Mein Auto wurde gestollen und bei der Polizeiverfolgung wirtschaftlicher Totalschaden

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mein Auto Audi A4 wurde über Nacht gestollen und der Polizei auf der Autobahn aufgefallen. Draufhin wollte die Polizei eine Kontrolle durchführen und dabei ist der Dieb geflohen. Der Dieb verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und fuhr in den Straßengraben.

Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun da ich woanders wohne, als wo sich das Ereignis stattfand, stellt sich die Frage soll ich den Wagen herholen lassen oder nicht?

Wenn ja! dann wohin? was wird kosten wenn ich es zu bei der Werkstatt abstelle?
Soll ich den Gutachter von der Werkstatt selbst beauftragen als gegen-Gutachter der Versicherung?

Wie ist es mit der Versicherung? ich habe Vollkasko mit 150€ selbstbeteilung!
Bis jetzt gibt's keine Zahlen/Beträge, die die Versicherung zahlen würde!

Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€

Wie soll ich mich entscheiden? ich war noch nie in einem Unfall verwickelt, geschweige von Diebstahl und Polizeiverfolgung (Hollywood film)

Über jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, ihr seht doch, dass der TE sich im Deutschen nicht so gut ausdrücken kann, schaltet doch mal den Kopf ein und unterstellt ihm hier nicht Absichten, die vllt. nur verkehrte Formulierungen sind.

Leute gibts... hauptsache mal meckern und mobben!

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Und wie so oft in derartigen Threads bekommt man den Eindruck, dass hier eine schnelle Eingreiftruppe der Versicherungen unterwegs ist, die nichts andere zu tun hat, als die Interessen ihrer Auftraggeber hochzuhalten. 🙄

nur weil sie aus erfahrung die praxisgerechtere sicht haben?
ausserdem sind hier ja auch meinungen gleich/aehnlich, die in der regulierungspraxis durchaus schonmal unterschiedlich sein koennen ^^
(SV vs. VS)
dem TE mit den vorliegenden infos nach dem "maul" zu reden (falls auch die rechtsprechung anders urteilt) bringt ihn ja auch keinen schritt weiter.

was würdest du denn für einen 7 jahre alten wagen mehr zahlen der werksnavi hat im gegensatz zu einem ohne????
auch die 2000 €, die es im neuwagen gekostet hat????

sprichst du grade jemand bestimmten an, Gunny-Highway?
ich (ok, bin bisher eigentlich nicht der navi user!) wuerde fuer das veraltete (ich vermute RNS510?) selbst in einem neuwagen den aufpreis nicht zahlen.
eine neue generation soll ja ab G7 kommen? egal..das ding wird zumindest auch heute noch hochpreisig (und vielgeruegt) in neuwagen verkauft.

in grenzen kann ich aber schon verstehen, dass solche komfortmerkmale vermisst werden koennten.

einen 911 (oder wars ein boxster; sicher nicht nur den) bekommt man mit werksseitigen extras auch auf fast (oder ueber) das doppelte des grundpreises.

mal eben 45% aller beazhlten extras als : gibt eh keiner was fuer abzubuchen, waere ja auch etwas einfach.
andere fahrzeuge sind ohne bestimmte extras eben von vornherein schwer/schlecht wiederverkaufbar.

oder man kann/will lange warten 🙂 grade youngtimer/oldtimer in originaler ausfuehrung und als "buchhalter" werden ja anscheinend gerne gesehen 😉

ein emotionales thema eben 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Und wie so oft in derartigen Threads bekommt man den Eindruck, dass hier eine schnelle Eingreiftruppe der Versicherungen unterwegs ist, die nichts andere zu tun hat, als die Interessen ihrer Auftraggeber hochzuhalten. 🙄

Vorsicht!

Für solche Aussagen gibts hier ganz schnell Hausverbot!

viel im stillen mitgelesen?, hexe? 😁

Gut erkannt, Harry!

Zitat:

Original geschrieben von hexe1961



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Und wie so oft in derartigen Threads bekommt man den Eindruck, dass hier eine schnelle Eingreiftruppe der Versicherungen unterwegs ist, die nichts andere zu tun hat, als die Interessen ihrer Auftraggeber hochzuhalten. 🙄
Vorsicht!
Für solche Aussagen gibts hier ganz schnell Hausverbot!

Nee, nur für das anlegen von Doppelaccounts oder Beleidigungen. Wenn das ganze dann noch mit störrischer Beratungsresistenz gepaart auftritt, dann geht es auch schon mal etwas schneller 😉

Grüße
Steini

Wieso sucht der TE eigentlich einen 2.0TDI, wenn in der Pressemitteilung von einem S4 die Rede ist?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter
Da wurden mehrer k€ investiert und dann soll man das mit nem Auto vergleichen, wo gar nicht gewartet wurde?

Woher weist du das denn bitte?

Wieso sind die am Markt angebotenen Fahrzeug angeblich nicht gewartet?

Investitionen für die betriebs- und Verkehrssicherheit sind bestenfalls Werterhaltend anzusehen, aber nicht Werterhöhend. 

Ich behaupte ja gar nicht, dass die Fahrzeuge am Markt nicht gewartet worden sind. Aber es kommt oft genug vor, dass ein Serviceheft vorhanden ist.

Wenn man sich hier diesen und andere Threads durchliest, lässt es den Anschein erwirken, als würden die Gutachter schon sehr sehr oberflächlich vergleichen dürfen.
Das kanns ja irgendwie nicht sein, wenn man bedenkt, dass bei einem Leasingfahrzeug selbst die Farbe entscheident über den Rückkaufwert ist - warum dürfen dann Gutachter dann Fahrzeuge selbst mit anderen Klassen vergleichen. Da hinkt der Vergleich!

Die Meinungsverschiedenheit des TE und Versicherers lässt sich doch einfach lösen. Der TE nimmt das Gutachten und geht damit zu einem Sachverständigen seiner Wahl und fragt diesen um Rat. Ein guter Sachverständiger prüft den Wert grob, ohne das er dafür dem TE tief in die Tasche greift. Bestätigt der Sachverständige den Wert, dürfte sich die Angelegenheit erledigt haben. Ergibt sich eine erhebliche Differenz zwischen den Werten zu Gunsten des TE, schreibt er seinem Versicherer unter Angabe von Gründen, dass der Wert des Fahrzeuges zu niedrig bemessen wurde. Bessert der Versicherer nicht nach, gibt der TE bei seinem Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag, reicht das seinem Versicherer ein und kündigt gleichzeitig an, dass bei fehlender Nachbesserung das Sachverständigenverfahren durchgeführt werden soll. Wird noch immer keine Korrektur der Abrechnung vorgenommen, beauftragt er seinen Sachverständigen, das Sachverständigenverfahren durchzuführen.

Der Sachverständige des Versicherers sowie der Sachverständige des TE setzen sich an einen Tisch, einigen sich auf einen Obmann für den Fall, dass sie sich nicht auf einen Wert des Fahrzeuges einigen können und "verhandeln" anschliessend über den Wert des Fahrzeuges. Einigen sie sich gemeinsam auf einen Wert, ist dieser sowohl für den Versicherer als auch für den TE bindend. Einigen sie sich nicht, wird der Vorgang dem zuvor bestimmten Obmann übergeben und dessen letzte Meinung ist für beide Seiten bindend.

Eines Anwaltes bedarf es hier nicht und dessen Kosten werden vom Versicherer auch nicht übernommen.

Kostenfrei ist die Angelegenheit nicht, denn kein beteiligter Sachverständiger führt ein Sachverständigenverfahren kostenfrei durch. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens werden entsprechend dem Ausgang verteilt.

Beispiel: Wert des Versicherers 10.000 - Wert des TE 12.000

Wird der Wert des Versicherers bestätigt, trägt der TE sämtliche Kosten des Verfahrens. Wird der Wert des TE bestätigt, trägt der Versicherer die Kosten des Verfahrens. Liegt der Wert dazwischen, werden die Kosten entsprechend der Quote verteilt. Einigen sich die Sachverständigen z.B. auf 11.000 tragen Versicherer und TE jeweils 50% der Kosten.

Ein Sachverständigenverfahren mit Obmannsentscheidung verursacht Kosten durchaus von 1.200 bis 2.000 Euro. Gerade in Anbetracht der Kostenverteilung sei davor gewarnt, mit überzogenen Wertvorstellungen in ein Sachverständigenverfahren zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter
Wenn man sich hier diesen und andere Threads durchliest, lässt es den Anschein erwirken, als würden die Gutachter schon sehr sehr oberflächlich vergleichen dürfen.
Das kanns ja irgendwie nicht sein, wenn man bedenkt, dass bei einem Leasingfahrzeug selbst die Farbe entscheident über den Rückkaufwert ist - warum dürfen dann Gutachter dann Fahrzeuge selbst mit anderen Klassen vergleichen. Da hinkt der Vergleich!

Wo habe ich bitte geschrieben, dass Fahrzeuge "mit anderen Klassen" verglichen werden? 

bei einer WBW Ermittlung geht es auch nicht um oberflächige Vergleiche sondern um Objektive. 

Und bei dieser Unterscheidung scheint es bei dem einen oder anderen wohl zu hapern.

Im übrigen bestimmt sich der Rückaufswert eines Leasingfahrzeuges bestimmt sich ganz sicher nicht über die Farbe.

Hier spielen vertraglich festgesetzte Faktoren und der Gesamtzustand bei der Rückgabe eine Rolle. Wenn ich nach drei Jahren ein Auto zurückgebe, das nicht dem vertaglich vereinbarten Zustand enstpricht, weil z.B. mein Schäferhund im Innenraum übernachtet hat, oder weil Ich in über die Jahre dazu genutzt habe die Baustoffe für meinen Hausbau darin zu transportieren dann brauch ich mich nicht darüber zu wundern wenn ich kräfig nachzahlen muss. 

Zeig hier bitte auch nur eine Leasingabrechnung, aus der hervorgeht, dass die Farbe bei der Rückgabe einen wertmindernden Faktor gespielt hat.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


 Ein Sachverständigenverfahren mit Obmannsentscheidung verursacht Kosten durchaus von 1.200 bis 2.000 Euro. Gerade in Anbetracht der Kostenverteilung sei davor gewarnt, mit überzogenen Wertvorstellungen in ein Sachverständigenverfahren zu gehen.

das mit der Überprüfung durch einen eigens beauftragten Sachverständigen sowie die Durchführung des SV Verfahren hab ich ja schon 13.07.2012 vorgeschlagen. Aber hiefür mus dann auch erst einmal ein SV gefunden werden, der mit überzogenen Wertvorstellungen ein SV Verfahren eröffnet. Auch das man erst einmal die Stellungnahme des Versicherungs SV abwarten sollte wurde hier schon angeraten.

Mehr Tipps kann man hier jetzt wohl nicht mehr geben. Aber wenn das alles keine Beachtung findet und man meint sowieso Recht zu haben, dann viel  Glück.....🙂

Vielen Dank an alle Beteiligten und deren Meinungen/Ratschläge

Ich werde zuerst die Antwort der/des Versicherung/Gutachters abwarten. Einen Widerspruch habe ich schon über den Anwalt legen lassen.

Übrigens es ist eine A4 und keine S4 wie im Pressebericht stand. Da hat die Presse was misverstanden, aber der Diebstahl und Polizeiverfolgung stimmen 🙂

Warum ich mir unbedingt eine Schwarze suche? hat es keinen Grund. Ist nur Geschmaksache, genauso wie ich mich für diese A4 vor 4 Jahen entschieden habe.

Jeder hat sein Geschmack und Erfahrugen und wenn jmdm das gleiche wiederfährt, und sich ein neues Auto holt, dann zu 90% wird er sich ein(e) gleiche(s) Marke/Modell holen...

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