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Schadensabwicklung über Vollkasko vor dem Kfz.-Verkauf?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben trotz der schwierigen Verkaufszeit durch Corona einen Käufer für unseren Zweitwagen gefunden. Der Käufer hat den Kaufvertrag unterschrieben und das Kfz. angezahlt. Zugesagt wurde aber die Behebung eines Schadens durch uns (Verkäufer). Die Schadenshöhe liegt bei ca. 2.900 €, Verkaufspreis bei 24.500 €.
Können wir nunmehr den selbst verursachten Schaden, der ca. 2 Wochen vor dem Verkauf entstanden ist, nach Reparaturfreigabe durch die Vollkaskoversicherung reparieren lassen, obwohl wir das Kfz. verkaufen wollen? Sprich: nach Reparatur und Schadensabwicklung würde der Wagen abgemeldet und nicht mehr über die regulierende Versicherung versichert sein.
Ob und wann wir ein neues Kfz. anschaffen ist aktuell fraglich. Dies wird ggf. in den Sommerferien erfolgen, aber ob es dann bei der gleichen Versicherung versichert werden wird ist unklar.
Mache ich mir unbegründete Sorgen oder sollte ich dies anders lösen oder vorab mit der Versicherung klären?
Vorab besten Dank für Ihre / Eure Hilfe.
Viele Grüße
BS
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 20. Mai 2020 um 19:43:17 Uhr:
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Aha, Du schließt also Versicherungen ab, um die Schäden dann selbst zu bezahlen.
Das ist ja clever....
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11 Antworten
Wenn du nach Reparaturfreigabe entsprechend Gutachten der Versicherung reparieren lässt, sollte alles in Ordnung sein. Es schadet aber nicht, die Versicherung über den bevorstehenden Eigentümerwechsel zu informieren.
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 20. Mai 2020 um 19:43:17 Uhr:
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Aha, Du schließt also Versicherungen ab, um die Schäden dann selbst zu bezahlen.
Das ist ja clever....
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 20. Mai 2020 um 19:43:17 Uhr:
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Wie soll das denn funktionieren, das ginge höchstens bei fiktiver Abrechnung mit den bekannten Abzügen und Unwägbarkeiten.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Mai 2020 um 19:55:26 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 20. Mai 2020 um 19:43:17 Uhr:
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Aha, Du schließt also Versicherungen ab, um die Schäden dann selbst zu bezahlen.
Das ist ja clever....
Entweder habe ich bis heute den Sinn von kfz Versicherungen nicht verstanden oder du.
Meines Erachtens nach, zahlt man doch sowieso den Schaden selbst egal ob mit Versicherung oder ohne. Dadurch das die SF klasse sinkt, erhöhen sich die Beiträge und man zahlt den Schaden „ab“.
Oder man zahlt ihn ohne Versicherung einfach selbst.
Jetzt kommen wir zur daseinsberechtigung der Kasko Versicherung, diese ist dafür da um Schäden reparieren zu lassen, für die man eben nicht das Geld auf der Kante hat. Ein b Säulen schaden kann gleich mal 10000€ und mehr kosten. Selbst wenn die komplette Seite ( Türen kotflügel Stoßstange ) beschädigt wird kommt schnell eine hohe Summe auf.
Klar geht das, der Eigentümerwechsel nach der Reparatur geht die Versicherung nichts an.
Zitat:
@B4byf4ce schrieb am 20. Mai 2020 um 21:00:27 Uhr:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Mai 2020 um 19:55:26 Uhr:
Aha, Du schließt also Versicherungen ab, um die Schäden dann selbst zu bezahlen.
Das ist ja clever....
Entweder habe ich bis heute den Sinn von kfz Versicherungen nicht verstanden oder du.
Meines Erachtens nach, zahlt man doch sowieso den Schaden selbst egal ob mit Versicherung oder ohne. Dadurch das die SF klasse sinkt, erhöhen sich die Beiträge und man zahlt den Schaden „ab“.
Oder man zahlt ihn ohne Versicherung einfach selbst.
Jetzt kommen wir zur daseinsberechtigung der Kasko Versicherung, diese ist dafür da um Schäden reparieren zu lassen, für die man eben nicht das Geld auf der Kante hat. Ein b Säulen schaden kann gleich mal 10000€ und mehr kosten. Selbst wenn die komplette Seite ( Türen kotflügel Stoßstange ) beschädigt wird kommt schnell eine hohe Summe auf.
Wer schlau ist kündigt die Vollkasko ein Jahr lang und wird dann nach einem Jahr wieder günstiger eingestuft.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Mai 2020 um 19:55:26 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 20. Mai 2020 um 19:43:17 Uhr:
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Aha, Du schließt also Versicherungen ab, um die Schäden dann selbst zu bezahlen.
Das ist ja clever....
Was hat das mit der Versicherung zu tun?
Klar kann man die Vollkasko nutzen. Dann wird man aber zurückgestuft und zahlt dafür dann später mehr Beitrag.
Machen muss jeder wie er will.
Ich persönlich würde da die Versicherung außen vor lassen.
Natürlich kann ich die Hochstufung der Vollkasko umgehen, wenn ich ein Jahr lang keine abschließe.
Das muss man dann für sich selbst bewerten, wenn man ein evtl. neues Auto halt erstmal nicht Vollkasko versichert.
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 20. Mai 2020 um 19:43:17 Uhr:
Ich persönlich würde die Reparaturkosten einfach vom Kaufpreis abziehen. Oder warum wollt ihr das vorher über die Versicherung laufen lassen?
Das muss jeder für sich selbst ausrechnen. Was ist besser.
Nicht reparieren lassen, Reparaturkosten vom Kaufpreis abziehen und Versicherung nach Gutachten abrechnen oder Wagen reparieren lassen und teurer verkaufen? Wohl eher vorher reparieren lassen und teurer verkaufen, da man nach Gutachtenabrechnung ja nicht die Ust. erhält (also mindestens 20 %weniger)
Er schreibt ja, dass ggf. kein weiteres Fahrzeug angeschafft werden soll. In dem Fall gibt es nächstes Jahr keine Hochstufung.
Mach das, was im Kaufvertrag steht! Lass den Schaden reparieren und übergib das Fahrzeug wie vereinbart.
Alles, was nach der Regulierung erfolgt, ist allein deine Sache und hat mit dem Schaden nichst mehr zu tun und geht auch die Versicherung nichts an.
Zitat:
@bschmal schrieb am 20. Mai 2020 um 17:15:56 Uhr:
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben trotz der schwierigen Verkaufszeit durch Corona einen Käufer für unseren Zweitwagen gefunden. Der Käufer hat den Kaufvertrag unterschrieben und das Kfz. angezahlt. Zugesagt wurde aber die Behebung eines Schadens durch uns (Verkäufer). Die Schadenshöhe liegt bei ca. 2.900 €, Verkaufspreis bei 24.500 €.
Können wir nunmehr den selbst verursachten Schaden, der ca. 2 Wochen vor dem Verkauf entstanden ist, nach Reparaturfreigabe durch die Vollkaskoversicherung reparieren lassen, obwohl wir das Kfz. verkaufen wollen? Sprich: nach Reparatur und Schadensabwicklung würde der Wagen abgemeldet und nicht mehr über die regulierende Versicherung versichert sein.
Ob und wann wir ein neues Kfz. anschaffen ist aktuell fraglich. Dies wird ggf. in den Sommerferien erfolgen, aber ob es dann bei der gleichen Versicherung versichert werden wird ist unklar.
Mache ich mir unbegründete Sorgen oder sollte ich dies anders lösen oder vorab mit der Versicherung klären?
Vorab besten Dank für Ihre / Eure Hilfe.
Viele Grüße
BS