Mein A6 hat es hinter sich, unverschuldeter Vollschrott !!!!
Tachpost, (stinkstinkstinksauerpost)
05Uhr aufgestanden, 14Uhr bei bestem Wetter Feierabend gemacht und 14.30Uhr mit Schmerzen nen Schrotthaufen eingebrockt bekommen....
http://img377.imageshack.us/img377/8311/dsc00019sk6.jpg
soviel dazu wenn man gemütlich zweispurig links (zweispuren je Richtung) in der Stadt 50kmh fährt und direkt hinterm rechts stehenden "abbiegenden" LKW auf Höhe Führerhaus nen Golf III GTI mit 1m Abstand (vor der LKW Front) aus dem Nichts quer zum Grill vorgefahren bekommt und man im selben Moment brutal kalt verformt geblockt sillsteht, (man beachte auf den Pics mal bei der Golf Felge vorne links mein negativ eingestanztes GÖ vom Kennzeichen) das war nen Bruchteil einer Sekunde wo man auf einmal nurnoch Airbags sieht, bin nichtmal zum Bremstritt gekommen !!!
selbst die Windschutzscheibe ist von den Airbags zu Bruch gegangen, und hatte keinen Beifahrer.....unter der Haube sitzt alles 30cm nach hinten zusammengepresst, Kühler, Lüfter,Zahnriemen,Motor ect alles festpresst und hin!
und nein ich habe nicht die Verkehrsinsel, Bordstein oder den Poller angerempelt, dat war dort schon so und nur Schäden vom Golfkontakt!
, aber immerhin 2x hab ich den Golf Typen nach dem Aussteigen vor Ort bissl in die Finger bekommen...!!! :evil: :evil: :evil:
wäre ich mit dem Bike unterwegs gewesen und hätte wegen so einem Idioten und seiner blöden Dummheit bei dem am Kotflügel über die Haube abgesattelt, wäre es vorrausgesetzt ich wäre zu Fuss wieder hochgekommen sofort Totschlag geworden :!: 8) :!:
mein Hals, meine Arme, meine "Airbag"Schnautze , meine Ohren (vom Airbagknall), und mein Knie tun noch sauweh.....jammer jammer jammer
letzt Freitag new Reifen mit nun 200km draufbekommen, hab den Wagen Wochenende erst 4Stunden lang cm Weise von Hand poliert und gewachst-hat nochnichtmal seitdem Regen gesehen... und gestern erst randvoll getankt mit nun 43km :cry: :cry: :cry:
hier die Bilder... jammer
http://img152.imageshack.us/img152/4348/dsc00001nv5.jpg
http://img152.imageshack.us/img152/8454/dsc00002oe9.jpg
http://img152.imageshack.us/img152/8341/dsc00003wa0.jpg
http://img152.imageshack.us/img152/282/dsc00004lw5.jpg
http://img59.imageshack.us/img59/5228/dsc00005ns3.jpg
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http://img432.imageshack.us/img432/1209/dsc00007oo8.jpg
http://img59.imageshack.us/img59/6976/dsc00008pd0.jpg
]
http://img152.imageshack.us/img152/4048/dsc00009sz1.jpg
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quattrogruss, hoffe ich bekomme wieder sowas gutes ran.......
67 Antworten
Die Frage ging meines Erachtens dahin, was passiert, wenn sich herausstellt, dass man sich in der Schuldfrage zu eigenen Gunsten geirrt hat. Dass Risiko einer abweichenden Beurteilung der Schuldfrage durch ein Gericht (mit Auswirkungen u.a. auch auf die Übernahme von Gutachterkosten) trägt man halt. Möglicherweise zahlt - soweit vorhanden - eine Rechtsschutzversicherung.
Grüße
Ich finde es schön, wie alle sich ein Plätzchen am Wirtschaftskuchen erg.... und alles so verkomplizieren, dass ein Normaler nicht mehr mitkommt. Ich würde alles abschaffen und die 10 Gebote wieder einführen. daher schlage ich vor, das Autos repariert werden sollen, wenn die Instandstellungskosten den Wagenwert nicht übersteigt. Wenn nötig mit UG. Gruss
Nach unserer Gesetzgebung gilt halt:
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
Zitat:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Wenn sich der Geschädigte ein neues Auto kaufen muss ist
die Gesetzgebung verfehlt . Vor allem müsste Steve_A6quattro einen haufen Geld drauflegen um sein Auto wieder in vergleichbaren Zustand zu bringen. Nicht nur deshalb ist die 130% Regel durchaus sinnvoll.
Rentner gewöhnen sich sehr schlecht und wollen sich auch nicht mehr an neue Fahrzeuge gewöhnen.
Exoten und Oldtimer sind kaum erhältlich.
Erbstücke sind "unwiederbringbar".
Andere verbinden mit dem Fahrzeug unwiederbringbare Erlebnisse wie z.B. einen Heiratsantrag.
Mann kennt halt die Geschichte seines Fahrzeug und den Pflegezustand.
Also der Punkt 1) sollte Steve_A6Quattro nun schon helfen wie ich das so sehe, deckt sich in etwa mit meinen Erfahrungen. Gruss
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gutachten ist da......
überdurchschnittlicher guter allgemeinzustand!
rep kosten ohne mwst. 14.647,15eu
rep kosten mit mwst. 16.990,69eu
-ohne motor/getriebe, steht nur kostenpflichtig motor/getriebe ausbauen&prüfen ohne teile? zahnriemengeschichte ist definitiv hinüber.....
wiederbeschaffungswert differenzbesteuert. 16.800,00eu
restwert inkl mwst 4.300eu
wiederbeschaffungsdauer in kalendertagen. 15 tage
nutzungsausfall. 79eu je tag.
naja weiss nochnicht was ich davon halten soll ect.... ????
steve
Zitat:
Original geschrieben von Steve_A6quattro
wiederbeschaffungsdauer in kalendertagen. 15 tage
steve
...was ja kein großer Zeitraum ist.
Wie schonmal gesagt; einige vernünftige -wenn auch für dich nicht unbedingt optisch gleichwertige- Fahrzeuge sind ja mittlerweile sicherlich auf dem Markt. Nur da eines in 2 Wochen zu finden....
Ich würde die Version der Instandsetzung als Favorit betrachten. Wie ist denn das dann zu bewerten, wenn beim "motor/getriebe ausbauen&prüfen" dann nochmal xxxx,xx Euro an Schaden errechnet werden? Das wird doch dann extra mit übernommen, oder?
Grüße, rene
genau das ist das problem....
ich sage die rep soll gemacht werden und die bei audi fangen an.....
dann im günstigsten falle motor zb 2000-4.000eu schaden bin ich über die 130% ,wird die vers sicherlich ablehnen...
und wenn doch alles klappt und läuft, hat der gutachter gesagt kann es sein das motorhalter/getriebehalter paar monate später n riss im guss bekommen (was v6 tdi ja temperaturmässig schon teilw am block bekommen) und dann muss ich den motorschaden durch den unfall der versicherung beweisen...........
steve
Wieso wird denn da aber der Reparaturwert jetzt schon endgültig festgesetzt, ohne eben zu wissen, wie groß der endgültige Schaden incl. Motor/Getriebe/Aggregate allg. ist? Hattest du eigentlich einen eigenen Gutachter?
Recht auf Reparatur trotz unrichtiger Schätzung durch Gutachter
Zitat:
Landgericht Coburg
---
13 O 97/00
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2000-09-19
Bearbeitet von: Martina SeipeltRecht auf Reparatur trotz unrichtiger Schätzung durch Gutachter
Verschätzt sich ein Kfz-Sachverständiger bei der Schadensermittlung erheblich, so muß die gegnerische Versicherung auch dann für die Reparaturkosten aufkommen, wenn die Instandsetzung letztendlich das Doppelte des Pkw-Wertes kostet. Zum Abbruch des Reparaturauftrages ist der Geschädigte nicht verpflichtet.Dies entschieden die Richter des LG Coburg. Grundsätzlich trage der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung das sog. "Prognoserisiko", weil sich der Geschädigte schließlich auf das Gutachten eines Sachverständigen verlassen können müsse. Ob dieser fachmännisch oder aber unzureichend begutachtet habe, sei für einen Laien nicht erkennbar. Abgesehen davon, wäre vorliegend ein Abbruch der Instandsetzung - wie ihn die Versicherung gefordert habe - wirtschaftlich unsinnig gewesen. Als weitere Schäden bemerkt wurden, waren bereits hohe Reparaturkosten entstanden.
LG München I., Aktenzeichen: 19 S 18073/04
Zitat:
Aus den Gründen:
Unstreitig hat der Kl. sein Fahrzeug repariert. Nach der in erster Instanz durchgeführten Beweisaufnahme ist auch die Folgereparatur (Schaden an der Zwischenwelle) auf den Unfall zurückzuführen.
Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Geschädigte, wenn er sein Fahrzeug repariert und weiter nutzt, was hier der Fall ist, Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes geltend machen. Der Wiederbeschaffungswert liegt hier bei Euro 5982,09, die ursprünglich kalkulierten Kosten bei Euro 6442,82. Die dann bezahlten Reparaturkosten lagen bei Euro 7531,52. Durch den Schaden an der Zwischenwelle sind weitere Kosten in Höhe von Euro 1001,71 angefallen, so dass die Reparaturkosten nunmehr Euro 8533,26 betragen. 130% des Wiederbeschaffungswertes machen einen Betrag in Höhe von Euro 7776,76 aus. Dennoch kann der geschädigte Kl. die noch offenen Reparaturkosten verlangen; zum Zeitpunkt, zu dem er repariert und abgerechnet hat, war die 130%-Grenze nicht überschritten; das Prognoserisiko liegt insoweit beim Schädiger (vgl. NZV 1992, 77). Stellt sich später heraus, dass noch eine weitere Reparatur erforderlich ist, so geht die falsche Prognose zu Lasten des Schädigers. Der Geschädigte kann auch diese Reparatur ersetzt verlangen.
Dem Kl. waren daher - wie mit der Klage verlangt - weitere Reparaturkosten in Höhe von Euro 1001,71 sowie weitere Sachverständigenkosten in Höhe von Euro 146,04 zuzusprechen.
Hallo steve,
eigentlich gar nicht so schwierig.
1. Hol Dir einen A6 TDI Quattro Limo mit Xenon ohne weitere Extras
2. Bau alles um von Deinem
3. Verklopf die Unfallkarosse ohne die Extras oder in Teilen über ebay
4. Behalte noch 2.000.- Euro über
Die Rechnung geht bestimmt auf. Und so ein Auto zu finden ist nun wirklich nicht so schwierig.
Grüße
Kai
halt nur mit etwas arbeit verbunden.
die bilder sehen schon derbst aus. ich hoffe doch das ich meinen audi nie so sehen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Steve_A6quattro
ich sage die rep soll gemacht werden und die bei audi fangen an.....
dann im günstigsten falle motor zb 2000-4.000eu schaden bin ich über die 130% ,wird die vers sicherlich ablehnen...
und wenn doch alles klappt und läuft, hat der gutachter gesagt kann es sein das motorhalter/getriebehalter paar monate später n riss im guss bekommen (was v6 tdi ja temperaturmässig schon teilw am block bekommen) und dann muss ich den motorschaden durch den unfall der versicherung beweisen........... steve
Wie hast Du Dich nun entschieden ? Wie ghet es weiter? Gruss
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...Zitat:
Original geschrieben von S6Komp
Wie hast Du Dich nun entschieden ? Wie ghet es weiter? Gruss
😉
Oh je, kann Ihn aber verstehen.
Danke und Gruss