Mein auto, aber nicht mein name in den papieren, habe ich das auto nun verloren??
hi leute, ich weiß war ziehmlich dumm von mir aber ich habe mich von dem vater meiner verlobten überreden lassen seinen namen in den papieren und in den brief eintragen zulassen, weil ich auf den prozenten seiner versicherung fahren sollte. er meinte wenn wir seinen namen in den brief und den papieren stehen haben dürfte eigentlich keineer was gegen machen können.
ich glaube damit habe ich mich selbst angeschissen, denn ich habe mit meiner verlobten nun einen eigene wohnung und er will mir das auto wegnehmen. problem ist, sein name steht überall drin und es gibt kein kaufvertrag für das auto.
hat einer ne idee was ich machen kann? oder bin ich das auto nun los?
bitteeee helftttttt mirrrrrr
gruß
82 Antworten
Wenn es geschenkt ist, verstehe ich das Hickhack nicht. Soll er die Karre haben und dann wird gehandelt wie es viele schon beschrieben haben. Eigene Karre kaufen und mit der Tochter durchbrennen. Soll er doch sehen was er davon hat. Irgendwann muß Papi halt mal von seiner Prinzessin loslassen.
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
mich würde auch interessieren wie deine verlobte über die ganze sache denkt......
Ja, das würde mich auch mal interessieren. Bisher haben wir ja nur die Ansichten des TE vernommen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, das würde mich auch mal interessieren. Bisher haben wir ja nur die Ansichten des TE vernommen.
meine verlobte steht voll auf meiner seite, schließlich hat er das auto ja UNS beiden zur verlobung geschenkt,
er ist halt eingeschnappt weil wir ausziehen wollen darum dreht er nun so ab und will das auto haben, zudem kommt noch das er geld probleme bekommen hat und daher nun UNSER auto verkaufen will....
aber meine kumpels und ich haben über 3monate an der karre gewerkelt und sehen es nicht ein nach 3 monaten arbeit alles aufzugeben....
darum werde ich mir die karre holen egal wie
Zitat:
Original geschrieben von hansol
Ich versteh hier langsam dein Problem nicht mehr! Hast du denn nun schonmal auch nur einen von den ganzen vorschlägen angewendet? Du schreibst zwar immer hier noch was zu dem Thema machst aber keine Aussagen was du denn nun schon alles versucht hast!
-Verlange den Brief
-wenn er es nicht macht, ruf die Polizei-> dann weitersehen!
Wenn du das nicht hinbekommst kann dir wohl niemand mehr hier helfen!
entschuldige bitte, wie soll das bitte aussehen wenn ich die polizei rufe ,die herkommen sehen das sein name in den papieren steh? ich denke mal das wäre ein eigentor dann müsste ich warscheinlich schein und schlüssel abgeben, schließlich steh sein name drinne
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Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Der Brief ist übrigens kein Eigentumsnachweis, sondern nur ein Indiz.
So lange es aber nichts gibt, was dieses Indiz sicher widerlegt, sieht es schlecht aus. Und wenn ich das richtig überflogen habe, hat der Käufer nicht mal einen Vertrag.
Wurde das Auto bar oder per Überweisung bezahlt? Wurde es in einem Hinterhof oder von einem Händler gekauft, der evtl. Aussagen darüber machen kann, wer bezahlt hat? Gibt es eine Überweisung an den Händler?
Geh mal zu einem Anwalt und lass dich profesionell beraten. Auf große Spielereien würde ich mich nicht einlassen, bevor ich keine Rechtssicherheit habe.
Wenn Schwiegerpapa weiß, das was auf ihn zukommt, dann wird der auch nicht tatenlos bleiben.
hi, naja das auto wurde vom privat verkauft, bezahlung in bar durch schwiegervater. ich wollt den wagen schon immer haben darum sind schwiegervater und verlobte los haben ihn angeguckt und gekauft, und uns diesen zur verlobung geguckt. es gibt keinen kaufvertrag, ich habe nur den schein, kennzeichen waren auf mein namen reserviert aber er hat sie angemeldet, versicherung läuft auch "noch" über ihn.... ich würd sagen da hab ich wohl verloren....ich könnte nen kaufvertrag vom voreigentümer sowie den alten fahrzeugbrief und schein besorgen , aber das wäre denke ich mal urkundenfäschung weil er ihn zwar für UNS gekauft hat aber er hat ihn ja bezahlt......tja und was soll man zu GESCHENKT sagen? ist ja nur ne mündliche aussage gewesen denke kaum das das relevant ist....wenn ich die polizei einschalte bin ich bestimmt noch der dumme der schein und schlüssel abgeben soll
ich weiß echt nicht weiter aber ich will auf keinen fall aufgeben da steckt zuviel arbeit drinne
Zitat:
Original geschrieben von rudirammler87
......tja und was soll man zu GESCHENKT sagen? ist ja nur ne mündliche aussage gewesen denke kaum das das relevant ist....
Eine mündliche Aussage zählt genauso wie was Schriftliches. Nur mit dem Nachweis wird es normalerweise schwieriger...aber wenn Zeugen dabei waren😉...
Gruß
Karl
Zitat:
Original geschrieben von rudirammler87
entschuldige bitte, wie soll das bitte aussehen wenn ich die polizei rufe ,die herkommen sehen das sein name in den papieren steh? ich denke mal das wäre ein eigentor dann müsste ich warscheinlich schein und schlüssel abgeben, schließlich steh sein name drinne
Du könntest denen zum Beispiel die Sache erklären, Poizisten sehen auch nicht nur Schwarz und Weiß!
Moin,
Wenn er das Auto verkaufen will *fg* Stell Ihm doch deine Arbeitszeit und deine entstandenen Kosten, belegt durch Teilerechnungen in Rechnung *Fg* Und stell' Ihm mal die Frage... ob er es klasse findet ... wenn du ohne Arbeit deinen Job verlierst ... und seine Tochter dann von Hartz IV leben muss...
IHR solltet euch DRINGENST mal zusammensetzen und eure Probleme ruhig AUSDISKUTIEREN.
Wie groß ist eigentlich der WERT des Fahrzeuges ?! Im Zweifel löse das Fahrzeug bei Ihrem Vater schlicht aus ... (natürlich gegen Kaufvertrag und Brief) wenn die Motivation GELDPROBLEME sind ... könnte das Problem so aus der Welt geschafft werden.
Ich WÜRDE ES EINFACH mal mit VERNUNFT probieren ... so kommt man sicherlich wesentlich weiter, als mit Provokation und Streit !
MFG Kester
Ich komme mit dem Schwiegervater bisher noch nicht klar.
Er stimmt der Verlobung zu und beschenkt euch reichlich.
Er will aber ums verrecken nicht, dass seine Tochter auszieht?
Sieht der noch klare Bilder?
Meine Freundin oder Exfreundin (ich kann es im Moment echt nicht sagen 🙁) war 16 als sie bei mir mehr oder weniger eingezogen ist. Ohne Wenn und Aber.
Ich würde es aber auch ersteinmal mit reden versuchen.
Vielleicht sollte deine Verlobte mal mit ihrem Erzeuger sprechen. Immerhin ist er ihr ja sehr nahe und wird ihr ja nichts böses wollen.
Sich im Streit zu trennen, was ja anscheinend geschehen wird wenn der Vater nicht einlenkt, wird ja auch nicht in seinem Interesse sein.
Man sollte dort den Hebel ansetzen.
Einmal auf Tränendrüse Vater Tochter usw.
Du hast auf alle Fälle mein Mitleid. Schwiegereltern können ein Segen oder ein Fluch sein.
Moin,
ist der Kinderspruch "Geschenkt ist geschenkt; wiederholen ist gestohlen" eigentlich juristisch akkreditiert?
Wenn ja, dann brauchst du nur glaubwürdige Zeugenaussagen von NICHT Verwandten, die die Schenkung bestätigen können! Die Aussage Deiner Verlobten wäre deshalb nämlich nichts wert.
Und schon wärst du das Problem wohl los.
Ansonsten wäre angesichts der entstandenen Arbeitsleistung und Materialkosten deinerseits, eine Anwalt-Beratungs-Stunde "Peanuts" dagegen 😉
moinsen leude,
nun gehts richtig rund wir hatten den fahrzeugbrief gefunden, dann hat er abends das zimmer meiner verlobten aufgebrochen und diesen entwendet, habe heute abend einen termien bei meinem anwalt und anzeigen wer5den wir ihn auch dafür.....
....jetzt reicht es entgültig.........
ich denke mal man sieht sich wohl vor gericht, denn ohne mein teil der papiere kann er das auto garnicht abmelden habe ich festgestellt und wenn er das auto aufbrächen würde macht er sich wohl mehr als strafbar....
ich schreibe nachher was der anwalt und die polizei dazu sagen, gruß^^
wow, da gehts ja zur Sache.
Aber ich kann dein vorgehen schon verstehen.
Wenn der Schwiegervater schon nicht davor zurückschreckt, die Türe seiner Tochter aufzubrechen(!) und den Brief wieder zu entwenden, dann wird wohl so schnell auch keine friedliche Einigung in Sicht sein.
"Nette" Geschichte
Zitat:
Original geschrieben von sasha hehn
ist der Kinderspruch "Geschenkt ist geschenkt; wiederholen ist gestohlen" eigentlich juristisch akkreditiert?
"Kindermund tut Wahrheit kund ?" 😁
Schau mal dazu ins BGB §§ 516 bis 534 - Schenkung
bei:
§530 Widerruf der Schenkung
oder:
§528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Ansonsten ist das ganze wirklich eine "nette" Geschichte 🙁
Angesichts der Tatsache, daß das Fahrzeug nicht auf den Beschenkten zugelassen ist, stellt sich hier wohl u.U. die Frage, ob es sich wirklich um eine Schenkung handelt und nicht nur um eine Nutzungsüberlassung (wie z.B. bei einem Firmenfahrzeug). Ich bin mal gespannt, wie der RA die Sache beurteilt.