Mein Auto wurde gestollen und bei der Polizeiverfolgung wirtschaftlicher Totalschaden

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mein Auto Audi A4 wurde über Nacht gestollen und der Polizei auf der Autobahn aufgefallen. Draufhin wollte die Polizei eine Kontrolle durchführen und dabei ist der Dieb geflohen. Der Dieb verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und fuhr in den Straßengraben.

Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun da ich woanders wohne, als wo sich das Ereignis stattfand, stellt sich die Frage soll ich den Wagen herholen lassen oder nicht?

Wenn ja! dann wohin? was wird kosten wenn ich es zu bei der Werkstatt abstelle?
Soll ich den Gutachter von der Werkstatt selbst beauftragen als gegen-Gutachter der Versicherung?

Wie ist es mit der Versicherung? ich habe Vollkasko mit 150€ selbstbeteilung!
Bis jetzt gibt's keine Zahlen/Beträge, die die Versicherung zahlen würde!

Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€

Wie soll ich mich entscheiden? ich war noch nie in einem Unfall verwickelt, geschweige von Diebstahl und Polizeiverfolgung (Hollywood film)

Über jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, ihr seht doch, dass der TE sich im Deutschen nicht so gut ausdrücken kann, schaltet doch mal den Kopf ein und unterstellt ihm hier nicht Absichten, die vllt. nur verkehrte Formulierungen sind.

Leute gibts... hauptsache mal meckern und mobben!

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Zitat:

Original geschrieben von matrix154



Hab jetzt auch eine Idee! Meine Arbeit kündigen, arbeitslos melden und Vermögen habe ich eh nicht. Und fahre irgendwo im Ausland, hole mir ein Auto! Wenn es klappt, dann habe ich ganz schnell 9000 oder 10000€ in der Tasche und wenn es schief geht demoliere ich das Auto und setze eine Zeitdauer im Gefängnis und komme wieder frei! Super Rechtsystem!!!
😠 😕 zum Kotzen

Super Idee für max. 500 Euro im ausländischen Knast sitzen - mehr bekommt dieser Fahrer/Überführer nicht. Dein Fahrzeug wurde mit Sicherheit von einem Anderen entwendet. Und wenn er aus dem deutschen Gefängnis entlassen wird, schuldet er seinem Auftraggeber ein Auto.

Zitat:

Wie sollte so ein Fall aus Deiner Sicht geregelt sein?

Gegenfrage! Wer soll mir dann die Kosten erstatten, wenn das Auto von der Polizei freigegeben wird?

Vom Dieb - laut den Rechtsanwälten - kann/werde ich nichts bekommen. Also Zivilklage wird nichts bringen außer

mehr

Rechtsanwalts

kosten

.

Zitat:

Original geschrieben von matrix154


Wer soll mir dann die Kosten erstatten, wenn das Auto von der Polizei freigegeben wird?

Deine Versicherung?

Eben. Schließlich hat man die Versicherung ja für Fälle wie diesen abgeschlossen.

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Hallo Leute!

die Versicherung hat sich gemeldet und gibt uns 10000€ Wiederbeschaffungswert und Restwert 4800€.

Nur ein gleichwertiges Auto wie meins ist für 10000€ nicht herzukriegen!

das Auto ist nicht fahrbereit und kann es auch nicht abholen lassen, es sei denn ich übernehme die Kosten. Laut ADAC da muss ein spezial abschleppwagen hin und dies wird ca. 1000€ kosten

Ich bin ratlos!!

Soll ich das Auto für den Rest am höchst bietenden für 4800€ verkaufen und den Wiederbeschaffungswert von 10000€ annehmen? oder kann/soll ich über den Wiederbeschaffungswert verhandeln??

Bin für jeden Rat dankbar

Frag beim Gutachter nach, wo er den/die vergleichbaren Wagen als Basis für den Wiederbeschaffungswert gefunden hat

Zitat:

Frag beim Gutachter nach, wo er den/die vergleichbaren Wagen als Basis für den Wiederbeschaffungswert gefunden hat

Das ist schon geschehen! bis jetzt noch keine Rückmeldung von der Versicherung oder soll ich den Gutachter direkt fragen?

Zitat:

Original geschrieben von matrix154



Zitat:

Frag beim Gutachter nach, wo er den/die vergleichbaren Wagen als Basis für den Wiederbeschaffungswert gefunden hat

Das ist schon geschehen! bis jetzt noch keine Rückmeldung von der Versicherung oder soll ich den Gutachter direkt fragen?

Warte doch mal ab, die werden dein Anliegen schon bearbeiten. Da ich selber in dem Bereich tätig bin, kann ich dir sagen das es auch nicht schneller geht wenn man drängelt. Im Übrigen wird der Sachverständige den WBW nicht aus der Luft gegriffen haben...

Zitat:

Original geschrieben von matrix154


Hallo Leute!

die Versicherung hat sich gemeldet und gibt uns 10000€ Wiederbeschaffungswert und Restwert 4800€.

Nur ein gleichwertiges Auto wie meins ist für 10000€ nicht herzukriegen!

Warum sollten vergleichbare Fahrzeug zu diesem Wert nicht zu beschaffen sein? Hat sich dein Verständnis für den Wert deines Fahrzeuges geändert? Der Sachverständige hat bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes den Markt geprüft - so wie du ja auch. Beim Kauf eines Fahrzeuges kannst du handeln - bei deinem Versicherer sicherlich nicht.

ich weiss nicht woher der Gutachter diesen Wert ermittelt hat.

Ich selber finde deutschaldsweit KEINE A4 Limousine Schwarz bis auf eine! Aber dieses Auto hat nicht die gleichen Sonderausstattungen (z.B. NAVI - Ein normales wie es in den Bildern zu sehen ist) wie meins.

Meins hat/hatte das NAVI+ "mit aufklappbarem Farbdisplay und MMI mit 2 SD-Karten Slots" sowie FIS mit Farbdisplay und Xenon PLus mit Scheinwerferreinigungsanlage

Wenn ich Deutschlandweit nur 1 Auto finde, wie kann der Gutachter behaupten, dass im Marktregion ein vergleichbares Auto für diesen Preis wieder zu beschaffen ist?

Du hast Anspruch auf den WBW eines vergleichbaren Fahrzeug und nicht auf ein Identisches.

Und die Farbe deines Autos spielt hierbei keine Rolle.

Es gibt in Deutschland am Gebrauchtfahrzeugmarkt ganz sicher mehr als nur eine Audi A4 Limousine mit vergleichbaren Austattungsmerkmalen wie deines.

Da bin ich mir aber ganz sicher.

Ich will kein identisches Auto aber ein in den Ausstattungen vergleichbares Auto haben.

Wenn du jahrelang an etwas gewöhnt bist, dann willst du nichts schlechteres haben oder?

Ein Auto ist ein Wirtschaftsgut, nichts anderes.

Reguliert wird im Schadensfall ein markgerechter Fahrzeugwert und kein Ideeller Wert.

Lass dir den WBW vom Sachverständigen erklären, hier kann im Moment keiner sagen ob dieser in Ordnung geht oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von matrix154


......Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
......
Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€

... schon klar, jetzt ist natürlich alles anders.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von matrix154
......Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
......
Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€
... schon klar, jetzt ist natürlich alles anders.

Sorry! Hab vergessen, dass der Markt mir gehört!?!?!

Hätte der Dieb mein Auto in Ruhe gelassen. Ich bin/war zufrieden mit MEINEM Auto

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