Mehr als 7,5t mit FS Kl.3

Ich hab mal folgende Frage.
Mit dem FS3 kann man ja LKW7,5t+AH 1Achser bis Max.Achslast fahren.
Ich habe irgendwie in erinnerung das es dam mal so einen "getricksten" LKW gab sodas man mit dem 3er ca. 12t LKW fahren kann.
Dieses "getrickste" bestand daraus das man eine LKW-Zugmaschine mit langen Fahrgestellt gebaut hat, und darauf einen "Anhäner" gekuppelt hat der zwar eine eigene AAchse hatte, aber eigentlich kein Anhänger war da er fest mir der Zugmaschiene verbunden war. Optisch wirkten die in etwa wie ein normaler 3-Achser LKW, sahen halt nur etwas albern aus da der "LKW" zwischen den hinteren Rädern nochmal Rückleuchten hatte.
Kennt die jemand und hat vieleicht einen Link dazu oder weitere Daten?
Konnte man bei denen den Auflieger eigentlich auch abkuppeln, z.B. um mal was anderes drauf zu machen wie einmal einen Möbelkoffer, dann mal eine Pritsche oder ggF. auch mal einen WoMo-Koffer?
Danke und Gruss
GasMatrix

Beste Antwort im Thema

Ich hab mal folgende Frage.
Mit dem FS3 kann man ja LKW7,5t+AH 1Achser bis Max.Achslast fahren.
Ich habe irgendwie in erinnerung das es dam mal so einen "getricksten" LKW gab sodas man mit dem 3er ca. 12t LKW fahren kann.
Dieses "getrickste" bestand daraus das man eine LKW-Zugmaschine mit langen Fahrgestellt gebaut hat, und darauf einen "Anhäner" gekuppelt hat der zwar eine eigene AAchse hatte, aber eigentlich kein Anhänger war da er fest mir der Zugmaschiene verbunden war. Optisch wirkten die in etwa wie ein normaler 3-Achser LKW, sahen halt nur etwas albern aus da der "LKW" zwischen den hinteren Rädern nochmal Rückleuchten hatte.
Kennt die jemand und hat vieleicht einen Link dazu oder weitere Daten?
Konnte man bei denen den Auflieger eigentlich auch abkuppeln, z.B. um mal was anderes drauf zu machen wie einmal einen Möbelkoffer, dann mal eine Pritsche oder ggF. auch mal einen WoMo-Koffer?
Danke und Gruss
GasMatrix

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Hallo Gerd,

die Existenz solcher Systeme bestreite ich gar nicht. Wenn man etwas in die Vergangenheit blickt, dann wird man gar nicht all die unterschiedlichen Systeme aufzählen können, welche jemals tatsächlich verwendet wurden. Selbst heute gibt es noch einiges an Spielraum, der von manchen findigen Geschäftsleuten auch für Ihre Anwendungen genutzt werden.

Mir war nicht klar, wie 7,49 x 1,5 = 10,5 sein kann! Deshalb kam die Berichtigung.

Der 3er hat ja nicht grundsätzlich das Hängerfahren verboten, sondern lediglich das Führen eines mehrachsigen Anhängers. Mit der richtigen Reifengröße ergibt sich da auch eine Sattelkombination.

Allzeit Gute Fahrt!
:-) Karsten

Wenn wir jetzt schon alles so schön aufgelistet haben inkl. der aufgesattelten Anhänger, dann wollen wir die Länge eines Hängerzuges doch auch berichtigen:

Nicht wie hier gepostet:

Zitat:

Original geschrieben von Eisenv@ter


... und 18,65 metern länge und 4 m höhe

sondern Länge eines Hängerzuges bis 18,75m.

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Hallo Gerd,

Mir war nicht klar, wie 7,49 x 1,5 = 10,5 sein kann! Deshalb kam die Berichtigung.

:-) Karsten

Hallo Karsten,

das ist die Eigentümlichkeit der ganzen Klasse 3 Kreationen.
Das Gesamtzuggewicht beim 7,5 t würde einen Hänger von 11250 kg erlauben, beim 3 er geht nur 10,5 Tonnen weil eine Tandemachse unter 1m Achsabstand nicht mehr Last haben darf wie ne Einzelachse ergo 10 Tonnen plus 0,5 to Stützlast, voila darf der Hänger 10,5 t wiegen.

Gruss Gerd

So ganz kann ich Dir nicht zustimmen. Zuerst wäre einmal aufzudröseln, dass das eine Fahrerlaubnisrecht ist und das andere Zulassungsrecht. Die Möglichkeit des Einen, schließt die Beschränkung durch das Andere nicht aus!

Nach Fahrerlaubnisrecht darf mit der Klasse 3 ein Zugfahrzeug mit einem zulG von weniger als 7,5 t bewegt werden und damit darf ein Hänger mit dem bis zu 1,5 fach zulG des Zugfahrzeugs - bei durchgehender Bremsanlage - gezogen werden, was 11,235 t wären, womit man mit Klasse 3 eine Kombination bis zu 18,725 t zulZGG fahren darf.

Die andere Sache ist das Zulassungsrecht. Nach meinen Informationen - ein Blick in die StVZO hat geholfen - beträgt die zulässige Last eines Doppelachsaggregates mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m 11,5 t. Damit wäre die Kombination sogar technisch realisierbar, sofern es geeignete Achsen, Räder und Reifen gibt.

Unabhängig von der technischen Realisierbarkeit ist es erlaubt mit der Klasse 3 Fahrzeuge mit bis zu 18,725 t zulZGG zu bewegen. Dafür bekommt man ja auch den Zusatz 79 (C1E > 12 000 kg, L <= 3) in den neuen Kartenführerschein. Allerdings sind damit Sattelfahrzeuge mit einem zulZGG von mehr als 7,5 t nicht eingeschlossen.

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Bist Du Dir mit Deinem letzten Satz ganz sicher? Ich denke schon, dass man mit C1E bzw. der umgeschriebenen Klasse 3 Sattelzuüge (bis 12 t zgG) fahren darf. Leider finde ich keine genauen Quellen im Netz, aber wenn Du Dir z.b.
hier mal den dritten Beitrag durchliest, sieht es wohl so aus, als ob das möglich ist. Oder in dieser Pressemitteilung von Ackermann steht auch was dazu.
Ausserdem gibt es ja noch die sog. "Minisattel", also 3,5 Tonner, die zur SZM umgebaut wurden und dann meist mit nem 1-Achs Auflieger unterwegs sind. Die kommen nach der altbekannten Formel zgG Zugfahrzeug * 1,5 auf 8,75 Tonnen Zuggesamtgewicht. Und diese Kombination darf man sogar mit Klasse BE fahren. Ich meine so etwas hier: *klick*

Gruss, Mike

Original geschrieben von MancombShepgood
"Bist Du Dir mit Deinem letzten Satz ganz sicher? Ich denke schon, dass man mit C1E bzw. der umgeschriebenen Klasse 3 Sattelzuüge (bis 12 t zgG) fahren darf."

Das hat @ScaniaChris ja auch geschrieben.
In seinem letzten Satz hat er nur noch einmal darauf hingewiesen, das die SZM unter 7,5t zGG liegen muss - er sprach von Sattelfahrzeug, und nicht von einer Fahrzeugkombination (z.B. SZM+Trailer!) (von dir mit dem Begriff "Sattelzug" beschrieben).
... und andere möglichen Kombinationen (wie von dir angesprochen) wurden auf S. 2 schon diskutiert ...

Grüsse, motorina.

NB:
Sorry für die Zitationsweise; aber mein Komfort-Editor funktioniert z.Zt. nicht.

Haste recht...Jetzt hab ich schon ne Brille und kann immer noch nicht richtig gucken. 😁

Ich habe das aus den Schlüsselzahlen zur FeV.

Wer bei der Umschreibung den Hinweis 79 (C1E > 12000, L<= 3) bekommt, darf lt. erläuterndem Text Sattelzüge nur mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 t fahren. Es handelt sich dabei um den sog. CE79, den Inhaber der Klasse 3 auf Antrag bei der Umschreibung bekommen.

Diesen Eintrag hatte ich nach der Umschreibung von Klasse 3 auf C1E ja auch in meinem Führerschein (als ich dann den C/CE gemacht habe, war er natürlich wieder weg). Sattelzüge mit bis zu 7,5t durfte man aber auch schon mit der alten Klasse 3 fahren, ohne Umschreibung auf C1E. Ich glaube, das lag daran, dass die alten Führerscheinklassen nach deutschem Recht galten und ein Sattelzug nach diesem Recht als Einheit gesehen wurde und nicht als LKW+Anhänger. Deswegen war auch bei 7,5t Feierabend. Die neuen Füherscheinklassen gelten aber nach EU-Recht.
Die ganze CE79 Eintragung dient ja nur zum Bestandsschutz (man kriegt sie auch nur bei der Umschreibung von Klasse 3, wer den C1E in der Fahrschule macht, kann diese Eintragung nicht bekommen), so dass man auch nach der Umschreibung auf C1E noch Gespanne (keine Sattelzüge) bis 18,5t fahren darf, halt den typischen 7,5 Tonner mit Tandemanhänger, wie eben auch mit der Klasse 3.
Ich bin mir aber sicher, das man mit C1E auch Sattelzüge bis 12t fahren darf. Sieht man ja auch recht haüfig auf der Strasse, z.B. Atego 818 o.Ä. als SZM umgebaut mit Auflieger. Genau so darf man ja auch nach der Umschreibung Gespanne mit mehr als 3 Achsen fahren (z.b. 7,5 Tonner mit Drehschemelanhänger). Das Zugfahrzeug darf halt nur nicht mehr als 7,5t zgG haben und der Anhänger nicht mehr zgG als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

Gruss, Mike

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood


). Sattelzüge mit bis zu 7,5t durfte man aber auch schon mit der alten Klasse 3 fahren, ohne Umschreibung auf C1E. Ich glaube, das lag daran, dass die alten Führerscheinklassen nach deutschem Recht galten und ein Sattelzug nach diesem Recht als Einheit gesehen wurde und nicht als LKW+Anhänger. Deswegen war auch bei 7,5t Feierabend.

Hallo Mike,

du hast in soweit Recht mit dem Sattelzug und den 7,5 t wenn es sich um einen klassischen Sattelzug handelt.

Der Kniff damals, ein Fahrzeug zu haben das technisch gesehen ein Sattelzug war, zulassungsrechtlich aber ein gefummelter Konstrukt mit dem Begriff " lastaufliegender Anhänger". Dazu musste man an eine 7,5 t Sattelzugmaschine hinten ne Bolzenkupplung schrauben und unterm Auflieger ne Deichsel machen. War total nutzlos aber musste dran.
Und mit dem Konstrukt konnte sich ein Teil basteln mit rund 17,5 tonnen. Da es bei dieser Konstruktion keine klassische Aufliegelast ausgewiesen war, wurde einfach gesagt Gesamtgewicht Hänger gleich Achslast.

Dieses umdefienieren eines Aufliegers, war ein schon damals umstrittenes Thema, aber irgendwer hat sich mit einem Haufen Spitzfindigkeit und Gewitzkeit eine schwammige Formulierung zunutze gemacht, nämlich den Satz " und einem einachsigen Anhänger" bei der alten Klasse 3.
Da nirgendwo en detail definiert war wie dieser Anhänger auszusehen hat, war es nur eine Frage der Kreativität ein Tüv-Gutachten zu bekommen das aus einem Sattelauflieger einen "lastaufliegenden Anhänger" gemacht hat. Es gab zu dieser Zeit findige Geister die sich auf das Grenzen ausloten im Zulassungsrecht verlegt hatten.

Irgendwann ist es dem Gesetzgeber zu dumm geworden und hat diesem Wildwuchs ein Ende bereitet.
Bei uns in der Ecke war ein Asphaltwerk der hat mit dem Begriff lastaufliegender Anhänger 5 Achser mit 40 Tonnen gebastelt die komplett starr waren, der hat 3 Achser genommen und hinten zwei Achsen drangeschraubt und oben drüber ne lange Kippmulde gemacht.

Gruss

Gerd

hallo

geb hier mal meinen senf dazu hab gerade beim surfen folgendes bild gefunden mercedes atego 1223 brückenzug

und noch eins

Zitat:

Original geschrieben von tandem11


und noch eins

Moment,

das ist ein normaler Sattelzug, mit einer Lafette für nen Wechselbehälter.
Da der 13-23 schon recht schwer ist wird dass Teil nur mit CE gehen.

Aber solche Auflieger, gab es in den 80 er Jahren z.B. bei Dachser und einer Molkerei ich glaube Kutel aus Duisburg mit einer Iveco Turbo Zeta Zugmaschine. Das Teil konnte man mit der alten Klasse 3 fahren.
Diese Teile hatten 20 Fuß Koffer waren sackhoch und hatten Minikleine 8,5 /17,5 Reifen und waren wacklig wie in Pudding.
So ein Teil hat sich ein Kollege mal gebraucht gekauft und ganz schnell weitervertickert, das war sowas von übel zu fahren.

Ein Kunde von uns hat spitz gekriegt, das bei Möbelspediteuren da lange leichte Auflieger mit leichten Zugmaschine Klasse 3 gerecht gefummelt wurden und hat sich auch 2 Einheiten beschafft. Eine davon haben wir später übernommen und noch bis 1995 gefahren.
Ein Sinn lag damals darin, es gab in den 80 er Jahren keine 7,5 t mit hohen Motorleistungen, bei 130 PS war schicht und damit einen 10 Tonnen Tandem ziehen war sowas von lahm jeder Hügel wurd da zu einer Herausforderung.
Bei den Aufliegern konnt man mit MB 1017 oder 1019 noch was fummeln, das ging so gerade. Man hatte mehr Leistung und schon 6 oder 8 Gang Getriebe, bei den damals üblichen LP 813 und den frühen LN 814 gab es noch nichtmal 6 Gang.
Später als dann 7,5 Tonner wie MB 817 oder Ivecos mit 160 PS oder die ersten Eurocargos mit 210 PS gab, war das Thema durch.
Mit den Motoren ließ sich auch ein 10 Tandenhänger passabel ziehen.

Von so aktuellen Autos wie der Atego 823 oder 825 und TGL8-240 mit Splitgetriebe oder Automatiken, haben wir damals noch nicht mal zu träumen gewagt.

Gerd

hallo gerd

war bei meinem Vater genau so. Bein den Möbelspedtieuren war das ding beliebt weger der Wendikeit und auch dem Preis später haben aber fast alle auf leichte Tandemanhänger umgestellt so zb 817 mb mit hänger usw ich hab die dinger voher auch nicht gekannt sehen irgendwie komisch aus naja

gruß an alle

ps AN Gerd in was für einer branche warst (bist) du tätig ??

Zitat:

Original geschrieben von tandem11


ps AN Gerd in was für einer branche warst (bist) du tätig ??

Hallo,

ich habe Gärtner gelernt ( Fachrichtung Zierpflanzen Produktion) und war die letzten 30 Jahre in der Branche tätig.
Anfangs mehr im Betrieb, zwischenzeitlich fast nur für Gärtnereien oder Blumenhändler gefahren, hab ne zeitlang als Einkäufer auf den "Veilingen" an der Uhr gesessen.

Die letzten Jahre bin ich in einem Betrieb der Topfkräuter produziert, als Fahrer tätig, momentan auf meinen Wunsch hin Teilzeit als Springer auf dem LKW. Der Rest der Zeit kümmere ich mich um alles mögliche im Betrieb. Aber viel im Bereich Unterhalt der Technik, Reparaturen oder wie jetzt den Ausbau des neuen LKW.

Als Kultivateur wäre ich ne krasse Fehlbesetzung, aber in Fragen der Technik und in der Logistik oder wie was gemacht könnte da bin ich dann gefragt. Ist sehr abwechslungsreich, sehr vielschichtig, denn man muss auch bereit sein sich mit Dingen zu befassen die primär nicht gärtnerisch sind, aber es macht Spaß wenn man mitgestalten kann.

Naja den CE-Führerschein den ich nun mache, brauch ich nicht händeringend, aber wenn der LKW aufgelastet wird, dürfte ich sonst nich mehr fahren, auch für die neuen Traktoren braucht man den, und was man hat das hat man und man weiß nie was kommt. Sich breiter aufzustellen kann nicht verkehrt sein auch wenn das jetzt ne Menge Geld verschlingt, das sich nicht sofort "verzinst".

bis denn

Gerd

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