermostate machen bei 87 grad auf .
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Der W12 hat doch eine ME7 wie alle anderen Benzin A8 4D FL auch. Also ist die Abregelung auf 256 mit Unisettings oder Lemmiwinks in <1 Minute aufzuheben.Beim W12 gibts aber einige Hinweise darauf, dass er zur Überhitzung neigt. Ich würde darauf verzichten, den mit 290+ über die Bahn zu prügeln.
Nebenbei möchte ich mal wissen, wo ihr alle die leeren Autobahnen herhabt. Ich konnte meinen 3.7 dieses Jahr kein einziges Mal ausfahren.
Zitat:
Original geschrieben von AudiQP81
Habe mich gerade nochmal etwas schlau gemacht. Es ist nirgends mehr etwas davon zu finden, das man persönliche Vorgaben erfüllen muss um mehr als 250km/h fahren zu dürfen. Dies fordern nur einige Hersteller von den Käufern ihrer exotischen Autos.
Allerdings kann es zum Verlust der ABE des Fahrzeugs führen und auch zum Verlust des Versicherungsschutzes wenn man dies nicht anmeldet. Die Versicherung kann in solchen Fällen sogar fristlos kündigen. Mit der Vmax Aufhebung verhält es sich ebenso wie mit Leistungssteigerungen(Chiptuning etc) Da gesetzlich vorgegebene Werte für Lärm und Umweltschutz eben übertreten werden können kann dies als Straftat geahndet werden. Lässt man sowas beim Hersteller oder Tuner machen, so bekommt man einen Nachweis darüber und sollte diesen immer mitführen.(kostet ansonsten etwa 50 € und 3 leckere Pünktchen-wenn der Katalog noch aktuell ist*grins*)Die allgemeine Begrenzung auf 250km/h ist ein freiwilliges Abkommen einiger Automobilhersteller mit den Versicherungen, also keine gesetzliche Beschränkung. Das Gesetz greift eben erst ein, wenn Änderungen vorgenommen werden, die nicht fachmännisch mit einem Prüfnachweis erfolgen.
In dem Link kann man speziell zum Chiptuning etwas lesen...einfach auf ca 20% runterscrollen(Seite 19 gehts los mit Worten wie "Mantafahrer" und so) Lasst euch nicht von dem LKW in dem Link verwirren!
http://www.lkwrecht.de/pdf/Verkehrsordnungswirdrigkeiten.pdf@NK:
Das mag möglich sein, ebenso gibt es Leute die derartige Geschwindigkeiten schon mehrfach gefahren sind und dabei ihre Autos zerlegt haben, sie selbst Leben jedoch noch immer. Dazu las ich erst vorhin in einem BMW Forum, das es dann einen kleinen Belehrungszettel gab, den er nun schon in 3facher Ausfürhrung daheim hat. 130 Richtgeschwindigkeit eben...ist nicht verboten schneller zu fahren, aber wenn was passiert gibts trotzdem bissl was aufn Deckel. Find son Wisch zwar lächerlich, aber naja, gibt so viele sinnlose Gestze, bzw welche die welche sein sollen, aber keine sind.
Zitat:
Original geschrieben von busfahrermatze
Zitat:
Original geschrieben von AudiQP81
Habe mich gerade nochmal etwas schlau gemacht. Es ist nirgends mehr etwas davon zu finden, das man persönliche Vorgaben erfüllen muss um mehr als 250km/h fahren zu dürfen. Dies fordern nur einige Hersteller von den Käufern ihrer exotischen Autos.
Allerdings kann es zum Verlust der ABE des Fahrzeugs führen und auch zum Verlust des Versicherungsschutzes wenn man dies nicht anmeldet. Die Versicherung kann in solchen Fällen sogar fristlos kündigen. Mit der Vmax Aufhebung verhält es sich ebenso wie mit Leistungssteigerungen(Chiptuning etc) Da gesetzlich vorgegebene Werte für Lärm und Umweltschutz eben übertreten werden können kann dies als Straftat geahndet werden. Lässt man sowas beim Hersteller oder Tuner machen, so bekommt man einen Nachweis darüber und sollte diesen immer mitführen.(kostet ansonsten etwa 50 € und 3 leckere Pünktchen-wenn der Katalog noch aktuell ist*grins*)Die allgemeine Begrenzung auf 250km/h ist ein freiwilliges Abkommen einiger Automobilhersteller mit den Versicherungen, also keine gesetzliche Beschränkung. Das Gesetz greift eben erst ein, wenn Änderungen vorgenommen werden, die nicht fachmännisch mit einem Prüfnachweis erfolgen.
In dem Link kann man speziell zum Chiptuning etwas lesen...einfach auf ca 20% runterscrollen(Seite 19 gehts los mit Worten wie "Mantafahrer" und so) Lasst euch nicht von dem LKW in dem Link verwirren!
http://www.lkwrecht.de/pdf/Verkehrsordnungswirdrigkeiten.pdf@NK:
Das mag möglich sein, ebenso gibt es Leute die derartige Geschwindigkeiten schon mehrfach gefahren sind und dabei ihre Autos zerlegt haben, sie selbst Leben jedoch noch immer. Dazu las ich erst vorhin in einem BMW Forum, das es dann einen kleinen Belehrungszettel gab, den er nun schon in 3facher Ausfürhrung daheim hat. 130 Richtgeschwindigkeit eben...ist nicht verboten schneller zu fahren, aber wenn was passiert gibts trotzdem bissl was aufn Deckel. Find son Wisch zwar lächerlich, aber naja, gibt so viele sinnlose Gestze, bzw welche die welche sein sollen, aber keine sind.
hatte schon viele A8 unfaller abgeholt , alle ohne nennenswerten Persönlichen schäden , schwachstelle ist der etwas stärkerer seitenaufprall für den fahrer - Kopf in die seitenscheibe mit todesfolge ,
ansonsten aufs dach habe ich auch schon einen 4,2er gelegt mit 3 fachen diagonalen Überschlag bei 160 km/h abrisskannte bodenhaftung quer übern acker ;:-)
Persönliche körperschäden ... keine , hatte danach nur durst ..... notartzt wurde warum auch immer gerufen :der sagte ... Matze hatt neen shock sonst nix ,
soll nicht heisen .... ausprobieren und / oder nachmachen !
gruß matze
PS ,Fahrbereiter unfallwagen ! bis auf dicke beulen lief der dicke noch !
geile schnitte
Alter, was machst du für Sachen. 😁
Naja, von dem was ich so gelesen habe ist der W12 eigentlich vollgasfest, solange die Kühlung korrekt funktioniert. Davon kann man aber nicht immer ausgehen in dem Alter.
Und die ganzen Berichte von Kolbenkippern ("jetzt hat es mich auch erwischt"😉, fast immer mit dem Zylinder ganz links zum Fahrer hin .. denke es kann nicht schaden, davor zu warnen, den W12 mit seiner realen Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Zumal das Entriegeln halt kinderleicht geht bei dieser Generation des Steuergeräts, da ist die Verlockung groß.
Ich kann die obigen aussagen nur bestätigen:
Nachweiß über Eignung als Fahrer, schneller als 250 fahren zu dürfen ist Unsinn.
Die aufhebung sollte tatsächlich kostenlos mit einem OBD-Interface und der Software "Lemmiwinks" machbar sein, dazu in beide Motor-STGs reingehen.
Die Erfahrung mit VMax-Aufhebung beim W12 kann ich teilen, ich kenne auch schon mehrere Fälle (wahrscheinlich die selben wie oben) bei denen das Triebwerk den Dienst quittiert hat.
Übrigens ist auch beim V8 der Zylinder Fahrerseitig zur Windschutzscheibe hin thermisch am höchsten belastet.
Die Eintragung einer VMax-Aufhebung ist beim TÜV möglich, ich habe das wie bei allen Änderungen gemacht. Ich bin zwar der Meinung, dass bei einem Unfall bei dem Tempo oder auch wenn man geblitzt würde das geringste Problem ist ob es nun 250 oder 280 waren...
Autobahnen die Frei genug sind das Tempo zu fahren gibts genug, natürlich nicht überall in D. Ich denke daher kommen auch die Stimmen die positiv über Tempolimits denken. Ich kenn selbst Autobahnen, wo 190 Km/h schon kriminell schnell sind wenn sie frei sind (München-Regensburg z.b., da sehr sehr kurvig, aber unbegrenzt) - und natürlich erst recht auf viel befahrenen ABs- aber in beiden fällen: man MUSS ja nciht so schnell fahren! Aber es gibt auch viele Autobahnen wo das geht, die oben beschriebene A99 bei München ist dreispurig und schon abends Leer. Ich hatte eine Freundin in der nähe, so bin ich über ein Jahr mehrmals die Woche das auto mit 290 ausgefahren. Genauso die A9 München-Nürnberg, da bin ich jetzt sogar morgens auf dem Weg in die arbeit schon paar mal 280 gefahren. Aber da ist dann doch immer wer rausgezogen, fürs ganz ausfahren muss dann doch weniger los sein.
Ich kenne noch die A3 und die A7, da müsste das auch gehen. Bin ich erst paar mal gefahren, aber tagsüber auch schon mehrmals zumindest 280.
Also probierts doch mal ausserhalb des Berufsverkehrs 😁
Zum Thema zurück: wenn der Threadersteller die VMax-Aufhebung möchte, sollte er sich ein OBD-Interface kaufen und mit Lemmiwinks in beiden MotorSTGs einen Offset für die geschwindigkeit von +70 Km/h einstellen, ich glaube es war Kanal 7 oder 9, steht aber in Lemmiwinks auch so daneben, dass man es zumindest nicht verwechseln kann (auch wenn nicht VMax danebensteht).
Gleichzeitig würde ich (ich zumindest, wegen der bekannten Motortode) die Kühlanlage checken, das Problem sind scheinbar stellventile, und zwar die von der kennfeldgesteuerten (!) Wasserkühlung. Wenn die Zirkulation nicht passt ists klar dass schnell probleme entstehen. Ich persönlich glaube nicht, dass der Motor generell nicht Vollgasfest ist, aber einfach nur aus vertrauen auf die Motorenbauer und die Testläufe am Prüfstand, und nicht fundiert begründet.
Wäre eigentlich interessant, mal am linken und am rechten Kopf Temperaturfühler anzubringen, und zwar vernünftig verbaut (eingeschraubt mit kleiner bohrung, um Vergleiche und grenzen zu haben. Eigentlich wäre die Ventilstegtemperatur interessant, aber eine Bohrung da hin kann man nur bei ausgebautem Kopf und mit genauer vermessung auf ner CNC-Maschine machen, das ist eher die herangehensweise am Prüfstand. Trotzdem, vielleicht hat einer ja die Muße, mal genauer rauszufinden was am linken und am rechten Kopf jenseits der 250 so anders ist thermisch, bzw ob es signifikante änderungen gibt.
Ich meine bei Lemmiwinks bzw. Unisettings wäre es Kanal 7 (Speed Limiter) der verstellt ( +60 oder +70) werden muß um die Vmax aufzuheben. Orginal seht er bei 0. Beim W12 sind es meines Wissens 2 Steuergeräte auf die man zugreifen und den "Speed Limiter" abändern muß.
Manchmal fordert der TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung um die offene Vmax eintragen zu können. Ich selbst habe da schon die Erfahrung gemacht, dass Audi da sehr kooperativ ist was das angeht. Laut Schreiben von Audi für den TÜV war die Vmax Aufhebung optional erhältlich. Das war mir zuvor unbekannt 😕
Bei meinem A8 wurde die Vmax-Aufhebung laut Vorbesitzer gemacht und er ist nach eigenen Angaben auch bei einer einzigen Gelegenheit jenseits von 260 km/h damit unterwegs gewesen.
Naja, wer's braucht. Habe es nie getestet und werde es auch wohl nicht, dafür sind mir mein Leben und das Auto viel zu schade. Wer > 250 km/h fahren will, sollte sich auf eine Hayabusa setzen und die schönen A8 hübsch in Ruhe lasse - so zumindest meine Meinung... 😉