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Mehrlenkerhinterachse 1.6 TDI keine Felgen aus dem Aftermarket?

Audi A3 8V
Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 9:09

Wie der Titel schon sagt.

Besitzt der kleine 1.6 TDI (105 PS) eine Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung) oder verwendet er eine Verbundlenkerachse?

Ich habe dazu bisher völlig Widersprüchliche Angaben gefunden.

Ich frage aus dem Grund, weil ich mir neue Winteralus bestellt habe und jetzt fragt der Verkäufer, ob mein Fahrzeug Einzelradaufhängung hat und hat mir auch das Gutachten zur ABE mitgeschickt (siehe Anhang).

Ich dachte bisher immer er hat vorn und hinten eine.

Nachdem ich gegoogelt habe bin ich mir nicht mehr sicher.

Ich hoffe er hat eine Einzelradaufhängung, denn wenn nicht schränkt das die Felgenauswahl ganz schön ein.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Oktober 2016 um 11:41:59 Uhr:

Zitat:

Soll das ein schlechter Scherz sein?

Ich frage mich auch gerade, warum die Verbundlenkerachse ein Ausschlussgrund sein sollte.

Ich bin der festen Überzeugung, dass zum Zeitpunkt der Prüfung nur ein Fahrzeug mit Multilenkerachse zur Verfügung stand und deshalb die Verbundlenkerachse nicht freigegeben wurde. Danach wurde für alle Folgegutachten diese Auflage einfach übernommen, ohne über deren Inhalt nachzudenken...

Diese Praxis ist leider üblich und bequem.

Die selbe Vorgehensweise lässt sich gut beobachten bei neuen Fahrzeugmodellen, die beispielsweise zunächst als Fünftürer (Golf 7) erhältlich waren. Hier wird die Montage von Sonderrädern auf diese geprüfte Variante beschränkt und der Dreitürer ausgeschlossen, weil ein Anbauversuch zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht möglich war.

Klärung bringt nur die Rücksprache mit der Prüfstelle, welche das Gutachten ausgestellt hat. Viele Verkäufer der Räderindustrie sind (jetzt im Saisongeschäft) mit dieser Frage völlig überfordert.

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Guck mal hier:

http://www.motor-talk.de/.../...8v-mehrlenkerhinterachse-t5816531.html

Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 9:38

OK, also ist es tatsächlich so und er hat als einzige Motorisierung keine Mehrlenkerhinterachse.

Das macht die Felgensuche quasi unmöglich.

Ich hatte mir schon zu unzähligen Felgen die Gutachten angeschaut.

Ergebnis, ich habe keine einzige Felge gefunden, welche man beim 1.6 TDI verwenden darf.

Soll das ein schlechter Scherz sein?

Als Einzelabnahme sollte es ohne weiteres möglich sein, kostet halt ein paar Euro mehr.

Zitat:

Soll das ein schlechter Scherz sein?

Ich frage mich auch gerade, warum die Verbundlenkerachse ein Ausschlussgrund sein sollte.

Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 9:53

Ja das frag ich mich auch.

Ich habe mir das Gutachten auch nochmal genauer angeschaut.

Beim Golf 7, welcher die gleiche Hinterachse bei den kleinen Motorisierungen verbaut hat, gibt es sogar nochmal einen extra Eintrag, der die Felge eben mit einer Verbundlenkerachse erlaubt.

Also weshalb beim A3 dann nicht?!

Das ergibt keinen Sinn.

Da ich bisher noch nie Felgen abnehmen lassen habe (will gar nicht wissen, wie oft ich schon ohne Betriebserlaubnis rumgefahren bin :) ), wie viel würde denn so eine Einzelabnahme kosten?

Zitat:

Beim Golf 7, welcher die gleiche Hinterachse bei den kleinen Motorisierungen verbaut hat, gibt es sogar nochmal einen extra Eintrag, der die Felge eben mit einer Verbundlenkerachse erlaubt.

Also weshalb beim A3 dann nicht?!

Das ergibt keinen Sinn.

Fehler im Gutachten, frag doch mal beim Hersteller nach. Denn dem Grundsatz nach scheint es kein Hinderungsgrund zu geben.

Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 10:22

Ich habe beim Hersteller mal angefragt. Mal schauen was rauskommt.

Die Felgen nehme ich aber auf jeden Fall trotzdem, wenn's unbedingt sein muss lasse ich eine Einzelabnahme machen, habe was von Preisen zwischen 50 - 80€ gelesen, dass liegt ja noch im Rahmen.

Find's aber trotzdem total sinnlos. Bin ich eigentlich der Erste der auf diesen Blödsinn gestoßen ist?

Themenstarteram 6. Oktober 2016 um 16:06

So nach einer Odyssee erfolgte die Ernüchterung.

Außer Audi Original-Felgen gibt es keine Felgen für den Audi A3 1.6 TDI.

Kurze Zusammenfassung wie ich darauf gekommen bin.

Zuerst hatte ich einen Termin beim TÜV Gutachter vereinbart.

Der hat sich das Felgen-Gutachten angeschaut und mir bescheinigt, dass man diese Felge (http://www.mamfelgen.eu/mam-d2/) auf jeden Audi A3 aufziehen kann, außer auf den Audi A3 1.6 TDI, da er hinten eine Verbundlenkerachse besitzt.

Der meinte geh zu ATU oder irgendeinen Reifenhändler, es wird schon passende Felgen geben.

Gesagt getan, ich zu ATU.

Ich ihn gleich auf die Besonderheit aufmerksam gemacht.

Er meine Fahrzeugdaten erfasst und siehe da es kamen auch ein paar Felgen.

Ich mir eine davon ausgesucht und schon gefreut.

Leider zu früh.

Wir schauen uns das Gutachten an und siehe da, wieder die Bedingung F24 nur für Fahrzeuge mit Einzelradaufhängung.

Der konnte gar nicht glauben das mein A3 keine Einzelradaufhängung hat.

Ich zu ihm, vorn schon, hinten nein.

Ok, also fängt er an rumzutelefonieren.

Nach der fünften Weiterleitung, hat er endlich jemanden gefunden, der ihm weiterhelfen konnte.

Und der bestätigte ihm die Besonderheit und das ATU keine Felge für das Fahrzeug im Angebot hat und es seines Wissens auch keine Felge aus dem Zubehörhandel dafür gibt.

Als nächstes bin ich zur Mahag Audi Niederlassung in München gefahren und die dort mit meinem Problem konfrontiert.

Ergebnis, es ist tatsächlich so das bei der 16 Zoll Größe die Felge die Dimensionen 6Jx16 ET48 haben muss.

Es passen sicherlich auch andere aber die sind alle nicht zulässig.

Noch dazu kommt, dass es diese im Zubehör so gut wie gar nicht gibt.

Und die Krönung ist, dass habe ich eben recherchiert, es gibt zwar ein paar wenige Felgen mit diesen Abmessungen aber selbst die haben den Eintrag F24.

Also trotz, dass die Felge die gleichen Abmessungen hat, darf sie nicht verwendet werden.

Ach ja, bevor ihr sagt kauf halt 17 Zoll, da ist die Auswahl noch bescheidener und auch die sind alle nicht zulässig.

Also wenn ihr tatsächlich eine Felge kennt, die erlaubt ist, gebt Bescheid, für alle anderen, schaut euch euer Felgen-Gutachten lieber nochmal genau an.

Ich kann nur sagen, so eine Sch**** hab ich mit noch keinem Auto erlebt.

Jetzt läuft's wieder auf Stahlfelgen hinaus, ich könnt kotzen.

 

EDIT:

Ach ja, Einzelabnahme ist laut TÜV-Gutachter durchaus möglich, kostet allerdings ein paar tausend Euro. Da ist nix mit mal eben eintragen.

Sollte jemand passende Originalfelgen rumliegen haben, ich hätte Interesse :D

Wieso ein paar tausend Euro? Einzelabhmahme kostet 80-100 bei vorhandenem Gutachten/Traglastbescheinigung. Es wird halt nicht wie sonst für 35 Euro nur das Gutachten in die Papiere übertragen sondern das Rad für dein Fahrzeug genau inspiziert. Das mit der Verbundlenkerachse haben alle MQB mit kleinen Motoren. Ein Grund für mich heutzutage nie mehr die Basismotorisierung zu kaufen.

Themenstarteram 6. Oktober 2016 um 17:08

Laut dem TÜV-Gutachter ist das nicht der Fall.

Wenn das Fahrzeug nicht im Gutachten aufgeführt ist, muss angeblich die Felge, samt Auto getestet werden, mit Rennstreckentest usw.

Es muss also quasi ein komplettes Gutachten erstellt werden.

Von den 100€ bin ich eben auch zuerst ausgegangen.

Wie gesagt wenn sich hier jemand besser auskennt oder jemand im Raum München kennt der mir die Felgen einträgt, jederzeit gern.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Oktober 2016 um 11:41:59 Uhr:

Zitat:

Soll das ein schlechter Scherz sein?

Ich frage mich auch gerade, warum die Verbundlenkerachse ein Ausschlussgrund sein sollte.

Ich bin der festen Überzeugung, dass zum Zeitpunkt der Prüfung nur ein Fahrzeug mit Multilenkerachse zur Verfügung stand und deshalb die Verbundlenkerachse nicht freigegeben wurde. Danach wurde für alle Folgegutachten diese Auflage einfach übernommen, ohne über deren Inhalt nachzudenken...

Diese Praxis ist leider üblich und bequem.

Die selbe Vorgehensweise lässt sich gut beobachten bei neuen Fahrzeugmodellen, die beispielsweise zunächst als Fünftürer (Golf 7) erhältlich waren. Hier wird die Montage von Sonderrädern auf diese geprüfte Variante beschränkt und der Dreitürer ausgeschlossen, weil ein Anbauversuch zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht möglich war.

Klärung bringt nur die Rücksprache mit der Prüfstelle, welche das Gutachten ausgestellt hat. Viele Verkäufer der Räderindustrie sind (jetzt im Saisongeschäft) mit dieser Frage völlig überfordert.

Geh zu nem anderen Prüfer oder gar Prüfstelle, so nen Quatsch hab ich noch nie gehört (und ich hab schon einige Felgen durch Einzelabnahme auf meine Autos bekommen)

Vllt. meinte er mehrere Tausend € für den Felgenhersteller wenn er den 1.6TDI für sein Gutachten nachtragen lassen möchte...

Was machen denn die Leute, die eine original Felge vom Hersteller für ein ganz Modell eintragen lassen wollen? Da taucht auch nirgends ein A3 auf wenn sie ursprünglich für einen A6 oder so war. Da gibt es dann auch nur eine Traglastbescheinigung... Es muss völlig ausreichend so eine Bescheinigung bzw. ein Gutachten zur Felge vorzulegen.

Themenstarteram 7. Oktober 2016 um 7:39

Zitat:

@VAGCruiser schrieb am 6. Oktober 2016 um 23:30:12 Uhr:

Geh zu nem anderen Prüfer oder gar Prüfstelle, so nen Quatsch hab ich noch nie gehört (und ich hab schon einige Felgen durch Einzelabnahme auf meine Autos bekommen)

Vllt. meinte er mehrere Tausend € für den Felgenhersteller wenn er den 1.6TDI für sein Gutachten nachtragen lassen möchte...

Nein das meinte er definitiv nicht.

Ich glaube der große Unterschied ist, dass bei eintragungspflichtigen Felgen, dass Fahrzeug zwar aufgelistet ist aber eben mit dem Vermerk, dass das Fahrzeug abgenommen werden muss.

In meinem Fall ist es aber so, dass das Fahrzeug ja wenn man's genau nimmt nicht aufgeführt ist, da nur A3 mit Einzelradaufhängung.

Ok, ich muss heute sowieso nach Zwickau fahren und dort gibt es meiner Erfahrung nach mit die kulantesten Leute beim TüV und bei der Dekra.

Wenn die mir aber das gleiche sagen weiß ich echt nicht weiter.

Vielleicht ist es auch den meisten einfach egal oder sie wissen es nicht ob die Felgen eingetragen sind.

Ganz ehrlich mir wäre es eigentlich genauso gegangen und wie ich jetzt feststellen musste, sind die Stahlfelgen, welche ich aktuell verwende und welche vom 8P sind, ja ebenfalls nicht zugelassen.

Heißt ich bin letzten Winter auch schon unerlaubterweise damit rumgefahren.

Es ist ja auch schlicht ein schlechter Scherz.

Ich habe online bei verschiedensten Felgenhändlern Felgen für mein Fahrzeug gesucht und überall steht, dass die Felgen eintragungsfrei sind und wenn man im Kleingedruckten nachliest sind sie es auf einmal nicht mehr.

Dem bei ATU wäre das auch nicht aufgefallen. Heißt, wenn ich ihn auf mein Problem nicht hingewiesen hätte, wären nächste Woche die Felgen drauf gewesen.

Das ist schlicht Gaga.

Ehrlich gesagt wäre es mir lieber gewesen, der Onlinefelgenhändler hätte mir nie die Frage gestellt, dann hätte ich es nie erfahren und wahrscheinlich hätte es nie jemanden gestört.

Jetzt wo ich's weiß hab ich aber ein schlechtes Gefühl die Felgen einfach draufzuziehen.

Was ich auch noch machen werde, ist den TüV Rheinlandpfalz anzuschreiben, welcher die Gutachten ausstellt, um ihn auf das Problem aufmerksam zu machen.

Ich rechne mir da aber keine großen Chancen aus, dass der mal eben für mich so ein Gutachten anpasst.

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