Mein Auto wurde gestollen und bei der Polizeiverfolgung wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Mein Auto Audi A4 wurde über Nacht gestollen und der Polizei auf der Autobahn aufgefallen. Draufhin wollte die Polizei eine Kontrolle durchführen und dabei ist der Dieb geflohen. Der Dieb verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und fuhr in den Straßengraben.
Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Nun da ich woanders wohne, als wo sich das Ereignis stattfand, stellt sich die Frage soll ich den Wagen herholen lassen oder nicht?
Wenn ja! dann wohin? was wird kosten wenn ich es zu bei der Werkstatt abstelle?
Soll ich den Gutachter von der Werkstatt selbst beauftragen als gegen-Gutachter der Versicherung?
Wie ist es mit der Versicherung? ich habe Vollkasko mit 150€ selbstbeteilung!
Bis jetzt gibt's keine Zahlen/Beträge, die die Versicherung zahlen würde!
Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€
Wie soll ich mich entscheiden? ich war noch nie in einem Unfall verwickelt, geschweige von Diebstahl und Polizeiverfolgung (Hollywood film)
Über jeden Rat dankbar
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, ihr seht doch, dass der TE sich im Deutschen nicht so gut ausdrücken kann, schaltet doch mal den Kopf ein und unterstellt ihm hier nicht Absichten, die vllt. nur verkehrte Formulierungen sind.
Leute gibts... hauptsache mal meckern und mobben!
88 Antworten
s. Polizeipresse
http://www.presseportal.de/.../...folungsfahrt-vorlaeufig-festgenommen
Ich habe NUR 2 Original Schlüssel und die sind bei mir!
Also ich würde den Sachbearbeiter meiner Versicherung anrufen und fragen was mir noch so zustehen würde, z.B. Transportkosten zu einer nahegelegenen Werkstatt.{Standgebühren beachten!
(Versteh gar nicht was es da zu meckern gibt wenn jemand fragt welche Leistungen er in solch einem Fall von seiner Versicherung zu erwarten hat??)
Wenns nicht all zu weit weg ist würd ich mir das Auto selbst mal anschauen und an Ort und Stelle entscheiden was mit dem Auto passieren soll, eventuell private Sachen aus dem Auto holen, Radio oder sonstige Dinge aus dem Auto nehmen BEVOR der Gutachter das Auto begutachtet um den Wiederbeschaffungs-, Restwert zu ermitteln.
Ist das Auto eigentlich überhaupt nach einem Diebstal für den Besitzer zugänglich? Immerhin ist es doch eine Art "Tatort"..?
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
(Versteh gar nicht was es da zu meckern gibt wenn jemand fragt welche Leistungen er in solch einem Fall von seiner Versicherung zu erwarten hat??)
im kaskofall ist das ja ueblicherweise ueber die leistungen im abgeschlossenen tarif geregelt.
somit gibts eben weniger sichere antworten, als : schau in den vertrag bzw. erkundige dich bei deinem versicherer.
(bei : kasko ist vertragsrecht, muesste ich wieder 5EUR ins phrasenschwein von hafi werfen 😉 )
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
(Versteh gar nicht was es da zu meckern gibt wenn jemand fragt welche Leistungen er in solch einem Fall von seiner Versicherung zu erwarten hat??)
die frage war nicht welche leistungen zur schadensdeckung ihm zustehen, die frage war welche vorteile er daraus ziehen kann.
eine versicherung ersetzt den entstandenen schaden. vorteile sollte man daraus aber nicht haben.
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Mein Gott, ihr seht doch, dass der TE sich im Deutschen nicht so gut ausdrücken kann, schaltet doch mal den Kopf ein und unterstellt ihm hier nicht Absichten, die vllt. nur verkehrte Formulierungen sind.
Leute gibts... hauptsache mal meckern und mobben!
der Wagen ist ca 130km von uns entfernt und ist noch unter der Aufsicht der Krimi-polizei.
Der Polizist hat uns erstmal erlaubt unsere Sachen aus dem Auto zu holen (Kinderwagen, kindersitz, etc...)
Das Auto ist frontal in den Graben "gefallen", so dass die Motorhaube nicht zu geht. Linke hintere Tür war komplet nach Innen gedrückt. Hintere Stoßstange war ab und lag auf der Motorhaube.
Erstmal wird der Wagen von der Polizei nicht freigegeben, so dass der Gutachter sich das Auto anschauen kann.
Zitat:
Original geschrieben von matrix154
Erstmal wird der Wagen von der Polizei nicht freigegeben, so dass der Gutachter sich das Auto anschauen kann.
Naja von daher kannst ja dann eh nix machen, abwarten und schaun was der Gutachter sagt, würd ich sagen.
Nachdem der Täter ja gefasst ist, hat ja sowohl der TE, als auch sein Versicherer die Möglichkeit, die Ansprüche beim Verursacher geltend zu machen....
Unabhängig davon, ob beim Dieb was zu holen ist, frage ich mich, ob es beim geltend machen der Ansprüche eine Art Rangfolge gibt, also dass z.B. erst die Ansprüche des TE (und/oder weiterer Geschädigter) befriedigt werden müssen und dann die des Versicherers.
Weiss hier jemand genauer Bescheid?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Kannst du das mal näher erläutern?Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
DER SCHNELLSTE 😁
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
d.h. der Bauer, der sein Korn als erster zur Mühle bringt,
erhält zuerst sein Mehl.
Und so ist es auch hier:
Wer zuerst einen Titel erhält, hat als erster Zugriff auf die Kohle des Schädigers, vorausgesetzt, pfändbares Vermögen ist vorhanden.
O.
Da kann ich mir keine Hoffnung machen :-(
Der Polizist sagte mir, dass der Dieb Vermögens und Arbeitslos ist mit Wohnhaft im Ausland, was sehr schwer für eine juristische Verfolgung sein wird. Also Hoffnungslos !!!
Hab jetzt auch eine Idee! Meine Arbeit kündigen, arbeitslos melden und Vermögen habe ich eh nicht. Und fahre irgendwo im Ausland, hole mir ein Auto! Wenn es klappt, dann habe ich ganz schnell 9000 oder 10000€ in der Tasche und wenn es schief geht demoliere ich das Auto und setze eine Zeitdauer im Gefängnis und komme wieder frei! Super Rechtsystem!!!
😠 😕 zum Kotzen
Bei allem Verständnis für Deinen Ärger: Ich halte unser Rechtssystem gar nicht mal für so schlecht.
Wie sollte so ein Fall aus Deiner Sicht geregelt sein?