maximale Breite des Touran
Sorry Leutz, wenn ich eine für viele vielleicht absolut blödsinnige Frage stelle. Aber wo finde ich für meinen Truthahn (Bj 2008) die maximale Breite (also inkl. Spiegel)?
35 Antworten
Hier treibt der Behördenschwachsinn wieder Blüten!
... ich klappe die Spiegel elektrisch ein und schon darf ich links fahren, oder wie sehe ich das? Ich glaube fast, bei Polizei und Richtern gibt es nur noch Fußgänger die noch nie in einem motorisierten KfZ am heutigen Straßenverkehr teil genommen haben. Anders kann man solche Regelungen und die dazugehörige Rechtsprechung doch nicht erklären, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Maxjonimus
Wenn die Polizei nicht mit Blaulicht unterwegs ist, hat sie sich auch an die Verkehrsvorschriften zu halten. Mit Blaulicht kann sie natürlich auch die linke Spur oder den Standstreifen benutzen.Zitat:
Original geschrieben von Kevin Tourani
Das Problem dabei: Wenn 2 das gleich machen ist es nicht das selbe 😉Aber nur weil jemand anderes die Verkehrsregeln nicht beachtet, ist das natürlich kein Grund, es selber auch nicht zu tun.
Dies stimmst so nicht. Es gibt zahlreiche Gründe warum ein Polizist Sonderrechte in Anspruch nehmen darf / muss ohne Blaulicht / "Martinshorn" zu aktivieren (z.B. unauffällige Verfolgung von Flüchtigen Bankräubern). Das "Blaulicht" als solches würde nichts an der Situation verändern (wenn schon dann mit permanent zugeschaltetem "Martinshorn". Die POL hat nunmal andere Rechte als Feuerwehr / RD (habe jahrelang Kraftfahrer des KATS / RD hinsichtlich Sonder- & Wegerechten, Blaulicht & Co. unterrichtet).
Zitat:
Original geschrieben von Avus
Hier treibt der Behördenschwachsinn wieder Blüten!... ich klappe die Spiegel elektrisch ein und schon darf ich links fahren, oder wie sehe ich das? Ich glaube fast, bei Polizei und Richtern gibt es nur noch Fußgänger die noch nie in einem motorisierten KfZ am heutigen Straßenverkehr teil genommen haben. Anders kann man solche Regelungen und die dazugehörige Rechtsprechung doch nicht erklären, oder?
Gegenbeispiel: Es gilt z.B. bei der Regelung "LKW-Überholverbot" das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche. Obwohl mein Fahrzeug evt. nur 3,1 t wiegt, so darf ich mit meinem Wagen nicht überholen, da mein zulässiges Gesamtgewicht 3,6t (und somit = LWK) beträgt.
Ich persönlich finde es manchmal recht riskant, wie manche Kraftfahrer mit ihrem PKW auf engen linken Baustellspuren mit ca. 100 statt der erlaubten 80 km/h daherfahren und mit ihrem Spiegel teilweise über die Mittelbegrenzung herausragen. Dem Deutschen scheint vom Wesen her eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB tendenziell nicht zu schmecken.
Zitat:
Original geschrieben von Avus
... ich klappe die Spiegel elektrisch ein und schon darf ich links fahren, oder wie sehe ich das?
Nur, wenn Du den rechten Außenspiegel alleine einklappst. Denn den linken Außenspiegel musst Du während der Fahrt ja ausgeklappt lassen, damit Du siehst, ob Dich ein Motorrad auf der Betonleitwand überholen will😁
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Zitat:
Original geschrieben von Maxjonimus
Nur, wenn Du denn rechten Außenspiegel alleine einklappst. Denn den linken Außenspiegel musst Du während der Fahrt ja ausgeklappt lassen, damit Du siehst, ob Dich ein Motorrad auf der Betonleitwand überholen will😁Zitat:
Original geschrieben von Avus
... ich klappe die Spiegel elektrisch ein und schon darf ich links fahren, oder wie sehe ich das?
und den rechten Spiegel benötigst Du ggf. auch (wenn die Sicht des Innenspiegels z.B. durch Beladung bis unter das Dach verdeckt ist, oder weil die Heckscheibe grossflächig mit Werbung beklebt ist).
Zitat:
Original geschrieben von Maxjonimus
Wenn die Polizei nicht mit Blaulicht unterwegs ist, hat sie sich auch an die Verkehrsvorschriften zu halten.
schlichtweg falsch! 😉
die inanspruchnahme von sonderrechten
(jegliche übertretung der stvo)erfordert KEINE kenntlichmachung durch blaulicht oder blaulicht in kombination mit dem martinshorn...
einzigst und alleine zur durchsetzung des wegerechts
(sinngemäß: mach platz, ich MUSS an dir vorbei)ist blaulicht und martinshorn vorschrift....
Zitat:
Original geschrieben von laserlock
Die POL hat nunmal andere Rechte als Feuerwehr / RD
das einzigste in was sich die inanspruchnahme von sonderrechten unterscheidet ist der umstand, das die sonderrechte beim rd fahrzeuggebunden sind - während sie bei polizei/feuerwehr personenbezogen sind und damit auch im privat-pkw genutzt werden können!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
schlichtweg falsch! 😉Zitat:
Original geschrieben von Maxjonimus
Wenn die Polizei nicht mit Blaulicht unterwegs ist, hat sie sich auch an die Verkehrsvorschriften zu halten.
die inanspruchnahme von sonderrechten (jegliche übertretung der stvo) erfordert KEINE kenntlichmachung durch blaulicht oder blaulicht in kombination mit dem martinshorn...einzigst und alleine zur durchsetzung des wegerechts (sinngemäß: mach platz, ich MUSS an dir vorbei) ist blaulicht und martinshorn vorschrift....
Es gibt einen (Ausschluss-) Katalog der StVO (§§ 35 und 38) der regelt, in welchen Fällen Sonder- / Wegerechte genutzt werden dürfen.
Die Polizei hat demnach mehr Befugnisse als der Rettungsdienst (was ja auch logisch ist). Für den RD besteht keine legitime Möglichkeit ohne Blaulicht / "Martinshorn" Sonderreichte in Anspruch zu nehmen (Ausnahme Kfz-Marsch). Dem RD sind hier lediglich die Wegerechte vorbehalten (mir fällt zumindest keine Begründung ein warum z.B. ein RTW ohne Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfte). Hierfür ist Blaulicht und "Martinshorn" erforderlich. Anders die Polizei, zum einen weil in der Tat die Möglichkeit zur Nutzung von Sonder- / Wegerechten nicht an das Fahrzeug sondern den Polizisten gekoppelt sind, zum anderen weil die POL nunmal mehr darf als der RD.
EDIT: Muss mich relativieren. Theoretisch dürfte ein RTW ebenfalls ohne Blaulicht Sonderrechte in Anspruch nehmen, sofern dies zur Menschenrettung erforderlich ist. Hierbei sind die anderen Verkehrsteilnehmer jedoch zu warnen / nicht zu gefärden. Im konkreten Fall dürfe ein Streifenwagen oder ein Polizist in einem Zivilfahrzeug (mit Begründung, z.B. verdeckte Verfolgung eines Flüchtigen) ohne Blaulicht / Horn auf der schmalen linken Spur fahren (selbst wenn der Streifenwagen mehr als die 2 m in der Breite bemißt), ein RTW dürfe dies nicht OHNE Licht /Tröte (da kein plausibller Grund existent ist, warum dieser ohne Licht / Tröte) eine für ihn gesperrte Spur befährt.
.........wir sind schon über das Ziel hinausgeschossen hier ging es nur um die Fahzeugbreite.....🙂😁
Zitat:
Original geschrieben von masterschief
.........wir sind schon über das Ziel hinausgeschossen hier ging es nur um die Fahzeugbreite.....🙂😁
Paßt doch aber gut, ist ein gutes Beispiel: Ein privater Touranfahrer befährt die linke Baustellenspur (max. Breite 2,00 m) und wird hierbei von einem zivilien Polizeiwagen (still und ohne Blaulicht), ebenfalls ein Touran, verfolgt und anschließend angehalten. Der private Touranfahrer darf ein Verwarngeld "abdrücken", der Polizist hingegen hat gesetzeskonform gehandelt.
Stimmt! Einigen wir uns doch einfach darauf, das in die Papiere der "Wert über alles" gehört, dann ist alles klar.
Aber ich befürchte, das wäre zu einfach, das könnte ja Jeder gleich verstehen.
;-)
Was mir bei der Gelegenheit einfällt: ... wie stand es denn "früher" im "alten" KfZ-Brief/-schein? Weiß das jemand, ich habe es nämlich noch nie nachgemessen, auch früher nicht.
Mir war die linke Spur entweder breit genug oder ich bin halt mal einige Km hinter einem Brummi her gefahren, schadet nämlich auch nix - und kostet weniger Zeit, als zwischen Brummi und Mittelleitplanke zu kleben - dann dauert es länger.....
:-)
Muß ich jetzt bei einer Höhenangabe eigentlich meine Dachantenne mit messen (z. B. eine CB-Funk-Antenne kann da ja ganz ordentlich was ausmachen...)
( .... kann mich da dunkel an Zeiten in Tiefgaragen erinnern, in denen die Neonröhren "zu tief" hingen) ;-)
Hallole ...
Heute diesen kleinen Bericht ( siehe Pic ) in der Tagespresse - " Schwabo " zur Problematik der 2 m - linken Baustellenspur gefunden .
Gruß
Hermy
Hallo
ah die Presse hats gemerkt das die Baustellenspur einfach nicht Zeitgemäß sind. Sollte das was passieren???
Bestimmt haben sich die Fotos vom Fahrdienst der Regierung gesammelt mit dem Verstoß gegen die Nutzung auf der linken Baustellenspur 🙂🙂🙂
Jetz wirds nur noch Zeit das auch mal die Bauvorschriften für die Breite der Parkplätze angepasst wird!
(damit hat der Fahrdienst ja nicht viel am Hut die haben immer die besten 🙂🙂🙂🙂 )
...das Leben könnte einfach sein !
Hallo,
hier die Fahrzeugmaße für Touran BJ 2009 mit Spiegel: 2047 mm oder 2,047 m. Sollte bei den Modellen nach dem Facelift bei allen gleich sein. Eine Änderung der Karosserie wäre doch etwas zu teuer.
Die Maße findet Ihr auch in der angehängten Datei oder Bild.
Habe auch lange nach Daten gesucht, da diese auch auf der VW Homepage nicht vorhanden sind
Euch allzeit Strafzettel- und Unfallfreie Fahrt.
Herzliche Grüße
Frank
Lässt sich denn der rechte Spiegel überhaupt einzeln elektrisch während der Fahrt anklappen ??? (ggf. durch eine Umprogrammierung?)
(In der Hoffnung, dass der Touran dann unter 2 Meter breit ist falls man im Rückspiegel bemerkt, dass man polizeilich "verfolgt" wird...)