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Mehrere Fragen zu Airbagsteuergerät, Airbagnachrüstung in Sitzen!

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 6:32

Moin,

zunächst einmal, mir ist natürlich bekannt, daß ich Arbeiten an Airbagsystemen nicht selbst ausführen darf.

Darum geht es aber in diesem Thread nicht!

Ich erwäge in meinem G3 Cabrio, dauerhaft eine Sitzgarnitur vom G4 Cabrio montiert zu lassen. Bekannterweise haben die G4 Cabrios ein Sitz-Airbag.

Also, wenn denn Sitzairbags vorhanden, warum nicht auch anschliessen (lassen)...

Klar, ein passendes anderes Airbagsteuergerät muß her samt Kabelbaum.

Frage: Daß Airbags von Unfallfahrzeugen nicht erneut verbaut werden dürfen, weiß ich.

Wenn ein Airbagsteuergerät in einem vorherigen Unfallfahrzeug montiert war und Airbags ausgelöst wurden, ist damit das Steuergerät auch gleich defekt, also wertlos? Wird dieses Auslösen unwideruflich im Steuergerät abgespeichert? Oder kann man das Steuergerät wiederverwenden?

Sind weitere Teile nötig? 2 Airbags sind bei mir ja bereits vorhanden. Brauche ich nur noch ein neues Steuergerät und die Kabelbäume zu den Sitzen? Oder sind weitere Teile nötig?

Grüße und Danke schon mal für die Hilfe

Totti

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41 Antworten

guten morgen :)

ein airbagsteuergerät wo ausgelöst hat ist hinüber,der airbag wird bei den meisten systemen über eine kugel ausgelöst die im steuergerät in wachs o.ä. eingebettet ist und dann rauspringt.

ich denk mal das es reicht wenn du ein neues steuergerät und nen kabelbaum dazu hast,mir wär jetzt nichts bekannt was sonst noch anderst ist.

gruss

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 6:51

Danke Dir schonmal.

Dann wäre es wegen der Wachsgeschichte auch nicht so optimal, ein Steuergerät von einem Unfaller zu verwenden, wo die Airbags nicht ausgelöst wurden, oder...?...

Gewissensfrage...

wenn die airbags nicht ausgelöst ham kannst sämtliche bauteile bedenkenlos verwenden.

ach ja,du brauchst nicht nur die kabel zu den sitzen sondern nen komplett neuen airbag-kabelbaum.

gruss

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 7:00

Hört sich gut an, Danke Dir.

Das Plus an Sicherheit ist ja schon bedeutend, also auch anschliessen wenn vorhanden...

Grüße

Totti

Laut Crashtest ging aber auch der Seitencrash mit Airbags nicht besser aus als ohne!

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Hört sich gut an, Danke Dir.

Totti

keine ursache...

gruss

ob man jedoch die g4 sitze mit dem passenden stg in den g3 einbauen darf wage ich zu bezweifeln....

re

 

Nen STG aus nem Unfaller ist wie oben beschrieben wertlos, nach nem unfall sieht es fast so aus als wäre es geschmolzen. die sind auf jedenfall danach defekt! Hab schon ein paar gesehen die halt "geschmolzen" waren!

Zitat:

Original geschrieben von Blue Knight

ob man jedoch die g4 sitze mit dem passenden stg in den g3 einbauen darf wage ich zu bezweifeln....

wiso?

es handelt sich hier um ein Golf IV Cabrio! was aber rein technisch ein Golf III! schau dir mal die typen kennung vom 3er und 4er cab an :-)

laut aktueller richtlinien, ist es nur VW erlaubt, einen anderen zusätzl. Airbag einzubauen, da die Seriennummer des Airbagmoduls exakt auf deine Fahrgestellnr. eingetragen werden muss. Alles andere kann bei einer Techn. Untersuchung nach einem Unfall bösen Ärger geben, ebenso darf dir dein Bekannter die Sitze nicht mal verkaufen.

Hatte das damals auch vor, laut TÜV und VW ist es ausdrücklich verboten, Fahrzeuge ohne Sidebags mit anderen Sitzen aufzurüsten, in diesem Falle macht man sich strafbar. Außer das Ganze wird mit Neuteilen durch VW durchgeführt.

Schon die Lagerung außerhalb des Autos der Sitze ist verboten, ebenso der Verkauf, außer an VW. So ist die Richtlinie, leider!

Hatte mich damals ausführlich schlau gemacht.

Auf keinen Fall ein bereits ausgelöstes STG verwenden, es geht ja um die eigene Sicherheit...

Georg

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von TDI_GTI

laut aktueller richtlinien, ist es nur VW erlaubt, einen anderen zusätzl. Airbag einzubauen, da die Seriennummer des Airbagmoduls exakt auf deine Fahrgestellnr. eingetragen werden muss. Alles andere kann bei einer Techn. Untersuchung nach einem Unfall bösen Ärger geben, ebenso darf dir dein Bekannter die Sitze nicht mal verkaufen.

Hallo Georg,

was ist das für eine Richtlinie, bzw. wo steht es geschrieben?

Mir braucht kein Bekannter Sitze verkaufen, da die Sitze bereits lange in meinem Besitz sind. Ich bin mir auch fast ganz sicher, daß die Lagervorschriften für einzelne, demontierte Airbags gelten und nicht für montierte Sitze!

Die Vorschriften über die auszuführenden Arbeiten sind mir bekannt, wie in meinem Eingangspost erwähnt.

Grüße

Thorsten

re

 

Vor allem wer sagt das Totti nicht den Airbag Schein hat? oder vielleicht sein Kumpel.

 

Immer das rumgeheule wegen den airbagas....

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 15:58

Re: re

 

Zitat:

Original geschrieben von gti_edition05

Vor allem wer sagt das Totti nicht den Airbag Schein hat? oder vielleicht sein Kumpel.

 

Immer das rumgeheule wegen den airbagas....

Wie gesagt, ich wollte hier keine Montagetips haben (weiß ich eh ;)).

Nur die Möglichkeiten der Umsetzung klären...

@gti_edition05

 

habe das "cabrio" überlesen...

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