Mein Auto wurde gestollen und bei der Polizeiverfolgung wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Mein Auto Audi A4 wurde über Nacht gestollen und der Polizei auf der Autobahn aufgefallen. Draufhin wollte die Polizei eine Kontrolle durchführen und dabei ist der Dieb geflohen. Der Dieb verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und fuhr in den Straßengraben.
Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Nun da ich woanders wohne, als wo sich das Ereignis stattfand, stellt sich die Frage soll ich den Wagen herholen lassen oder nicht?
Wenn ja! dann wohin? was wird kosten wenn ich es zu bei der Werkstatt abstelle?
Soll ich den Gutachter von der Werkstatt selbst beauftragen als gegen-Gutachter der Versicherung?
Wie ist es mit der Versicherung? ich habe Vollkasko mit 150€ selbstbeteilung!
Bis jetzt gibt's keine Zahlen/Beträge, die die Versicherung zahlen würde!
Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€
Wie soll ich mich entscheiden? ich war noch nie in einem Unfall verwickelt, geschweige von Diebstahl und Polizeiverfolgung (Hollywood film)
Über jeden Rat dankbar
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, ihr seht doch, dass der TE sich im Deutschen nicht so gut ausdrücken kann, schaltet doch mal den Kopf ein und unterstellt ihm hier nicht Absichten, die vllt. nur verkehrte Formulierungen sind.
Leute gibts... hauptsache mal meckern und mobben!
88 Antworten
Es muss auch weder für den Gutachter noch für die Versicherung zwingend ein A4 sein der als Vergleich hergezogen wurde.
Ein BMW oder Mercedes oder VW oder Sonstwas VERGLEICHBARES zu dem Preis kann eben auch als Basis dienen.
Zitat:
Original geschrieben von matrix154
Sorry! Hab vergessen, dass der Markt mir gehört!?!?!Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von matrix154
......Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
......
Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€
... schon klar, jetzt ist natürlich alles anders.Hätte der Dieb mein Auto in Ruhe gelassen. Ich bin/war zufrieden mit MEINEM Auto
Ja wie jetzt? Wo hast Du den die Zahl von 10.500€ her, wenn nicht vom Markt...
Verstehe dich überhaupt nicht. Dein Auto ist klump. Du sagst, er ist 10.500€ wert. Die Versicherung bietet dir 10000€ + 4800€ von einem Händler, macht 14800€. Dafür sollte es doch einen vernünftigen A4 geben.
Auf Anhieb zwei, die passen:
1. http://suchen.mobile.de/.../164381256.html?...
2. http://suchen.mobile.de/.../163867855.html?...
Und der erste ist sogar SCHWARZ!
Nein ich Kriege NUR 10000 insgesamt. Die Versicherung zalht nur den WBW 10000 - den RW 4800. Also 5200!
Der höchst gebotene Wert "Restwert" war/ist 4800.
Der erste Link: dieses Auto hat kein Tempomat.
Der zweite: Das Fahrzeug hat einen TURBOLADER schaden der behoben werden muss UND KEIN TEMPOMAT.
Ich bin nicht bereit, auf keinem von den Sonderausstattunge zu verzichten. Versteht ihr das?! Denn das bedeutet für mich gleichwertig.
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Wie gesagt, auch mal nach anderen Herstellern in der selben Fahrzeugkategorie schauen .
Nur weil du einen Audi hattest muss der vergleichbare Ersatz nicht wieder ein Audi sein.
Na ja, es muss nun schon so sein, dass mit der Entschädigung ein vergleichbares Auto finanzierbar ist. Audi zählt ja schon zu den besseren Marken, mit einem VW also dann doch nicht mehr vergleichbar (VW ist schon gut aber nicht mit Audi gleichzustellen). Bei geringer Laufleistung und guter Ausstattung wird das wahrscheinlich auch nicht viel helfen, Mercedes und BMW als Optionen dazuzunehmen, die werden nicht günstiger sein, eher noch teurer. Und die Versicherung muss schon von einem realistischen Wiederbeschaffungswert ausgehen.
@matrix154
Warte doch erstmal auf die Argumente der Versicherung zum Wiederbeschaffungswert. Wenn dich die nicht überzeugen, lege Widerspruch ein und begründe ihn. Es wäre ja nun nicht das erste Mal, dass eine Versicherung versucht etwas einzusparen bei einer Schadensregulierung. Man darf sich dabei nicht bereichern aber den Schaden sollten sie schon ersetzen.
Zitat:
Interessant wäre auch zu Erfahren um welches Unternehmen es sich eigentlich handelt
Meinst du hier das Versicherungsunternehmen? ich weiss nicht ob ich dies -nach den AGB dieses Forums- verraten darf?
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Audi zählt ja schon zu den besseren Marken, mit einem VW also dann doch nicht mehr vergleichbar (VW ist schon gut aber nicht mit Audi gleichzustellen).
Bei bis zu 70% Gleichteilen (im Übrigen analog zu Skoda) eine gewagte These wie ich finde! 😰
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Bei bis zu 70% Gleichteilen (im Übrigen analog zu Skoda) eine gewagte These wie ich finde! 😰Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Audi zählt ja schon zu den besseren Marken, mit einem VW also dann doch nicht mehr vergleichbar (VW ist schon gut aber nicht mit Audi gleichzustellen).
und die teile die unterschiedlich sind unterscheiden sich nur im design....kommen aber vom selben hersteller.
@topic
natürlich isses im schadensfalle doof. aber sich so an "ich will den selben schwarzen mit der selben ausstattung haben" ist aber auch nicht grad flexibel. was spricht den gegen einen anders farbigen wagen?
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Bei bis zu 70% Gleichteilen (im Übrigen analog zu Skoda) eine gewagte These wie ich finde! 😰Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Audi zählt ja schon zu den besseren Marken, mit einem VW also dann doch nicht mehr vergleichbar (VW ist schon gut aber nicht mit Audi gleichzustellen).
Auch wenn bei der V.A.G. ziemlich viele gleich verbaut werden, gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen einem Audi/VW/Seat/Skoda.
Ich finde es ziemlich krass, dass z.B. für die Wiederbeschaffung z.b. ein A3 mit einem Oktavia verglichen werden darf/soll.
Alleine im Grundmodell gibt es ein Preisunterschied von 7t€ und wenn Versicherer/Gutachter schon soetwas als Vergleichbar deklarieren dürfen, dann braucht man sich ja über die x/xxt€ Sonderausstattungen gar keine Gedanken machen...
Sorry fürs offtopic
Wo du Recht hast...
Nur weil zu einem gewissen Teil gleiche Teile verbaut sind, sind es trotzdem keine (wertmäßig) vergleichbaren Fahrzeuge. Es will mir doch keiner erzählen, dass er für einen Octavia, Passat oder A4 den gleichen Preis zahlen würde.
Den Wert eines Autos macht viel mehr aus als die Summe der Teile, aus denen er gebaut ist.
Außerdem gibt es sehr wohl qualitative Unterschiede innerhalb der VAG-Familie. Die machen sich nicht in erster Linie an der Technik aus (die ist ja zum größten Teil gleich) aber sehr wohl an der Verarbeitung, Ausstattung und wenn man so will auch im Design.
Außerdem sollte es vom Massenfahrzeug A4 genug "vergleichbare" geben, so dass garnicht auf andere Hersteller verwiesen werden muss.
ich kenn die Situation: unverschuldeter Unfall; die Versicherung sagt "Auto is nix Wert; such Dir was vergleichbares, kriegste ja billig" (übertrieben).
Hatten das Thema letztes Jahr: Auffahrunfall im Ort & Polizei als Augenzeuge. Leichter Heckschaden aber Reparaturkosten knapp unter Wiederbeschaffungswert. Wir hatten uns auch nach einem vergleichbaren Fahrzeug umgesehen und hätten ebenfalls 1-2k dazunehmen müssen, um was vergleichbares zu finden. Ankaufpreis eines Händlers war uns zu gering (1/4 vom Wiederbeschaffungswert )
Hatten aber im Gegensatz zu Dir die Option der Reparatur & haben diese genutzt. Wenn man zusätzlich im Keller / Garage noch Neuteile wie Felgen und anderes hat umso ärgerlicher, wenn man nun was einfacheres suchen muss, um fast seinen gewohnten Komfort zu erhalten.
Wir hatten damals direkt einen Anwalt, der uns auch beim Gutachten betreut hat - ohne diesen wären wir untergegangen. Wenn Du Widerspruch gegen das Gutachten bzw. den Fall einlegen willst, such Dir Rechtsbeistand und hoffe, dass er Dir helfen kann dein Recht & Geld zu erhalten. Mach keine "Schnellschüsse" sondern handle überlegt. War auch bei uns eine Geduldsprobe da wir 3 Wochen mit einem Auto überbrücken mussten und es einen Mietwagen nur 1 Woche gab.
Viel Glück!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von BlueSin
ich kenn die Situation: unverschuldeter Unfall; die Versicherung sagt "Auto is nix Wert; such Dir was vergleichbares, kriegste ja billig" (übertrieben).
Wir hatten damals direkt einen Anwalt, der uns auch beim Gutachten betreut hat - ohne diesen wären wir untergegangen. Wenn Du Widerspruch gegen das Gutachten bzw. den Fall einlegen willst, such Dir Rechtsbeistand und hoffe, dass er Dir helfen kann dein Recht & Geld zu erhalten. Mach keine "Schnellschüsse" sondern handle überlegt. War auch bei uns eine Geduldsprobe da wir 3 Wochen mit einem Auto überbrücken mussten und es einen Mietwagen nur 1 Woche gab.
Viel Glück!
Das hier ist aber kein Haftpflichschaden sondern ein Kaskoschaden.
Das Honorar für einen Anwalt trägt der TE hier selber.
Nur mal so zur Info.