Mein Golf... Und seit Sonntag mit Heckschaden... HILFE...!!!
Hallo Gemeinde,
mir ist am Sonntag so ein Idiot hinten drauf gefahren (mein schönes Auto..)
Naja, nach der ersten Aufregung, hab ich mir dann den Schaden genauer angeguckt.
Hab also die Stoßstange abgehabt, und geschaut ob das Blech einen abbekommen hat...
Freude auf der ganzen strecke, nur die Stoßstange und die Rückleuchte (obwohl es echt nicht schlecht geknallt hat, und am anderen vorne Blech verbogen ist..)
Also ich, voller Freude mach mich an die Arbeit... Wieder alles schön anbauen, schleifen, mit elastischer Spezial Masse Spachteln, wieder schleifen... Morgen wäre Grundieren dran gewesen.. Ach ja, und die linke Rückleuchte bestellt..
Also eigentlich alles gut gegangen... Dazu muss ich sagen, das der Bums echt weh tat. Also im Inneren. Ist das erste Auto welches mir auf der ganzen Linie gefällt. Nun kommt heute ein Bekannter zu besuch (eigentlich ein Depp!)
Und meinte, ist ja schön gemacht, aber bist du dir sicher, das nichts verzogen ist?
Ich hätte ihn schlachten können...
Jetzt bin ich innerlich echt verunsichert. Nun meine Frage an euch, geht das, gibt es das, das sich der Wagen verziehen kann wenn mann nichts am Blech sieht? Es ist doch nur die Stoßstange angekratzt und die Rückleuchte kaputt.. Währe nicht zu erst die Rückleuchte mehr kaputt gegangen bevor sich das Blech verzieht.....?
22 Antworten
Also, irgenwas kann doch da nicht stimmen......nach so einem Hickhack und auch noch nach der Aufnahme durch die Polizei, die eigentlich den Unfallhergang ziemlich genau rekonstruiert und demnach dem "vermeintlichen" Unfallverursacher auch noch 30 EUR Gebühr vor Ort abkassieren MUSS, kann das doch nicht dein Ernst sein, dass du dich dann auch noch an die Arbeit machst und den Schaden S E L B S T reparierst......!!!!!
Bei aller Liebe.....in so einem Fall lässt man zuerst einen Gutachter ran. Du kannst in keinster Weise selbst den Schaden 100%-ig einschätzen. Ein Schadensgutachten ist in einem solchen, streitigen Fall U N A B D I N G B A R !!!!!!!!
...Und mit deinem o.a. Bericht holst du auch viel zu weit aus.... mit dem Abwürgen des Autos u.s.w.......hast du das alles den Bu**** erzählt ?????? Ihr habt verkehsbedingt auf der Strasse gestanden und seid dann losgefahren. Hat der linke Blinker beim Anfahren geblinkt ????????
Denn unmittelbar danach (Schulterblick) ist er dir reingerauscht. Wenn es in diesem Moment dir die Rückleuchte zerfetzt, kannst du anhand der Schmauchspuren des Wolframdrahtes an der Innenseite der Blinkerbirne belegen, dass der Fahrtrichtungsanzeiger auch D E F I N I T I V eingeschaltet war. (Im kalten Zustand reisst der Wolframdraht nicht). DAS WIRD VOR GERICHT GEWERTET; UND DEM UNFALLGEGNER DEN KOPF KOSTEN. Er war definitiv zu schnell, obwohl er die vorherrschende Verkehrssituation durch seine defensive, vorrausschauende Fahrweise hätte erkennen MÜSSEN. Innerorts MÜSSEN mit solchen Situationen gerechnet werden, demnach MUSS angepasst gefahren werden. Dies tat er ja lt. deinen Angaben ja nicht. Zitat: Er hupte, wollte ungebremst......."und "Schuldigung".........nee, oder was geht.....der ist doch VOLL SCHULD !!!!!!!!!!
Viel Glück.........halt uns auf dem Laufenden...!!!!!
Zitat:
Mir ist aufgefallen, das der mir aufgefahrene Pkw seit zwei Monaten keinen TÜV hatte.
Auch der Zeuge, kam mir so vor, als wäre dieser mit dem mir aufgefahrenen bekannt.
Das hörst sich doch sehr nach diesen berüchtigten, wie nennt man die ? Autobumser oder so.
Die versuchen sich so mit ihrem Schrottauto noch Geld zu besorgen.
Gruß
Das könnte auch erklären wo dann die beiden Zeugen hergekommen sind und aussagten das er die Schuld hat.
Aber wenn der keinen TÜV hat, ist das doch auch gut für dich, denke ich mal. Weil das Auto was dir reingefahren ist ja theoretisch garnicht fahren durfte wegen fehlender Hauptuntersuchung.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würd ich wie gesagt auf jedenfall zum Anwalt hin. Kostet dich dann ja auch nix
Das der Unfallgegner keinen TÜV hatte, muss nicht zwingend positiv für den Geschädigten interpretiert werden, denn..... kein TÜV heisst auch gleichzeitig...."Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis.......daraus folgt.....Fahren ohne Versicherungsschutz"..........daraus K A N N man folgern, dass die gegenerische Versicherung zuerst mal nichts bezahlen MUSS (kommt auf die Vericherung an)...........der Unfallverursacher handelte mit der Säumnis der technischen Überwachung (TÜV) in diesem Fall fahrlässig im Sinne der StVZo und muss voraussichtlich den Gesamtschaden incl. der Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen. Und wann du dann dein Geld bekommst...................DAS KANN SEHR LANGE DAUERN......!!!!
Auf jedem Fall unabhängig, ob du schon was repariert hast, UNBEDINGT einen Kfz-Sachverständigen nochmal an dein Auto lassen. Der Schaden lässt sich zweifelsohne genaustens rekonstruieren.
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Zitat:
daraus K A N N man folgern, dass die gegenerische Versicherung zuerst mal nichts bezahlen MUSS
Quatsch, daraus kann man nur folgern, dass der Geschädigte seine Kohle von der Versicherung bekommt und diese sich dann an den Versicherungsbehmer wendet und ihn in Regress nehmen könnte....
Hallo Gemeinde,
wegen der Reperatur,
das hab ich nartürlich mit der Versicherung abgesprochen, das ich den Schaden selbst repariere.
Da ja nichts am Blech kaputt ist, sondern nur die Stoßstange und die linke rückleuchte im Ars.. sind,
bekomme ich (wenn seine Schuld geklärt ist...) bekomme ich das Geld laut kostenvoranschlag für eine neue Stoßstange + Lackieren, ein Rücklicht und einen festgelegten Stundenpreis für den Arbeitsaufwand.
Währe der Schaden größer, hätte ich es nartürlich auch über eine Werkstatt gemacht.
Aber so, ich hab mal Lackierer gelernt, und das an und abbauen der Stoßstange und des Rücklichts ist nicht grad eine große Sache.
Zitat:
Original geschrieben von Dede13
....
desweiteren sind die zeugen bestimmt bekannte von dem affen.
was sagt deine frau oder evtl. nachbar. besorg dir einfach ein paar zeugen.
Zuerst regst dich auf, dass die Zeugen vom Gegner alle Bekannte seien und dann stiftest den Geschädigten zum selben schmarrn an? Denken, dann schreiben.
Um den Hergang nachzuvollziehen gibts Gutachter. Da bringen auch die Zeugen vom Gegner nicht mehr viel, wenn der den Schaden rekonstruiert. Und dann bekommt derjenige Recht zugesprochen der recht hat.