Mein Omi hats erwischt!!

Opel Omega B

So jetzt ist es Passiert, ein Unfall mit dem Omi in einer Rechts vor Links Kreutung.
Schuld ist meine Frau leider, konnte nicht ausweichen, der gegner kam angeschossen als wäre es absicht.
Naja kann man nichts machen.
Der Omi hat an dem Stoßfänger den Lack ab und die Leisten sind hin, der Scheinwerfer auch!!
Naja und soviel Pech wie ich hab gibts nichts Farbig passendes in dem Bunten Kaufhaus!!!
Den Gegnerr hats voll erwischt der hat ab der hinteren Tür alles hin , ein Polo war das!!
Muss mal schauen wie hoch nun die Versicherung wird, rückkaufen lohnt wohl nicht weil es doch ein großer Schaden war dei gerade mal schrittgeschwindigkeit!!
In diesem Sinne!!

35 Antworten

@msch1900: Tut mir leid für dich und die Omi.

Es wird hier auf jeden Fall auf eine Mitschuld beider Parteien rauslaufen. In einer Spielstraße bei 7km/h dürfen und können eigentlich auch keine Unfälle passieren. Da ist das rechts vor links sogar zu vernachlässigen. Davon ab, ist ein verkehrsberuhigter Bereich keine Straße.

Hier gewinnen ausschließlich die Versicherungen von beiden Fahrzeugen. Beide Versicherungsnehmer werden hochgestuft. Beide Unfallschäden werden nur zum Teil bezahlt. Beide Unfallbeteiligten sind somit in den Ar*** gekniffen. Sie bekommen nur einen Teil und beide zahlen nächstes Jahr fleissig einen höheren Versicherungsbeitrag.

Tja so wie es aussieht läuft es tatsächlich auf Teilschuld raus.
In einer Speilstrasse musst Du jederzeit Bremsbereit sein.

Hier ein Zitat einer Internetseite. Ich habe mal ein wenig gegoogelt.

ZITAT:

"Ein Autofahrer stieß in einer verkehrsberuhigten Zone beim Ausparken mit einem von hinten kommenden Pkw zusammen. Der Ausparkende behauptete, der Unfallgegner sei vor dem Zusammenstoß zu schnell gefahren. In dem darauffolgenden Prozess konnte die tatsächliche Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Pkw-Fahrers nicht geklärt werden. Das Amtsgericht Aue entschied den Fall nach folgenden Grundsätzen:

Zunächst ist bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs grundsätzlich von der vollen Haftung des Ausparkenden auszugehen. Den Vorbeifahrenden trifft jedoch eine Mithaftung, wenn er entweder unaufmerksam oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Ereignet sich der Unfall in einem verkehrsberuhigten Bereich, so hat der vorbeifahrende Autofahrer zu beweisen, dass er nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. Ist er hierzu nicht in der Lage, so haftet er unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr mit. Kann demgegenüber auch der Ausparkende eine überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners nicht beweisen, so ist von einer Haftung des Ausparkenden von 70 Prozent und des Vorbeifahrenden von 30 Prozent auszugehen.

Urteil des AG Aue vom 12.08.1999"

ZITAT ende.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Tja so wie es aussieht läuft es tatsächlich auf Teilschuld raus.
In einer Speilstrasse musst Du jederzeit Bremsbereit sein.

Hier ein Zitat einer Internetseite. Ich habe mal ein wenig gegoogelt.

ZITAT:

"Ein Autofahrer stieß in einer verkehrsberuhigten Zone beim Ausparken mit einem von hinten kommenden Pkw zusammen. Der Ausparkende behauptete, der Unfallgegner sei vor dem Zusammenstoß zu schnell gefahren. In dem darauffolgenden Prozess konnte die tatsächliche Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Pkw-Fahrers nicht geklärt werden. Das Amtsgericht Aue entschied den Fall nach folgenden Grundsätzen:

Zunächst ist bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs grundsätzlich von der vollen Haftung des Ausparkenden auszugehen. Den Vorbeifahrenden trifft jedoch eine Mithaftung, wenn er entweder unaufmerksam oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Ereignet sich der Unfall in einem verkehrsberuhigten Bereich, so hat der vorbeifahrende Autofahrer zu beweisen, dass er nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. Ist er hierzu nicht in der Lage, so haftet er unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr mit. Kann demgegenüber auch der Ausparkende eine überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners nicht beweisen, so ist von einer Haftung des Ausparkenden von 70 Prozent und des Vorbeifahrenden von 30 Prozent auszugehen.

Urteil des AG Aue vom 12.08.1999"

ZITAT ende.

Wäre schön wenn es so kommen würde!! Werde nachher erstmal mit dem anwalt telen!!

Mal schauen was bei rum kommt, habe der Versicherung erstmal meine Zweifel mitgeteilt und gesagt das ich auch bilder gemacht habe gestern und diese denen weitergebe!!

Jetzt muss ich wohl abwarten!!

Zitat:

Original geschrieben von msch1900


Wäre schön wenn es so kommen würde!! Werde nachher erstmal mit dem anwalt telen!!
Mal schauen was bei rum kommt, habe der Versicherung erstmal meine Zweifel mitgeteilt und gesagt das ich auch bilder gemacht habe gestern und diese denen weitergebe!!
Jetzt muss ich wohl abwarten!!

Und???

Was hat den nun der Rechtsverdreher gesagt??????

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der anwalt meinte das unsere versicherung das alles bezahlt vom gegner und wir dann einspruch machen müssten!!
Hochstufung ist dann trotzdem!!
So ein Mist!!
Könnte vor Wut Bäume rausreissen naja bonseibäume grins!!

Zitat:

Original geschrieben von msch1900


..Hochstufung ist dann trotzdem!!
So ein Mist!!

Nicht unbedingt!!!!

Kommt drauf an wie hoch dein Anteil am Schaden des Polo ist und wie viel Geld du hast.

Man kann dann auch den schaden selber zahlen und wird dann nicht hoch gestuft. Bei der HUK-Coburg habe ich dafür immer bis zum Jahres ende zeit, mir dass zu überlegen.

Faustregel, alles was über 1500-1750€ liegt sollte man von der Versicherung Zahlen lassen.

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